Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Entwicklung des öffentlichen geförderten Wohnungsbaus der Jahre 2021/2022 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage
2. Wohnberechtigungsscheine
(WBS)
2.1
Erteilte
WBS im Zeitraum 2021/2022 nach Haushaltsgrößen
2.2
Nachfrage
nach Sozialraumwohnungen
2.3
Wohnungsvermittlung
2.4
Vermittelte
Wohnungen in den Jahren 2021/2022
3. Soziale
Wohnraumförderung
3.1
Anfragen
Bedarfsbestätigung
3.2
Entwicklung
öffentlich geförderter Sozialraumwohnungen im Zeitraum 2022 bis
2033
3.3
Kontrolle
preisgebundener Wohnraum
Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales
Grundbedürfnis. Im Hinblick auf die steigenden Wohnkosten sowie die Verknappung
von geeignetem Wohnraum ist die Wohnungsbauförderung stärker in den Fokus der
Öffentlichkeit gerückt. Die Zielgruppe staatlicher Wohnungsbauförderung sind
Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und
auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidendes Kriterium für die Förderung
ist, dass das anrechenbare Gesamteinkommen eine gesetzlich bestimmte
Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Sicherung der Zweckbestimmung von
gefördertem Wohnraum (kurz Sozialraumwohnungen) wird durch das Gesetz zur
Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
geregelt. Mit der Förderung von Mietwohnraum werden
Belegungs- und Mietbindungen begründet. Die Förderung wird in diesem Fall dem
Vermieter gewährt, der sich im Gegenzug verpflichtet, den Wohnraum nur einem
Haushalt mit Wohnberechtigungsschein zu überlassen. Auf die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins besteht ein Anspruch,
wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen; es besteht aber kein Anspruch auf
die Überlassung einer entsprechenden Wohnung. Die Auswahl der Mieterinnen und
Mieter aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen ist grundsätzlich den
Vermieterinnen und Vermieter überlassen.
Der folgende Bericht gibt Auskunft über die
Entwicklung der Wohnungssituation für die Jahre 2021/2022.
2. Wohnberechtigungsscheine (WBS)
Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum
für das Land NRW enthält eine dynamisierte Einkommensgrenze. Diese führt alle
drei Jahre zu einer automatischen Anpassung der Einkommensgrenzen (Grundlage
Verbraucherpreisindex Statistischen Bundesamt im festgelegten
Referenzzeitraum). Die Anpassung der Einkommensgrenzen ist zuletzt zum
01.01.2022 vorgenommen worden und sieht wie folgt aus:
Haushaltsgröße |
Neu ab 01.01.2022 |
Alt bis 31.12.2021 |
1-Personen-Haushalt |
20.420 € |
19.350 € |
2-Personen-Haushalt |
24.600 € |
23.310 € |
Zuschlag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person |
5.660 € |
5.360 € |
Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind i.S.d.§ 32 Abs. 1-5
Einkommenssteuergesetz |
740 € |
700 € |
Die nächste Anpassung der Einkommensgrenzen erfolgt
zum 01.01.2025.
Diese Einkommensgrenzen sind u.a. bei der Erteilung
von Wohnberechtigungsscheinen zu berücksichtigen.
2.1 Erteilte WBS im Zeitraum 2021/2022 nach
Haushaltsgrößen
Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft
über die im Zeitraum 2021/2022 ausgestellten Wohnberechtigungsbescheinigungen:
Haushaltsgröße |
2021 |
2022 |
1 Person |
153 |
172 |
2 Personen |
51 |
54 |
3 Personen |
46 |
48 |
4 Personen |
22 |
43 |
5 u. mehr Personen |
33 |
39 |
Gesamt |
305 |
356 |
2.2 Nachfrage
nach Sozialwohnungen
In Hilden waren zum Stichtag (31.12.2021) 189
Parteien und zum Stichtag (31.12.2022) 264 Parteien wohnungssuchend gemeldet.
|
2021 |
2022 |
Art der
Wohnung |
Anzahl |
Anzahl |
1-Zimmer-Wohnung |
80 |
119 |
2-Zimmer-Wohnung |
46 |
52 |
3-Zimmer-Wohnung |
21 |
35 |
4-Zimmer-Wohnung |
14 |
24 |
5-Zimmer-Wohnung und mehr |
28 |
34 |
insgesamt |
189 |
264 |
|
|
|
davon auswärtig Suchende |
11 |
16 |
Zum 31.12.2022 gibt es in Hilden
1.085 Sozialwohnungen. Diese verteilen sich auf 157 Mietobjekte und 26
Vermieter. Die Stadt Hilden verfügt aktuell über 109 Wohnungen, für die ein
Besetzungsrecht ausgeübt werden kann.
2.4 Vermittelte Wohnungen in den Jahren
2021/2022
Im Jahr 2021 sind 22 Haushalte und im Jahr 2022
sind 28 Haushalte in Sozialwohnungen vermittelt worden.
|
2021 |
2022 |
|
Art der Wohnung |
Anzahl |
Anzahl |
Haushalte |
1-Zimmer Wohnung |
6 |
6 |
1-Personen-Haushalte |
2-Zimmer Wohnung |
6 5 1 |
4 5 3 |
1-Personen-Haushalte 2-Personen-Haushalte 3-Personen-Haushalte |
3-Zimmer-Wohnung |
1 1 0 |
3 3 0 |
2-Personen-Haushalte 3-Personen-Haushalte 4-Personen-Haushalte |
4-Zimmer-Wohnung |
1 0 0 |
0 1 0 |
3-Personen-Haushalte 4-Personen-Haushalte 5-Personen-Haushalte |
5-Zimmer-Wohnung und mehr |
0 1 |
0 0 |
4-Personen-Haushalte 7-Personen-Haushalte |
insgesamt |
22 |
28 |
|
Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung ist, die Unterstützung von
Haushalten, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum
versorgen können. Mit der Föderalismusreform ist die öffentliche
Wohnraumversorgung in die Verantwortung der Länder übergegangen und wird als
Aufgabe der
sozialen Wohnraumförderung durch den Kreis Mettmann wahrgenommen.
Voraussetzung für eine Förderung von
Mietwohnungen ist eine nachhaltige Vermietbarkeit. Ob dies gegeben ist, prüft
die örtlich zuständige Stelle und bestätigt den Bedarf an dem zur Förderung
vorgesehenen Wohnraum. Hierbei reicht es nicht nur zu prüfen, ob für die
geplanten Wohnungstypen in der Stadt eine ausreichend große Nachfrage
wohnungssuchender Haushalte vorhanden sind. In den letzten Jahren sind weitere
Prüfkriterien hinzugekommen. So sind u.a. auch Vorgaben des
Sozialleistungsträgers zu berücksichtigen und in der Bedarfsbestätigung
deutlich zu machen.
3.1 Anfragen Bedarfsbestätigung
2021 - Bauvorhaben Albert-Schweitzer-Weg, Fa. Waldner Wohnungsbau GmbH
2022 - Bauvorhaben Schalbruch 32 - 36, Fa. Maassen Transporte
3.2
Entwicklung
öffentlich geförderter Sozialraumwohnungen im Zeitraum 2022 bis
2033
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über den Bestand Sozialraumwohnungen in Hilden:
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
Abgänge Nach-wirkungsfrist |
0 |
2 |
24 |
56 |
127 |
227 |
19 |
32 |
6 |
12 |
0 |
0 |
Abgänge planmäßig |
0 |
74 |
0 |
7 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
8 |
0 |
15 |
Abgänge Gesamt |
0 |
76 |
24 |
63 |
127 |
227 |
19 |
32 |
6 |
20 |
0 |
15 |
Bestand 31.12. |
1073 |
1009 |
1003 |
940 |
813 |
586 |
567 |
535 |
529 |
509 |
509 |
494 |
Zugänge geplant |
12 |
18* |
|
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamt- Bestand 31.12. |
1085 |
1027 |
1003 |
940 |
813 |
586 |
567 |
535 |
529 |
509 |
509 |
494 |
* voraussichtliche
Zugänge in 2023 - Bauvorhaben der WGH in Hilden, Kunibertstr. 4 /
Eugenie-Willmer-Weg
3.3 Kontrolle
preisgebundener Wohnraum
Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der Überwachung der
zweckbestimmten Nutzung von geförderten und damit preisgebundenen Wohnungen.
Mit diesem Instrument wird u.a.
·
die Nutzung der
Wohnungen durch Berechtigte bzw. Nichtberechtigte aufgrund einer Freistellung,
·
bauliche Änderungen,
·
nicht genehmigter
Leerstand,
·
eine Zweckentfremdung (z.B.
Umwandlung Wohnraum in Gewerberaum).
Weiterhin soll stichprobenhaft oder aufgrund konkreter Hinweise oder
Beschwerden
·
der ordnungsgemäße
Zustand von Gebäuden und Wohnungen und
·
die Einhaltung der
sogenannten Kostenmiete
überprüft werden.
Bei tatsächlichem Verstoß gegen das WFNG NRW, wird der
Verfügungsberechtigte aufgefordert, diesen zu beseitigen. Dies erfolgt in der
Regel durch eine nachträgliche Benutzungs- und Überlassungsmitteilung oder mit
Erstattung zu viel erhobener Mieten an die Mieter. Soweit der Verstoß nicht
nachträglich bereinigt werden kann, sind Sanktionen in Form von Geldleistungen,
Bußgeldern und Vertragsstrafen das wichtigste Instrument zur Sicherung der
Zweckbestimmung von Sozialwohnungen.
Im Berichtsjahr 2021/2022 wurden im Rahmen der
vorgenommenen Bestands- und Besetzungskontrolle keine Verstöße festgestellt.
Für Kontrolltätigkeiten (Mietwohnraum sowie
Eigenheime) werden den Gemeinden vom Land NRW Verwaltungskostenbeiträge
erstattet. Für das Jahr 2023 werden Einnahmen in Höhe von rund 3.000 €
erwartet, in 2022 beliefen sich die Einnahmen auf 3.042 €. Grundlage für die
Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages ist der Wohnraumbestand, der mit
Mitteln des Landes gefördert wurde, Stand 31.12.2022 – 1.085 Sozialwohnungen und
82 Eigenheime.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen K E I N
E
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
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||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
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|
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|
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|
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|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
||||||
Organisatorische Auswirkungen K E I N E
Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
|||
Vermerk Orga |