Betreff
Bericht über die Entwicklung im öffentlich geförderten Wohnungsbau der Jahre 2021/2022
Vorlage
WP 20-25 SV 50/061
Aktenzeichen
III/50.1 Ni
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Entwicklung des öffentlichen geförderten Wohnungsbaus der Jahre 2021/2022 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Inhaltsverzeichnis

 

1.    Ausgangslage

2.    Wohnberechtigungsscheine (WBS)

2.1         Erteilte WBS im Zeitraum 2021/2022 nach Haushaltsgrößen

2.2         Nachfrage nach Sozialraumwohnungen

2.3         Wohnungsvermittlung

2.4         Vermittelte Wohnungen in den Jahren 2021/2022

3.    Soziale Wohnraumförderung

3.1         Anfragen Bedarfsbestätigung

3.2         Entwicklung öffentlich geförderter Sozialraumwohnungen im Zeitraum 2022 bis

2033

3.3         Kontrolle preisgebundener Wohnraum

 

 

1.         Ausgangslage

 

Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis. Im Hinblick auf die steigenden Wohnkosten sowie die Verknappung von geeignetem Wohnraum ist die Wohnungsbauförderung stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Zielgruppe staatlicher Wohnungsbauförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidendes Kriterium für die Förderung ist, dass das anrechenbare Gesamteinkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Sicherung der Zweckbestimmung von gefördertem Wohnraum (kurz Sozialraumwohnungen) wird durch das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) geregelt. Mit der Förderung von Mietwohnraum werden Belegungs- und Mietbindungen begründet. Die Förderung wird in diesem Fall dem Vermieter gewährt, der sich im Gegenzug verpflichtet, den Wohnraum nur einem Haushalt mit Wohnberechtigungsschein zu überlassen. Auf die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen; es besteht aber kein Anspruch auf die Überlassung einer entsprechenden Wohnung. Die Auswahl der Mieterinnen und Mieter aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen ist grundsätzlich den Vermieterinnen und Vermieter überlassen.

 

Der folgende Bericht gibt Auskunft über die Entwicklung der Wohnungssituation für die Jahre 2021/2022.

 

2.         Wohnberechtigungsscheine (WBS)

 

Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW enthält eine dynamisierte Einkommensgrenze. Diese führt alle drei Jahre zu einer automatischen Anpassung der Einkommensgrenzen (Grundlage Verbraucherpreisindex Statistischen Bundesamt im festgelegten Referenzzeitraum). Die Anpassung der Einkommensgrenzen ist zuletzt zum 01.01.2022 vorgenommen worden und sieht wie folgt aus:

 

 

Haushaltsgröße

Neu ab 01.01.2022

Alt bis 31.12.2021

1-Personen-Haushalt

 

20.420 €

19.350 €

2-Personen-Haushalt

 

24.600 €

23.310 €

Zuschlag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person

 

5.660 €

5.360 €

Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind i.S.d.§ 32 Abs. 1-5 Einkommenssteuergesetz

740 €

700 €

 

Die nächste Anpassung der Einkommensgrenzen erfolgt zum 01.01.2025.

 

Diese Einkommensgrenzen sind u.a. bei der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen zu berücksichtigen.

 

2.1       Erteilte WBS im Zeitraum 2021/2022 nach Haushaltsgrößen

 

Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die im Zeitraum 2021/2022 ausgestellten Wohnberechtigungsbescheinigungen:

 

Haushaltsgröße

2021

2022

1 Person

153

172

2 Personen

51

54

3 Personen

46

48

4 Personen

22

43

5 u. mehr Personen

33

39

Gesamt

305

356

 

 

2.2       Nachfrage nach Sozialwohnungen

 

In Hilden waren zum Stichtag (31.12.2021) 189 Parteien und zum Stichtag (31.12.2022) 264 Parteien wohnungssuchend gemeldet.

 

 

2021

2022

Art der Wohnung

Anzahl

Anzahl

1-Zimmer-Wohnung

80

119

2-Zimmer-Wohnung

46

52

3-Zimmer-Wohnung

21

35

4-Zimmer-Wohnung

14

24

5-Zimmer-Wohnung

und mehr

28

34

insgesamt

189

264

 

 

 

davon auswärtig Suchende

11

16

 

 

2.3       Wohnungsvermittlung

 

Zum 31.12.2022 gibt es in Hilden 1.085 Sozialwohnungen. Diese verteilen sich auf 157 Mietobjekte und 26 Vermieter. Die Stadt Hilden verfügt aktuell über 109 Wohnungen, für die ein Besetzungsrecht ausgeübt werden kann.

 

2.4       Vermittelte Wohnungen in den Jahren 2021/2022

 

Im Jahr 2021 sind 22 Haushalte und im Jahr 2022 sind 28 Haushalte in Sozialwohnungen vermittelt worden.

 

 

2021

2022

 

Art der Wohnung

Anzahl

Anzahl

Haushalte

 

1-Zimmer Wohnung

6

6

1-Personen-Haushalte

 

 

2-Zimmer Wohnung

6

5

1

4

5

3

1-Personen-Haushalte

2-Personen-Haushalte

3-Personen-Haushalte

 

3-Zimmer-Wohnung

1

1

0

3

3

0

2-Personen-Haushalte

3-Personen-Haushalte

4-Personen-Haushalte

 

4-Zimmer-Wohnung

1

0

0

0

1

0

3-Personen-Haushalte

4-Personen-Haushalte

5-Personen-Haushalte

 

5-Zimmer-Wohnung und mehr

0

1

0

0

4-Personen-Haushalte

7-Personen-Haushalte

insgesamt

22

28

 

 

3.         Soziale Wohnraumförderung

 

Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung ist, die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen können. Mit der Föderalismusreform ist die öffentliche Wohnraumversorgung in die Verantwortung der Länder übergegangen und wird als Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung durch den Kreis Mettmann wahrgenommen.

Voraussetzung für eine Förderung von Mietwohnungen ist eine nachhaltige Vermietbarkeit. Ob dies gegeben ist, prüft die örtlich zuständige Stelle und bestätigt den Bedarf an dem zur Förderung vorgesehenen Wohnraum. Hierbei reicht es nicht nur zu prüfen, ob für die geplanten Wohnungstypen in der Stadt eine ausreichend große Nachfrage wohnungssuchender Haushalte vorhanden sind. In den letzten Jahren sind weitere Prüfkriterien hinzugekommen. So sind u.a. auch Vorgaben des Sozialleistungsträgers zu berücksichtigen und in der Bedarfsbestätigung deutlich zu machen.

3.1       Anfragen Bedarfsbestätigung

 

2021 - Bauvorhaben Albert-Schweitzer-Weg, Fa. Waldner Wohnungsbau GmbH

 

2022 - Bauvorhaben Schalbruch 32 - 36, Fa. Maassen Transporte


3.2         Entwicklung öffentlich geförderter Sozialraumwohnungen im Zeitraum 2022 bis

2033

 

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über den Bestand Sozialraumwohnungen in Hilden:

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

Abgänge Nach-wirkungsfrist

0

2

24

56

127

227

19

32

6

12

0

0

Abgänge planmäßig

0

74

0

7

0

0

0

0

0

8

0

15

Abgänge

Gesamt

0

76

24

63

127

227

19

32

6

20

0

15

Bestand

31.12.

1073

1009

1003

940

813

586

567

535

529

509

509

494

Zugänge

geplant

12

18*

 

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Gesamt-

Bestand

31.12.

1085

1027

1003

940

813

586

567

535

529

509

509

494

 

* voraussichtliche Zugänge in 2023 - Bauvorhaben der WGH in Hilden, Kunibertstr. 4 / Eugenie-Willmer-Weg

 

3.3       Kontrolle preisgebundener Wohnraum

 

Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der Überwachung der zweckbestimmten Nutzung von geförderten und damit preisgebundenen Wohnungen. Mit diesem Instrument wird u.a.

 

·         die Nutzung der Wohnungen durch Berechtigte bzw. Nichtberechtigte aufgrund einer Freistellung,

·         bauliche Änderungen,

·         nicht genehmigter Leerstand,

·         eine Zweckentfremdung (z.B. Umwandlung Wohnraum in Gewerberaum).

 

Weiterhin soll stichprobenhaft oder aufgrund konkreter Hinweise oder Beschwerden

 

·         der ordnungsgemäße Zustand von Gebäuden und Wohnungen und

·         die Einhaltung der sogenannten Kostenmiete

 

überprüft werden.

 

Bei tatsächlichem Verstoß gegen das WFNG NRW, wird der Verfügungsberechtigte aufgefordert, diesen zu beseitigen. Dies erfolgt in der Regel durch eine nachträgliche Benutzungs- und Überlassungsmitteilung oder mit Erstattung zu viel erhobener Mieten an die Mieter. Soweit der Verstoß nicht nachträglich bereinigt werden kann, sind Sanktionen in Form von Geldleistungen, Bußgeldern und Vertragsstrafen das wichtigste Instrument zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen.

 

Im Berichtsjahr 2021/2022 wurden im Rahmen der vorgenommenen Bestands- und Besetzungskontrolle keine Verstöße festgestellt.

 

Für Kontrolltätigkeiten (Mietwohnraum sowie Eigenheime) werden den Gemeinden vom Land NRW Verwaltungskostenbeiträge erstattet. Für das Jahr 2023 werden Einnahmen in Höhe von rund 3.000 € erwartet, in 2022 beliefen sich die Einnahmen auf 3.042 €. Grundlage für die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages ist der Wohnraumbestand, der mit Mitteln des Landes gefördert wurde, Stand 31.12.2022 – 1.085 Sozialwohnungen und 82 Eigenheime.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen   K E I N  E

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 

 


Organisatorische Auswirkungen   K E I N E

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Orga