Betreff
Einführung Energiemanagementsystem
Vorlage
WP 20-25 SV 26/033
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und im Hauptausschuss die Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung des Aufbaus zu stellen sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen den Aufbau zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Dabei ist „Kom.EMS“ zugrunde zu legen.

Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz regelmäßig zu unterrichten.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausgangssituation

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, für die Stadt Hilden bis 2035 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Eine Verringerung des Energieverbrauchs hilft nachhaltig, dieses Ziel zu erreichen und hat durch die damit verbundene Senkung der Energiekosten voraussichtlich zusätzlich positive wirtschaftliche Effekte für die Stadt Hilden.

 

Mit einem Energiemanagementsystem (EMS) werden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, dass die knappen finanziellen und personellen Ressourcen durch den ganzheitlichen Ansatz zielgerichtet und effektiv für Energiesparmaßnahmen eingesetzt werden können. Nur durch die damit geschaffenen Voraussetzungen können die bereits in der Vergangenheit und laufend aufwändig ermittelten Daten zum Energieverbrauch sinnvoll ausgewertet und die richtigen Schlüsse gezogen werden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagementsystems (EMS) voran zu treiben. Ziel ist aus heutiger Sicht die Zertifizierung und spätere Rezertifizierung des EMS.

 

In einem ersten Schritt hat das Amt für Gebäudemanagement ein Informationsangebot der Landesgesellschaft zum Thema kommunales Energiemanagementsystem wahrgenommen. Im Anschluss daran erfolgte die Registrierung bei Kom.EMS. Dies ist eine gemeinsame Entwicklung der Energieagenturen Baden-Württembergs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens. Zwischenzeitlich hat sich auch NRW mit der neuen Landesagentur NRW.Energy4Climate beteiligt.

 

Was ist Kom.EMS? (Quelle: https://www.komems.de/AboutKem/whatIsKem/ )

 

„Kom.EMS – Eine gemeinsame Entwicklung der Energieagenturen Baden-Württembergs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens.

 

Kom.EMS steht für Kommunales Energiemanagement-System und ist ein Werkzeug für den systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagement-Systems für die kommunalen Verwaltungen.

 

Kom.EMS bietet die Möglichkeit, das Energiemanagement einer kommunalen Verwaltung anhand von transparenten Kriterien zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Ein funktionierendes Energiemanagement-System ist die Voraussetzung für die kontinuierliche Optimierung der energiebezogenen Leistungsfähigkeit einer kommunalen Verwaltung. Hierzu gehören sowohl die optimierte Betriebsführung der Bestandsgebäude- und Anlagen, wie auch deren zielgerichtete Verbesserung durch Investitionen.

 

Kom.EMS bezieht durch seinen ganzheitlichen Ansatz alle für das Energiemanagement relevanten Verwaltungsebenen ein. Dies ist für eine dauerhafte Erzielung von Energieeinsparerfolgen von grundsätzlicher Bedeutung.

 

Kom.EMS bietet als onlinebasiertes Werkzeug die Option der zentralen Evaluation der Energieeinsparerfolge in kommunalen Verwaltungen. So kann beispielsweise die Wirksamkeit von Förderprogrammen überprüft werden.

 

Kom.EMS bietet durch die Möglichkeit der Zertifizierung und öffentlichkeitswirksamen Auszeichnung kommunalen Verwaltungen einen zusätzlichen Anreiz, sich erfolgsorientiert mit dem Thema Energiemanagement auseinanderzusetzen und die notwendige Vorbild-Rolle einzunehmen.“

 

 

Wirtschaftlicher und ökologischer Nutzen EMS:

 

Kom.EMS weist ausdrücklich darauf hin, dass die Aufgaben im Energiemanagement, wenn sie erfolgreich sein sollen, in der Regel nicht mit dem vorhandenen Personal umgesetzt werden können und gibt den zusätzlichen Stellenbedarf für eine Kommune unserer Größenordnung mit mindestens einer Vollzeitstelle an. Die daraus entstehenden Personalkosten werden mit ca. 80.000 Euro angesetzt.

 

https://www.komems.de/EnergyManagement/personnelCapacity/

 

Nach Erfahrungen von Kom.EMS, mit vielen erfolgreich durchgeführten Projekten bietet sich ein nichtinvestives Einsparpotenzial von 10 bis 20 Prozent der Energiekosten.

Für 2023 beläuft sich der Ansatz der Energiekosten im Haushalt auf ca. 3.000.000 Euro. Auch wenn der Einspareffekt durch die Einführung eines EMS aufgrund der bereits jetzt schon umgesetzten Energiesparmaßnahmen (energetische Sanierungen HGH und MCS, Einsparmaßnahmen 2022) eher im unteren Bereich der Erfahrungswerte liegen wird, werden die Personalkosten durch die Einsparungen bereits mehr als kompensiert. Eine mögliche Förderung der Personalkosten ist hierbei noch nicht berücksichtigt.

 

Energieeinsparung [%]

Reduzierung Energiekosten [Euro]

Personalkosten [Euro]

Gesamtersparnis [Euro]

  5

150.000

80.000

  70.000

10

300.000

80.000

220.000

15

450.000

80.000

370.000

20

600.000

80.000

520.000

 

Neben den dargestellten wirtschaftlichen Aspekten sind die positiven Effekte für den Klimaschutz offensichtlich. Im Wesentlichen werden drei Ziele verfolgt:

 

  1. Reduzierung von Energieverbrauch und -kosten
  2. Minimierung von Umwelteinwirkungen durch CO- und Schadstoffemissionen
  3. Vorbildfunktion für andere Akteure des kommunalen Klimaschutzes

 

Darüber hinaus decken die im EMS erfassten Werte einen Großteil der benötigten Daten ab, welche für die Erstellung der kommunalen Treibhausgasbilanz erforderlich sind. Aus diesem Grund stellt das EMS eine wichtige Schnittstelle zwischen kommunalen Treibhausgas-Minderungszielen und der konkreten Maßnahmenumsetzung bzw. energetischer Gebäudesanierung dar.

Durch die zentralisierte und überwachte Verbrauchserfassung (Wärme, Strom und Wasser), ist es möglich, gebäudescharfe Maßnahmenbündel umzusetzen, die sich klimaschützend auswirken. Neben der Vermeidung (Energiebedarf vermeiden bzw. reduzieren) ist eine Überprüfung möglich, wie der restliche Energiebedarf durch Effizienz, Langlebigkeit oder Suffizienz substituiert werden kann (treibhausgasneutrale oder treibhausgasarme, ressourcenarme Techniken und Produkte sowie Ausscheiden aus fossilen Energiesystemen).

 

 

Förderung EMS:

 

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung und Verstetigung eines EMS (auch Personalkosten) werden vom Bund gefördert:

 

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/implementierung-und-erweiterung-eines-energiemanagements

 

Bezuschusst werden danach Ausgaben für:

           Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 20.000 Euro)

           Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro)

           die Durchführung von Gebäudebewertungen (zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach der Bruttogeschossfläche)

           Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, im Umfang von mindestens einer 50 % Stelle,

           Dienstleister, die beim Aufbau und Betrieb des EMS unterstützen – bis maximal 45 Beratertage für die Einführung eines EMS und bis maximal 20 Beratertage, sofern bereits ein Klimaschutzteilkonzept „Klimaschutz in eigene Liegenschaften und Portfoliomanagement“ vorliegt,

           die Erstzertifizierung des EMS nach einem anerkannten Zertifizierungssystem

           sowie Dienstreisen für Weiterqualifizierungen an bis zu 15 Tagen.

 

Gefördert werden 70% der förderfähigen Gesamtausgaben für den Zeitraum von 36 Monaten.

 

Für die Stellung eines Förderantrages ist ein Beschluss des Rates über den Aufbau und dauerhaften Betrieb eines Energiemanagementsystems notwendig.

 

 

Organisatorische Auswirkungen:

 

Grundsätzlich kann das Energiemanagement in die Bereiche strategisches Energiemanagement und operatives Energiemanagement gegliedert werden.

 

Während das operative Energiemanagement bereits weitgehend durch die Mitarbeitenden im Gebäudemanagement wahrgenommen wird, kann die Umsetzung der strategischen Aufgaben nur durch die Unterstützung einer(s) Energiemanager(in) erfolgen. Eine beispielhafte Übersicht und Abgrenzung der Aufgaben im operativen und strategischen Energiemanagement sowie eine Darstellung der Schnittstellen ist in einer Übersicht als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung strebt an, die Förderung einer vollen Stelle für 36 Monate zu beantragen. Bei einer positiven Bescheidung kann die entsprechende zusätzliche befristete Stelle einer / eines Energiemanagers / managerin nach Verankerung im Stellenplan besetzt werden. Je nach Bewertungsergebnis kann aber bereits durch eine Überhangsstelle mit dem laufenden Stellenplan ausgeschrieben werden, wenn die Refinanzierung sichergestellt ist. Eine beispielhafte Stellenbeschreibung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

nein

 

Planstelle(n):

Notwendigkeit der Einrichtung einer Planstelle EG 11 für SB Energiemanagement

 

 

Vermerk Orga

 

Wie in den Erläuterungen beschrieben, ist die Stelle nicht im Stellenplan enthalten und muss im nächsten Stellenplan erst eingerichtet werden, könnte aber bei entsprechender Refinanzierung bereits durch eine Überhangsstelle vorzeitig besetzt werden.

 

Die Eingruppierung nach EG 11 ist noch durch eine Stellenbewertung durch die Bewertungskommission zu überprüfen.

 

 

Wachsmann