Betreff
Produktbericht Soziale Dienste - Stand 02.10.2009 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe -
Vorlage
WP 09-14 SV 51/011
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag: 

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss im Produkt 060301 - Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien – einen Betrag in Höhe von 515.170,64 € (Stand 30.09.09) zusätzlich bereitzustellen.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im gleichen Produkt in Höhe von 88.170,64 €. Der restliche Betrag von 427.000,- € wird durch das Produkt 060101 – Förderung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren (über Minderausgaben im Bereich gesetzlichen Betriebskosten) gedeckt.“

 

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die Budgetsituation wurde zuletzt mit der Sitzungsvorlage 51/391 im Jugendhilfeausschuss am 31.10.08 dargestellt. Mit Schreiben vom 04.08.2009 wurden die Mitglieder des Rates über den Finanzstatus 2009 und in diesem Zusammenhang über den prognostizierten Mehraufwand von 427.000 € informiert.

 

 

Die Fallzahlen liegen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und sind 2009 erneut leicht, um 5% gegenüber 2008, gestiegen. Der Anstieg fällt im Vergleich zu 2007 jedoch relativ gering aus (23,4% von 2007 auf 2008).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fallsteigerung ambulante Hilfen

 

Eine Fallsteigerung weist weiterhin der Bereich der ambulanten Hilfen nach §27,2 SGB VIII aus (13,8 % gegenüber dem Vorjahr).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fallsteigerung Heimunterbringungen

 

Die Unterbringungszahlen im stationären Bereich bewegen sich auf weiterhin hohem Niveau.

 

 

 

Die durchschnittliche monatliche Fallzahl betrug 2008 50,58 Fälle, in 2009 wird Sie nach aktueller Prognose etwa 53,42 Fälle betragen. Dieser Anstieg begründet sich in den noch relativ geringen Fallzahlen zu Beginn 2008. 

 

Die durchschnittlichen Fallkosten betragen nach aktueller Prognose für 2009 45.359 €, 2008 waren es noch 44.604 €. Der Fallkostenanstieg ist bedingt durch teure Intensivbetreuungsmaßnahmen, die in Einzelfällen notwendig wurden bzw. von anderen Städten übernommen werden mussten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fallsteigerungen Eingliederungshilfe

 

Einen starken Fallanstieg weist weiter die stationäre Eingliederungshilfe für junge Menschen auf. 

 

 

Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zum 01.01.1991 wurde Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen erstmals in den Leistungskatalog der Jugendhilfe aufgenommen. Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu wurden durch nachgehende Änderungsgesetze immer weiter präzisiert. Der größte Einschnitt erfolgte mit der Neuordnung des Rehabilitationsrechtes durch die Verabschiedung des SGB IX in 2001. Die Eingliederungshilfe wurde in die Systematik der Hilfen für behinderte Menschen eingepasst und die Jugendhilfe in den Kreis der Reha-Träger einbezogen. Während die Jugendhilfe anfangs nur für ambulante Maßnahmen in den Bereichen Legasthenie/Dyskalkulie und (umstritten) für Maßnahmen bei ADS und ADHS zuständig war, wurde der Leistungsumfang durch die gesetzlichen Änderungen zunehmend erweitert. Das Jugendamt wurde so Schritt für Schritt zu dem Reha-Träger für junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, in Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Alle jungen Menschen, die durch seelische Krankheiten (wie z.B. Psychosen, Schizophrenie, Drogenabhängigkeit, Depression) an der gesellschaftlichen Teilhabe gehindert sind, haben so einen Leistungsanspruch gegenüber der Jugendhilfe. Gleichzeitig zieht sich der überörtliche Sozialhilfeträger, der LVR, zunehmend aus diesem Leistungsbereich zurück. Dabei argumentiert der LVR mit dem Zuständigkeitsbereich des SGB VIII, der sich aus §1 und 7 SGB VIII ergibt, danach umfasst der Leistungsbereich junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Der Leistungsanspruch bis zur Vollendung des 18.Lebensjahr ist eine Muss-Bestimmung, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs eine Soll-Bestimmung und bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs eine Kann-Bestimmung. Konnten bis 2005 noch alle Hilfen nach §35a SGB VIII spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahrs an den LVR abgegeben werden, so liegt die Altersgrenze inzwischen bei 21 Jahren. Immer wieder gibt es Hinweise, dass sogar über die Ausweitung der Zuständigkeit bis zum 27. Lebensjahr nachgedacht wird. Die durchschnittliche monatliche Fallzahl betrug 2008 3 Fälle und wird voraussichtlich in 2009 6,33 Fälle betragen. Die durchschnittlichen Fallkosten werden 2009 voraussichtlich 59.276 € betragen und damit etwa 14.000 € mehr als eine durchschnittliche Heimunterbringung. Diese Kostendifferenz ergibt sich aus der erforderlichen intensiven pädagogischen und psychiatrischen Betreuung für seelisch Behinderte.

 

 

 

Ungünstiges Wanderungsergebnis

 

Das Budget wird zusätzlich belastet durch ein ungünstiges Wanderungsergebnis: Kostenersparnisse durch Wegzüge im Umfang von 60.000 € stehen zusätzlichen Belastungen durch Zuzüge in Höhe von 176.000 € gegenüber.

 

 

Qualitative Analyse

 

Die Fallzahlsteigerungen ergeben sich aus dem gut funktionierenden Kinderschutzsystem der Stadt Hilden. Weiterhin gehen ca. 70 Kindeswohlgefährdungsmeldungen pro Jahr ein, die in 90% der Fälle auf einen bestehenden Hilfebedarf hinweisen. Diesen Meldungen wird kurzfristig im Rahmen der hohen Verfahrensstandards nachgegangen.

 

 

 

Das bestehende Hildener Kinderschutzsystem entspricht bereits jetzt den Erwartungen, die im jüngsten Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter dem Titel „Aktiver Kinderschutz – Entwicklung und Perspektiven“ (Berlin: September 2009) als zukünftiger bundesweiter Standard anvisiert werden. In dem Bericht wird auch hervorgehoben, dass unter dem Eindruck von schrecklichen Todesfällen (u.a. Kevin Oktober 2006 in Hamburg) der Gesetzgeber ab 2007 weitere erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um den Kindesschutz in Deutschland zu qualifizieren und auszubauen. Die bessere Vernetzung, die höheren Verfahrensstandards und die gesteigerte öffentliche und institutionelle Aufmerksamkeit führen nach dem Bericht bundesweit zu gestiegenen Fallzahlen bei den Eingriffen ins Sorgerecht und den laufenden Jugendhilfemaßnahmen. Das die Fallsteigerungen tatsächlich Ausdruck eines optimierten Kindesschutzes sind, lässt sich an einzelnen Parametern der Fallzahlentwicklung in Hilden sehr gut ablesen.

 

Die erhöhte Aufmerksamkeit führt dazu, dass immer früher auf bestehende Hilfebedarfe hingewiesen wird. So erhöhte sich die Unterbringung von jungen Müttern mit ihren (Klein-) Kindern in sogenannten Mutter-Kind-Einrichtungen von 2005 bis 2009 um 7 Fälle.

 

 

Ein ähnlich hoher Zuwachs ist bei der Unterbringung von Geschwisterkindern festzustellen.

 

 

 

In diesen Entwicklungen wird deutlich, dass die diagnostischen Instrumente und Verfahren im Rahmen des Hildener Kinderschutzsystems das gesamte Familiensystem einbeziehen und konsequent die Entwicklung der Erziehungsfähigkeit der Eltern verfolgen. Diese Entwicklung stellt auch eine Herausforderung an stationären Jugendhilfemaßnahmen dar, da immer wieder neu abgewogen werden muss, inwieweit Geschwisterkinder gemeinsam fremduntergebracht werden können und müssen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Anstieg in Ausgaben in Hilden für den Bereich Hilfen zur Erziehung korrespondiert mit den Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Auch im Kreis Mettmann findet sich diese grundlegende Entwicklungstendenz wieder, so werden in vielen Kommunen Nachträge zum Haushalt 2009 gestellt müssen, etwa in Monheim (ca. 560.000€) und Heiligenhaus (ca. 750.000€). Die Fallzahlsteigerungen in Hilden führen, nach der derzeitigen Prognose, zu einer Überschreitung der Haushaltsansätze im Bereich der Hilfen zur Erziehung von insgesamt ca. 427.000€ (Stand 30.09.09).

 

 

Ausblick

 

Für die kommenden Jahre wird nach derzeitigem Stand ein weiterer Anstieg der stationären Unterbringungen erwartet. Die höchste Steigerung wird für den neuen Leistungsbereich der Eingliederungshilfe prognostiziert. Die stationären Unterbringungen im Rahmen der Jugendhilfe werden weiter steigen, aber nach jetziger Prognose wesentlich geringer als in den letzten zwei Jahren. Diese Prognose begründet sich auf zwei unterschiedlichen Faktoren: 1. Über das Frühwarnsystem wird der Hilfebedarf von Hildener Familien früher und öfter erkannt, 2. Die Zahl der Unterbringungen von Kindern, aufgrund unzureichender Erziehungsfähigkeit der Eltern, steigt. Diese Unterbringungen sind in der Regel mittel- bis langfristig notwendig, d.h. die bestehenden Heimunterbringungen werden sich nur langsam abbauen, gleichzeitig werden neue Unterbringungen hinzukommen.

 

Für die ambulanten Hilfen nach §27,2 SGB VIII wird im Rahmen des begonnenen Projektes „Passgenaue Hilfen“ (vgl. SV Nr. 51/012) von einem Rückgang der Fallzahlen ausgegangen. Das Projekt „Passgenaue Hilfen“ soll die Steuerungseffiziens, u.a. durch eine verstärkte Übertragung von beraterischen und diagnostischen Leistungen auf den Allgemeinen Sozialdienst, verstärken. Ebenso wird mit dem fortschreitenden Ausbau der gebundenen Ganztagsschulen ein Rückgang der Fallzahlen im Bereich der Tagesgruppen nach §32 SGB VIII erwartet.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es gelungen ist, ein Frühwarnsystem und ein Kinderschutzsystem in Hilden aufzubauen, dass in der Praxis gut funktioniert. Damit einhergeht ein qualitativer aber auch quantitativer Ausbau des Kindesschutzes und der Unterstützung von Familien in Hilden. Bis August erhielten insgesamt 367 Hildener Familien Unterstützungsleistungen der Jugendhilfe. Hinzukommen die vielfältigen Beratungen und zahlreichen Präventionsprojekte wie PALME für Alleinerziehende, Internationales Müttercafe und Treff für junge Eltern.

 

Horst Thiele

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 060301

Bezeichnung:

Bereitstellung von Hilfen innerhalb u. außerhalb von Familien

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja, teilweise

 

Haushaltsjahr:

2009

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

5120000020

0603010020

(Ambulante Erziehungshilfen §27,2)

533400

114.855,41

5120000020

0603010080

(Heimpflege §34)

533500

331.673,76

5120000020

0603010030

(Eingliederungshilfe innerhalb v.E. §35a)

533400

215.647,75

5120000020

0603010030

(Eingliederungshilfe außerhalb v.E. §35a)

533500

40.702,07

5120000020

0603010090

(Hilfe für junge Volljährige §41 außerhalb v.E.)

533400

76.021,44

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5120000020

0603010050

(Tagesgruppe §32)

533500

54.588,91

5120000020

0603010070

(Vollzeitpflege §33)

533400

18.680,93

5120000020

0603010090

(Junge Volljährige innerhalb v.E. §41)

533500

190.459,95

5111000020

060301

060101 – Förderung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren

Einnahmen

 

 

531820 Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

88.170,64

 

 

427.000,--

 

 

 

 

 Gez. Klausgrete

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 


Personelle Auswirkungen  Nein