Betreff
Antrag der CDU Fraktion: Änderung der Einwohnerfragestunde
Vorlage
WP 20-25 SV 01/110
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Aktuell wird die Einwohnerfragestunde in den meisten Ausschüssen um 17:30 Uhr

gestartet. In der Vergangenheit war es jedoch oft der Fall, dass die

Einwohnerfragestunde nicht um 17:30 Uhr, sondern deutlich später startete. Dies lag

in der Regel daran, dass der Ausschuss einen Tagesordnungspunkt intensiv

diskutierte oder ein Tagesordnungspunkt einen Vortrag enthielt.

Eine Ausnahme ist zum Beispiel der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen. Hier

startet die Einwohnerfragestunde bereits um 17:05 Uhr. Dies führt dazu, dass die

anwesenden Bürger sich auf die in der Einladung genannte Uhrzeit verlassen können.

Gleichzeitig hat die Sitzungsleitung genug Zeit, die formellen Punkte der

Tagesordnung abzuarbeiten.


Antragstext:

 

Die CDU Fraktion beantragt die Vereinheitlichung des Beginns der

Einwohnerfragestunden in den unterschiedlichen Ausschüssen und Sitzungen der

Stadt Hilden. Start der Einwohnerfragestunde soll einheitlich um 17:05 Uhr sein.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Aufnahme von Fragestunden in Rat und Ausschüssen ist in § 48 Abs. 1 iVm § 58 Abs. 2 GO NRW geregelt. Danach können Fragestunden vorgesehen werden, wenn Einzelheiten hierzu in der Geschäftsordnung geregelt sind. Weitere rechtliche Vorgaben macht der Gesetzgeber nicht.

 

Die Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse sieht (unter anderem) vor, dass Fragestunden vorzusehen sind und diese in der Regel um 17.30 Uhr beginnen.

 

Der leitende Gedanke, die Einwohnerfragestunde auf 17:30 Uhr zu legen, war seinerzeit, dass die Bürgerinnen und Bürger noch ausreichend Zeit zur Verfügung hatten, um nach der Arbeit ggflls noch  die Möglichkeit haben, nach Hause zu fahren, sich frisch zu machen, umzuziehen und dann rechtzeitig zur entsprechenden Sitzung zu erscheinen. 

 

Inwieweit ein Vorziehen diesem Leitgedanken Rechnung trägt oder die Nutzung der Einwohnerfragestunde erschwert, kann tatsächlich seitens der Verwaltung nicht beurteilt werden.

 

Insofern steht aus Sicht der Verwaltung eine Entscheidung im freien Ermessen des Rates. Bei Annahme des Antrages würde die Geschäftsordnung entsprechend angepasst.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

Keine.