Betreff
Antrag Ratsmitglied Herr Erbe vom 22.11.2022: Öffentlichkeit der Sitzungen/Sitzungsvorlagen
Vorlage
WP 20-25 SV 01/104
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

ln verschiedenen Rats- und Ausschusssitzungen ist es ersichtlich, dass unbedenkliche Tagesordnungspunkte den Bürgern vorenthalten werden.

z.Beispiel: auf der Sondersitzung des Schul- und Sportausschusses am 21.11.22 TOP 4 und 5 im nichtöffentlichen Bereich.

Die Gremien der Stadt Hilden sollten weit offen und bürgernah, wie andere Kreisstädte sein.


Antragstext:

Ich bitte darum, alle TOP, die nichts personelles oder den Datenschutz in sich tragen, dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung und deren Ausschüsse zuzuordnen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß § 48 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Sitzungen des Rates öffentlich. Durch die Geschäftsordnung kann die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden. In § 11 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse wurde festgelegt, dass folgende Angelegenheiten wegen ihres vertraulichen Charakters in der Regel in nichtöffentlich Sitzung behandelt werden:

 

a) Personalangelegenheiten,

b) Grundstücksangelegenheiten,

c) Prozessangelegenheiten,

d) Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen,

e) Vertragsangelegenheiten, insbesondere Vergaben,

f) Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten.

 

Es gibt Angelegenheiten, die wegen ihres vertraulichen Charakters nicht im öffentlichen Teil der Sitzungen beraten werden können. In § 48 Abs. 2 GO NRW sind keine inhaltlichen Kriterien dafür aufgeführt. Die Regelung in der Geschäftsordnung orientiert sich daher an der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes sowie der Kommentierungen der Gemeindeordnung.

 

Selbstverständlich beachtet die Verwaltung den Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen bei der Sitzungsbearbeitung. Es erfolgt bei jeder Sitzungsvorlage eine individuelle Abwägung der Vertraulichkeitsaspekte mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit, um die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse sicherzustellen.

 

Klimarelevanz:

Keine.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister