Erstellung eines Verkehrsmodells als Zusatzmodul zum Mobilitätskonzept
Erläuterungen zum
Antrag:
Eine ganzheitliche Betrachtungsweise und Untersuchung des Durchgangsverkehrs ist für die Bestandsaufnahme, sowie die Ableitung späterer Maßnahmen für die Hildener Mobilität elementar wichtig. Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um im Hildener Stadtgebiet mehr Raum für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen. Die letzte Untersuchung des Durchgangsverkehrs liegt 20 Jahre zurück. Die daraus resultierenden Zahlen sind aktuell nicht mehr anwendbar. Da das Mobilitätskonzept ein Projekt für Hildens Zukunft bedeutet, müssen alle notwendigen Analysedaten zusammengetragen werden, um später die richtigen Maßnahmen zielgesetzt umsetzen zu können. Wir gestalten Verkehrsoptimierungen für die nächsten 10 bis 50 Jahre.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aufgrund eines Büroversehens ist dieser Antrag der FDP-Fraktion zum Haushalt 2023 nicht von der Stadtverwaltung bearbeitet worden und muss nun leider ohne Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss im Rat zur Beratung gestellt werden.
In dem Antrag geht es um die Erstellung eines Verkehrsmodells als Zusatzmodul zum Mobilitätskonzept, welches sich derzeit in der Aufstellung befindet.
Bereits zum Haushalt 2022 hat die FDP-Fraktion einen gleichlautenden Antrag gestellt, der zuletzt im Stadtentwicklungsausschuss am 26.01.2022 auf Basis der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/058 beraten wurde.
Der Stadtentwicklungsausschuss fasste damals folgenden Beschluss:
„Die Verwaltung
wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen und finanziellen
Auswirkungen die Stadt Düsseldorf, die ein solches Programm zur Verfügung
stehen hat, [bereit ist], in ihrem Verkehrsmodell auch das Stadtgebiet von
Hilden aufzunehmen und Simulationen von potentiellen Verkehrsströmen für
Maßnahmen der Stadt Hilden zu berechnen.“
Mit der als Anlage 1 beigefügten Mitteilungsvorlage WP 20-25 SV 61/081 berichtete die Stadtverwaltung im Stadtentwicklungsausschuss am 10.08.2022 über das Ergebnis der Prüfung.
Als Ergebnis wurde in der Mitteilungsvorlage festgehalten:
„Im Ergebnis
wurde zunächst einmal die Schlussfolgerung bestätigt, dass die Einrichtung
eines eigenen Verkehrsmodells sich nur rechnet, wenn es zahlreiche und
regelmäßige Anwendungsfälle in Hilden gibt. Denn neben der Software und dem
daraus entwickelten Verkehrsmodell braucht es auch eigenes Personal bei der
Stadt.
…
Aus planerischer
Sicht ist es sinnvoll, die Diskussion und Auswahl der Maßnahmenvorschläge im
Rahmen des Mobilitätskonzeptes der Stadt Hilden abzuwarten. Aufgrund der
konkreten Vorschlägen könnten dann, falls erforderlich, entsprechend gezielte
Modellierungen und Simulationen durchgeführt werden. Die Ergebnisse dienen dann
als Erkenntnisgrundlage für die Beschlüsse, welche Maßnahmen nachfolgend
tatsächlich in das Mobilitätskonzept aufgenommen werden (Handlungsvorgaben für
die Jahre bis 2030).
Dazu müsste man
für das Jahr 2023/24 (eher 2024) Geld in den Haushalt einstellen, entweder ca. 70.000€ für ein Modell auf
Basis des NRW-Modells oder
15.000 - 20.000€
für einige Einzelfalluntersuchungen. Da
die Dienstleistungen ausgeschrieben werden müssten, sind die angegebenen Summen
nur erste Annäherungen.“
Der Stadtverwaltung liegen gegenüber dieser Einschätzung keine neueren Erkenntnisse vor.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Der Beschluss über die Frage, ob ein Verkehrsmodell
für Hilden erstellt werden soll, hat selbst keine Klimarelevanz.
Das Mobilitätskonzept hat unter anderem das Ziel, die Verkehrswende zu
begleiten, damit sich die Treibhausgas-Emissionen des Sektors Verkehr in Hilden
reduzieren.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120104
Verkehrsentwicklungsplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
Zeile 13 |
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100.000 |
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2024 |
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95.000 |
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Aus dem Antrag ergäben sich folgende neue
Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
Zeile 13 |
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125.000 |
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2024 |
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120.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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