Betreff
Antrag Bürgeraktion Hilden vom 25.11.2022: Itterpass-Erweiterung des Kreises der Begünstigten
Vorlage
WP 20-25 SV III/040
Aktenzeichen
III/51 Fu
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

In den vergangenen Wochen wurde in verschiedenen Arbeitsgruppen über das Bildungs- und Kulturangebot für junge Leute in Hilden beraten.

 

Diese Diskussion hat uns zu der Überlegung veranlasst, den Kreis der Begünstigten des Itterpasses zu erweitern, um mehr Jugendliche und junge Erwachsene.

 

Daher beantragen wir, den Kreis der Ermäßigungsberechtigten auf folgende Personengruppen auszuweiten:

Schülerinnnen und Schüler, Auszubildende, Studentinnen und Studenten, FSJlerinnen und FSJler, FÖJlerinnen und FÖJler sowie Bufdis.

 

Die Ermäßigung soll unbürokratisch und ohne vorausgehende Beantragung erfolgen.


Antragstext:

Itterpass - Erweiterung des Kreises der Begünstigten


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Datum vom 12.12.2007 (SV-Nr.: 50/56) hatte der Rat der Stadt Hilden die Einführung einer Ermäßigungskarte für Empfängerinnen und Empfänger sozialer Leistungen mit dem damaligen Arbeitstitel „ItterPass“ beschlossen. Der Hintergrund war, dem Berechtigten nicht zuzumuten, seinen Leistungsbescheid, z.B. an der Theaterkasse oder beim Sportverein, vorlegen zu müssen.

 

Personenkreis

Voraussetzung für den Erhalt eines ItterPasses ist, dass die Berechtigten ihren Hauptwohnsitz in Hilden haben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II/Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe/Grundsicherungsleistungen (SGB XII, 3.und 4.Kapitel) und Wohngeld (WoGG) beziehen.

 

Antragsverfahren und Ausstellung

           Der ItterPass wird für den Personenkreis des SGB XII, AsylblG und WoGG auf Antrag

erstellt und versandt.

           Die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld des SGB II können die Ausstellung des

ItterPasses beim Jobcenter ME-aktiv unter Verwendung eines Vordrucks beantragen. Das Jobcenter ME-aktiv prüft den Bezug der Leistungen und bestätigt die Anspruchsberechtigung auf dem Vordruck. Dieser wird dann dem Amt für Soziales und Wohnen weitergeleitet.

           Die Berechtigten erhalten ab Vollendung des 15. Lebensjahres einen eigenen ItterPass.

           Der ItterPass berechtigt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen

Ausweisdokument zu den vorgesehenen Vergünstigungen.

           Der ItterPass wird nach Antragstellung für die Dauer eines Jahres ausgestellt.

Er kann bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin für ein Jahr verlängert werden, bzw.

neu ausgestellt werden.

           Der ItterPass ist nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme behält sich die

Stadtverwaltung Rückforderungen des entstandenen Schadens vor. Strafrechtliche Maß-

nahmen werden geprüft.

           Der ItterPass wird innerhalb der Geltungsdauer bei Verlust oder Beschädigung nicht

ersetzt.

           Der ItterPass ist bei Wegfall der Voraussetzungen unaufgefordert zurückzugeben.

 

Hinsichtlich des Kulturangebotes für junge Leute in Hilden, bietet das Kulturamt für Theaterabonnements bereits Vergünstigungen für den folgenden Personenkreis:

 

Ermäßigung 50 %:

  • Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, sich in der Ausbildung befindliche Personen bis einschließlich 29 Jahre
  • Menschen mit mindestens 70% Schwerbehinderung (bei Schwerbehinderten Merkmal „B“ ist der Eintritt für die Begleitperson frei)
  • Dienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst
  • Inhaberinnen und Inhaber des ItterPasses

 

Ermäßigung 20 %:

  • Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahre und älter

 

Die Ermäßigung erfolgt, wenn der aktuelle Ermäßigungsnachweis vorgezeigt wird.

 

Der Personenkreis für die 50%ig Ermäßigung ist bereits im Besitz eines Beleges, der zu dieser Ermäßigung berechtigt (z.B. Schülerausweis) und gegen Vorlage auch sofort zu einer Ermäßigung führt. Mit Ausstellung eines ItterPasses, würde aus Sicht der Verwaltung ein zusätzlicher Beleg für das Stadtgebiet Hilden ausgestellt.

 

Eine Erweiterung des Personenkreises löst immer auch Sach- und Personalkosten aus. Aktuell wird sich der Personenkreis der Wohngeldberechtigten sehr erweitern. D.h. eventuell müssen die Personalressourcen des Fachamtes für diese Aufgabe bereits aus diesem Grund erweitert werden.

 

Der ItterPass ist auf der Ortsebene Hilden nicht nur für Kulturangebote ins Leben gerufen worden. Auch freie Anbieter und Vereine bieten unter Vorlage des ItterPasses Vergünstigungen an. Es wäre gegenüber diesen Anbietern nicht geboten, den Personenkreis ohne Rücksprache zu erweitern oder es würden Erwartungen geweckt, die sich nicht erfüllen.

 

Sachmittel:

Druck und Lieferung 2.200 Stck. Rohlinge rund 700 €

 

Übersicht ausgestellte ItterPässe für die Jahre 2021 und 2022:

 

 

Zudem weist die Verwaltung auf den angekündigten KulturPass für 18-Jährige hin, der in 2023 ein 200 Euro Guthaben für Platten, Kino oder Museum beinhaltet. Mit einem Guthaben von 200 Euro möchte der Bund junge Menschen dazu anregen, Kultur vor Ort zu erleben. So soll der Weg in die Kultur geöffnet werden.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Ein ItterPass für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, sich in der Ausbildung befindliche Personen bis einschließlich 29 Jahre oder Dienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst hat insoweit eine Klimarelevanz, als das Sachmittel verbraucht werden, ohne einen Vorteil zu generieren.