1. Vergleichende Darstellung der Ergebnisse des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens
2. Beschluss über den städtebaulichen Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der städtebauliche Entwurf Nr. 1013 des Büros Rheinflügel Severin, Düsseldorf, aus Oktober 2022 als Grundlage für die Erarbeitung des Masterplanes zur Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 67C verwendet wird.
Erläuterungen und Begründungen:
Bereits in der
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 23.11.2022 wurde das Ergebnis des
städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens für den Bereich Itterstraße/Neustraße
in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/097 vorgestellt. Bei der Beratung dieser
Sitzungsvorlage wurde aus dr Mitte des Ausschusses gebeten, die zur Auswahl
stehenden städtebaulichen Entwürfe durch Darstellung von Kennzahlenvergleiche
zu beschreiben.
Nun soll nochmals
im Detail eine vergleichende Darstellung der beiden finalen Entwürfe 1011 und
1013 erfolgen und somit die Entscheidung des Bewertungsgremiums für einen
Siegerentwurf transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
In der Anlage 2
sind die beiden Entwürfe 1011 und 1013 zum besseren Vergleich
nebeneinandergestellt. Zudem sind in der Anlage 3 alle wesentlichen
städtebaulichen Kennwerte sowie die Ergebnisse der Vorprüfung abgebildet.
Das
Bewertungsgremium hat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorprüfung in
seiner Beurteilung Folgendes zu den jeweiligen städtebaulichen Entwürfen
festgehalten:
Entwurf 1011:
„Die stadträumlichen Qualitäten hinsichtlich einer klaren, robusten Gesamtfigur mittels drei
offener Blockstrukturen bleiben auch nach der Überarbeitung erhalten. Es wurde
lediglich ein weiterer Solitär auf dem Grundstück Schad ergänzt. Die geforderte
bauliche Dichte, unter anderem durch größere Gebäudetiefen, wurde
nur unzureichend umgesetzt. Die Geschossigkeiten der Baukörper sind im Weiteren
zu hinterfragen.
Die Differenzierung zwischen dem Freiraum
östlich der Itter und einer neuen Stadtkante westlich des Wasserlaufs ist nicht
konsequent umgesetzt worden. Die Ausbildung des Quartiersplatzes kann
erst nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitt (Entwicklung Grundstück Schad)
erfolgen. Aufgrund der gut ausgestalteten Innenhöfe allerdings ist die
Funktionalität und die Notwendigkeit des Quartiersplatzes zu hinterfragen.
Die Tiefgaragen und deren Zufahrten sind
nicht dargestellt und demnach die Angaben der Verfassenden nicht
nachvollziehbar. Die angegebenen Tiefgaragenumrisse lassen ein Defizit
bezüglich des Nachweises der notwendigen Stellplätze
vermuten.
Die nach Nordosten und Nordwesten
ausgerichteten Blockinnenecken lassen keine optimale
Grundriss-konfiguration hinsichtlich der Belichtung der Wohnungen zu.“
Entwurf 1013:
„Die Verfassenden bilden klar
definierte städtebauliche Kanten rund um das neue Quartier aus. Der
Entwurf überzeugt durch seine konsequenten und harmonischen typologischen
Bezüge unter den vorgeschlagenen Baukörpern.
Es entstehen spannungsvolle
Differenzierungen, die auch in der Dachlandschaft vorzufinden sind. Die Ausbildung der höheren Gebäudeteile, die sich in Richtung Park
orientieren, sind gut und städtebaulich nachvollziehbar gesetzt.
Die Arbeit findet einen
angemessenen Umgang mit den öffentlichen Außenräumen. Das Gremium weist darauf
hin, dass die Platz- und Raumbildung eher für die
Bewohnenden angedacht ist als für das öffentliche Publikum.
Die Baukörper erhalten ruhige, aber
zugleich offen gestaltete Wohnhöfe, sodass eine Verbindung zwischen den
Wohnhöfen in Nord-Süd- sowie Ost-West-Richtung ermöglicht wird.
Insgesamt weist die Arbeit
ökonomische und angemessene Gebäudetiefen auf. Auch wird die vorgeschlagene
Konzeption den Ansprüchen einer abschnittweisen baulichen Entwicklung der
Plangebietsfläche gerecht.“
Nach
ausführlicher Diskussion wurde durch das Bewertungsgremium einstimmig der
Entwurf 1013 als der Entwurf auserkoren, der die gestellten Aufgaben an diesem
Standort am besten zu erfüllen verspricht.
Dabei hatten
folgende Kriterien bei der Beurteilung
der Arbeiten eine Bedeutung:
-
Qualität
der städtebaulichen Identität
-
Flächeneffizienz,
Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und Vermarktbarkeit
-
Qualität
der Einbindung in das stadträumliche Umfeld (Berücksichtigung der Ortstypik und
der umgebenden Strukturen)
-
Funktionalität
des Gesamtkonzeptes, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit,
Klimaresilienz und Klimafolgeanpassung
-
sinnvolles,
wirtschaftliches und flächensparendes Erschließungskonzept
-
innovative
Konzepte für den ruhenden Verkehr
-
Möglichkeit
der Umsetzung in Bauabschnitten
Zum Abschluss des
Qualifizierungsverfahrens und nach der eindeutigen Entscheidung im
Bewertungsgremium wurde die Anonymität der Entwurfsverfasser aufgehoben.
Der vom
Bewertungsgremium favorisierte Entwurf 1013 wurde vom Planungsbüro „Rheinflügel
Severin, Düsseldorf“ verfasst. Der Entwurf 1011 wurde vom Planungsbüro
scheuvens+wachten plus, Dortmund erarbeitet.
Aus Sicht der
Stadtverwaltung ist mit dem Entwurf 1013 vom Planungsbüro „Rheinflügel Severin,
Düsseldorf“ ein tragfähiges Konzept gefunden worden, mit dem das
Aufstellungsverfahren fortgesetzt werden kann. So ist auch der oben angegebene
Beschlussvorschlag formuliert.
Das
Bewertungsgremium hat zum Entwurf 1013 ergänzend einige
Überarbeitungsempfehlungen formuliert, welche aus Sicht des Gremiums im
weiteren Verfahren geprüft werden sollten. Dies sind im Einzelnen:
§ Die Geschossigkeiten, die Höhe der oberen
Etage sowie die städtebauliche Dichte sind im Weiteren zu überprüfen. Im Zuge
dessen soll geprüft werden, ob punktuell zusätzlich
höhere Geschossteile ausgebildet werden können (Nicht-Vollgeschosse;
zurückspringende Nicht-Vollgeschosse sind jedoch zu vermeiden).
§
Die Hinweise aus der schalltechnischen Untersuchung sind zu
berücksichtigen (Geschossigkeit Neustraße).
- Die
Dimensionierung und der Nutzwert des „freien Raumes“, der durch die
Platzbildung an der Ecke Itterstraße/Neustraße entsteht, sind kritisch zu
überprüfen und klarzustellen.
- Auch
ist die Dimensionierung und Anordnungen von privaten und öffentlichen Frei-
/Grünflächen zu prüfen.
- Die
Ausbildung der Tiefgarage mit der erforderlichen Anzahl von Stellplätzen
und sonstigen Kellerräumen (Lager, Technik, etc.) sowie die Anzahl der
erforderlichen Fahrradstellplätze und Anordnung von Müllräumen sind
hinsichtlich Funktionalität zu überprüfen und entsprechend auszuarbeiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Reduzierung von
Stellplätzen erst mit einem abgestimmten Mobilitätskonzept möglich ist.
- Der
Nachweis der Abstandsflächen ist in der weiteren Ausarbeitung zu
erbringen.
- In der
weiteren Ausarbeitung sind die Belange der Feuerwehr darzustellen und
nachzuweisen.
Da das
Bewertungsgremium sich einstimmig für den Entwurf 1013 ausgesprochen hat,
wurden im Rahmen der Gremiumssitzung keine weiteren Überarbeitungsempfehlungen
zum Entwurf 1011 formuliert.
Als nächsten
Schritt soll der vom Stadtentwicklungsausschuss ausgewählte Entwurf durch das
verfassende Planungsbüro in einen konkreteren „Masterplan“ ausgearbeitet
werden. Das bezieht sich im Fall der Auswahl des Entwurfs 1013 unter anderem
auf die Prüfung und Wertung der Überarbeitungsempfehlungen des
Bewertungsgremiums. Bei Auswahl des Entwurfs 1013 sowie 1011 müssen im Rahmen
der Erstellung des „Masterplans“ etwa auf die wahrscheinliche Größe der
benötigten Tiefgaragen, auf die Umsetzbarkeit der Grundrisse, auf die
Konkretisierung von Grünflächenplanung und Wohnungsanzahl sowie Aspekte der
Geschossigkeit und der oberirdischen Erschließung weitergehende Antworten
gefunden werden. Die Ausarbeitung des „Masterplans“ erfolgt in Abstimmung mit
den Grundstückseigentümern und der Stadtverwaltung Hilden.
Der ausgearbeitete „Masterplan“
wird anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss vor- und zur Diskussion gestellt,
ehe daraus der Bebauungsplan-Vorentwurf abgeleitet wird. Erst wenn es Klarheit
über die Inhalte des „Masterplanes“ gibt, sollen die zeichnerischen und
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes erarbeitet werden.
Es ist vorgesehen,
dass das Entwurfsverfasser-Büro das Bebauungsplan-Verfahren bis zum
Verfahrensschritt der Offenlage begleitet, zusätzlich zum Planungsbüro ISR,
welches das eigentliche Aufstellungsverfahren betreut.
Dieser
Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
1.
Plangebiet
2.
Gegenüberstellung
der städtebaulichen Entwürfe 1011 und 1013 (Überarbeitung Okt. 2022)
3.
Vergleich
der Kennwerte sowie der städtebaulichen Bewertung der Entwürfe
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister