Betreff
Sachstandsbericht für die Fachdienste im Sachgebiet Soziale Dienste
Vorlage
WP 20-25 SV 51/206
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht für den Fachdienst Jugenhilfe im Strafverfahren des Sachgebietes Soziale Dienste zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

 

Der Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren ist z.Zt. mit drei Mitarbeiter*innen mit insgesamt zwei VZÄ besetzt. Perspektivisch wird ein Mitarbeiter im 1. Halbjahr dieses Jahres in den Ruhestand gehen. Der nun schon mit 0,5 VZÄ tätige Mitarbeiter wird die andere Hälfte übernehmen, so dass dann wieder zwei Personen mit jeweils 1,0 VZÄ in der JuHiS tätig sein werden.

Das Team ist paritätisch besetzt, um den Anforderungen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden.

 

Im Jahr 2022 wurden alle Pandemie bedingten Rückstände bei Polizei und Staatsanwaltschaft aufgearbeitet und es fanden wieder regelmäßig Gerichtstermine statt.

 

In Hilden wurden im Jahr 2022 insgesamt 554 Straftaten im Bereich der Jugendlichen (14-17 Jahre) und der Heranwachsenden (18-21 Jahre) aufgenommen. Die meisten Straftaten konnten im Bereich

-      Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz,

-      Körperverletzungen,

-      Ladendiebstahl und

-      Betrug

 verzeichnet werden.

 

Die Gesamtsumme der Straftaten (554) verteilt sich auf insgesamt 480 Jugendliche bzw. Heranwachsende. Davon waren 375 männlich, 104 weiblich und 1 divers.

 

Bei den Jugendlichen und Heranwachsenden ist infolgedessen ein Zuwachs von ca. 20% im Vergleich zu 2021 festzustellen. Bei der Gesamtsumme der Straftaten ist indes ein Zuwachs von ca. 25% zu verzeichnen.

 

Hinzukommen ferner 93 Straftaten, die von der Altersgruppe der strafunmündigen Kinder (0-13 Jahre) begangen worden sind. Von den in Summe 80 Kindern, die diese Straftaten begangen haben, waren 52 männlich und 28 weiblich.

Die Straftaten der „Kinder“ fallen primär in die Bereiche

-      Ladendiebstahl,

-      Körperverletzung und

-      Sachbeschädigung.

 

Darüber hinaus sind vereinzelt auch in dieser Altersgruppe Delikte wegen „Verbreitung kinderpornographischer Schriften“, „Bedrohung“ oder „Hehlerei „zu vernehmen.

 

Auch im Bereich der „Kinder“ gab es folglich einen Zuwachs von ca. 20% im Vergleich zum Vorjahr.

 

Jugendliche, Heranwachsende und Kinder konnten nach der langen Zeit des Lockdowns wieder im sozialen Umfeld agieren, was den Zuwachs der Straftaten erklären könnte. Es bleibt indes abzuwarten, wie sich die Entwicklung der vergangenen zwei Jahre in 2023 fortsetzt. Die kooperierenden Institutionen wie Polizei und Staatsanwaltschaft prognostizieren tendenziell

einen stetigen Zuwachs für die nächsten Jahre.

 

Mitte 2022 konnte wieder ein Sozialer Trainingskurs durchgeführt werden, den die Teilnehmer als gerichtliche Auflage auferlegt bekommen haben.

Dies wurde als sehr positiv empfunden, da die Jugendlichen und Heranwachsenden in diesem Rahmen persönlich betreut und individuell auf deren Bedürfnisse und Schwierigkeiten eingegangen werden konnte. Die ausschließlich männlichen Teilnehmer konnten und mussten sich mit ihren Straftaten auseinandersetzen, wurden mit der Opferperspektive konfrontiert und besuchten zusammen die JVA in Geldern, um dort mit den Insassen ins Gespräch zu kommen.

 

Es gestaltete sich bis zum Ende des Jahres weiterhin schwierig, geeignete Arbeitsstellen zu finden, in denen die Jugendlichen und Heranwachsenden ihre Arbeitsstunden, die sie als Auflage von Gericht erhalten hatten, ableisten konnten. Gerade in Altenheimen oder Kindergärten bestanden noch strenge pandemiebedingte Auflagen, so dass keine fremden Personen dort arbeiten konnten.

 

Aufgrund der steigenden Fallzahlen bleiben wenig personelle Ressourcen für weitere pädagogische sowie präventive Angebote. Dabei sind es gerade diese Maßnahmen, die Wirkung im Rahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zeigen. Gegenwärtig sieht sich der Fachdienst mit der Herausforderung konfrontiert, neue Kooperationspartner zu finden und fallaktuelle Maßnahmen zu entwerfen und konzipieren.

 

Pandemiebedingt konnten die seit dem 01.06.2019 in Kraft getretenen Änderungen europäischer Rechtsvorschriften für Jugendstrafverfahren bundesweit noch nicht vollends umgesetzt werden.

Dennoch ist der Anstieg des Arbeitsaufkommens bei den Mitarbeitenden erkennbar. Es müssen wesentlich mehr Gutachten erstellt werden. Im kommenden Halbjahr soll dies noch weiter verifiziert werden, so dass der Personalbedarf ggf. angepasst werden muss.

 

Das Fachamt wird den Jugendhilfeausschuss über die weitere Entwicklung informieren.

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

1.Beigeordneter