Betreff
Gestaltungsbeirat für die Stadt Hilden:
Wiederwahl und Neubesetzung einer Position
Vorlage
WP 20-25 SV 61/108
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_Gestaltungsbeirat
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt:

Der Rat beschließt

  1. die Wiederwahl der Mitglieder im Gestaltungsbeirat für die Stadt Hilden:

+         Herr Prof. Volker Kleinekort

+         Frau Prof. Carola Wiese

+         Herr Richard Schmalöer

sowie

die Wiederwahl als stellvertretendes Mitglied im Gestaltungsbeirat für die Stadt Hilden

+         Herr Prof. Norbert Schöndeling

  1. die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Gestaltungsbeirat für die Stadt Hilden

Herrn…………………………………….. .


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Gestaltungsbeirat berät über Bauvorhaben von besonderer stadtgestalterischer und architektonischer Bedeutung. Ziel ist es, die Architekten, Bauherren und Investoren, aber auch die Verwaltung zu beraten, um auf Grundlage der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen im Sinn einer nachhaltigen Stadtentwicklung die beste mögliche Wirkung eines Bauvorhabens auf die städtebauliche Struktur, das Stadtbild und die Nutzungsanforderungen zu erreichen.

Der Gestaltungsbeirat für die Stadt Hilden hat zum Ende des Jahres 2018 nach ausführlicher Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss sowie nach dem Beschluss einer Geschäftsordnung sowie der Bestellung der Mitglieder durch den Rat am 12.12.2018 seine Tätigkeit aufgenommen.

 

Zuletzt hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 10.08.2022 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/077 den Bericht über die Arbeit des Gestaltungsbeirates für die Jahre 2020 und 2021 zur Kenntnis genommen.

 

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung liefert der Gestaltungsbeirat hilfreiche Argumente für die Beurteilung und Beratung von Bauvorhaben und unterstützt die Verbesserung der gestalterischen Qualität. Auch von den Architekten, deren Vorhaben im Gestaltungsbeirat beraten wurden, wird die Beratung als hilfreich angesehen und bekommt eine überwiegend positive Resonanz. In Einzelfällen wird diese Beratung aber auch abgelehnt.

Im Haushalt 2023 inkl. der zugehörigen mittelfristigen Finanzplanung sind im Produkt 090101 Haushaltsmittel für die Fortführung der Arbeit des Gestaltungsbeirates eingestellt.

 

 

In der vom Rat beschlossenen Geschäftsordnung wird die Anzahl der zu besetzenden Stellen im Gestaltungsbeirat festgelegt.

Der Gestaltungsbeirat soll aus drei Mitgliedern bestehen, dazu kommen zwei Stellvertreter/-innen.

 

Die Beiratsperiode soll vier Jahre betragen; folgende Voraussetzungen werden von den Mitgliedern/Stellvertretern erwartet:

-      Fachliche Qualifikation in den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung

-      Qualifikation als Preisrichter/-in in Wettbewerben

-      Moderationsfähigkeit

-      Nicht ortsansässig.

 

Folgende Mitglieder wurden durch den Rat in den Gestaltungsbeirat berufen:

  • Herr Prof. Volker Kleinekort, Dipl.-Architekt, Düsseldorf/Wiesbaden
  • Frau Prof. Carola Wiese, Dipl.-Architektin, Darmstadt/Köln
  • Herr Richard Schmalöer, Dipl.-Architekt, Dortmund

 

Als Stellvertreter/-innen wurden berufen:

  • Frau Prof. (emer.) Hildegard Schröteler-von Brandt, Dr.Ing. Architektur, Siegen
  • Herr Prof. Norbert Schöndeling, Dr.Ing. Architektur, Meerbusch/Köln.

 

In der Regel nehmen an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates nicht nur die drei Mitglieder, sondern auch die Stellvertreter/-innen teil. So wird die gesamte Bandbreite der Qualifikation und Perspektive in den Beratungen gesichert.

 

Mit dem Dezember 2022 lief die erste Wahlperiode für den Gestaltungsbeirat der Stadt Hilden aus, denn laut der vom Rat beschlossenen Geschäftsordnung dauert eine solche Wahlperiode vier Jahre. Ebenso ist laut Geschäftsordnung eine Wiederwahl von Mitgliedern möglich.

Herr Kleinekort, Frau Wiese, Herr Schmalöer und Herr Schöndeling haben sich zu einer weiteren Mitarbeit im Gestaltungsbeirat bereit erklärt.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies zu begrüßen, da die Zusammenarbeit als sehr positiv zu bewerten ist. Somit beinhaltet Teil 1 des Beschlussvorschlages die Wiederwahl dieser Mitglieder des Gestaltungsbeirates.

 

Darüber hinaus teilte im Herbst 2022 Frau Schröteler-von Brandt der Stadt Hilden mit, in Zukunft nicht mehr für die Position als Stellvertreterin im Gestaltungsbeirat für die Stadt Hilden zur Verfügung zu stehen.

 

Für die Nachbesetzung der Position macht die Verwaltung in Form dieser Sitzungsvorlage einen entsprechenden Vorschlag. Hierbei wurde darauf geachtet, dass der hier gemachte Besetzungsvorschlag alle in der Geschäftsordnung zum Gestaltungsbeirat geforderten fachlichen Qualifikationen umfassend abdeckt. Beide sind zudem als Preisrichter tätig (gewesen) und können als Moderatoren zwischen unterschiedlichen Standpunkten und (An-)Forderungen vermitteln. Ebenfalls sind sie aktuell beruflich – etwa mit ihrem Büro - in Hilden nicht tätig.

 

Bei der Auswahl ist es gelungen, Kandidaten zu finden, die nicht nur fachlich geeignet, sondern die zudem bereit sind, sich auf eine Arbeit in einem Gestaltungsbeirat für eine möglicherweise auch weiter entfernte Stadt einzulassen.

 

Nach entsprechender Recherche werden in Absprache und auf Empfehlung der bisherigen Beiratsmitglieder in Teil 2 des Beschlussvorschlages für den Gestaltungsbeirat für die Stadt Hilden zwei Kandidaten für die eine wieder zu besetzende Position vorgeschlagen.

 

Es handelt sich um Herrn Wolfgang Zeh aus Köln und Herrn Hans-Joachim Stein aus Kasel (bei Trier). Weitere Einzelheiten gehen aus der Anlage hervor.

Von beiden Personen liegt eine Zusage für eine mögliche Beteiligung vor.

 

Aus Sicht der Verwaltung würden beide Personen die vakante Stellvertreterposition im Gestaltungsbeirat erfolgreich einnehmen können.

Es erfolgt daher kein Beschlussvorschlag der Verwaltung zugunsten einer Person.

 

 

gez.

 

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister