Betreff
Bericht über die finanziellen Auswirkungen aus der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden anlässlich des Krieges in der Ukraine - Stand: 31.12.2022
Vorlage
WP 20-25 SV 20/114
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

2.   Der Rat der Stadt Hilden nimmt den gemäß § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) erstellten Bericht mit dem Stand zum 31.12.2022 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Aus der Verordnung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) vom 11. April 2022 ergibt sich eine Pflicht für die Stadtverwaltung, über die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden sowie weiterer Hilfen und Unterstützungsleistungen anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen quartalsweise an den Rat der Stadt Hilden und an die Kommunalaufsicht zu berichten.

 

Mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 20/099 hat die Stadtverwaltung den Bericht zum Stand 30.09.2022 über den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen dem Rat in seiner Sitzung am 13.12.2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Nach bisheriger Erlasslage erfolgt dieser Bericht nun letztmalig mit dem Stand zum 31.12.2022.

 

Da die Kommunalaufsicht bereits um Übermittlung dieses Berichtes bis Mitte Januar 2023 gebeten hat, wurde das in der Anlage beigefügte Zahlenwerk bereits an den Kreis übersendet. Hiermit erfolgt nun der Bericht an den Rat.

 

Die Erträge und Aufwendungen und Einzahlungen und Auszahlungen, die sich aus der Aufnahme und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus der Ukraine ergeben, werden im Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen inner- und außerhalb von Familien“ verbucht.

 

Bis zum Berichtsstichtag 30.09.2022 wurden die Transferaufwendungen und FlüAG-Pauschalen für Flüchtlinge aus der Ukraine zunächst im Wege der Schätzung ermittelt (Produkt 050303). Zwischenzeitlich wurde eine aufwändige Auswertung vorgenommen, die zu entsprechenden Korrekturen im 4. Quartal führten.

 

Der Ertrag aus der Weiterleitung von Bundesmitteln zur Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine wurde ebenfalls den Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen im 4. Quartal verursachungsgerecht zugeordnet.

 

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass das beigefügte Zahlenwerk nicht zu verwechseln ist, mit den im Jahresabschluss 2022 der Stadt Hilden darzustellenden Belastungen.

Die beim Jahresabschluss 2022 gemäß dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) vorzunehmende Ermittlung der tatsächlichen Haushaltsbelastungen durch Mindererträge oder Mehraufwendungen aus dem Krieg gegen die Ukraine geht über die im vorliegenden Bericht dargestellten Auswirkungen hinaus. Im hier vorliegenden Bericht sind die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden dargestellt, während bei der beim Jahresabschluss vorzunehmenden Ermittlung der Haushaltsbelastungen auch beispielsweise Auswirkungen aus den steigenden Energiepreisen berücksichtigt werden können.

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

1. Beigeordneter