Betreff
Fallzahlenentwicklung Asyl
Vorlage
WP 20-25 SV 51/203
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Fallzahlenentwicklung im Bereich Asyl zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Deutschland

 

Im Zeitraum Januar bis Dezember 2022 wurden 217.774 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 148.233 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 46,9 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im Berichtsjahr 2022 am stärksten vertreten:

-      Syrien mit 70.976 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 54.903 Erstanträgen (+29,3 %),

-      Afghanistan mit 36.358 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2

mit 23.276 Erstanträgen (+56,2 %),

-      Türkei mit 23.938 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 4 mit 7.067 Erstanträgen (+238,7 %).

Im Berichtsjahr 2022 waren 24.791 der Asylerstantragstellenden (11,4 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

 

Die Zahl der Folgeanträge im Zeitraum Januar bis Dezember 2022 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (42.583 Folgeanträge) um 38,1 % auf 26.358 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 244.132 Asylanträge im Jahr 2022 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (190.816 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 27,9 %.

 

Insgesamt wurden 228.673 Erst- und Folgeanträge im Berichtsjahr 2022 entschieden, davon:

-      Syrien mit 75.023 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 90,3 %),

-      Afghanistan mit 44.250 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 83,5 %),

-      Irak mit 22.185 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 22,5 %).

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Jahr 2022 bei 56,2 %. Ende Dezember 2022 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 136.448 Verfahren. Im Vergleich zum Vormonat (125.336) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 8,9 % gestiegen.

 

Im Berichtsmonat Dezember wurden 26.672 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Gegenüber dem Vormonat (November: 29.383 Personen) sank dieser Wert um 9,2 %. Im Vergleich zum Vorjahr (Dezember 2021: 13.713 Personen) ist ein Anstieg um 94,5 % zu verzeichnen.

 

Im aktuellen Berichtsmonat waren folgende Staatsangehörigkeiten am stärksten vertreten:

-      Syrien mit 9.184 Erstanträgen, im Vormonat Rang 1 mit 10.530 Erstanträgen (-12,8 %), im Vorjahresmonat Rang 1 mit 3.932 Erstanträgen (+133,6 %),

-      Afghanistan mit 4.780 Erstanträgen, im Vormonat Rang 2 mit 4.770 Erstanträgen (+0,2 %), im Vorjahresmonat Rang 3 mit 2.587 Erstanträgen (+84,8 %),

-      Türkei mit 4.138 Erstanträgen, im Vormonat Rang 3 mit 4.691 Erstanträgen (-11,8 %), im Vorjahresmonat Rang 4 mit 748 Erstanträgen (+453,2 %).

Im Dezember 2022 wurden 1.895 Folgeanträge beim Bundesamt registriert. Im Vergleich zum Wert des Vormonats (2.122 Folgeanträge) ist die Anzahl um 10,7 % gesunken. Im Vergleich zum Vorjahreswert des Monats Dezember (2.298 Folgeanträge) ist eine Abnahme um 17,5 % zu verzeichnen. Der Anteil der Folgeanträge an allen Asylanträgen lag im Dezember 2022

bei 6,6 %.

 

 

 

 

 

 

Asylanträge:

 

Zeitraum

 

Asylanträge gesamt

davon Erstanträge

davon Folgeanträge

2022

2021

Anstieg in %

2022

2021

Anstieg in %

2022

2021

Anstieg in %

Jan

16.029

14.448

10,9

13.726

8.524

61,0

2.303

5.924

-61,1

Feb

15.869

13.533

17,3

13.915

7.577

83,6

1.954

5.956

-67,2

Mrz

16.276

11.756

38,4

14.135

9.503

48,7

2.141

2.253

-5,0

April

13.056

9.315

40,2

11.359

8.069

40,8

1.697

1.246

36,2

Mai

14.881

9.228

61,3

12.877

8.278

55,6

2.004

950

110,9

Juni

14.214

11.699

21,5

12.317

10.282

19,8

1.897

1.417

33,9

Juli

15.165

13.843

9,5

13.204

12.193

8,3

1.961

1.650

18,8

August

18.355

13.961

31,5

16.111

11.847

36,0

2.244

2.114

6,1

September

20.971

18.206

15,2

18.720

13.849

35,2

2.251

4.357

-48,3

Oktober

26.030

15.984

62,9

23.918

13.293

79,9

2.112

2.691

-21,5

November

31.505

20.450

54,1

29.383

16.520

77,9

2.122

3.930

-46,0

Dezember

28.567

16.011

78,4

26.672

13.713

94,5

1.895

2.298

-17,5

Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.

 

Im bisherigen Berichtsjahr wurden insgesamt 151.271 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 101.704 Entscheidungen; dies bedeutet einen Anstieg um 48,7 %. Dabei lag die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten (Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG) bei 55,4% (83.769 positive Entscheidungen von insgesamt 151.271). Im Vergleich zum Vorjahreswert (37,8 %) stieg die Gesamtschutzquote um 17,6 Prozentpunkte.

 

(Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, Dezember 2022).

 


Aktuelle Fallzahlenentwicklung in Hilden

 

Im letzten Jahr haben sich die Flüchtlingszahlen in Hilden wie folgt entwickelt:

 

Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge

24.01.2023

21.12.2021

Differenz

Flüchtlinge in Übergangsheimen

785

436

+349

Anzahl Leistungsempfänger AsylbLG

502

264

+238

Zuschussberechtigte nach FlüAG (Dezember)

182

130

+52

privat untergebrachte Flüchtlinge im Leistungsbezug AsylbLG

20

0

+20

Flüchtlinge im Leistungsbezug AsylblG ohne FlüAG-Berechtigung

320

134

+186

 

 

 

Für die Flüchtlinge in städtischen Unterkünften ergibt sich dabei folgende Struktur:

 

Altersstruktur zum 24.01.2023

Gesamt

Davon weiblich

Davon männlich

Volljährig

Gesamt

526

223

303

18-59

490

197

293

60-69

23

15

8

70-79

11

9

2

Ü80

2

2

0

Unter 18

Gesamt

259

125

134

U3

44

22

22

3-6

63

31

32

7-11

78

37

41

12-17

74

35

39

 

 


 

Statistik der Bezirksregierung Arnsberg zur Aufnahmeverpflichtung in Hilden:

 

 

Anrechenbare Personen nach §§ 2 und 3 FlüAG

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Stand 20.01.2023

Vergleich 21.12.2021

Stand        22.01.2023

Vergleich 21.12.2021

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

646

111

505

340

Weitere Aufnahmeverpflichtung

73

14

53

295

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

89,88 %

88,52 %

92,24 %

53,53 %

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

719

125

684

635

 

Im vergangenen Jahr sind durch die Ukraine-Krise viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine eingereist. Die meisten von ihnen erhalten seit Juni 2022 innerhalb kürzester Zeit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

 

Der Sprunghafte Anstieg der Zuweisungszahlen, die kurze Verweildauer im Rechtskreis des AsylbLG und sich wiederholt veränderte Erlasslagen führten zu erheblichen Schwankungen in den Anrechnungen und Zuweisungsquoten sowie bei den Anspruchsberechtigten nach FlüAG.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister