Betreff
Kenntnisnahme der Haushaltsverfügung 2023 der Kommunalaufsicht
Vorlage
WP 20-25 SV 20/113
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt das Schreiben der Kommunalaufsicht über die Kenntnisnahme von der angezeigten Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen zur Kenntnis.

 

 

Rat der Stadt Hilden:

Der Rat der Stadt Hilden nimmt das Schreiben der Kommunalaufsicht über die Kenntnisnahme von der angezeigten Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Gemäß § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (Erträge größer/gleich Aufwendungen). Diese Verpflichtung gilt als erfüllt, sofern der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

 

Gem. § 4 der Haushaltssatzung 2023 steht planmäßig zur Deckung des Fehlbedarfs im Ergebnisplan die Ausgleichsrücklage zur Verfügung, so dass der Haushalt fiktiv ausgeglichen ist.

 

Gemäß § 80 Absatz 5 Gemeindeordnung ist die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Die Kenntnisnahme wurde vom Landrat als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.01.2023 übermittelt. Diese ist erneut verbunden mit dem Hinweis auf bestehende Planungsrisiken, auf das Risiko bereits geringfügiger defiziterhöhender Abweichungen von der bisherigen Planung und die drohende Gefahr der künftig pflichtigen Haushaltssicherung für die Stadt Hilden.

 

Der bereits in den Vorjahren geäußerte Appell bzgl. einer zwingend erforderlichen, den gesamten Haushalt der Stadt Hilden umfassenden Haushaltskonsolidierung wurde auch in diesem Jahr mit Nachdruck wiederholt.

 

Das Schreiben des Landrates ist als Anlage beigefügt und wird hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Nach erfolgter Kenntnisnahme durch die Aufsichtsbehörde ist die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hilden in Kraft getreten.

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

1. Beigeordneter