Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 der FDP-Fraktion vom 02.11.2022:
Erstellung eines Verkehrsmodells als Zusatzmodul zum Mobilitätskonzept
Vorlage
WP 20-25 SV 61/105
Aktenzeichen
IV/61.1 Mobilitätskonzept
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Eine ganzheitliche Betrachtungsweise und Untersuchung des Durchgangsverkehrs ist für die Bestandsaufnahme, sowie die Ableitung späterer Maßnahmen für die Hildener Mobilität elementar wichtig. Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um im Hildener Stadtgebiet mehr Raum für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen. Die letzte Untersuchung des Durchgangsverkehrs liegt 20 Jahre zurück. Die daraus resultierenden Zahlen sind aktuell nicht mehr anwendbar. Da das Mobilitätskonzept ein Projekt für Hildens Zukunft bedeutet, müssen alle notwendigen Analysedaten zusammengetragen werden, um später die richtigen Maßnahmen zielgesetzt umsetzen zu können. Wir gestalten Verkehrsoptimierungen für die nächsten 10 bis 50 Jahre.


Antragstext:

 

Erstellung eines Verkehrsmodells als Zusatzmodul zum Mobilitätskonzept

(Untersuchung des Durchgangsverkehrs):

25.000 Euro für 2023

25.000 Euro für 2024

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund eines Büroversehens ist dieser Antrag der FDP-Fraktion zum Haushalt 2023 nicht von der Stadtverwaltung bearbeitet worden und muss nun leider ohne Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss im Rat zur Beratung gestellt werden.

In dem Antrag geht es um die Erstellung eines Verkehrsmodells als Zusatzmodul zum Mobilitätskonzept, welches sich derzeit in der Aufstellung befindet.

 

Bereits zum Haushalt 2022 hat die FDP-Fraktion einen gleichlautenden Antrag gestellt, der zuletzt im Stadtentwicklungsausschuss am 26.01.2022 auf Basis der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/058 beraten wurde.

Der Stadtentwicklungsausschuss fasste damals folgenden Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen und finanziellen Auswirkungen die Stadt Düsseldorf, die ein solches Programm zur Verfügung stehen hat, [bereit ist], in ihrem Verkehrsmodell auch das Stadtgebiet von Hilden aufzunehmen und Simulationen von potentiellen Verkehrsströmen für Maßnahmen der Stadt Hilden zu berechnen.“

 

Mit der als Anlage 1 beigefügten Mitteilungsvorlage WP 20-25 SV 61/081 berichtete die Stadtverwaltung im Stadtentwicklungsausschuss am 10.08.2022 über das Ergebnis der Prüfung.

 

Als Ergebnis wurde in der Mitteilungsvorlage festgehalten:

 

„Im Ergebnis wurde zunächst einmal die Schlussfolgerung bestätigt, dass die Einrichtung eines eigenen Verkehrsmodells sich nur rechnet, wenn es zahlreiche und regelmäßige Anwendungsfälle in Hilden gibt. Denn neben der Software und dem daraus entwickelten Verkehrsmodell braucht es auch eigenes Personal bei der Stadt.

Aus planerischer Sicht ist es sinnvoll, die Diskussion und Auswahl der Maßnahmenvorschläge im Rahmen des Mobilitätskonzeptes der Stadt Hilden abzuwarten. Aufgrund der konkreten Vorschlägen könnten dann, falls erforderlich, entsprechend gezielte Modellierungen und Simulationen durchgeführt werden. Die Ergebnisse dienen dann als Erkenntnisgrundlage für die Beschlüsse, welche Maßnahmen nachfolgend tatsächlich in das Mobilitätskonzept aufgenommen werden (Handlungsvorgaben für die Jahre bis 2030).

Dazu müsste man für das Jahr 2023/24 (eher 2024) Geld in den Haushalt einstellen, entweder ca. 70.000€ für ein Modell auf Basis des NRW-Modells oder 15.000 - 20.000€ für einige Einzelfalluntersuchungen. Da die Dienstleistungen ausgeschrieben werden müssten, sind die angegebenen Summen nur erste Annäherungen.“

 

Der Stadtverwaltung liegen gegenüber dieser Einschätzung keine neueren Erkenntnisse vor.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Der Beschluss über die Frage, ob ein Verkehrsmodell für Hilden erstellt werden soll, hat selbst keine Klimarelevanz.
Das Mobilitätskonzept hat unter anderem das Ziel, die Verkehrswende zu begleiten, damit sich die Treibhausgas-Emissionen des Sektors Verkehr in Hilden reduzieren.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120104 Verkehrsentwicklungsplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

Zeile 13
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

 

100.000

2024

 

 

95.000

 

 

 

 

 

 

Aus dem Antrag ergäben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

Zeile 13
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

 

125.000

2024

 

 

120.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke