Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, im
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und im Hauptausschuss die Einführung
eines kommunalen Energiemanagementsystems.
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Antrag zur Förderung des Aufbaus zu stellen sowie im Rahmen
der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen den Aufbau
zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Dabei ist
„Kom.EMS“ zugrunde zu legen.
Über den
Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz regelmäßig zu unterrichten.
Erläuterungen und Begründungen:
Ausgangssituation
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner
Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, für die Stadt Hilden bis 2035 die
Treibhausgasneutralität zu erreichen. Eine Verringerung des Energieverbrauchs
hilft nachhaltig, dieses Ziel zu erreichen und hat durch die damit verbundene
Senkung der Energiekosten voraussichtlich zusätzlich positive wirtschaftliche
Effekte für die Stadt Hilden.
Mit einem Energiemanagementsystem (EMS)
werden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, dass die knappen
finanziellen und personellen Ressourcen durch den ganzheitlichen Ansatz
zielgerichtet und effektiv für Energiesparmaßnahmen eingesetzt werden können.
Nur durch die damit geschaffenen Voraussetzungen können die bereits in der
Vergangenheit und laufend aufwändig ermittelten Daten zum Energieverbrauch
sinnvoll ausgewertet und die richtigen Schlüsse gezogen werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den
systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagementsystems (EMS)
voran zu treiben. Ziel ist aus heutiger Sicht die Zertifizierung und spätere
Rezertifizierung des EMS.
In einem ersten Schritt hat das Amt für
Gebäudemanagement ein Informationsangebot der Landesgesellschaft zum Thema
kommunales Energiemanagementsystem wahrgenommen. Im Anschluss daran erfolgte
die Registrierung bei Kom.EMS. Dies ist eine gemeinsame Entwicklung der
Energieagenturen Baden-Württembergs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens.
Zwischenzeitlich hat sich auch NRW mit der neuen Landesagentur
NRW.Energy4Climate beteiligt.
Was
ist Kom.EMS? (Quelle: https://www.komems.de/AboutKem/whatIsKem/ )
„Kom.EMS – Eine gemeinsame Entwicklung der
Energieagenturen Baden-Württembergs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens.
Kom.EMS steht für Kommunales
Energiemanagement-System und ist ein Werkzeug für den systematischen Aufbau und
die Verstetigung eines Energiemanagement-Systems für die kommunalen
Verwaltungen.
Kom.EMS bietet die Möglichkeit, das
Energiemanagement einer kommunalen Verwaltung anhand von transparenten
Kriterien zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Ein funktionierendes
Energiemanagement-System ist die Voraussetzung für die kontinuierliche
Optimierung der energiebezogenen Leistungsfähigkeit einer kommunalen
Verwaltung. Hierzu gehören sowohl die optimierte Betriebsführung der
Bestandsgebäude- und Anlagen, wie auch deren zielgerichtete Verbesserung durch
Investitionen.
Kom.EMS bezieht durch seinen ganzheitlichen
Ansatz alle für das Energiemanagement relevanten Verwaltungsebenen ein. Dies
ist für eine dauerhafte Erzielung von Energieeinsparerfolgen von
grundsätzlicher Bedeutung.
Kom.EMS bietet als onlinebasiertes Werkzeug
die Option der zentralen Evaluation der Energieeinsparerfolge in kommunalen
Verwaltungen. So kann beispielsweise die Wirksamkeit von Förderprogrammen
überprüft werden.
Kom.EMS bietet durch die Möglichkeit der
Zertifizierung und öffentlichkeitswirksamen Auszeichnung kommunalen
Verwaltungen einen zusätzlichen Anreiz, sich erfolgsorientiert mit dem Thema
Energiemanagement auseinanderzusetzen und die notwendige Vorbild-Rolle
einzunehmen.“
Wirtschaftlicher
und ökologischer Nutzen EMS:
Kom.EMS weist ausdrücklich darauf hin, dass
die Aufgaben im Energiemanagement, wenn sie erfolgreich sein sollen, in der
Regel nicht mit dem vorhandenen Personal umgesetzt werden können und gibt den
zusätzlichen Stellenbedarf für eine Kommune unserer Größenordnung mit
mindestens einer Vollzeitstelle an. Die daraus entstehenden Personalkosten werden
mit ca. 80.000 Euro angesetzt.
https://www.komems.de/EnergyManagement/personnelCapacity/
Nach Erfahrungen von Kom.EMS, mit vielen
erfolgreich durchgeführten Projekten bietet sich ein nichtinvestives
Einsparpotenzial von 10 bis 20 Prozent der Energiekosten.
Für 2023 beläuft sich der Ansatz der
Energiekosten im Haushalt auf ca. 3.000.000 Euro. Auch wenn der Einspareffekt
durch die Einführung eines EMS aufgrund der bereits jetzt schon umgesetzten
Energiesparmaßnahmen (energetische Sanierungen HGH und MCS, Einsparmaßnahmen 2022)
eher im unteren Bereich der Erfahrungswerte liegen wird, werden die
Personalkosten durch die Einsparungen bereits mehr als kompensiert. Eine
mögliche Förderung der Personalkosten ist hierbei noch nicht berücksichtigt.
Energieeinsparung
[%] |
Reduzierung
Energiekosten [Euro] |
Personalkosten
[Euro] |
Gesamtersparnis
[Euro] |
5 |
150.000 |
80.000 |
70.000 |
10 |
300.000 |
80.000 |
220.000 |
15 |
450.000 |
80.000 |
370.000 |
20 |
600.000 |
80.000 |
520.000 |
Neben den dargestellten wirtschaftlichen
Aspekten sind die positiven Effekte für den Klimaschutz offensichtlich. Im
Wesentlichen werden drei Ziele verfolgt:
- Reduzierung
von Energieverbrauch und -kosten
- Minimierung
von Umwelteinwirkungen durch CO₂- und Schadstoffemissionen
- Vorbildfunktion
für andere Akteure des kommunalen Klimaschutzes
Darüber hinaus decken die im EMS erfassten
Werte einen Großteil der benötigten Daten ab, welche für die Erstellung der
kommunalen Treibhausgasbilanz erforderlich sind. Aus diesem Grund stellt das
EMS eine wichtige Schnittstelle zwischen kommunalen
Treibhausgas-Minderungszielen und der konkreten Maßnahmenumsetzung bzw.
energetischer Gebäudesanierung dar.
Durch die zentralisierte und überwachte
Verbrauchserfassung (Wärme, Strom und Wasser), ist es möglich, gebäudescharfe
Maßnahmenbündel umzusetzen, die sich klimaschützend auswirken. Neben der
Vermeidung (Energiebedarf vermeiden bzw. reduzieren) ist eine Überprüfung
möglich, wie der restliche Energiebedarf durch Effizienz, Langlebigkeit oder
Suffizienz substituiert werden kann (treibhausgasneutrale oder
treibhausgasarme, ressourcenarme Techniken und Produkte sowie Ausscheiden aus
fossilen Energiesystemen).
Förderung
EMS:
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung und
Verstetigung eines EMS (auch Personalkosten) werden vom Bund gefördert:
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/implementierung-und-erweiterung-eines-energiemanagements
Bezuschusst werden danach Ausgaben für:
• Software (zuwendungsfähige Ausgaben
bis maximal 20.000 Euro)
• Messtechnik (zuwendungsfähige
Ausgaben bis maximal 50.000 Euro)
• die Durchführung von
Gebäudebewertungen (zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach der
Bruttogeschossfläche)
• Fachpersonal, das im Rahmen des
Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, im Umfang von mindestens einer 50 % Stelle,
• Dienstleister, die beim Aufbau und
Betrieb des EMS unterstützen – bis maximal 45 Beratertage für die Einführung
eines EMS und bis maximal 20 Beratertage, sofern bereits ein
Klimaschutzteilkonzept „Klimaschutz in eigene Liegenschaften und
Portfoliomanagement“ vorliegt,
• die
Erstzertifizierung des EMS nach einem anerkannten Zertifizierungssystem
• sowie
Dienstreisen für Weiterqualifizierungen an bis zu 15 Tagen.
Gefördert werden 70% der förderfähigen
Gesamtausgaben für den Zeitraum von 36 Monaten.
Für die Stellung eines Förderantrages ist ein
Beschluss des Rates über den Aufbau und dauerhaften Betrieb eines
Energiemanagementsystems notwendig.
Organisatorische
Auswirkungen:
Grundsätzlich kann das Energiemanagement in
die Bereiche strategisches Energiemanagement und operatives Energiemanagement
gegliedert werden.
Während das operative Energiemanagement
bereits weitgehend durch die Mitarbeitenden im Gebäudemanagement wahrgenommen
wird, kann die Umsetzung der strategischen Aufgaben nur durch die Unterstützung
einer(s) Energiemanager(in) erfolgen. Eine beispielhafte Übersicht und
Abgrenzung der Aufgaben im operativen und strategischen Energiemanagement sowie
eine Darstellung der Schnittstellen ist in einer Übersicht als Anlage 1
beigefügt.
Die Verwaltung strebt an, die Förderung einer
vollen Stelle für 36 Monate zu beantragen. Bei einer positiven Bescheidung kann
die entsprechende zusätzliche befristete Stelle einer / eines Energiemanagers /
managerin nach Verankerung im Stellenplan besetzt werden. Je nach
Bewertungsergebnis kann aber bereits durch eine Überhangsstelle mit dem
laufenden Stellenplan ausgeschrieben werden, wenn die Refinanzierung sichergestellt
ist. Eine beispielhafte Stellenbeschreibung ist als Anlage 2 beigefügt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Organisatorische Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
|
nein |
|
Planstelle(n): Notwendigkeit der Einrichtung
einer Planstelle EG 11 für SB Energiemanagement |
|||
Vermerk Orga Wie in den Erläuterungen
beschrieben, ist die Stelle nicht im Stellenplan enthalten und muss im
nächsten Stellenplan erst eingerichtet werden, könnte aber bei entsprechender
Refinanzierung bereits durch eine Überhangsstelle vorzeitig besetzt werden. Die Eingruppierung nach EG 11
ist noch durch eine Stellenbewertung durch die Bewertungskommission zu
überprüfen. Wachsmann |