Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 Bündnis 90/Die Grünen: Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Bestandsgebäuden
Vorlage
WP 20-25 SV 26/029/1
Art
Antragsvorlage Haushalt
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der dafür geeignete städtische Gebäudebestand soll bis 2030 mit PV-Anlagen ausgestattet werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollten im Jahr 2023 mindestens vier Gebäude mit Solarmodulen bestückt werden. Die Installation von PV-Anlagen stellt eine unkomplizierte Möglichkeit dar, im Bestand erneuerbare Energien zu gewinnen und zu nutzen.


Antragstext:

in der im UKS am 24.11.2022 geänderten Fassung:

 

Um den Ausbau von PV-Anlagen auf Bestandsdächern zu beschleunigen, wird die Verwaltung beauftragt, die Erstellung und den Betrieb der PV-Anlagen durch die NEH GmbH vornehmen zu lassen. Dabei ist auch die Wirtschaftlichkeit eines Pachtvertrages mit der NEH GmbH zu prüfen. Der UKS wird in der 2. UKS-Sitzung 2023 über die konkreten Ausbaupläne informiert. Mit der Erstellung der ersten Anlagen wird möglichst in 2023 begonnen.


Stand: 30.11.2022

Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Rahmen der Beratung der Sitzungsvorlage im UKS am 24.11.2022 wurde der Antragstext von der Antragstellerin wie folgt geändert und daraufhin von den Mitgliedern des UKS im Rahmen der Vorberatung bei einer Enthaltung einstimmig befürwortet:

 

Um den Ausbau von PV-Anlagen auf Bestandsdächern zu beschleunigen, wird die Verwaltung beauftragt, die Erstellung und den Betrieb der PV-Anlagen durch die NEH GmbH vornehmen zu lassen. Dabei ist auch die Wirtschaftlichkeit eines Pachtvertrages mit der NEH GmbH zu prüfen. Der UKS wird in der 2. UKS-Sitzung 2023 über die konkreten Ausbaupläne informiert. Mit der Erstellung der ersten Anlagen wird möglichst in 2023 begonnen.“

 

Mit dieser Änderung verliert der Antrag seine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2023, da die Baukosten für die PV-Anlagen von der NEH GmbH zu tragen wären und in der dortigen Wirtschaftsplanung zu berücksichtigen ist, die vor ihrem In-Kraft-treten von den zuständigen Gremien genehmigt werden muss.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand: 18.11.2022

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass mit der Erstellung von PV-Anlagen ein wichtiger Beitrag geleistet wird, vermehrt erneuerbare Energien zu gewinnen und zu nutzen.

 

Aus diesem Grund werden dort, wo es technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist, bei Neubaumaßnahmen auch PV-Anlagen neu erstellt. In 2023 werden z.B. PV-Anlagen auf den Neubauten „Funktionsgebäude Weidenweg“ - wird nach Abschluss der Baumaßnahme an die SHB übergeben -, „Gärtnerhof“ am Nordfriedhof und „Erweiterungsbau Grundschulstandort Walder Str.“ realisiert und in Betrieb genommen. In 2024 folgt die PV-Anlage auf dem Neubau „Kita Holterhöfchen“. Ebenfalls ist für die Erweiterung der Feuerwehr die Erstellung einer PV-Anlage vorgesehen.

 

In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hilden GmbH wird derzeit das Potential für kommunale Bestandsgebäude zur Nutzung solarer Strahlungsenergie ermittelt. Die ersten Zwischenergebnisse wurden der Stadtverwaltung am 17.11.2022 durch die Stadtwerke Hilden GmbH vorgestellt. Diskutiert wurde in diesem Rahmen die Erstellung und der zukünftige Betrieb der PV-Anlagen durch die NEH GmbH als Tochter der Stadtwerke Hilden GmbH. Mit diesem Modell kann die Kompetenz des Energieversorgers genutzt und gleichzeitig der Einsatz der personellen Ressourcen der Stadtverwaltung begrenzt werden. Eine schnelle und wirtschaftliche Umsetzung kann somit erreicht werden.

 

Mit den Stadtwerke Hilden GmbH wurden die nächsten Schritte zur Plausibilisierung der Zwischenergebnisse und zur Einholung der ersten verbindlichen Angebote zur Erstellung der PV-Anlagen vereinbart. Ziel ist dabei, in einer der nächsten Sitzungen des UKS über den konkreten Ausbauplan zu informieren und mit der Erstellung der ersten Anlagen im nächsten Jahr zu beginnen.

 

Im Vorgriff auf die Ergebnisse der Potentialanalyse werden bei den erforderlichen Dacherneuerungen in den Bestandsgebäuden an der Lortzingstr. 1 die Dächer für den Bau von PV-Anlagen vorbereitet. Die Installation der dortigen PV-Anlagen ist derzeit für 2024 geplant. In Abhängigkeit vom Planungs- und Baufortschritt der Dachsanierung könnten die Planung und Vergabe der dort geplanten PV-Anlagen nach 2023 vorgezogen werden und hierfür der im Haushalt 2023 im Produkt 011303 „Investitionen“ des Amtes für Gebäudewirtschaft unter der Investition IU26250049 „Erstellung Photovoltaikanlagen“ etatisierte Ansatz in Höhe von 100.000 Euro genutzt werden.

 

Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes und der Auslastung der Ressourcen mit den bestehenden Projekten ist die Realisierung von zusätzlich zu den oben genannten PV-Anlagen durch die Stadtverwaltung in 2023 nicht realistisch. Um den Fortschritt des Ausbaus der Bestandsdächer mit PV-Anlagen zu beschleunigen wird deshalb derzeit das o.g. Modell weiterverfolgt, Erstellung und Betrieb der PV-Anlagen durch die NEH GmbH vornehmen zu lassen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes, der Auslastung der Ressourcen sowie des bevorzugten Modells mit der NEH als Errichter und Betreiber sollte dieser Antrag zum Haushalt 2023 nicht umgesetzt werden.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Bauindustrie ist einer der größten „Ressourcenkonsumenten“ und hat mit 30% einen erheblichen Anteil am deutschen CO2-Ausstoß. Ein nachhaltiges und suffizient handelndes Bauwesen kann einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Der Gebäudesektor ist gefordert, seine Emissionen von 118 Mio. t CO2-Äquivalent im Jahr 2020 auf 67 Mio. t 2030 zu reduzieren.

Eine umfassendere Nutzung der solaren Strahlungsenergie ist unstrittig ein Baustein, während des Betriebs einer Immobilie deren Treibhausgasausstoß zu verringern.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303 Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IU26250049

Erstellung Photovoltaikanlagen

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer