Betreff
Bericht über den Personalbestand und die Personalkostenentwicklung zum 31.12.2022
Vorlage
WP 20-25 SV 10/041
Aktenzeichen
II / 10-2 / La.
Art
Mitteilungsvorlage

Erläuterungen und Begründungen:

 

Personalbestand

 

Mit Stand 31.12.2022 hat die Stadt Hilden insgesamt 1.104 (darin enthalten: 66 ehrenamtlich Beschäftigte - sog. Übungsleiterinnen und Übungsleiter) Personen beschäftigt. Betrachtet werden nur die 1.038 regulären Beschäftigten.

 

Der mit den Personalbestandsberichten seit dem 30.06.2021 etablierten Einteilung folgend, können die Beschäftigungsverhältnisse in drei Kategorien geclustert werden:

 

1)    Beschäftigungsverhältnisse aus dem Stellenplan - Beamte und tariflich Beschäftigte

2)    Ausbildungsverhältnisse

3)    Sonstige Beschäftigungsverhältnisse

 

Darüber hinaus hat die Stadt Hilden Personalgestellungsverträge mit Zeitarbeitsfirmen für zwei Personen (zum 30.06.2022: 5) mit einer Personalkapazität von 1,0 vollzeitverrechneten Stellen (zum 31.12.2021: 3,5) abgeschlossen.

 

Im Einzelnen ergibt sich (ohne Zeitarbeit) folgendes Bild:

 

1)    Beschäftigungsverhältnisse aus dem Stellenplan

 

Der Stellenplan 2022 umfasst 829,75 vollzeitverrechnete Soll-Stellen[1]. Darin enthalten sind insgesamt 22 Stellen für Vertretungseinsätze, die nicht zur Erledigung von originären Aufgaben erforderlich sind und als zusätzliche Planstellen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes eingerichtet wurden und somit keinen Personalkostenansatz nach sich ziehen. Diese 22 Stellen teilen sich in 11 Stellen im allgemeinen Verwaltungsbereich, 10 im Bereich der Kindertagesstätten und eine Stelle im bautechnischen Bereich auf. Die bereinigte Soll-Personalkapazität liegt daher bei 807,75 für 2022. In dieser Personalkapazität sind leistungsgeminderte Dienstkräfte über s.g. Springerstellen vollständig berücksichtigt.

 

Die Teilzeitquote der Beschäftigten auf Planstellen beträgt 44 %; die durchschnittliche Arbeitszeit aller Beschäftigten auf Planstellen beträgt 79,53 %.

 

Von den Stellen laut Stellenplan für Beamte und tariflich Beschäftigte (829,75 VZÄ) waren gerundet 51 VZÄ zum 31.12.2022 vollumfänglich oder teilweise nicht besetzt.

 

Die Vakanzquote liegt somit bei 6,1 % und damit um 3,4 % niedriger als zum 30.06.2022 (9,5%) und um 0,2 % niedriger im Vergleich zum Vorjahresbericht mit Stichtag 31.12.2021 (6,3%). Damit konnte die mit Bericht vom 30.06.2022 formulierte Zielstellung, die Vakanzquote in den Bereich von 5-7 %[2] zu bringen, wieder realisiert werden.

 

2)    Ausbildungskräfte

 

Zum 31.12.2022 bestanden 45 Ausbildungsverhältnisse im weiteren Sinne. Die Reduktion im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 31.12.2021 (hier 50 Ausbildungsverhältnisse) ergibt sich aktuell durch ein Aussetzen der Erzieher/innenausbildung im Bereich der Offenen Ganztagsschule, um die mit dem OGS-Konzept aus arbeitsmarkt- und finanzpolitischen Gründen formulierte Zielstellung, Teile der Erzieher/innenstellen in Fachkraftstellen umzuwandeln, verfolgen zu können. Diese Ausbildungsaktivitäten werden im Hinblick auf planbare Fluktuationen voraus. 2023 wieder aufgenommen.

 

Von den 45 Ausbildungsverhältnissen im weiteren Sinne entfallen 37 auf reguläre Ausbildungsverhältnisse (Verwaltungsbereich, Brandmeisteranwärter/innen, Notfallsanitäter/innen, Erzieher/innen und weitere bedarfsorientiert ausgewählte Ausbildungsberufe) und 8 auf weitere Praktikanten- oder Freiwilligendienstverhältnisse.

 

3)    Beschäftigungsverhältnisse neben dem Stellenplan

 

Über den Stellenplan hinaus bestanden zum Berichtsstichtag 62 Beschäftigungsverhältnisse. Die Beschäftigungsverhältnisse lassen sich wie folgt gruppieren:

 

Grund

                                 Personen

Elternzeit / Beurlaubung

21

Anderw. Einsatz (Jobcenter / VHS)

3

Altersteilzeit und andere gleitende Ruhestandsübergänge in passiver Phase

4

Brandsicherheitswachen

12

befristete Beschäftigungsverhältnisse

22

Summe

62

 

Wie mit Bericht vom 30.06.2021 bereits avisiert, sollen befristete Beschäftigungsverhältnisse neben dem Stellenplan bis 31.12.2022 reduziert werden auf das Maß, das für die nur saisonal aufgerufene oder nicht im Vorfeld planbare Aufgabenerledigung notwendig ist. Zwar ist die Gesamtzahl der neben dem Stellenplan vorgehaltenen vollzeitverrechneten Personalkapazitäten seit dem 31.12.2021 von 8,09 auf 11,96 gestiegen. Hintergrund sind aber vom Land NRW geförderte Programme insbesondere im sozialen Bereich. Auf diese entfallen 6,52 VZÄ. Diese herausgerechnet, konnte die Anzahl der neben dem Stellenplan vorgehaltenen befristeten Beschäftigungsverhältnisse auf 5,44 zum 31.12.2022 reduziert werden.

 

Rechnet man die besetzten Planstellen, die befristeten Beschäftigungsverhältnisse neben dem Stellenplan sowie die Zeitarbeitskräfte zusammen, kann die Stadt Hilden 785,19 Personaleinsätze für 829,75 Planstellen aufweisen. Die durch Hinzurechnung von Zeitarbeitskräften und befristet Beschäftigten neben dem Stellenplan bereinigte Vakanzquote beträgt daher zum 31.12.2022 ca. 5,4 %.

 

Personalkosten

 

Im Haushaltsplan 2022 wurden die zahlungswirksamen Personalaufwendungen (= Personalkostenbudget laut Haushaltssatzung) aus den vollumfänglichen Gehaltszahlungen 2019, einem Zuschlag für die Stellenplanaufstockungen 2022, einer jährlichen Steigerungsrate von 2 % und einem Vakanz-Abschlag von 300.000 € angesetzt.

 

Die Personalkostenentwicklung zum 31.12.2022 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Wie ersichtlich, wurde der Haushaltsansatz um insgesamt 1,42 Mio. € unterschritten. Dabei fällt auf, dass die Bezüge der Beamten nicht unerheblich über dem Planansatz, die Vergütung der Tarifbeschäftigten nicht unerheblich unter dem Planansatz liegt. Dies ist mutmaßlich der langjährigen Fortschreibung des Personalkostenbudgets aus 2019 geschuldet. Mittels geänderter Planungssystematik ab dem Haushaltsjahr 2023 (vgl. hierzu auch Vorlage WP 20-25 SV 10/038 - Personalmanagement bei der Stadt Hilden - Sachstandsbericht 2022 - Handlungsfeld 5 „Personalkosten managen“) sollte die Abweichung zwischen Plan und Ist zukünftig wieder reduziert werden. Dieses Ziel wird im Sinne des Management-Regelkreises durch die kommenden Sachstandsberichte zum 30.06. und 31.12.2023 kritisch überprüft.

 

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordneter



[1] im Folgenden: Stellen = vollzeitverrechnete Stellen

[2] NRW-Durchschnitt in 2017 = 5,89 %, vgl. Färber, Gisela: Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, abgerufen am 19.07.2022 unter: https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5388/file/FB-300.pdf, S. 71