Erläuterungen zum
Antrag:
Keine.
Antragstext:
Vor über zwei
Jahren hat der Rat der Stadt Hilden dem Antrag einer Bürgerin mit großer
Mehrheit zugestimmt, eine Stele zum Gedenken an den jüdischen Mitbürger Leo
Meyer zu errichten. Der Beschluss wartet bis heute auf die Umsetzung. Um die
Realisierung zu beschleunigen und auch finanziell absichern zu helfen,
beantragen wir, auf Basis dieses Beschlusses, eine Summe von 5.000 Euro in den
Haushalt 2023 einzustellen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der beigefügte Antrag der Fraktion BÜRGERAKTION ist am Donnerstag, 10.11.2022, bei der Stadtverwaltung eingegangen. Die Einreichung erfolgte somit 15 Tage vor der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege, 25.11.2022, auf die im Antrag explizit Bezug genommen wird.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse sind Vorschläge zur Tagesordnung (= Anträge), die dem Bürgermeister bis 21 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion unterbreitet werden, in der Tagesordnung aufzunehmen. Vorschläge/Anträge, die bis 14 Tage vor der Sitzung … sind ebenfalls in die Tagesordnung aufzunehmen. Bei dieser verkürzten Frist sind diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine Beratungsunterlagen, d.h. keine Stellungnahme der Verwaltung oder sonstige Erläuterungen, beizufügen.
Entsprechend wird der Antrag ohne Erläuterungen der Verwaltung vorgelegt.
Grund der /1-Vorlage:
Die BA änderte ihren Antragstext im
Ausschuss für Kultur und Heimatpflege am 25.11.2022 von 5.000 € auf 20.000 €.
Empfehlung des AKH:
Der AKH sprach die Empfehlung aus, zu ehren
von Leo Meyer eine Stele errichten zu lassen. Zu diesem Zweck sollen 20.000 €
im Haushalt geplant werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 Kulturelle
Veranstaltungen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile
Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
040103 |
26 |
Auszahlungen f. d. Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen |
3.500 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile
Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
040103 |
26 |
Auszahlungen f. d. Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen |
23.500 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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