Betreff
Wahl und Benennung von Vertreterinnen/Vertretern in Gremien des Landesintegrationsrates
Vorlage
WP 20-25 SV 51/200
Aktenzeichen
III/51.81/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu a:

Der Integrationsrat beschließt die Entsendung eines nachrückenden Mitglieds in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates. Folgendes Mitglied wird benannt, folgendes Mitglied wird ggf. neu als stellvertretendes Mitglied benannt:

 

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Zu b:

 

Der Integrationsrat beschließt die Entsendung eines nachrückenden Mitglieds in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates. Folgendes Mitglied wird benannt, folgendes Mitglied wird ggf. neu als stellvertretendes Mitglieder benannt:

 

 

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Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der im Land Nordrhein-Westfalen nach der geltenden Gemeindeordnung konstituierten Integrationsräte und damit der hier lebenden Migrantinnen und Migranten.

 

Im Februar 2012 wurde er mit der Verabschiedung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes gesetzlich verankert. Als Landesverband wurde er damit institutionalisiert und seine Rechte konkretisiert. So verpflichtete sich das Land, den Landesintegrationsrat bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben anzuhören.

 

Der Landesintegrationsrat ist die Dachorganisation aller Integrationsräte der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

 

Er ist somit auf Landesebene die einzige Organisation, die aus demokratischen Urwahlen von Migrantinnen und Migranten hervorgeht. Seine Organe bilden sich nach dem Delegiertenprinzip: Die Integrationsräte, die ihrerseits aus Wahlen in den Gemeinden von Migrantinnen und Migranten bestimmt werden, entsenden Vertreterinnen/Vertreter in die

 

a)         Mitgliederversammlung

und den

b)         Hauptausschuss

 

des Landesintegrationsrates NRW und wählen den Vorstand. In diesen Gremien beraten und erarbeiten die Delegierten die inhaltlichen Positionen. So bündelt der Landesintegrationsrat NRW die Anliegen und Interessen seiner Mitglieder auf Landesebene. Im Rahmen von Anhörungen im Landtag sowie im regelmäßigen Austausch mit den Fraktionen und der Landesregierung gibt der Vorstand die Positionen weiter.

 

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten der örtlichen Integrationsräte und tagt einmal jährlich. Jeder Integrationsrat aus einer Gemeinde mit bis zu 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern entsendet einen Delegierten.

 

Integrationsräte aus Städten mit 5.000 bis 20.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern entsenden jeweils zwei Delegierte. Für jeweils weitere angefangene 20.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gibt es jeweils ein weiteres Delegiertenmandat. Die Delegierten wählen den Vorstand und die Kontrollkommission und entscheiden über Anträge und Mitgliedsbeiträge sowie über Satzungsänderungen.

 

Der Hauptausschuss ist das Verbindungsgremium zwischen Vorstand und Mitgliedern. Er tagt bis zu dreimal jährlich und besteht aus je einer/einem Vertreterin/Vertreter des jeweiligen Integrationsrates und aus dem Vorstand des Landesintegrationsrates. Gemeinsam wird über den jährlichen Haushaltsplan und die Aufnahme neuer Mitglieder entschieden und alle die Geschäftsführung betreffenden Fragen beraten.

 

Die Stadt Hilden entsendet dementsprechend also zwei Delegierte in die Mitgliederversammlung und ein Mitglied in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates.

 

Alle Delegierte und Mitglieder haben jeweils eine/n Stellvertreter/in.

 

In seiner Sitzung vom 13.11.2020 wählte der Hildener Integrationsrat folgende Mitglieder in die Gremien des Landesintegrationsrates:

 

 

 

Hauptausschuss: Frau Sabine Kittel, Stellvertreterin: Frau Aynur Bucan.

Mitgliederversammlung: Frau Sabine Kittel, Herr Marco Martins Pereira, Stellvertreterinnen: Frau Sema Polat-Papuc, Frau Aynur Bucan.

 

Da Frau Kittel nicht mehr Mitglied des Gremiums ist, muss eine Neuwahl in Bezug auf ihre beiden bisherigen Funktionen stattfinden. Sollte eine der bisherigen Stellvertreterinnen gewählt werden, müsste im Anschluss eine Wahl zur Neubesetzung der Stellvertretung stattfinden.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister