Erläuterungen zum
Antrag:
Aktuell wird die
Einwohnerfragestunde in den meisten Ausschüssen um 17:30 Uhr
gestartet. In der
Vergangenheit war es jedoch oft der Fall, dass die
Einwohnerfragestunde
nicht um 17:30 Uhr, sondern deutlich später startete. Dies lag
in der Regel
daran, dass der Ausschuss einen Tagesordnungspunkt intensiv
diskutierte oder
ein Tagesordnungspunkt einen Vortrag enthielt.
Eine Ausnahme ist
zum Beispiel der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen. Hier
startet die
Einwohnerfragestunde bereits um 17:05 Uhr. Dies führt dazu, dass die
anwesenden Bürger
sich auf die in der Einladung genannte Uhrzeit verlassen können.
Gleichzeitig hat
die Sitzungsleitung genug Zeit, die formellen Punkte der
Tagesordnung abzuarbeiten.
Antragstext:
Die CDU Fraktion
beantragt die Vereinheitlichung des Beginns der
Einwohnerfragestunden
in den unterschiedlichen Ausschüssen und Sitzungen der
Stadt Hilden. Start der Einwohnerfragestunde soll einheitlich um 17:05
Uhr sein.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Aufnahme von Fragestunden in Rat und Ausschüssen ist in § 48 Abs. 1 iVm § 58 Abs. 2 GO NRW geregelt. Danach können Fragestunden vorgesehen werden, wenn Einzelheiten hierzu in der Geschäftsordnung geregelt sind. Weitere rechtliche Vorgaben macht der Gesetzgeber nicht.
Die Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse sieht (unter anderem) vor, dass Fragestunden vorzusehen sind und diese in der Regel um 17.30 Uhr beginnen.
Der leitende Gedanke, die Einwohnerfragestunde auf 17:30 Uhr zu legen, war seinerzeit, dass die Bürgerinnen und Bürger noch ausreichend Zeit zur Verfügung hatten, um nach der Arbeit ggflls noch die Möglichkeit haben, nach Hause zu fahren, sich frisch zu machen, umzuziehen und dann rechtzeitig zur entsprechenden Sitzung zu erscheinen.
Inwieweit ein Vorziehen diesem Leitgedanken Rechnung trägt oder die Nutzung der Einwohnerfragestunde erschwert, kann tatsächlich seitens der Verwaltung nicht beurteilt werden.
Insofern steht aus Sicht der Verwaltung eine Entscheidung im freien Ermessen
des Rates. Bei Annahme des Antrages würde die Geschäftsordnung entsprechend
angepasst.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.