Betreff
Antrag der CDU vom 13.12.2022: Vermittlung eines Löschgruppenfahrzeuges an die Ukraine
Vorlage
WP 20-25 SV 68/028
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

Im Rahmen des Überfalls Russland auf die Ukraine wurde u. a. die Infrastruktur der ukrainischen Feuerwehr stark beschädigt. Dies veranlasste bereits unzählige Kommunen, Feuerwehren und Organisationen dazu, Feuerwehrfahrzeuge an die ukrainische Feuerwehr zu spenden. Das genannte Löschgruppenfahrzeug steht seit längerer Zeit auf einem Gelände an der Herderstraße und wird nicht mehr genutzt. Die Stadt Hilden würde damit einen weiteren Beitrag zum pausenlosen und lebensgefährlichen Einsatz der Feuerwehrkräfte in der Ukraine leisten.


Antragstext:

Die CDU Fraktion beantragt, das ausgemusterte Löschgruppenfahrzeug (LF10) an die Ukraine zu spenden.


Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 5a Nr. 8 entscheidet der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen abschließend über freiwillige Zuschüsse außerhalb der vom Rat beschlossenen Richtlinien. Die seitens der CDU-Fraktion beantragte „Spende“ ist aus Sicht der Verwaltung eine Schenkung und damit als freiwilliger Zuschuss zu interpretieren.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion sieht die Schenkung des Löschgruppenfahrzeugs LF10 vor, weil dieses ausgemusterte Fahrzeug zurzeit auf dem Grundstück Herderstraße 35 abgestellt ist. Neben dem hier zur Beratung anstehenden Antrag der CDU-Fraktion hat auch die SPD-Fraktion in der Sitzung des Rates am 13.12.2022 - jedoch in mündlicher Form - angeregt, zu prüfen, ob dieses Fahrzeug in die Ukraine abgegeben werden könnte.

 

Die Verwaltung schlägt zusätzlich vor, den Sachverhalt um ein weiteres, ausrangiertes Tanklöschfahrzeug (TLF) zu ergänzen.

 

Bei dem Löschgruppenfahrzeug (LF) handelt es sich um ein Fahrzeug mit dem Baujahr 05/2000, das TLF stammt aus 03/2003. Im Jahre 2021 erfolgten die Ersatzbeschaffungen für beide Fahrzeuge, so dass die Fahrzeuge aus der Fahrzeugflotte der städtischen Feuerwehr ausgemustert werden konnten.

Angesichts des hohen Investitionsvolumens und der angespannten Marktlage im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge bestand bis vor Kurzem noch seitens der Feuerwehrschule vom Kreis Mettmann ein Kaufinteresse für das alte LF. Nach Rücksprache mit dem Leiter der Feuerwache werden diese Überlegungen jetzt nicht mehr verfolgt, so dass für beide Fahrzeuge keine anderweitige Nutzung mehr angedacht ist.

Die Fahrzeuge weisen diverse Gebrauchsspuren und kleinere Schäden auf, die hier nicht näher erläutert werden. Es kann von einem dem Fahrzeugzweck und der Nutzungszeit entsprechenden Zustand gesprochen werden. Die Fahrzeuge sind fahrtüchtig und einsatzbereit.

 

Da die jeweiligen Nutzungszeiten der Fahrzeuge erreicht sind, stehen die Fahrzeuge in der Anlagenbuchhaltung mit einem Wert von jeweils 1 EUR. Nur bei der Ersatzbeschaffung des TLF wurde im Haushaltsplan 2022 ein Verkaufserlös in Höhe von 10.000 EUR eingeplant, welcher nicht realisiert werden konnte. Für das LF wurde kein Verkaufserlös im Haushalt eingeplant.

 

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, ist eine Schenkung in die Ukraine ausschließlich über das Innenministerium NRW in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Delbrück möglich. Dies soll sicherstellen, dass Fahrzeuge nicht unkoordiniert in die Ukraine versendet werden und garantieren, dass sie auch da ankommen, wo sie gebraucht werden.

 

Die Fahrzeuge könnten kurzfristig an die Feuerwehr Delbrück übergeben und voraussichtlich mit der nächsten Charge in der 8. KW in die Ukraine überführt werden. Da die Schenkungen bedarfsgerecht und erst nach Rücksprache mit dem ukrainischen Katastrophenschutz vor Ort in Abhängigkeit der dortigen Lage an die Ukrainer übergeben werden, kann heute noch nicht genau abgeschätzt werden, an welche Kommune die Fahrzeuge letztendlich übergeben werden würden.

 

Sofern dem Antrag nicht gefolgt werden sollte, müsste der übliche Veräußerungsprozess durchgeführt. Es ist nicht vorgesehen, dass die Fahrzeuge weiterhin im Eigentum der Stadt bleiben.

 

Ein Veräußerungserlös für die Fahrzeuge kann bedingt durch die aktuelle Marktlage nur sehr ungenau ermittelt werden. Üblicherweise werden ausrangierte Fahrzeuge und Maschinen über ein Versteigerungsverfahren an den Höchstbietenden verkauft. Für die Versteigerung wird ein Startpreis festgelegt, der über zwei unabhängige Gebrauchtwagen-Internetportale ermittelt wird. Um einen möglichen Veräußerungserlös für die ausrangierten Fahrzeuge der Feuerwehr abzuschätzen, ist der Zentrale Bauhof hergegangen und hat den Verkaufspreis eines vergleichbaren Fahrzeugs aus einer zurückliegenden Versteigerung (im Jahre 2019) in die Bewertung mit einfließen lassen. Der Erlös der damaligen Versteigerung belief sich auf 11.700 EUR (brutto). In Anbetracht der technischen Zustände und des internen Referenzwerts geht das Fachamt von einem möglichen Veräußerungserlös von 13.000 EUR (brutto) je Fahrzeug aus.

 

Angesichts des Mehrwerts, welches die Fahrzeuge im Krisengebiet leisten können, schlägt die Verwaltung trotz der verlorenen, jedoch nicht im Haushalt 2023 ff etatisierten Verkaufserlöse vor, die Fahrzeuge über die Feuerwehr Delbrück in die Ukraine zu überführen.

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

1. Beigeordneter

 

 

Klimarelevanz:

Die Übergabe der Fahrzeuge hat ohne Berücksichtigung eventueller Emissionen beim Transport keine relevanten Auswirkungen auf das Klima in Hilden.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010605 Fuhrparkmanagement

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO68260034 EB für ME-2099, Tanklöschfahrzeug

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel waren im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Ergebnisplan Zeile

Betrag €

2022

07 - Sonstige ordentliche Erträge

10.000,-

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Da der potentielle Ertrag im Haushaltsjahr 2022 etatisiert war, hat die vorgeschlagene Schenkung für das Haushaltsjahr 2023 keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Die verlorene Einnahme wird im Jahresabschluss zum 31.12.2022 berücksichtigt.

 

gez.
Stuhlträger