Betreff
Sporthallensanierungskonzept
Vorlage
WP 20-25 SV 26/035
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport und der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht zum baulichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf der städtischen Sporthallen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am Dienstag den 14.12.2021 wurde folgender Antrag einstimmig (bei 4 Enthaltungen) beschlossen:

 

Die CDU Fraktion Hilden beantragt, dass die Stadtverwaltung im Nachgang zur Begehung der Gebäude im Jahr 2022 die notwendigen und aus ihrer Sicht sinnvollen baulichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für jede städtische Sporthalle beschreibt und - wenn möglich - mit einer ersten überschlägigen Einschätzung zu den voraussichtlichen Planungs- und Baukosten und zu dem voraussichtlichen Zeitpunkt zur Durchführung der Maßnahme hinterlegt. Der Bericht soll weiterhin - wenn möglich - mit ersten Ideen ergänzt werden, wie der Betrieb der Gebäude aus Sicht der Verwaltung energetisch optimiert werden könnte. Der Bericht soll dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport im 2. Halbjahr 2022 zur Beratung vorgelegt werden.

 

 

Aufgrund fehlender Personalkapazitäten konnte die Bearbeitung jedoch erst ab dem Sommer 2022 begonnen und schlussendlich erst im November desselben Jahres abgeschlossen werden. Zu spät, um den Bericht noch in den Sitzungen der Ausschüsse im November 2022 zur Beratung vorzulegen.

 

Durch das technische Gebäudemanagement wurden nachfolgende Sporthallen für die detaillierte Betrachtung begangen und unter den Hauptgesichtspunkten Außenzustand, Innenzustand, Dämmung, Heizung, Bausubstanz und Barrierefreiheit betrachtet:

 

  • Am Bandsbusch (städtische Teilbereiche)
  • Am Holterhöfchen 22a (ALT)
  • Am Holterhöfchen 22 (NEU)
  • Am Holterhöfchen 30
  • Beethovenstraße 32-40
  • Furtwängler Straße 2
  • Grünstraße 4                                                             SHB
  • Hoffeldstraße 106                                                      SHB
  • Kalstert 86
  • Lortzingstraße 1
  • Schalbruch 33
  • Schützenstraße 16                                                    SHB
  • Weidenweg 21
  • Zur Verlach 42

 

Die gekennzeichneten Sporthallen sind Bestandteil des Portfolios der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH (SHB) und werden somit von der Stadtverwaltung nur im Rahmen des Facility Managementvertrages betreut.

 

 

Vorgehensweise

 

Die Begehungen wurden sowohl fotografisch als auch textlich protokolliert. Für jedes Objekt wurde eine Substanzbeurteilung tabellarisch zusammengestellt. Hierbei wurde je nach Bauteil das verwendete Material, der Zustand, die Dringlichkeit zur Behebung und eine grobe Kostenschätzung erfasst. Auf Basis dieser Einzelbewertungen wurde eine gesamthafte Betrachtung über alle Hallen zusammengestellt, die eine Priorisierung / Rangfolge zur Schadensbehebung pro Objekt auf Basis Ihrer Gesamtnote beinhaltet. Sowohl die Einzelbewertungen (Anlagen 3a - 3p) als auch die Gesamtbetrachtung (Anlage 1) sind beigefügt. Es wurde eine umfangreiche Fotodokumentation erstellt. Beispielhafte Auszüge sind in Anlage 2 dargestellt.

 

 

Zu den Begehungen und Schadensaufnahmen sind folgende Anmerkungen zu beachten:

 

  • Die dargestellten Ergebnisse stellen eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Begehung dar, die ggf. zum heutigen Stand aufgrund von begonnenen oder durchgeführten Maßnahmen Abweichungen beinhalten können.

 

  • Die letzte Überprüfung der weitgespannten Dächer fand im Jahr 2012 statt. Eine erneute Überprüfung wird in den Folgejahren vorgesehen.

 

  • Dächer und Bauteile oberhalb von Dächern wurden nur in der Form von außen beurteilt werden, dass die städtische Rahmenvertragspartnerin regelmäßig im Zuge der Dachreinigung nach dem Laubabfall die Dächer besichtigt und sichtbare Schäden bekannt gibt. Mitarbeitende der Stadtverwaltung dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen die Dächer nicht begehen.

 

  • Die Materialangaben beziehen sich auf die vornehmlich vorgefundenen Materialien.

 

  • Die bestehenden Energieausweise sind nicht in die Bewertung eingegangen, da sich diese auf die Gesamtliegenschaft und nicht auf Einzelgebäude beziehen.

 

  • Die Beleuchtungssteuerung der Hallen ist größtenteils mit Bewegungsmeldern ausgestattet.

 

  • Technische Einrichtungen wie z.B. Rauchwärmeabzugsanlagen (RWA) und Brandmeldeanlagen (BMA) etc. werden in regelmäßigen Abständen geprüft und auf Stand gehalten.

 

 

Fazit:

 

Aufgrund der Einzelbewertungen und der daraus resultierenden Gesamtnote wurde eine Priorisierung der möglichen Maßnahmen an den einzelnen Hallen vorgenommen. Diese ist in Anlage 1 enthalten und in der folgenden Liste zusammengefasst:

 

  1. Schützenstraße
  2. Am Holterhöfchen 30
  3. Kalstert
  4. Furtwängler Straße
  5. Zur Verlach
  6. Beethovenstraße
  7. Am Holterhöfchen ALT
  8. Lortzingstraße
  9. Schalbruch
  10. Am Holterhöfchen NEU
  11. Hoffeldstraße
  12. Weidenweg
  13. Grünstraße

 

 

Hinweis:

 

Die dargestellten Kostenschätzungen sind grobe Kostenschätzungen, die auf dem beurteilten Zustand des Begehungstages beruhen. Enthalten sind nur die reinen Nettobaukosten ohne MwSt, Nebenkosten und externe/interne Planungskosten. Für Bauneben- und Planungskosten sind erfahrungsgemäß ca. 25% der Baukosten anzusetzen.

 

Auf Basis dieses Konzeptes sollen im laufenden Jahr unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten und der Priorisierung Einzelmaßnahmen abgeleitet werden, um den Zustand der Hallen mittel- und langfristig zu erhalten und zu verbessern. Die Maßnahmenliste wird in die Haushaltsplanung für 2024 ff einfließen.

 

 

Ergänzung:

 

Seit Begehung sowie Zustandserfassung der Sporthallen und Erstellung der Unterlage für die Sitzungsvorlage wurden nachfolgende Arbeiten durchgeführt, die nicht in die Zustandserfassung mit eingeflossen sind:

 

  • In der Sporthalle Am Kalstert wurden im Dezember 2022 eine neue Hallenbeleuchtung installiert, die Umkleideräume neu gestrichen und die Innentüren erneuert.

 

  • In der Sporthalle Am Bandsbusch wurden die Dusch- und Waschräume Anfang 2023 einer Teilsanierung unterzogen (Armaturenaustausch Duschen und Waschtische, Erneuerung der Warmwasserbereiter).

 

Weiterhin werden für die Schützenstraße zurzeit Studien durch ein von der SHB beauftragtes Architekturbüro durchgeführt, um die Bestandssituation im Zusammenhang mit einem eventuellen Teil- oder Komplettneubau neu zu bewerten.
Zudem wurde für den gesamten Schulkomplex der Beethovenstraße und somit auch der Sporthalle im Dezember 2022 ein Architekturbüro mit der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung zum „Haus des Lernens“ beauftragt. Somit wird die Sporthalle Beethovenstraße nur bei Herausnahme aus dieser Gesamtplanung einer größeren Sanierungsmaßnahme als Einzelmaßnahme unterzogen werden.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister