Betreff
Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße:
1. Vergleichende Darstellung der Ergebnisse des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens
2. Beschluss über den städtebaulichen Entwurf
Vorlage
WP 20-25 SV 61/107
Aktenzeichen
IV/61.1 Felsmann_BP67C
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der städtebauliche Entwurf Nr. 1013 des Büros Rheinflügel Severin, Düsseldorf, aus Oktober 2022 als Grundlage für die Erarbeitung des Masterplanes zur Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 67C verwendet wird.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 23.11.2022 wurde das Ergebnis des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens für den Bereich Itterstraße/Neustraße in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/097 vorgestellt. Bei der Beratung dieser Sitzungsvorlage wurde aus dr Mitte des Ausschusses gebeten, die zur Auswahl stehenden städtebaulichen Entwürfe durch Darstellung von Kennzahlenvergleiche zu beschreiben.

Nun soll nochmals im Detail eine vergleichende Darstellung der beiden finalen Entwürfe 1011 und 1013 erfolgen und somit die Entscheidung des Bewertungsgremiums für einen Siegerentwurf transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

In der Anlage 2 sind die beiden Entwürfe 1011 und 1013 zum besseren Vergleich nebeneinandergestellt. Zudem sind in der Anlage 3 alle wesentlichen städtebaulichen Kennwerte sowie die Ergebnisse der Vorprüfung abgebildet.

 

Das Bewertungsgremium hat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorprüfung in seiner Beurteilung Folgendes zu den jeweiligen städtebaulichen Entwürfen festgehalten:

 

Entwurf 1011:

„Die stadträumlichen Qualitäten hinsichtlich einer klaren, robusten Gesamtfigur mittels drei offener Blockstrukturen bleiben auch nach der Überarbeitung erhalten. Es wurde lediglich ein weiterer Solitär auf dem Grundstück Schad ergänzt. Die geforderte bauliche Dichte, unter anderem durch größere Gebäudetiefen, wurde nur unzureichend umgesetzt. Die Geschossigkeiten der Baukörper sind im Weiteren zu hinterfragen.

Die Differenzierung zwischen dem Freiraum östlich der Itter und einer neuen Stadtkante westlich des Wasserlaufs ist nicht konsequent umgesetzt worden. Die Ausbildung des Quartiersplatzes kann erst nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitt (Entwicklung Grundstück Schad) erfolgen. Aufgrund der gut ausgestalteten Innenhöfe allerdings ist die Funktionalität und die Notwendigkeit des Quartiersplatzes zu hinterfragen.

Die Tiefgaragen und deren Zufahrten sind nicht dargestellt und demnach die Angaben der Verfassenden nicht nachvollziehbar. Die angegebenen Tiefgaragenumrisse lassen ein Defizit bezüglich des Nachweises der notwendigen Stellplätze vermuten.

Die nach Nordosten und Nordwesten ausgerichteten Blockinnenecken lassen keine optimale Grundriss-konfiguration hinsichtlich der Belichtung der Wohnungen zu.“

 

Entwurf 1013:

„Die Verfassenden bilden klar definierte städtebauliche Kanten rund um das neue Quartier aus. Der Entwurf überzeugt durch seine konsequenten und harmonischen typologischen Bezüge unter den vorgeschlagenen Baukörpern.

Es entstehen spannungsvolle Differenzierungen, die auch in der Dachlandschaft vorzufinden sind. Die Ausbildung der höheren Gebäudeteile, die sich in Richtung Park orientieren, sind gut und städtebaulich nachvollziehbar gesetzt.

Die Arbeit findet einen angemessenen Umgang mit den öffentlichen Außenräumen. Das Gremium weist darauf hin, dass die Platz- und Raumbildung eher für die Bewohnenden angedacht ist als für das öffentliche Publikum.

Die Baukörper erhalten ruhige, aber zugleich offen gestaltete Wohnhöfe, sodass eine Verbindung zwischen den Wohnhöfen in Nord-Süd- sowie Ost-West-Richtung ermöglicht wird.

Insgesamt weist die Arbeit ökonomische und angemessene Gebäudetiefen auf. Auch wird die vorgeschlagene Konzeption den Ansprüchen einer abschnittweisen baulichen Entwicklung der Plangebietsfläche gerecht.“

 

Nach ausführlicher Diskussion wurde durch das Bewertungsgremium einstimmig der Entwurf 1013 als der Entwurf auserkoren, der die gestellten Aufgaben an diesem Standort am besten zu erfüllen verspricht.

 

Dabei hatten folgende Kriterien bei der Beurteilung der Arbeiten eine Bedeutung:

-          Qualität der städtebaulichen Identität

-          Flächeneffizienz, Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und Vermarktbarkeit

-          Qualität der Einbindung in das stadträumliche Umfeld (Berücksichtigung der Ortstypik und der umgebenden Strukturen)

-          Funktionalität des Gesamtkonzeptes, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Klimaresilienz und Klimafolgeanpassung

-          sinnvolles, wirtschaftliches und flächensparendes Erschließungskonzept

-          innovative Konzepte für den ruhenden Verkehr

-          Möglichkeit der Umsetzung in Bauabschnitten

Zum Abschluss des Qualifizierungsverfahrens und nach der eindeutigen Entscheidung im Bewertungsgremium wurde die Anonymität der Entwurfsverfasser aufgehoben.

 

Der vom Bewertungsgremium favorisierte Entwurf 1013 wurde vom Planungsbüro „Rheinflügel Severin, Düsseldorf“ verfasst. Der Entwurf 1011 wurde vom Planungsbüro scheuvens+wachten plus, Dortmund erarbeitet.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist mit dem Entwurf 1013 vom Planungsbüro „Rheinflügel Severin, Düsseldorf“ ein tragfähiges Konzept gefunden worden, mit dem das Aufstellungsverfahren fortgesetzt werden kann. So ist auch der oben angegebene Beschlussvorschlag formuliert.

 

Das Bewertungsgremium hat zum Entwurf 1013 ergänzend einige Überarbeitungsempfehlungen formuliert, welche aus Sicht des Gremiums im weiteren Verfahren geprüft werden sollten. Dies sind im Einzelnen:

 

§  Die Geschossigkeiten, die Höhe der oberen Etage sowie die städtebauliche Dichte sind im Weiteren zu überprüfen. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob punktuell zusätzlich höhere Geschossteile ausgebildet werden können (Nicht-Vollgeschosse; zurückspringende Nicht-Vollgeschosse sind jedoch zu vermeiden).

§  Die Hinweise aus der schalltechnischen Untersuchung sind zu berücksichtigen (Geschossigkeit Neustraße).

  • Die Dimensionierung und der Nutzwert des „freien Raumes“, der durch die Platzbildung an der Ecke Itterstraße/Neustraße entsteht, sind kritisch zu überprüfen und klarzustellen.
  • Auch ist die Dimensionierung und Anordnungen von privaten und öffentlichen Frei- /Grünflächen zu prüfen.
  • Die Ausbildung der Tiefgarage mit der erforderlichen Anzahl von Stellplätzen und sonstigen Kellerräumen (Lager, Technik, etc.) sowie die Anzahl der erforderlichen Fahrradstellplätze und Anordnung von Müllräumen sind hinsichtlich Funktionalität zu überprüfen und entsprechend auszuarbeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Reduzierung von Stellplätzen erst mit einem abgestimmten Mobilitätskonzept möglich ist.
  • Der Nachweis der Abstandsflächen ist in der weiteren Ausarbeitung zu erbringen.
  • In der weiteren Ausarbeitung sind die Belange der Feuerwehr darzustellen und nachzuweisen.

 

Da das Bewertungsgremium sich einstimmig für den Entwurf 1013 ausgesprochen hat, wurden im Rahmen der Gremiumssitzung keine weiteren Überarbeitungsempfehlungen zum Entwurf 1011 formuliert.

 

 

Als nächsten Schritt soll der vom Stadtentwicklungsausschuss ausgewählte Entwurf durch das verfassende Planungsbüro in einen konkreteren „Masterplan“ ausgearbeitet werden. Das bezieht sich im Fall der Auswahl des Entwurfs 1013 unter anderem auf die Prüfung und Wertung der Überarbeitungsempfehlungen des Bewertungsgremiums. Bei Auswahl des Entwurfs 1013 sowie 1011 müssen im Rahmen der Erstellung des „Masterplans“ etwa auf die wahrscheinliche Größe der benötigten Tiefgaragen, auf die Umsetzbarkeit der Grundrisse, auf die Konkretisierung von Grünflächenplanung und Wohnungsanzahl sowie Aspekte der Geschossigkeit und der oberirdischen Erschließung weitergehende Antworten gefunden werden. Die Ausarbeitung des „Masterplans“ erfolgt in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und der Stadtverwaltung Hilden.

 

Der ausgearbeitete „Masterplan“ wird anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss vor- und zur Diskussion gestellt, ehe daraus der Bebauungsplan-Vorentwurf abgeleitet wird. Erst wenn es Klarheit über die Inhalte des „Masterplanes“ gibt, sollen die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes erarbeitet werden.

 

Es ist vorgesehen, dass das Entwurfsverfasser-Büro das Bebauungsplan-Verfahren bis zum Verfahrensschritt der Offenlage begleitet, zusätzlich zum Planungsbüro ISR, welches das eigentliche Aufstellungsverfahren betreut.

 

Dieser Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

1.    Plangebiet

2.    Gegenüberstellung der städtebaulichen Entwürfe 1011 und 1013 (Überarbeitung Okt. 2022)

3.    Vergleich der Kennwerte sowie der städtebaulichen Bewertung der Entwürfe

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister