Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport und der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht zum baulichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf der städtischen Sporthallen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am Dienstag den
14.12.2021 wurde folgender Antrag einstimmig (bei 4 Enthaltungen) beschlossen:
Die CDU Fraktion Hilden
beantragt, dass die Stadtverwaltung im Nachgang zur Begehung der Gebäude im
Jahr 2022 die notwendigen und aus ihrer Sicht sinnvollen baulichen Sanierungs-
und Modernisierungsmaßnahmen für jede städtische Sporthalle beschreibt und -
wenn möglich - mit einer ersten überschlägigen Einschätzung zu den
voraussichtlichen Planungs- und Baukosten und zu dem voraussichtlichen
Zeitpunkt zur Durchführung der Maßnahme hinterlegt. Der Bericht soll weiterhin
- wenn möglich - mit ersten Ideen ergänzt werden, wie der Betrieb der Gebäude
aus Sicht der Verwaltung energetisch optimiert werden könnte. Der Bericht soll
dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nach Vorberatung im Ausschuss für
Schule und Sport im 2. Halbjahr 2022 zur Beratung vorgelegt werden.
Aufgrund fehlender
Personalkapazitäten konnte die Bearbeitung jedoch erst ab dem Sommer 2022 begonnen
und schlussendlich erst im November desselben Jahres abgeschlossen werden. Zu
spät, um den Bericht noch in den Sitzungen der Ausschüsse im November 2022 zur
Beratung vorzulegen.
Durch das technische
Gebäudemanagement wurden nachfolgende Sporthallen für die detaillierte
Betrachtung begangen und unter den Hauptgesichtspunkten Außenzustand,
Innenzustand, Dämmung, Heizung, Bausubstanz und Barrierefreiheit betrachtet:
- Am
Bandsbusch (städtische Teilbereiche)
- Am
Holterhöfchen 22a (ALT)
- Am
Holterhöfchen 22 (NEU)
- Am
Holterhöfchen 30
- Beethovenstraße
32-40
- Furtwängler
Straße 2
- Grünstraße
4 SHB
- Hoffeldstraße
106 SHB
- Kalstert
86
- Lortzingstraße
1
- Schalbruch
33
- Schützenstraße
16 SHB
- Weidenweg
21
- Zur
Verlach 42
Die gekennzeichneten
Sporthallen sind Bestandteil des Portfolios der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft
mbH (SHB) und werden somit von der Stadtverwaltung nur im Rahmen des Facility
Managementvertrages betreut.
Vorgehensweise
Die Begehungen
wurden sowohl fotografisch als auch textlich protokolliert. Für jedes Objekt
wurde eine Substanzbeurteilung tabellarisch zusammengestellt. Hierbei wurde je
nach Bauteil das verwendete Material, der Zustand, die Dringlichkeit zur
Behebung und eine grobe Kostenschätzung erfasst. Auf Basis dieser
Einzelbewertungen wurde eine gesamthafte Betrachtung über alle Hallen zusammengestellt,
die eine Priorisierung / Rangfolge zur Schadensbehebung pro Objekt auf Basis
Ihrer Gesamtnote beinhaltet. Sowohl die Einzelbewertungen (Anlagen 3a - 3p) als
auch die Gesamtbetrachtung (Anlage 1) sind beigefügt. Es wurde eine
umfangreiche Fotodokumentation erstellt. Beispielhafte Auszüge sind in Anlage 2
dargestellt.
Zu den Begehungen
und Schadensaufnahmen sind folgende Anmerkungen zu beachten:
- Die dargestellten Ergebnisse stellen eine Momentaufnahme zum
Zeitpunkt der Begehung dar, die ggf. zum heutigen Stand aufgrund von
begonnenen oder durchgeführten Maßnahmen Abweichungen beinhalten können.
- Die letzte Überprüfung der weitgespannten Dächer fand im Jahr 2012
statt. Eine erneute Überprüfung wird in den Folgejahren vorgesehen.
- Dächer und Bauteile oberhalb von Dächern wurden nur in der Form
von außen beurteilt werden, dass die städtische Rahmenvertragspartnerin regelmäßig
im Zuge der Dachreinigung nach dem Laubabfall die Dächer besichtigt und
sichtbare Schäden bekannt gibt. Mitarbeitende der Stadtverwaltung dürfen
aus versicherungsrechtlichen Gründen die Dächer nicht begehen.
- Die Materialangaben beziehen sich auf die vornehmlich
vorgefundenen Materialien.
- Die bestehenden Energieausweise sind nicht in die Bewertung
eingegangen, da sich diese auf die Gesamtliegenschaft und nicht auf
Einzelgebäude beziehen.
- Die Beleuchtungssteuerung der Hallen ist größtenteils mit
Bewegungsmeldern ausgestattet.
- Technische Einrichtungen wie z.B. Rauchwärmeabzugsanlagen (RWA)
und Brandmeldeanlagen (BMA) etc. werden in regelmäßigen Abständen geprüft
und auf Stand gehalten.
Fazit:
Aufgrund der
Einzelbewertungen und der daraus resultierenden Gesamtnote wurde eine
Priorisierung der möglichen Maßnahmen an den einzelnen Hallen vorgenommen.
Diese ist in Anlage 1 enthalten und in der folgenden Liste zusammengefasst:
- Schützenstraße
- Am
Holterhöfchen 30
- Kalstert
- Furtwängler
Straße
- Zur
Verlach
- Beethovenstraße
- Am
Holterhöfchen ALT
- Lortzingstraße
- Schalbruch
- Am
Holterhöfchen NEU
- Hoffeldstraße
- Weidenweg
- Grünstraße
Hinweis:
Die dargestellten
Kostenschätzungen sind grobe Kostenschätzungen, die auf dem beurteilten Zustand
des Begehungstages beruhen. Enthalten sind nur die reinen Nettobaukosten ohne
MwSt, Nebenkosten und externe/interne Planungskosten. Für Bauneben- und
Planungskosten sind erfahrungsgemäß ca. 25% der Baukosten anzusetzen.
Auf Basis dieses
Konzeptes sollen im laufenden Jahr unter Berücksichtigung der
Personalkapazitäten und der Priorisierung Einzelmaßnahmen abgeleitet werden, um
den Zustand der Hallen mittel- und langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Die Maßnahmenliste wird in die Haushaltsplanung für 2024 ff einfließen.
Ergänzung:
Seit Begehung sowie
Zustandserfassung der Sporthallen und Erstellung der Unterlage für die Sitzungsvorlage
wurden nachfolgende Arbeiten durchgeführt, die nicht in die Zustandserfassung
mit eingeflossen sind:
- In der Sporthalle Am Kalstert wurden im Dezember 2022 eine neue
Hallenbeleuchtung installiert, die Umkleideräume neu gestrichen und die
Innentüren erneuert.
- In der Sporthalle Am Bandsbusch wurden die Dusch- und Waschräume
Anfang 2023 einer Teilsanierung unterzogen (Armaturenaustausch Duschen und
Waschtische, Erneuerung der Warmwasserbereiter).
Weiterhin werden für
die Schützenstraße zurzeit Studien durch ein von der SHB beauftragtes
Architekturbüro durchgeführt, um die Bestandssituation im Zusammenhang mit
einem eventuellen Teil- oder Komplettneubau neu zu bewerten.
Zudem wurde für den gesamten Schulkomplex der Beethovenstraße und somit auch
der Sporthalle im Dezember 2022 ein Architekturbüro mit der
Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung zum „Haus des Lernens“ beauftragt.
Somit wird die Sporthalle Beethovenstraße nur bei Herausnahme aus dieser
Gesamtplanung einer größeren Sanierungsmaßnahme als Einzelmaßnahme unterzogen
werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister