Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen nimmt das Schreiben der Kommunalaufsicht über die
Kenntnisnahme von der angezeigten Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen zur
Kenntnis.
Rat der Stadt Hilden:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt das Schreiben der Kommunalaufsicht über die Kenntnisnahme von der
angezeigten Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) muss der Haushalt in jedem Jahr in
Planung und Rechnung ausgeglichen sein (Erträge größer/gleich Aufwendungen).
Diese Verpflichtung gilt als erfüllt, sofern der Fehlbedarf im Ergebnisplan
durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Gem. § 4 der Haushaltssatzung 2023 steht
planmäßig zur Deckung des Fehlbedarfs im Ergebnisplan die Ausgleichsrücklage
zur Verfügung, so dass der Haushalt fiktiv ausgeglichen ist.
Gemäß § 80 Absatz 5 Gemeindeordnung ist die
vom Rat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde
anzuzeigen.
Die Kenntnisnahme wurde vom Landrat als
Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.01.2023 übermittelt. Diese ist erneut
verbunden mit dem Hinweis auf bestehende Planungsrisiken, auf das Risiko
bereits geringfügiger defiziterhöhender Abweichungen von der bisherigen Planung
und die drohende Gefahr der künftig pflichtigen Haushaltssicherung für die
Stadt Hilden.
Der bereits in den Vorjahren geäußerte
Appell bzgl. einer zwingend erforderlichen, den gesamten Haushalt der Stadt
Hilden umfassenden Haushaltskonsolidierung wurde auch in diesem Jahr mit
Nachdruck wiederholt.
Das Schreiben des
Landrates ist als Anlage beigefügt und wird hiermit zur Kenntnis gegeben.
Nach erfolgter
Kenntnisnahme durch die Aufsichtsbehörde ist die Haushaltssatzung für das Jahr
2023 mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hilden in Kraft
getreten.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter