Betreff
Stellenveränderungen zum Stellenplan 2023
Vorlage
WP 20-25 SV 12/022/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung:

 

1.      Die Gesamtheit aller Stellen (quantitativ) und die Anhebung der Stellen (qualitativer Teil Beamte) werden in der vorgelegten Form als Globalbeschluss beschlossen.

2.      Die Tarifvollzüge und Stellenumwandlungen/-verlagerungen werden in der vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.

3.      Der Stellenplan 2022 wird durch die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Änderungen ergänzt und damit als Stellenplan 2023 beschlossen.


Erläuterungen und Begründungen:

Die Verwaltung hat für das Jahr 2023 die geplanten Veränderungen der insgesamt erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten zusammengestellt.

Zudem werden neben den verschiedenen Stellenumwandlungen (z.B. aufgrund einer Nachbesetzung durch eine andere Beschäftigtengruppe - Beschäftigte/Beamte) auch solche vorgeschlagen, die mit einer Korrektur der Soll-Ausweisung aufgrund von Aufgabenänderungen einhergehen.

 

Spezifische Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Stellen finden sich in der Anlage, in der alle Veränderungen, sortiert und aufbereitet in die nachfolgenden acht Bereichen, aufgelistet sind:

1.    Neueinrichtung/Aufstockung von Stellen

Es werden Stellen benötigt, um neue Aufgaben wahrzunehmen, Fallsteigerungen zu bewerkstelligen, gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ähnliches.

2.    Wegfall/Reduzierung von Stellen

Es können angebrachte kw-Vermerke realisiert werden sowie Stellen, die für eine Aufgabenübernahme eingerichtet wurden, welche aber nicht eingetreten ist, wieder entfallen. Zudem können durch Umstrukturierung und Aufgabenneuverteilung Stellenanteile, die nicht mehr benötigt werden, künftig entfallen.

3.    Veränderung KU-Vermerke

Die Vermerke sind bedingt durch Unterschiede in der Eingruppierung der jeweiligen stelleninhabenden Person und der Stelle selbst. Auch für 2023 können welche entfernt werden und wiederum andere müssen neu angebracht werden.

4.    Veränderung KW-Vermerke

Stellen, die künftig wegfallend sind, können Stellen sein, deren Aufgabe voraussichtlich in der Zukunft nicht mehr benötigt wird aber derzeit noch besetzt sind. Hier können 2023 Vermerke realisiert werden, wiederum andere sind neu anzubringen.

5.    Qualitativ Beamte

Durch Veränderung von Aufgaben und/oder einer Neubewertung von Stellen ergibt sich, dass einige Beamtenstellen zukünftig anders ausgewiesen werden müssen.

6.    Tarifvollzüge

Aufgrund von Aufgabenänderungen, Aufgabenverschiebungen, Änderung der Bewertungsgrundlage oder Ähnlichem wurden Stellen neu bewertet und sollen zukünftig mit einer veränderten Eingruppierung ausgewiesen werden.

7.    Stellenverlagerungen

Stellen werden aufgrund von Verschiebung von Tätigkeiten anderen Bereichen zugeordnet. Entsprechende Verschiebungen, die in Teilen mit Neubewertungen durch Aufgabenanpassung einhergehen, werden hier dargestellt. Hierbei ist auch auf die Umstrukturierung des Dezernats III zu verweisen.

8.    Stellenumwandlungen

Durch Neubesetzung von Stellen ergeben sich Umwandlungen von Beschäftigtenstellen in Beamtenstellen oder andersherum. Neben diesen Veränderungen werden solche dargestellt bei denen Stellen umgewandelt werden sollen und in anderen Bereichen für andere Tätigkeiten genutzt werden, auch hier ist auf die Umstrukturierung des Dezernates III zu verweisen.

 

Mit dem Entwurf des Haushalts 2023 wurden bereits Großteile der vorgeschlagenen Veränderungen des Stellenplans eingebracht. In der Zwischenzeit haben sich einige Veränderungen ergeben, die in dieser Sitzungsvorlage und ihrer Anlage dargestellt werden. Die Änderungen gegenüber der Version mit Stand der Einbringung des Haushaltsplans sind farblich markiert. Die Veränderungen haben in zwei Schritten stattgefunden und werden zur besseren Nachvollziehbarkeit in unterschiedlichen Farben dargestellt (gelb Schritt 1, orange Schritt 2).

Die in dieser SV dargestellten Anpassungen des Stellenplans beinhalten alle Veränderungen, also auch jene, die bereits mit dem Haushaltsplanentwurf eingebracht wurden.

 

In vorangegangenen Tabellen sind die groben Personalkosten, berechnet auf der Basis von KGST-Pauschalwerten, bei den jeweiligen Stellen mit angegeben. Ist eine eindeutig zuzuordnende und messbare Refinanzierung vorhanden, wird auch diese wertmäßig mit angegeben. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Werte nur zur Orientierung dienen und als Hilfsgrößen zu verstehen sind. Sie können nicht die tatsächlichen reellen Kosten widerspiegeln. Bei den angegeben Werten handelt es sich um reine Personalkosten. Overheadkosten sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Außerdem ist anzumerken, dass sich die Werte auch nicht im vollem Umfang in den Personalkosten widerspiegeln, da beispielsweise aufgrund von vermuteten Vakanzzeiten die Werte im Rahmen der Personalkostenplanung geändert wurden.

 

 

Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Hilden

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden den Vorgaben entsprechend beteiligt und stimmen dem Entwurf des Stellenplanes 2023 zu.

 

 

Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Sitzungsvorlage

Die Ergänzungsvorlage enthält nun auch die auf Antrag weiteren Stellenveränderungen gem. Beratungsergebnis im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, in diesem Fall die Einrichtung der Stelle der kulturpädagogischen Fachkraft. In der Übersicht über die Stellenveränderungen befinden sie sich unter „Stellenveränderungen 2023- Einrichtung, Aufstockung von Stellen“ mit der Ziffer „41.xxxxx“ und ist rot markiert. In die Gesamtübersicht des Stellenplans ist sie ebenfalls eingeflossen. Dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragte muss diese Veränderung noch zur Beteiligung vorgelegt werden.



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

Siehe Sitzungsvorlage und Anlage.

 

 

Vermerk Orga

Vor der Einbringung der einzelnen Stellen/Stellenveränderungen wurden diese und ihre Notwendigkeit durch das Amt für Verwaltungsorganisation geprüft.