Beschlussvorschlag:
„Der
Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss im Produkt 060301 - Bereitstellung
von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien – einen Betrag in Höhe von 515.170,64 € (Stand 30.09.09) zusätzlich bereitzustellen.
Die
Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im gleichen Produkt in Höhe von 88.170,64 €.
Der restliche Betrag von 427.000,- € wird durch das Produkt 060101 – Förderung
von Kindern im Alter von 0-6 Jahren (über Minderausgaben im Bereich
gesetzlichen Betriebskosten) gedeckt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Budgetsituation wurde zuletzt mit der Sitzungsvorlage 51/391 im Jugendhilfeausschuss
am 31.10.08 dargestellt. Mit Schreiben vom 04.08.2009 wurden die Mitglieder des
Rates über den Finanzstatus 2009 und in diesem Zusammenhang über den
prognostizierten Mehraufwand von 427.000 € informiert.
Die
Fallzahlen liegen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und sind 2009 erneut leicht,
um 5% gegenüber 2008, gestiegen. Der Anstieg fällt im Vergleich zu 2007 jedoch
relativ gering aus (23,4% von 2007 auf 2008).
Fallsteigerung ambulante
Hilfen
Eine Fallsteigerung weist
weiterhin der Bereich der ambulanten Hilfen nach §27,2 SGB VIII aus (13,8 % gegenüber
dem Vorjahr).
Fallsteigerung
Heimunterbringungen
Die Unterbringungszahlen im
stationären Bereich bewegen sich auf weiterhin hohem Niveau.
Die durchschnittliche
monatliche Fallzahl betrug 2008 50,58 Fälle, in 2009 wird Sie nach aktueller
Prognose etwa 53,42 Fälle betragen. Dieser Anstieg begründet sich in den noch
relativ geringen Fallzahlen zu Beginn 2008.
Die durchschnittlichen
Fallkosten betragen nach aktueller Prognose für 2009 45.359 €, 2008 waren es
noch 44.604 €. Der Fallkostenanstieg ist bedingt durch teure Intensivbetreuungsmaßnahmen,
die in Einzelfällen notwendig wurden bzw. von anderen Städten übernommen werden
mussten.
Fallsteigerungen
Eingliederungshilfe
Einen starken Fallanstieg
weist weiter die stationäre Eingliederungshilfe für junge Menschen auf.
Mit Inkrafttreten des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes zum 01.01.1991 wurde Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte junge Menschen bzw. von seelischer Behinderung bedrohter
junger Menschen erstmals in den Leistungskatalog der Jugendhilfe aufgenommen.
Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu wurden durch nachgehende Änderungsgesetze
immer weiter präzisiert. Der größte Einschnitt erfolgte mit der Neuordnung des
Rehabilitationsrechtes durch die Verabschiedung des SGB IX in 2001. Die
Eingliederungshilfe wurde in die Systematik der Hilfen für behinderte Menschen
eingepasst und die Jugendhilfe in den Kreis der Reha-Träger einbezogen. Während
die Jugendhilfe anfangs nur für ambulante Maßnahmen in den Bereichen Legasthenie/Dyskalkulie
und (umstritten) für Maßnahmen bei ADS und ADHS zuständig war, wurde der Leistungsumfang
durch die gesetzlichen Änderungen zunehmend erweitert. Das Jugendamt wurde so
Schritt für Schritt zu dem Reha-Träger für junge Menschen bis zur Vollendung
des 21. Lebensjahrs, in Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs.
Alle jungen Menschen, die durch seelische Krankheiten (wie z.B. Psychosen,
Schizophrenie, Drogenabhängigkeit, Depression) an der gesellschaftlichen
Teilhabe gehindert sind, haben so einen Leistungsanspruch gegenüber der
Jugendhilfe. Gleichzeitig zieht sich der überörtliche Sozialhilfeträger, der
LVR, zunehmend aus diesem Leistungsbereich zurück. Dabei argumentiert der LVR
mit dem Zuständigkeitsbereich des SGB VIII, der sich aus §1 und 7 SGB VIII
ergibt, danach umfasst der Leistungsbereich junge Menschen bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahrs. Der Leistungsanspruch bis zur Vollendung des 18.Lebensjahr
ist eine Muss-Bestimmung, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs eine
Soll-Bestimmung und bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs eine
Kann-Bestimmung. Konnten bis 2005 noch alle Hilfen nach §35a SGB VIII
spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahrs an den LVR abgegeben werden, so
liegt die Altersgrenze inzwischen bei 21 Jahren. Immer wieder gibt es Hinweise,
dass sogar über die Ausweitung der Zuständigkeit bis zum 27. Lebensjahr nachgedacht
wird. Die durchschnittliche monatliche Fallzahl betrug 2008 3 Fälle und wird
voraussichtlich in 2009 6,33 Fälle betragen. Die durchschnittlichen Fallkosten
werden 2009 voraussichtlich 59.276 € betragen und damit etwa 14.000 € mehr als eine durchschnittliche
Heimunterbringung. Diese Kostendifferenz ergibt sich aus der erforderlichen
intensiven pädagogischen und psychiatrischen Betreuung für seelisch Behinderte.
Ungünstiges
Wanderungsergebnis
Das Budget wird zusätzlich
belastet durch ein ungünstiges Wanderungsergebnis: Kostenersparnisse durch
Wegzüge im Umfang von 60.000 € stehen zusätzlichen Belastungen durch Zuzüge in
Höhe von 176.000 € gegenüber.
Qualitative Analyse
Die Fallzahlsteigerungen
ergeben sich aus dem gut funktionierenden Kinderschutzsystem der Stadt Hilden.
Weiterhin gehen ca. 70 Kindeswohlgefährdungsmeldungen pro Jahr ein, die in 90%
der Fälle auf einen bestehenden Hilfebedarf hinweisen. Diesen Meldungen wird
kurzfristig im Rahmen der hohen Verfahrensstandards nachgegangen.
Das bestehende Hildener
Kinderschutzsystem entspricht bereits jetzt den Erwartungen, die im jüngsten Bericht
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter dem Titel
„Aktiver Kinderschutz – Entwicklung und Perspektiven“ (Berlin: September 2009)
als zukünftiger bundesweiter Standard anvisiert werden. In dem Bericht wird
auch hervorgehoben, dass unter dem Eindruck von schrecklichen Todesfällen (u.a.
Kevin Oktober 2006 in Hamburg) der Gesetzgeber ab 2007 weitere erhebliche Anstrengungen
unternommen hat, um den Kindesschutz in Deutschland zu qualifizieren und
auszubauen. Die bessere Vernetzung, die höheren Verfahrensstandards und die
gesteigerte öffentliche und institutionelle Aufmerksamkeit führen nach dem
Bericht bundesweit zu gestiegenen Fallzahlen bei den Eingriffen ins Sorgerecht
und den laufenden Jugendhilfemaßnahmen. Das die Fallsteigerungen tatsächlich
Ausdruck eines optimierten Kindesschutzes sind, lässt sich an einzelnen
Parametern der Fallzahlentwicklung in Hilden sehr gut ablesen.
Die erhöhte Aufmerksamkeit
führt dazu, dass immer früher auf bestehende Hilfebedarfe hingewiesen wird. So
erhöhte sich die Unterbringung von jungen Müttern mit ihren (Klein-) Kindern in
sogenannten Mutter-Kind-Einrichtungen von 2005 bis 2009 um 7 Fälle.
Ein ähnlich hoher Zuwachs
ist bei der Unterbringung von Geschwisterkindern festzustellen.
In diesen Entwicklungen
wird deutlich, dass die diagnostischen Instrumente und Verfahren im Rahmen des
Hildener Kinderschutzsystems das gesamte Familiensystem einbeziehen und
konsequent die Entwicklung der Erziehungsfähigkeit der Eltern verfolgen. Diese
Entwicklung stellt auch eine Herausforderung an stationären Jugendhilfemaßnahmen
dar, da immer wieder neu abgewogen werden muss, inwieweit Geschwisterkinder
gemeinsam fremduntergebracht werden können und müssen.
Finanzielle Auswirkungen
Der Anstieg in Ausgaben in
Hilden für den Bereich Hilfen zur Erziehung korrespondiert mit den Entwicklungen
auf Bundes- und Landesebene.
Auch im Kreis Mettmann
findet sich diese grundlegende Entwicklungstendenz wieder, so werden in vielen
Kommunen Nachträge zum Haushalt 2009 gestellt müssen, etwa in Monheim (ca.
560.000€) und Heiligenhaus (ca. 750.000€). Die Fallzahlsteigerungen in Hilden führen,
nach der derzeitigen Prognose, zu einer Überschreitung der Haushaltsansätze im
Bereich der Hilfen zur Erziehung von insgesamt ca. 427.000€ (Stand 30.09.09).
Ausblick
Für die kommenden Jahre
wird nach derzeitigem Stand ein weiterer Anstieg der stationären Unterbringungen
erwartet. Die höchste Steigerung wird für den neuen Leistungsbereich der
Eingliederungshilfe prognostiziert. Die stationären Unterbringungen im Rahmen
der Jugendhilfe werden weiter steigen, aber nach jetziger Prognose wesentlich geringer
als in den letzten zwei Jahren. Diese Prognose begründet sich auf zwei unterschiedlichen
Faktoren: 1. Über das Frühwarnsystem wird der Hilfebedarf von Hildener Familien
früher und öfter erkannt, 2. Die Zahl der Unterbringungen von Kindern, aufgrund
unzureichender Erziehungsfähigkeit der Eltern, steigt. Diese Unterbringungen
sind in der Regel mittel- bis langfristig notwendig, d.h. die bestehenden
Heimunterbringungen werden sich nur langsam abbauen, gleichzeitig werden neue
Unterbringungen hinzukommen.
Für die ambulanten Hilfen
nach §27,2 SGB VIII wird im Rahmen des begonnenen Projektes „Passgenaue Hilfen“
(vgl. SV Nr. 51/012) von einem Rückgang der Fallzahlen ausgegangen. Das Projekt
„Passgenaue Hilfen“ soll die Steuerungseffiziens, u.a. durch eine verstärkte
Übertragung von beraterischen und diagnostischen Leistungen auf den Allgemeinen
Sozialdienst, verstärken. Ebenso wird mit dem fortschreitenden Ausbau der
gebundenen Ganztagsschulen ein Rückgang der Fallzahlen im Bereich der Tagesgruppen
nach §32 SGB VIII erwartet.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass es gelungen ist, ein Frühwarnsystem und ein
Kinderschutzsystem in Hilden aufzubauen, dass in der Praxis gut funktioniert.
Damit einhergeht ein qualitativer aber auch quantitativer Ausbau des
Kindesschutzes und der Unterstützung von Familien in Hilden. Bis August
erhielten insgesamt 367 Hildener Familien Unterstützungsleistungen der
Jugendhilfe. Hinzukommen die vielfältigen Beratungen und zahlreichen
Präventionsprojekte wie PALME für Alleinerziehende, Internationales Müttercafe
und Treff für junge Eltern.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
|
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Produktnummer |
060301 |
Bezeichnung: |
Bereitstellung
von Hilfen innerhalb u. außerhalb von Familien |
|
Investitions-Nr.: |
|
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Mittel stehen
zur Verfügung: |
Ja, teilweise |
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Haushaltsjahr: |
2009 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk
Kämmerer |
5120000020 |
0603010020 (Ambulante Erziehungshilfen
§27,2) |
533400 |
114.855,41 |
|
5120000020 |
0603010080 (Heimpflege §34) |
533500 |
331.673,76 |
|
5120000020 |
0603010030 (Eingliederungshilfe
innerhalb v.E. §35a) |
533400 |
215.647,75 |
|
5120000020 |
0603010030 (Eingliederungshilfe
außerhalb v.E. §35a) |
533500 |
40.702,07 |
|
5120000020 |
0603010090 (Hilfe für junge
Volljährige §41 außerhalb v.E.) |
533400 |
76.021,44 |
|
Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
5120000020 |
0603010050 (Tagesgruppe §32) |
533500 |
54.588,91 |
|
5120000020 |
0603010070 (Vollzeitpflege §33) |
533400 |
18.680,93 |
|
5120000020 |
0603010090 (Junge Volljährige innerhalb
v.E. §41) |
533500 |
190.459,95 |
|
5111000020 |
060301 060101 – Förderung von Kindern
im Alter von 0-6 Jahren |
Einnahmen 531820 Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
88.170,64 427.000,-- |
|
|
|
|||
|
Gez. Klausgrete |
|
Personelle Auswirkungen Nein