Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der
Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Er beschließt,
dass im Jahr 2023 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit
Vorrang bearbeitet werden sollen:
1. 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für
einen Bereich zwischen der Hofstraße
und der
Eisenbahnlinie
2. 54. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
3. Bebauungsplan
Nr. 59A für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
4. Bebauungsplan
Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazu-
gehörigen
Änderung des Flächennutzungsplans
5. Bebauungsplan Nr. 103, 3.
Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße/Niedenstraße
6. Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder
Straße/Kirchhofstraße
7. Bebauungsplan
Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg/Narzissenweg
8. Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee
9. Bebauungsplan Nr. 266 für den Bereich
südlich der Düsseldorfer Straße, zwischen den Einmündungen der Liebigstraße im
Osten und der Grabenstraße im Westen
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hat den letzten Bericht über
den Stand der Bauleitplanverfahren dem Stadtentwicklungsausschuss in der
Sitzung am 09.03.2022 vorgelegt (SV WP 20-25 SV 61/073).
Bericht zum Jahr 2022:
[Hinweis: in der als Anlage beigefügten
Tabelle werden nur die jüngsten Verfahrensstände dargestellt. Ausführliche
Informationen erfolgen - falls erforderlich - in diesem Textteil.]
Im Jahr 2022 gab es noch Einschränkungen
durch die Nachwirkungen der COVID 19-Pandemie und weiterhin krankheitsbedingte
Personalausfälle. Dennoch konnten die meisten Arbeiten im Bereich der
Bauleitplanung weitergeführt werden.
In der
Jahresvorschau 2022 eingeplante
Weiterführung von Bauleitplanverfahren:
·
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich zwischen Hofstraße und
Eisenbahnlinie
Planungsziel:
Durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes soll die Fläche mit der Darstellung Gewerbegebiet
gegliedert (GE*) in Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden, um die
Voraussetzung für eine landwirtschaftlich genutzten Obstbaumwiese zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde im Stadtentwicklungsausschuss am
19.08.2020 gefasst, die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses fand im
Amtsblatt der Stadt Hilden am 09.09.2020 statt. Im Jahr 2021 erfolgten die
erforderlichen Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf, um die
Flächennutzungsplanänderung verfahrenstechnisch und inhaltlich mit der
Regionalplanung abzustimmen. Als Grundlage für eine Konkretisierung der Planung
wurden mehrere konzeptionelle Nutzungs- und Pflegeoptionen für die vorgesehene
landwirtschaftlich genutzte Obstwiese entwickelt, die noch vor dem Hintergrund
einer nachhaltigen Bewirtschaftung verifiziert werden müssen. Hierzu fanden im
Jahr 2022 Gespräche mit dem Pächter und einem an der Anlage und Pflege der
Obstwiese interessierten Naturschutzverband statt. Unter Berücksichtigung der
bis dahin gewonnenen Erkenntnisse wurde am 25.08.2022 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Vom 15.09.2022 bis zum
18.10.2022 ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange erfolgt. Nach
der Auswertung der eingegangenen Anregungen und der daraus erfolgenden
Überarbeitung der Entwurfsbegründung mit Umweltbericht wurde der Entwurf der
53. Flächennutzungsplanänderung dem StEA am 23.11.2022 und dem Rat am
13.12.2022 zum Beschluss der Offenlage vorgelegt. Aufgrund der erfolgten Beschlussfassung
wird die Offenlage bekannt gemacht und ist für den Zeitraum vom 23.01.2023 bis
zum 24.02.2023 vorgesehen.
Zudem wurde am 16.09.2022 die Bezirksplanungsstelle der Bezirksregierung
Düsseldorf gemäß Landesplanungsgesetz angefragt. Die regionalplanerische
Zustimmung der Bezirksplanungsstelle ist am 03.01.2023 bei der Stadt Hilden
eingegangen.
·
54. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
Planungsziel:
Ziel des Flächennutzungsplan-Änderung ist
die Umwandlung von „Fläche für Gemeinbedarf“ in Wohnbaufläche.
Um das Ergebnis des
Investorenauswahlverfahrens für die Nachnutzung auf dem Gelände der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule planungsrechtlich abzusichern, hat der
Stadtentwicklungsausschuss durch Beschluss in seiner Sitzung am 01.09.2021 das
Bauleitplanverfahren eingeleitet. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte
am 26.09.2021 im Amtsblatt. Da die geplante Wohnnutzung nicht aus den
derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgeleitet werden kann, ist
neben einem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans auf Ebene des
Flächennutzungsplanes ein Verfahren zur Änderung der Darstellungen in
Wohnbauflächen erforderlich. Dieses Verfahren soll möglichst parallel zum
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden und wurde ebenfalls durch Beschluss
des StEA in der Sitzung am 01.09.2021 eingeleitet.
·
Bebauungsplan Nr. 59A für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
Planungsziel:
Ziel des
Bebauungsplans Nr. 59A ist es, Baurecht für Wohnnutzung zu schaffen, die das Ergebnis
des Investorenauswahlverfahrens für das Gelände der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule umsetzt.
Um
das Ergebnis des Investorenauswahlverfahrens für die Nachnutzung auf dem Gelände
der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule planungsrechtlich abzusichern, hat der
Stadtentwicklungsausschuss durch Beschluss in seiner Sitzung am 01.09.2021 das
Bauleitplanverfahren eingeleitet. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte
am 26.09.2021 im Amtsblatt.
Im Vorfeld der Entwicklung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Nachnutzung auf dem Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule ist die
Dimensionierung eines im Plangebiet vorgesehenen städtischen
Regenwasserrückhaltebeckens zu ermitteln. Dessen Größenbedarf wirkt sich auf
die dann zur Verfügung stehenden Wohnbauflächen aus. Entsprechende
Fachgutachten befinden sich gegenwärtig in der Erarbeitung durch externe
Ingenieurbüros. Das endgültige Ergebnis steht derzeit noch aus. Erst aufgrund der
sich aus dem Entwässerungsgutachten ergebenden Erkenntnisse lassen sich
Aussagen zum weiteren zeitlichen Ablauf des Verfahrens treffen.
·
Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung für den Bereich Düsseldorfer
Straße/Niedenstraße („Heilungsverfahren“ nach § 214 BauGB wg.
Normenkontrollklagen)
Planungsziel:
Ausweisung
von Gewerbeflächen
Der Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung wurde
vom Rat der Stadt Hilden am 10.07.2019 als Satzung beschlossen, die wiederum am
19.08.2019 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht wurde.
Am 14.08.2020 reichte eine Anwaltskanzlei
aus Düsseldorf im Auftrag eines benachbarten Unternehmens beim
Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Normenkontrollklage gegen den
Bebauungsplan ein. Der Kläger befürchtete Einschränkungen durch die im Bebauungsplan
vorgegebene Schallkontingentierung. Parallel hat auch eine Anliegerin
Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan erhoben. Auf Antrag der Stadt wurde
das Normenkontrollverfahren vom OVG für die Zeit des Heilungsverfahrens nach
§214 BauGB ruhend gestellt.
Der StEA fasste am 05.05.2021 den Beschluss
über die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 BauGB und die
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 10.07.2019. Die Bekanntmachung des
Beschlusses erfolgte im Amtsblatt am 28.05.2021. Im Dezember 2021 wurde ein im
Auftrag der Stadt überarbeitetes Schallgutachten vorgelegt und mit der o.g.
Anwaltskanzlei abgestimmt. Die Ergebnisse wurden in den Entwurf des
Bebauungsplans übernommen. Vor diesem Hintergrund hat der StEA am 11.05.2022
über die erneute öffentliche Auslegung vorberaten und eine positive Empfehlung
an den Rat der Stadt Hilden gegeben. Am 22.06.2022 hat der Rat die erneute
öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde am 17.08.2022 im Amtsblatt
bekannt gemacht und zwischen dem 29.08.2022 und dem 30.09.2022 durchgeführt. Im
Nachgang zur Offenlage hat sich nun herausgestellt, dass im Verfahren eine
Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.06.2022 zu berücksichtigen
ist, die eine Konkretisierung des Entwässerungskonzeptes erfordert. Ein
entsprechendes Gutachten befindet sich nun in der Vorbereitung. Die weiteren
Verfahrensschritte, Satzungsbeschluss oder erneute Offenlage, sind vom Ergebnis
des Gutachtens abhängig.
Eine entsprechende Information ging auch an
das OVG Münster.
· Bebauungsplan
Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg/Narzissenweg
Planungsziel:
Erhalt des schützenswerten Grünbestandes
sowie die planerische Sicherung des Gebäudebestandes inkl. der Festlegung
geringfügiger Erweiterungsmöglichkeiten
Nach erstmaligem Beschluss im
Jahr 2002 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 am
30.01.2019 mit einem verkleinerten Plangebiet und einem konkretisierten
Planungsziel vom Stadtentwicklungsausschuss erneut eingeleitet. Aufgrund des Antrags
einer Anliegergemeinschaft hat der StEA am 17.03.2021 über einen Antrag auf Änderung des städtebaulichen Entwurfs
für den Teilbereich Quittenweg/ Ohligser Weg/ Narzissenweg/ Tulpenweg beraten.
Die Entscheidung wurde zwecks Ortstermin vertagt. Am 19.05.2021 wurde der
Ortstermin durchgeführt. In der Sitzung am 09.06.2021 erfolgte der Beschluss
über die Ablehnung des Antrages. Am 28.08. und 27.12.2021 reichte einer der
Antragsteller erneut Unterlagen ein, um eine Modifizierung des Entwurfs zu
erreichen. Hierüber wurde in der Sitzung des StEA am 26.01.2022 abschlägig
entschieden.
Inhaltlich wurden für den B-Plan im Jahr 2021 die textlichen und
zeichnerischen Festsetzungen entwickelt und ein Entwurf für die Begründung
erarbeitet. Außerdem wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, um die
Auswirkungen zweier benachbarter Reiterhöfe auf das Plangebiet zu untersuchen.
Auf dieser Grundlage wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung am 20.10.2022
eine Bürgeranhörung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der TöB ist im
ersten Quartal 2023 vorgesehen.
·
Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/
St.-Konrad-Allee
Planungsziel:
Die vorhandenen Grünflächen sollen erhalten und ein
planerischer Ausgleich zwischen diesen und dem vorhanden Verdichtungspotenzial
erreicht werden.
Das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 264 für den Bereich „Gerhart-Hauptmann-Hof“ wurde mit dem
Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2019
eingeleitet. Im Jahr 2020 gab es gleich zwei wichtige Beschlüsse: der Rat der Stadt
Hilden beschloss am 23.09.2020 eine Veränderungssperre; diese wurde am
14.10.2020 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Am 18.11.2020 beschloss der
Stadtentwicklungsausschuss, das Aufstellungsverfahren zunächst mit zwei
städtebaulichen Entwürfen fortzusetzen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 4
Abs. 1 BauGB wurde zwischen dem 07.12.2020 und dem 15.01.2021 durchgeführt. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte nach
der Bekanntmachung am 03.02.2021 im Amtsblatt zwischen dem 10.02.2021 und dem
26.02.2021. Der StEA hat am 09.06.2021 über das Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung und die ausgearbeiteten Entwürfe beraten. Die Entscheidung über den
bevorzugten Entwurf wurde vertagt, um am 01.09.2021 eine Inaugenscheinnahme der
vor Ort abgesteckten Varianten durchführen zu können. Am selbigen Tag fasste
der StEA den Beschluss über die weiter zu verfolgende Entwurfsvariante. Zur
Sicherung der Bauleitplanung wurde am 27.10.2021 der Beschluss über die
Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 53 vorberaten. Diese wurde vom Rat der
Stadt Hilden am 14.12.2021 als Satzung beschlossen und am 21.12.2021 im Amtsblatt
bekannt gemacht.
Am Jahresende
2021 wurden die erforderlich Gutachten beauftragt. Nachdem diese im Lauf des
Jahres 2022 erarbeitet wurden, konnte am 13.12.2022 vom Rat der Stadt Hilden
der Beschluss der Offenlage gefasst werden. In Folge der Bekanntmachung soll
die Offenlage nun vom 23.01.2023 bis zum 24.02.2023 stattfinden. Ebenfalls in
der Sitzung des Rates am 13.12.2022 wurde eine 2. Verlängerung der
Veränderungssperre als Satzung beschlossen und am 20.12.2022 im Amtsblatt der
Stadt Hilden bekannt gemacht. Diese letztmalig
mögliche Verlängerung endet entsprechend am 19.12.2023.
In der
Jahresvorschau 2022 bereits eingeplante Einleitung von Bauleitplanverfahren:
·
Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße.
Planungsziel:
Umwandlung
von Gewerbe- in Wohnbaufläche
Die Geschäftsführung der Fa. Brüninghaus
& Drissner hat im Jahr 2019 beantragt, für ihr Betriebsgelände im Bereich
Itterstraße/Neustraße/Itter einen Angebotsbebauungsplan gemäß § 30 BauGB
aufzustellen. Der StEA stimmte in seiner Sitzung am 11.09.2019 der Einleitung
eines Bauleitplanverfahrens grundsätzlich zu. Auf Basis dieses
Grundsatzbeschlusses hat die Brüninghaus & Drissner GmbH im Weiteren ein
Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Für dieses Verfahren hat der
Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 29.01.2020 städtebauliche
Rahmenbedingungen formuliert. Die Firma Interboden Innovative Lebenswelten GmbH
& Co. KG ist als Gewinner aus diesem Investorenauswahlverfahren
hervorgegangen und konnte sich in der Zwischenzeit mit der Brüninghaus &
Drissner GmbH hinsichtlich des Erwerbs ihrer Grundstücke einigen. Der
Stadtverwaltung ist es in Zusammenarbeit mit der Firma Interboden im Folgenden
gelungen, die Jost Schad Grundstücksverwaltung, den Eigentümer der südöstlich
anschließenden, derzeit überwiegend gewerblich genutzten Flächen, ebenfalls für
das Projekt zu gewinnen, sodass der gesamte Baublock städtebaulich neu geordnet
werden kann. Zur Auswahl eines städtebaulichen Entwurfs für den aufzustellenden
Bebauungsplan haben die beiden potentiellen Projektträger ein vorgeschaltetes
Qualifizierungsverfahren angestoßen. In der Aufgabenstellung zum
städtebaulichen Qualifizierungsverfahren wurden unter enger Mitwirkung der
Stadtverwaltung die Rahmenbedingungen für die Ausarbeitung der Entwürfe
formuliert. Diese wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am
11.05.2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das städtebauliche
Qualifizierungsverfahren wurde unter Beteiligung der Stadtverwaltung im Sommer
2022 durchgeführt. Die Bewertungsgremiumssitzung fand am 15.08.2022 statt. Das
Gremium hat sich in dieser Sitzung darauf verständigt, zwei der teilnehmenden
Büros zu bitten, ihre Entwürfe in einer weiteren Bearbeitungsphase zu
überarbeiten und hierzu Empfehlungen abgegeben. Das durch das Bewertungsgremium
am 17.10.2022 ermittelte Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wurde in der
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 23.11.2022 vor- und zur Diskussion
gestellt. Die Entscheidung über den städtebaulichen Entwurf wurde vom StEA mit
der Bitte um vertiefende Erläuterung vertagt. Es ist vorgesehen, in den StEA am
25.01.2023 eine überarbeitete Vorlage einzubringen. Um Zuspruch zur bisherigen
Vorgehensweise der Investoren zu signalisieren und die Umnutzung des Plangebietes
grundsätzlich zu unterstützen, hat der StEA in seiner Sitzung am 28.09.2022 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Der Beschluss wurde im
Amtsblatt am 18.11.2022 bekannt gemacht.
In der
Jahresvorschau 2022 eingeplante,
aber nicht erfolgte Weiterführung von Bauleitplanverfahren:
·
Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich Hofstraße 150 inkl.
Hintergelände.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 139A soll Planungsrecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im
Plangebiet sollen Wohneinheiten unterschiedlicher Größe (Ein- bis
Fünf-Zimmer-Wohnungen) im Geschosswohnungsbau sowie Einfamilienhäuser
realisiert werden.
Der Aufstellungsbeschluss hierzu erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss am
18.11.2020, die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der
Stadt Hilden am 17.12.2020. Im StEA am 05.05.2021 wurde beschlossen, den am
18.11.2020 vorgelegten städtebaulichen Entwurf mit dem Ziel einer Reduzierung
der Anzahl der Wohneinheiten überarbeiten zu lassen. Am 01.09.2021 wurde dann
vom StEA der Beschluss über den entsprechend angepassten städtebaulichen
Entwurf und die Änderung des Aufstellungsbeschlusses mit geändertem Verfahren
gefasst. Derzeit wird der städtebauliche Entwurf vom Bauträger WGH und dem
beauftragten Planungsbüro konkretisiert. Insbesondere die Konzeptionen zu
Schallschutz und Entwässerung erfordern einen erhöhten Aufwand. Ergebnisse
lagen zum Ende des Jahres 2022 noch nicht vor.
Es wurden im Jahr
2021 folgende Bauleitplanverfahren abgeschlossen:
Keine
Sonstige Weiterführung von
Bauleitplanverfahren:
·
Bebauungsplan Nr. 10C - Teil 1 für den Bereich Poststraße
Planungsziel:
Ziel
des Bebauungsplans Nr. 10C ist es, Planungsrecht für eine wohnbauliche Nutzung
(Allgemeines Wohngebiet) zu schaffen.
Auf der Grundlage eines Antrags auf
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den o.a. Bereich hat der
StEA am 01.09.2021 den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens gefasst. Am
17.11.2021 erfolgte dann im StEA der Aufstellungsbeschluss. Dieser wurde am
04.12.2021 im Amtsblatt bekannt gemacht. Zwischen dem 20.01. und dem 03.02.2022
wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Auch die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Die Ergebnisse
werden ausgewertet und sollen der Offenlage zugrunde gelegt werden. Die
Verwaltung befindet sich hierzu in Abstimmungsgesprächen mit dem vom Investor
beauftragten Planungsbüro.
·
Bebauungsplan Nr. 30 für den Bereich Lehmkuhler Weg/
Hagebuttenweg/ Eibenweg/ Ligusterweg/ Erikaweg
Planungsziel:
Entfall
der nicht mehr zeitgemäßen Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes
Anlässlich
eines Hinweises des Verwaltungsgerichts in einem gerichtlichen Streitverfahren
zur Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 31 wurden mehrere Verfahren zur
Aufhebung von Bebauungsplänen eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss für die
Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 30, sowie 30, 3. Änderung und 31 für einen
Bereich zwischen Buchenweg und der Stadtgrenze zu Langenfeld (Oerkhausgraben)
wurde in seiner Sitzung am 21.01.2018 durch den StEA gefasst. Der Beschluss
wurde am 22.02.2018 im Amtsblatt bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufhebung
des B-Plans Nr. 31 wurde vorgezogen, er trat am 01.10.2021 außer Kraft.
Nachfolgend wurde mit der Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 30 begonnen. Die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 05.09.2022 bis
zum 07.10.2022 statt. Für die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist der Zeitraum
vom 09.01.2023 bis zum 20.01.2023 anberaumt. Die entsprechende Bekanntmachung
erfolgte im Amtsblatt der Stadt Hilden am 20.12.2022.
·
Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung für den Bereich Buchenweg/ Hagebuttenweg/
Eibenweg
Planungsziel:
Entfall
der nicht mehr zeitgemäßen Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes
Anlässlich eines Hinweises des Verwaltungsgerichts in einem gerichtlichen Streitverfahren zur Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 31 wurden mehrere Verfahren zur Aufhebung von Bebauungsplänen eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 30, sowie 30, 3. Änderung und 31 für einen Bereich zwischen Buchenweg und der Stadtgrenze zu Langenfeld (Oerkhausgraben) wurde in seiner Sitzung am 21.01.2018 durch den StEA gefasst. Der Beschluss wurde am 22.02.2018 im Amtsblatt bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufhebung des B-Plans Nr. 31 wurde vorgezogen, er trat am 01.10.2021 außer Kraft. Nachfolgend wurde mit der Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 30, 3 Änderung begonnen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 05.09.2022 bis zum 07.10.2022 statt. Für die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist der Zeitraum vom 09.01.2023 bis zum 20.01.2023 anberaumt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Hilden am 20.12.2022.
·
Bebauungsplan Nr. 64B für den Bereich der Grundstücke Schalbruch
32-36
Planungsziel:
Ziel
des Bebauungsplans ist es, im Plangebiet eine Wohnbebauung, bestehend aus Ein-
und Mehrfamilienhäusern, zu ermöglichen. Dabei sollen auch Klimaschutzaspekte
Berücksichtigung finden.
Der Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bereich der Grundstücke Schalbruch 32-36 nördlich der Straße Schalbruch wurde am 17.03.2021 im StEA beraten, worauf eine Zustimmung erfolgte. Am 09.06.2021 erfolgte dann im StEA der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans. Der Beschluss wurde am 21.06.2021 im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Entscheidung über den städtebaulichen Entwurf erfolgte im StEA am 01.09.2021. Diesem Beschluss schloss sich eine Phase der planerischen Detailarbeit und der Erstellung erster Fachgutachten an. Im Anschluss wurde dann im Juni 2022 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ebenfalls im Juni begann die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die Ende Juli 2022 endete. Die eingegangenen Anregungen wurden in einer Beschlussvorlage dargelegt und ein Vorschlag zur Abwägung gemacht. Auf dieser Grundlage fasste der StEA am 23.11.2022 und nachfolgend der Rat der Stadt Hilden am 13.12.2022 den Beschluss zur Offenlage. Diese soll nach erfolgter Bekanntmachung vom 23.01.2023 bis zum 24.02.2023 stattfinden.
·
Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder
Straße/Kirchhofstraße
Planungsziele:
a) qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne
Wohnbebauung im Plangebiet,
b) Erschließung der rückwärtigen Grundstücke des
Sankt-Josefs-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) sowie zukünftige
Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und westlich des
Plangebietes durch den Bau einer Planstraße
c) städtebaulich sinnvolle Ausnutzung der
tiefgreifenden Grundstücke der Kirchhofstraße durch die Plangebietsvergrößerung
nach Süd-Westen hin
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan wurde bereits am 19.12.2001 gefasst. In den Folgejahren wurden
mehrfach, unter anderem aufgrund von Anträgen aus Politik, auf Basis von
Gesprächsergebnissen mit betroffenen Grundstückseigentümern, aber auch als
Folge von Erkenntnissen aus der Umlegung, die Ziele und der
Geltungsbereich des Bebauungsplans angepasst (StEA am 08.08. und 17.10.2007, am
29.08.2012 und zuletzt am 21.06.2017)
Für die Entwässerung im Geltungsbereich des
Bebauungsplans ist ein aufwendiges Bodengutachten erstellt worden. Eine Lösung
für die Entwässerungsproblematik selbst soll im Rahmen eines fundierten
Fachgutachtens ermittelt werden. Ein entsprechendes Konzept wurde im Lauf des
Jahres 2022 durch ein externes Ingenieurbüro erarbeitet und liegt im Entwurf
vor. Die Konkretisierung steht noch aus. Ein für die Entwässerung benötigter
Grundstücksanteil eines Nachbargrundstückes wird im Rahmen der Umlegung ins
Eigentum der Stadt Hilden übertragen werden.
Derzeit befindet sich ein Schallgutachten in
Vorbereitung, aus dem Erkenntnisse für die Festsetzung von Nutzungen im
Grenzbereich zum benachbarten Grundstück der Stadtwerke hervorgehen sollen. Die
Beauftragung ist für das Jahr 2023 geplant. Aufgrund fehlender Ressourcen
konnte das aufwändige Verfahren im Jahr 2022 leider nur mit begrenztem Aufwand
fortgeführt werden. Für das Jahr 2023 ist eine Intensivierung der Bearbeitung
vorgesehen.
·
Bebauungsplan Nr. 255 für den Bereich Karnaper Straße/
Schürmannstraße/ Diesterwegstraße/ Eisenbahntrasse:
Planungsziel:
Entwicklung
von Wohnbauflächen (Umsetzung der „Klimaschutzsiedlung Hilden“)
Das vom Investor beauftragte Planungsbüro
hat die Ergebnisse der letzten Offenlage ausgewertet, mit dem Ziel eine erneute
Offenlage durchzuführen. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat dem StEA in
seiner Sitzung am 09.03.2022 vorgelegen, wurde aber auf Wunsch des Investors
zurückgezogen. Am 15.09.2022 fand eine vom Investor ausgerichtete
Informationsveranstaltung zur Erläuterung des energetischen Prinzips
(„Wasserstoff-Siedlung“) und des Konzeptes der Klimaschutzsiedlung Hilden
statt. Für die Sitzung des StEA am 23.11.2022 stand der Beschluss der Offenlage
des Bebauungsplans Nr. 255 erneut auf der Tagesordnung. Die Beratung wurde auf
die Sitzung des StEA am 25.01.2023 vertagt.
Es wurden im
Jahr 2022 darüber hinaus folgende Bauleitplanverfahren eingeleitet:
·
Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 106C (VEP Nr. 24) für
den Bereich zwischen Gerresheimer Straße und Heinrich-Lersch-Straße
Planungsziel:
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist
es, im Plangebiet eine aus Reihenhäusern bestehende Wohnbebauung mit einer
gemeinsamen Carport-Anlage, einer Erschließungsstraße mit Wendeanlage und eine
Versickerungsanlage zu ermöglichen. Dabei sollen auch Klimaschutzaspekte
Berücksichtigung finden.
Auf der Grundlage eines Antrags auf Änderung
des Bebauungsplans 106A, 5. Änderung hat der StEA am 17.03.2021 über die
Einleitung des Verfahrens beraten. Zwecks Durchführung eines Ortstermins wurde
der Beschluss vertagt. Die Ortsbesichtigung fand am 19.05.2021 statt. Am
09.06.2021 erfolgte dann im StEA der Beschluss über die Zustimmung zur
Einleitung eines Verfahrens. Ein dem StEA am 26.01.2022 vorgeschlagener
Aufstellungsbeschluss (für den Bebauungsplan Nr. 106C genannten Planbereich)
für einen Vorhaben- und Erschließungsplan wurde von diesem jedoch abgelehnt. Im
StEA am 10.08.2022 wurde ein überarbeiteter Entwurf mit einer reduzierten
Bebauung und einer Versickerungsanlage vorgelegt. Diesem städtebaulichen
Entwurf wurde zugestimmt und der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
gefasst. Die Aufstellung wurde im Amtsblatt am 05.09.2022 bekannt gemacht.
·
Bebauungsplan Nr. 261 für den Bereich östlich der Kirchhofstraße
zwischen Hauptfriedhof und Bahnunterführung
Planungsziel:
Ziel
des Bebauungsplans ist es, im Plangebiet neuen Wohnraum zu schaffen, um dem hohen
Bedarf nach innerstädtischem Wohnen gerecht zu werden.
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens für den o.a. Bereich wurde am 28.09.2022 im StEA
grundsätzlich zugestimmt. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im
Amtsblatt erfolgte entsprechend am 24.10.2022. Aufgrund der komplexen
städtebaulichen Rahmenbedingung wurden im StEA allerdings zahlreiche Anregungen
und Änderungswünsche vorgetragen, so dass ein Beschluss über den
städtebaulichen Entwurf nicht zustande kam. Ein für die Sitzung des StEA am
23.11.2022 überarbeiteter städtebauliche Entwurf wurde erneut abgelehnt. Der
Investor beabsichtigt nun, eine weitere Überarbeitung vorzulegen. Diese wird in
Absprache mit der Verwaltung in der Sitzung des STEA am 25.01.2023 zur Beratung
vorgelegt.
·
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 265 (VEP
Nr. 25) für den Bereich
Erikaweg 44-46
Planungsziel:
Ziel
der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für ein Wohngebiet zu
schaffen, welches sowohl selbstgenutzten Wohnraum als auch Mietwohnraum unter
Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte zur Verfügung stellt.
Auf der Grundlage eines Antrags auf
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den o.a. Bereich hat der
StEA am 17.03.2021 über die Einleitung des Verfahrens beraten. Zwecks
Durchführung eines Ortstermins wurde der Beschluss vertagt. Die
Ortsbesichtigung fand am 19.05.2021 statt. Am 09.06.2021 erfolgte dann im StEA
der Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens. In den nachfolgenden
Gesprächen der Verwaltung zur inhaltlichen Abstimmung des städtebaulichen
Entwurfs sind durch einen Wechsel des Eigentümers und des Planungsbüros
zeitliche Verzögerungen eingetreten. Auf der Grundlage neu erstellter
Unterlagen hat der StEA am 09.03.2022 über den städtebaulichen Entwurf
entschieden und den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gefasst. Der
Beschluss wurde am 21.03.2022 im Amtsblatt bekannt gemacht. Am 25.08.2022 fand
eine Bürgeranhörung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung statt. Die erste
Beteiligung der TöB erfolgte vom 15.09.2022 bis zum 17.10.2022. Derzeit werden
die eingegangenen Anregungen durch das vom Investoren beauftragte Ingenieurbüro
ausgewertet und der Offenlagebeschluss vorbereitet. Es ist vorgesehen, diesen
im ersten Quartal des Jahres 2023 in die politischen Gremien einzubringen.
·
Bebauungsplan Nr. 266 für den Bereich südlich der Düsseldorfer
Straße, zwischen den Einmündungen der Liebigstraße im Osten und der
Grabenstraße im Westen
Planungsziel:
Ziel der Planung ist es,
im Plangebiet die dortige Gemengelage durch eine Steuerung der wohnbaulichen
und gewerblichen Nutzung zu erhalten und eine geordnete städtebauliche
Entwicklung sicherzustellen. Eine neue Bebauung soll vor dem Hintergrund der
komplexen Anforderungen aus der Umgebung angemessen und verträglich
dimensioniert sein.
Der
Stadtentwicklungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 09.03.2022 mit
der Nutzung von Grundstücken im Hildener Westen. Hierbei wurden unter anderem
potenzielle Emissionskonflikte zwischen der Firma Akzo Nobel (auf der Nordseite
der Düsseldorfer Straße) und dem auf der Südseite der Düsseldorfer Straße
befindlichen Mischgebiet (Gemengelage Wohnen und Gewerbe) sowie dem dortigen
landwirtschaftlichen Betrieb/Pferdehof thematisiert.
Eine aufgrund des
derzeit geltenden Planungsrechtes nach § 34 BauGB zulässige Verstärkung der
Wohnnutzung führt hier möglicherweise zu einer Vergrößerung der städtebaulichen
Spannungen innerhalb der heutigen Gemengelage.
Zwischen den
Einmündungen der Liebigstraße und der Grabenstraße (also der östlichen und
westlichen Plangebietsbegrenzung) liegen südlich der Düsseldorfer Straße eine
Reihe von Grundstücken, die grundsätzlich einer neuen Nutzung und einer neuen
Bebauung zugeführt werden könnten, weil sie heute brachliegen oder Gebäude leer
stehen.
Hieraus ergibt
sich die Notwendigkeit einer Steuerung mittels eines Bebauungsplanes.
Aus vorgenannten
Gründen ist der StEA in seiner Sitzung am 11.05.2022 dem Vorschlag der
Verwaltung gefolgt und hat einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wurde im
Amtsblatt am 13.06.2022 bekannt gemacht. Derzeit werden die Inhalte des
Bebauungsplans erarbeitet. Eine regionalplanerische Abstimmung mit der Bezirksregierung
ist erforderlich und wird gegenwärtig vorbereitet.
Die
Zurückstellung einer planungsrechtlichen Voranfrage durch einen
Grundstückseigentümer ist derzeit gerichtsanhängig.
·
Bebauungsplan Nr. 267 für den Bereich Westring / Schalbruch
Planungsziel:
Ziel des
Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Parkraumangebotes zu schaffen.
Darüber hinaus soll die anvisierte
Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Westring / Schalbruch planungsrechtlich
vorbereitet und gesichert werden.
Der Antrag auf Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens für den Bereich Westring / Schalbruch wurde am 10.08.2022
im StEA beraten, worauf eine Zustimmung erfolgte. Am 23.11.2022 erfolgte dann
im StEA der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans. Die
Bekanntmachung im Amtsblatt ist im Januar 2023 vorgesehen. Derzeit erarbeitet
der Antragsteller zusammen mit einem Ingenieurbüro den Entwurf für den
Bebauungsplan.
Neben der Bearbeitung dieser Bauleitplanverfahren sowie den Stellungnahmen zu Bauanträgen und übergeordneter Bauprojekten, die Hilden betreffen, sind im Sachgebiet Stadtplanung zwei weitere für die Stadtentwicklung bedeutsame Projekte im Jahr 2022 weitergeführt bzw. fertig gestellt worden.
Aufstellung einer Stellplatzsatzung für Hilden
Die Erarbeitung einer Stellplatzsatzung für die Stadt Hilden wurde im Jahr 2022 abgeschlossen. Sie war nach der Novellierung der BauO NRW des Jahres 2018 erforderlich geworden. Der Satzungsbeschluss wurde am 10.08.2022 im StEA und am 14.09.2022 im Rat der Stadt Hilden gefasst. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 23.09.2022
Aufstellung eines
Mobilitätskonzeptes für Hilden
Bei der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes wird der Stadtentwicklungsausschuss regelmäßig beteiligt, um den kontinuierlichen Arbeitsprozess zu begleiten und Verfahrenslenkende Beschlüsse zu fassen. Am 12.11.2022 fand hierzu eine Sondersitzung des StEA statt. Am 08.12.2022 wurde eine 2. Stadtkonferenz Mobilität durchgeführt. Im Jahr 2023 wird die Aufstellung des Mobilitätskonzeptes mit der Definition von Handlungsfeldern fortgesetzt.
Vorschlag für Prioritätenliste für das Jahr
2023
In Auswertung der Sachstände der Bauleitplanverfahren werden seitens der Verwaltung für das Jahr 2023 folgende Bauleitplanverfahren vorgeschlagen, die vorrangig oder mit Priorität bearbeitet werden sollen: [1]
1. 53. Änderung des Flächennutzungsplanes
für einen Bereich zwischen der Hofstraße
und der
Eisenbahnlinie
Planungsziel:
Umwandlung der Darstellung von
Gewerbefläche in landwirtschaftliche Nutzfläche (Obstwiese)
2. 54. Änderung des
Flächennutzungsplans für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
Planungsziel:
Ziel des Flächennutzungsplan-Änderung ist die
Umwandlung von „Fläche für Gemeinbedarf“ in Wohnbaufläche.
3. Bebauungsplan Nr. 59A für
den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
Planungsziel:
Ziel des Bebauungsplans Nr. 59A ist es, die
planungsrechtliche Voraussetzungen für Wohnnutzung zu schaffen, die
das Ergebnis des Investorenauswahlverfahrens für das Gelände der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule umsetzen.
4. Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich
Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazu-
gehörigen
Änderung des Flächennutzungsplans
Planungsziel:
Umwandlung
von Gewerbe- in Wohnbaufläche
5. Bebauungsplan
Nr. 103, 3.Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße/Niedenstraße
(„Heilungsverfahren“
nach § 214 BauGB wg. Normenkontrollklagen)
Planungsziel:
Umwandlung von Grünfläche
(„Straßenabstandsfläche“) in gewerbliche Baufläche
6.
Bebauungsplan Nr. 165A für
den Bereich Walder Straße/Kirchhofstraße
Planungsziele:
a) qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne
Wohnbebauung im Plangebiet,
b) Erschließung der rückwärtigen Grundstücke des
Sankt-Josefs-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) sowie zukünftige
Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und westlich des
Plangebietes durch den Bau einer Planstraße
c) städtebaulich sinnvolle Ausnutzung der
tiefgreifenden Grundstücke der Kirchhofstraße durch die Plangebietsvergrößerung
nach Süd-Westen hin
7. Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich
Ohligser Weg/Narzissenweg
Planungsziel:
Erhalt des schützenswerten Grünbestandes
sowie die planerische Sicherung des Gebäudebestandes inkl. der Festlegung
geringfügiger Erweiterungsmöglichkeiten
8. Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee
Planungsziel:
Erhalt der vorhandenen Grünflächen mit
Herbeiführung eines planerischen Ausgleich zwischen dem vorhandenen
Verdichtungspotenzial und dem Erhalt der Grünfläche
9. Bebauungsplan
Nr. 266 für den Bereich
südlich der Düsseldorfer Straße, zwischen den
Einmündungen der Liebigstraße im Osten und
der Grabenstraße im Westen
Planungsziel:
Ziel der Planung ist es,
im Plangebiet die dortige Gemengelage durch eine Steuerung der wohnbaulichen
und gewerblichen Nutzung zu erhalten und eine geordnete städtebauliche
Entwicklung sicherzustellen. Eine neue Bebauung soll vor dem Hintergrund der
komplexen Anforderungen aus der Umgebung angemessen und verträglich
dimensioniert sein.
gez.
Dr. Claus Pommer
(Bürgermeister)
[1] Eine
Gewichtung innerhalb der nach Nummern der Bauleitplanverfahren geordneten
Auswahl wird nicht festgelegt.
„vorrangig oder mit Priorität“ bedeutet, dass auch andere Projekte bearbeitet
werden, wenn die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0901010030 |
529100 |
Sonstige
Aufwendungen für Dienstleistungen |
20.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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