Betreff
Ausweitung des Fahrtenangebotes der Buslinie 783 in Hilden
Vorlage
WP 20-25 SV 61/104
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_ÖPNV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der vorgestellten Ausweitung des Fahrtenangebotes der Bus-Linie 783 im Stadtgebiet Hilden zu.

Die Rheinbahn wird gebeten, die zusätzlichen Fahrten ab dem 17.04.2023 anzubieten.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Bus-Linie 783 der Rheinbahn verbindet das Dorotheen-Viertel an der Horster Allee in Hilden-West mit dem Hauptbahnhof Solingen in Solingen-Ohligs.

Der Linienweg verläuft dabei durch das Gewerbe-/Industriegebiet Hilden-West (Niedenstraße-Im Hülsenfeld-Otto-Hahn-Straße), bindet den Bahnhof Hilden an, führt weiter über die Berliner Straße zur Gabelung und von dort aus über die Walder Straße in Richtung Solingen. Die letzten abendlichen Fahrten erfolgen nur innerhalb des Stadtgebiets Hildens. Dann endet die Linie an der Haltestelle Gabelung (Linienweg siehe Anlage 1). Auch die Fahrten am Sonntag enden entweder an der Haltestelle Gabelung oder führen etwas weiter zur Haltestelle Trotzhilden.

Die Linie 783 übernimmt also die Erschließungsfunktion von großen Teilen des Hildener Westens an Bahnverkehr und Innenstadt Hilden.

 

Derzeit werden folgende Fahrten angeboten:

 

Montags - Freitags von 05:27 bis ca. 19:35Uhr (im 20-bzw. 30min.-Takt; die letzten abendlichen Fahrten nur bis Hilden-Gabelung)

Samstags 05:35 bis ca. 16:34Uhr (im 30min.-Takt)

Sonntags 09:35 bis 16:35Uhr (im 60min.-Takt; nur innerhalb Hildens bis Gabelung bzw. Trotzhilden)

 

Im Rahmen der Bestandsaufnahme für das neue Mobilitätskonzept wurde hierzu festgestellt, dass für den Hildener Westen hinsichtlich der Linie 783 eine abendliche Bedienungslücke besteht (Ausschnitt aus der Bestandsaufnahme: siehe Anlage 2).

 

Ende September 2022 ging bei der Stadt Hilden ein Schreiben der Graf-Recke-Stiftung ein, die in Hilden das Dorotheen-Viertel mit seinen diversen sozialen Einrichtungen betreibt (siehe Anlage 3).

In diesem Schreiben wird angeregt, in dem Zeitraum von Montags bis Freitags drei weitere abendliche Fahrten mit der Linie 783 anzubieten, um so für die Mitarbeitenden im Dorotheen-Viertel eine ÖPNV-Anbindung zu schaffen, die mit den Dienstzeiten korreliert.

 

Tatsächlich ist - wenn die Linie 783 nicht mehr verkehrt - der Weg von der Einrichtung der Graf-Recke-Stiftung bis zur nächsten Haltestelle (Haltestelle Horster Allee der Linie 784) mehr als 1,1km lang.

 

Auf Veranlassung der Verwaltung hat die Rheinbahn die genannten drei Fahrten geprüft, jeweils mit dem Verbleib der Linie innerhalb des Hildener Stadtgebietes (Fahrt jeweils bis zur Gabelung), so dass nur die Stadt Hilden von der Angebotsausweitung betroffen ist und alleine entscheiden kann, nicht auch die Stadt Solingen.

 

Im Einzelnen geht es um werktägliche Fahrten um 20:05Uhr, 20:35 und 21:05. Diese könnten - so die Rheinbahn Montags bis Samstags angeboten werden, ohne dass zusätzliche Fahrzeuge benötigt würden. Es entstünden jährlich ca. 9.000km Mehrleistung (bei einer Umsetzung ab Ostern 2023 entsprechend weniger).

Nach den heutigen Finanzierungsbedingungen entstünden für die Stadt Hilden Mehrkosten von jährlich ca. 10.000€ (für 2023 durch den Beginn zu Ostern 2023 entsprechend weniger).

 

Derzeit sind für den Haushalt 2023 für die VRR-Umlage an den Kreis 1.715.405€ vorgesehen. Die durch die zusätzlichen Fahrten der Linie 783 entstehenden Zusatzkosten von 10.000€/Jahr liegen also in einer Größenordnung von ca. 0,6% und damit innerhalb der Schwankungsbandbreite der tatsächlichen Schlussrechnungen. Diese werden durch den VRR in der Regel erst ca. zwei Jahre später vorgelegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt die hier erläuterte Verstärkung der Fahrtenzahl auf der Linie 783 ein gutes Beispiel dafür dar, wie mit relativ geringem Aufwand zielgenau eine ÖPNV-Bedienungslücke geschlossen werden kann.

Der Beschlussvorschlag beinhaltet daher eine Zustimmung.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120104

Verkehrsentwicklungsplanung einschl. ÖPNV

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

Zeile 15 Transferaufwendungen

1.715.405

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

nein

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer