Betreff
Erhebung von Marktstandsgeldern auf den Hildener Wochenmärkten
Vorlage
WP 09-14 SV 32/003
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)

 

Der Betrag von 1,67 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 1,78 € je laufenden Standmeter.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2010 in Kraft.

 

Die 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 führt im Ergebnis zu einer Gebührenerhöhung von aktuell 1,67 € auf 1,78 € je laufenden Frontmeter Marktstandsfläche.

 

Das Finanzvolumen der „Wochenmärkte“ umfasst ca. 80.000 – 85.000 € und unterscheidet sich in dieser Hinsicht deutlich von den „klassischen“ Gebührenhaushalten. Dieses vergleichsweise geringe Gesamtvolumen führt dazu, dass sich schon Aufwandssteigerungen von „nur“ 1.000 € in Abhängigkeit zur Gesamtfrontmeterfläche aller Marktstände unmittelbar auf die Höhe der Gebühren je laufenden Meter im Umfang von ca. 2 bis 3 Cent auswirken.

 

Die nunmehr notwendige Gebührenanpassung, deren Hintergründe im Einzelnen nachfolgend dargelegt werden, wäre ansatzweise bereits für das laufende Jahr notwendig geworden, wenn nicht durch den Wegfall der Umsatzsteuerpflicht auf die Marktstandgebühren aufgrund eines Grundsatzurteils des Bundesfinanzhofes (BFH) im laufenden Jahr 2008 eine Reduzierung der Aufwendungen eingetreten wäre. Diese Reduzierung konnte mit gestiegenen anderen Aufwandspositionen „verrechnet“ werden, so dass im Ergebnis eine Gebührenerhöhung für das Jahr 2009 noch vermieden werden konnte.

 

Aufgrund nachfolgender Entwicklungen ergibt sich jedoch für das Jahr 2010 ein Anpassungsbedarf:

 

 

Entwicklung der Aufwendungen/Kosten:

 

Bereits mit Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 - SV 32/06 - ist dargelegt worden, dass sich „die im Zusammenhang mit NKF in der Gesamtverwaltung weiter fortzuführende verursachungsgerechte Zuordnung entstehenden Aufwands…auf die Gebührenhöhe absehbar nach oben auswirken“ wird.

 

Hierzu zählen neben den Personalaufwendungen auch die internen Verrechnungspositionen, somit die Kosten für die Marktreinigung, Versicherung, die Verwaltungskostenbeiträge für Dienstleistungen anderer Ämter, die Internen Verrechnungen für Miete, EDV, Telekommunikation und Druckerzeugnisse.

 

Entwicklung:              2007                2008                2009                2010

 

                                   58.901 €          60.855 €          63.176 €          64.489 €

 

Die Entwicklung macht deutlich, dass hier ein entscheidender Grund für die nunmehr erforderliche Gebührenerhöhung zu sehen ist.

 

 

Entwicklung der Marktstandsflächen

 

Die Auswirkung der Kosten steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gesamtfrontmeterzahl aller Marktstände. Hier gilt: Je mehr Gesamtmeter desto geringer der Preis je laufenden Meter. Auch in dieser Hinsicht hat sich eine auf die Gebührenhöhe ungünstig auswirkende Entwicklung ergeben, eine Zunahme an Freiflächen.

 

Auf dem auch für die Marktbeschicker sehr attraktivem Hauptmarkt sind nur wenige Meter an Flächen frei. Allerdings ist es schwierig, diese kleinen Flächen neu zu vergeben, zumeist aufgrund der Tatsache, dass potentielle Interessenten mit ihren Verkaufswagen mehr an Fläche benötigen. Es ist jedoch nicht möglich, hier zusätzliche Meter, beispielsweise durch eine Neuorganisation des Marktes, zu gewinnen, um somit neue und zusätzliche Anbieter unterzubringen. Die Freiflächen des Hauptmarktes stellen aber nicht das eigentliche Problem dar, gelegentlich füllen sogenannte „fliegende Händler“ diese Flächen auf.

 

In den letzten beiden Jahren sind auf dem Nordmarkt (aktuell 15 m frei) und insbesondere auf dem Südmarkt (aktuell 29 m frei) Flächen nach Betriebsaufgabe einzelner Marktbeschicker frei geworden, die bislang und wahrscheinlich auch zukünftig nicht dauerhaft neu zu belegen waren und sind. Diese Meter fehlen somit in der Berechnung und verteuern dadurch die Gebühren je Standmeter.

 

 

Neue Marktbeschicker und fliegende Händler

 

Das Freiflächenproblem ließe sich grundsätzlich durch Gewinnung neuer Marktbeschicker lösen. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass die Anzahl eingehender Standplatz-Bewerbungen eklatant rückläufig ist. Im laufenden Jahr sind vier Bewerbungen und diese allesamt für den Hauptmarkt eingegangen.

 

Auf dem Hauptmarkt, der - so hat es auch die in diesem Sommer durchgeführte Kundenbefragung ergeben - von seinen Kunden als attraktiver Wochenmarkt bewertet wurde, gibt es somit nur dann eine ausreichend große Freifläche für einen neuen Marktbeschicker, wenn ein bereits aktiver Beschicker seinen Standplatz aufgibt. Hinzu kommt, dass auch die Anzahl „fliegender Händler“, somit Beschicker, die am Tag des Marktes einen freien und dabei kleinen Platz erhalten, ebenfalls spürbar rückläufig ist.

 

Bewerbungen für den Nordmarkt und den Südmarkt liegen überhaupt nicht vor. Diese kleinen Stadtteilmärkte sind offenbar für auswärtige Beschicker nicht ausreichend lukrativ, somit lassen sich aktuell die dort vorhandenen Freiflächen nicht vermitteln.

 

 

Bewertung und Prognose

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Höhe der Gebühren zukünftig wieder dauerhaft nach unten entwickeln wird. Dies liegt in erster Linie an der Höhe der gestiegenen und dabei vollkostenorientierten Aufwendungen und wird nur dann in ihrer Auswirkung abgemildert, wenn neue und dabei zusätzliche Marktbeschicker für den Nord- und den Südmarkt gewonnen werden können. Hiervon kann zurzeit nicht ausgegangen werden. Das jetzt erreichte Niveau wird wahrscheinlich mittelfristig noch übertroffen werden, so dass die bereits vor drei Jahren prognostizierte Gebührenhöhe von 1,80 € bis 1,90 € zukunftsgerichtet realistisch erscheint.

 

Im Vergleich zu den Marktstandsgebühren der anderen kreisangehörigen Städte ist der Hildener Tarif allerdings immer noch sehr günstig:

 

Marktstandsgebühren 2009

 

Stadt Erkrath              3,57 € lfd. Frontmeter (Hochdahler Markt)

                                   2,12 € lfd. Frontmeter (Markt Unterfeldhaus)

 

Stadt Langefeld          2,55 € lfd. Frontmeter

 

Stadt Mettmann          3,66 € lfd. Frontmeter

 

Stadt Monheim           2,40 € lfd. Frontmeter, privater Markt

 

Stadt Ratingen           2,90 lfd. Frontmeter

 

Stadt Velbert               privater Anbieter; Angaben zur Gebührenhöhe konnten nicht gemacht werden

 

Stadt Wülfrath            2,50 € lfd. Frontmeter

 

Nur bedingt vergleichbar sind die Tarife in den Städten Haan (0,41 € je qm) und Heiligenhaus (0,85 € je qm), da diese auf Flächenbasis nach Quadratmetern erhoben werden. Bei Anwendung dieses Berechnungsmodus ist es jedoch erfahrungsgemäß so, dass die großen Verkaufsgeschäfte mit entsprechenden Platztiefen überproportional stärker herangezogen werden als kleine Marktstände. Insofern weist die Stadt Hilden trotz der aktuellen Erhöhung der Marktstandgebühren im Vergleich mit den – vergleichbaren – kreisangehörigen Städten weiterhin den niedrigsten Gebührensatz auf.

 

 

 

 

gez. Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

020206

Bezeichnung

Marktangelegenheiten

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen Klausgrete