Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt den durch die Einrichtung nachfolgender Planstellen
erweiterten Stellenplan 2023 als 1. Nachtragsstellenplan 2023.
1. Notwendige
Planstellen zur Sicherstellung des Dienstbetriebs, die nicht refinanziert bzw.
nicht kostenneutral sind
Dez. II
Feuerschutz/Rettungswesen 3,0 VZÄ A 8
Summe 3,0
VZÄ A 8
Der Stellenplan
wird im Wege eines Nachtragsstellenplans um die drei Planstellen erweitert.
Gleichzeitig zieht
der Rat gemäß § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden
in diesem Fall die Vorberatungskompetenz des Hauptausschusses an sich.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahr 2022 wurde mit der Kommunalagentur NRW ein neuer Brandschutzbedarfsplan erstellt.
Der Brandschutzbedarfsplan befasst sich u.a. mit der personellen Ausstattung der Feuerwehr sowie mit der Erreichung von Schutzzielen. Der Bedarfsplan gibt dabei Schutzziele vor, inwieweit die Einsätze innerhalb angemessener Zeit und mit ausreichend Personal wahrgenommen werden können. Als Ziel für Hilden wird nach Fachempfehlung die Erreichung eines Schutzzieles von 80% angestrebt. Um dieses Ziel mit der Feuerwehr zu erreichen werden nach dem Brandschutzbedarfsplan in Zusammenhang mit dem Personalausfallfaktor insgesamt 20 zusätzliche Stellen benötigt.
Die Verwaltung hat sich für eine sukzessive Aufstockung der Stellen ausgesprochen. Je nach Schutzzielerfüllung sollen dann bedarfsgerechte Fortschreibungen erfolgen.
Für das Jahr 2023 sind zunächst zwei Stellen im Stellenplan eingerichtet worden. Es zeigt sich aber bereits jetzt sehr deutlich, dass diese zwei Stellen nicht ausreichend sind, um aktuelle Chancen zur Einstellung von qualifiziertem Personal vollständig umzusetzen. Der Fachkräftemangel ist auch bei der Feuerwehr vorhanden. Bereits dieses Jahr besteht die Chance, neben der Übernahme von zwei Auszubildenden zwei weitere gut qualifizierte Personen für den Brandschutz/Rettungswesen anzuwerben. Dafür werden jedoch entsprechende Stellen im Stellenplan benötigt.
Um die Möglichkeit zu haben, bei einer
weiteren Chance die Einstellung von qualifizierten Personal zu ermöglichen,
wird neben den zwei bereits in Aussicht gestellten Neueinstellungen eine
weitere Stelle eingerichtet.
Folgende Planstelleneinrichtungen sind demnach bereits jetzt dringend erforderlich:
Dez. II
Feuerschutz/Rettungswesen 3,0 VZK A
8
(Produkt 021501)
Um die Stellen schnellstmöglich besetzen zu
können, ist der Beschluss eines Nachtragsstellenplans 2023 durch den Rat der
Stadt Hilden gemäß § 41 Abs. 1 Buchst. h) GO NRW erforderlich. Gleichzeitig
macht der Rat von seinem Recht nach § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des
Rates der Stadt Hilden Gebrauch, in diesem Fall die Vorberatungskompetenz des Hauptausschusses
an sich zu ziehen.
Durch die Schaffung von drei weiteren Stellen, von denen zwei erst zum 01.07.2023 besetzt werden und bei der weiteren Stelle kalkulatorisch mit einer Besetzung ab 01.05.2023 gerechnet wurde, wird mit nicht geplanten Kosten in Höhe von 118.733 EUR gerechnet.
Für
die Finanzierung von zusätzlichen Planstellen können die Instrumente der
Budgetierung, flexiblen Haushaltsführung und Mittelumschichtungen (§§ 8 - 10
der Haushaltssatzung) genutzt werden. Für die Deckung der Kosten wird daher
zunächst kein weiteres Personalkostenbudget beantragt. Aufgrund des frühen Zeitpunktes im Jahr und bereits bei der
Personalkostenplanung angesetzter relevanter Vakanzabschläge, ist zum jetzigen
Zeitpunkt jedoch nicht absehbar, ob das geplante Personalkostenbudget hierfür
ausreichend ist. Gegebenenfalls muss zu einem späteren Zeitpunkt die
Möglichkeit der Umschichtung von Mitteln oder die Anmeldung überplanmäßiger
Aufwendungen geprüft und beantragt werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Organisatorische Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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nein |
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Planstelle(n): Einrichtung von insges. 3
Planstellen mit den 1. Nachtragsstellenplan 2023 |
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Vermerk Orga s. Erläuterungen und
Begründungen |