Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 07.06.2022:
Klimaneutralität bis 2035
Vorlage
WP 20-25 SV IV/018/3
Aktenzeichen
IV/ Klima
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 07.06.2022:

Wie Bund und Land stehen auch die Kommunen in der Verantwortung möglichst bald Klimaneutralität herzustellen. Dazu muss ein Fahrplan entwickelt werden, der die dafür notwendigen Schritte verbindlich vorschreibt. Nach Vorliegen des städtischen Mobilitätskonzepts ist der Maßnahmenkatalog entsprechend zu erweitern.

 

 

Erläuterungen zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 14.09.2022:

Die inhaltlichen Änderungen zielen darauf ab, dass wir messbare Ziele und Vorgaben für den Klimaschutz erreichen wollen. Beispielsweise bei der Bewertung der Jahresenergieverbräuche der einzelnen Liegenschaften der Stadt Hilden würden wir mit der formulierten Änderung einen weitergehenden Schritt wagen und nicht nur Gebäude untersuchen, sondern auch unsere Grünanlagen bewerten lassen.

 

Aus der Sicht der CDU Fraktion beinhaltet der ursprüngliche Antragstext Punkte, die in mehreren UK-Sitzungen inhaltlich diskutiert wurden und zu einem einheitlichen Beratungsergebnis geführt haben. Die Beratungsergebnisse für die Punkte Beratung für Bürger*innen, Gewerbetreibende und Unternehmen, Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten und die Entwicklung eines Planes für geeignete Dächer der Stadt und deren Gesellschaften sind z.B. in der Sitzung am 19.05. mit inhaltlichen Änderung (siehe Protokoll) abgestimmt. Die Beschlüsse stehen teilweise im Gegensatz zu den von der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN eingebrachten Antrag.

 

Dieser Vorgehensweise ist nicht im Einklang mit der politischen Entscheidung der einzelnen Gremien. Daher schlägt die CDU Fraktion die Änderung des Antragstextes vor.


Gemeinsamer Antragstext der Fraktionen Bündnis´90/DIE GRÜNEN und CDU vom 23.11.2022 mit den Ergänzungen der Fraktionen der SPD und der Bürgeraktion Hilden:

 

Der Rat der Stadt Hilden bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz. Er strebt deshalb an, die Klimaschutzziele der Bundesregierung für 2045 bis zum Jahr 2035 zu erreichen.

 

1) Um dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst gesamtstädtisch der Ist-Zustand hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen ermittelt und dazu - wie in Düsseldorf- eine Klimabilanz erstellt.

 

2)  Im jährlichen Bericht zu den Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind die je Maßnahme voraussichtlich zu erzielenden Reduktionen der Treibhausgasemissionen darzustellen.

 

3)  Der Jahresenergieverbrauch der einzelnen Liegenschaften der Stadt Hilden ist zu ermitteln und auf Grundlage von Kennwertvergleichen zu bewerten. Darauf aufbauend ist ein Vorschlag dem Rat vorzulegen, welche Liegenschaften hinsichtlich der Optimierung des Energieverbrauchs untersucht werden sollen. Eine Prioritätenliste zur Sanierung dieser Liegenschaften ist zu erstellen.

 

4)  Parallel dazu wird ein Plan entwickelt, nach dem alle geeigneten Dächer der Stadt bis zum Jahr 2030 mit Solaranlagen ausgestattet werden.

 

5)  Im Laufe des Jahres 2023 werden seitens der Stadt für Bürger*innen, Gewerbetreibende und Unternehmen öffentlichkeitswirksame Informationsangebote und die Vermittlung von Beratungsangeboten im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellt.

 

6)  Bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten wird möglichst die klimafreundlichste Variante erworben.

 

7)  Alle drei Jahre sind die erzielten Reduktionen der Treibhausgasemissionen zu ermitteln und diese zu präsentieren. Die angestrebten Ziele verstehen sich als Mindestanforderungen. Sollten Land und Bund weiterführende Vorgaben machen, gelten die damit verbundenen höheren Anforderungen.

 

8)  Die Verwaltung stellt dar, welche Gelder im Jahr 2024 und in den Folgejahren für Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellt werden müssen.

 

9)  Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate eine Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden zu entwickeln.


Stand: 29.11.2022

Weitere Erläuterungen der Verwaltung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 24.11.2022 hat die Fraktion Bündnis‘90/DIE GRÜNEN erläutert, dass es eine lange Beratungsfolge mit den anderen Fraktionen gab, die nicht in der Sitzungsvorlage dargestellt ist. Um eine breite Mehrheit für das wichtige Ziel der Klimaneutralität zu erlangen, legten die Fraktionen Bündnis’90/DIE GRÜNEN und CDU zur Beratung am 24.11.2022 einen gemeinsamen Antragstext vor, der die bisherigen Antragstexte ersetzt.

 

Während der Sitzung wurden an diesem vorab versandten Antrag Änderungen bzw. Ergänzungen angeregt:

·      Die SPD hat Ihren Antrag „Klimaneutralität 2035“, der eigentlich im UKS unter TOP 7 zur Beratung stand, in diesen Antrag unter Punkt 9) eingebracht.
Die Stadtverwaltung hat zu diesem Antragspunkt bereits in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/022 Stellung genommen.

·      Die Klarstellung der Bürgeraktion Hilden wurden unter Punkt 7) des Änderungsantrages aufgenommen.

 

Die Verwaltung hat während der Sitzung nochmals die Termini von „Klimaneutralität“ und „Treibhausgas-Neutralität“ herausgearbeitet, um bei der Zielfestlegung eine eindeutige und verantwortungsbewusste Grundlage zu formulieren, welche irreführende Suggestionen ausschließt. Unter Zustimmung des Ausschusses wird in der Einleitung des Antragtextes das Wort „Klimaneutralität“ als „Treibhausgas-Neutralität“ verstanden.

 

Im Hinblick auf den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis´90/DIE GRÜNEN und CDU wird auf die folgende ursprüngliche Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Stand: 26.10.2022

Zusätzliche Erläuterungen der Verwaltung:

 

Nachdem die Sitzungsvorlage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 18.08.2022 mehrheitlich mit neun Befürwortungen und sechs Gegenstimmen beschlossen wurde, stand sie in der Sitzung des Rates am 14.09.2022 zur Beratung an.

Hier stellte die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag.

 

In diesen zusätzlichen Erläuterungen wird zu den Inhalten des Änderungsantrages Stellung genommen:

 

Gliederung der Sitzungsvorlage:

1. Erläuterungen zum Sachverhalt

2. Stellungnahme zu den jeweiligen Antragspunkten des CDU-Änderungsantrages

3. Fazit

 

1. Erläuterungen zum Sachverhalt

 

Wie schon in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 18.08.2022 seitens der Verwaltung mit WP 20-25 SV/018/1 erläutert, schlägt die Verwaltung vor, den Klimaschutzzielen der Bundesregierung zu folgen, welche in den Zielaussagen eindeutig mit den Begriffsdefinitionen übereinstimmen.

 

Das Klimaschutzgesetz legt fest, dass bis zum Jahre 2030 die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Klimaneutralität soll spätestens im Jahre 2045 erreicht werden. Außerdem legt das zentrale politische Ziel die festgelegten Reduktionspfade der nationalen Treibhausgasemissionen in den spezifischen Sektoren fest.

Zur Bestimmung der Zielerreichung müssen Emissionen bilanziell erfasst werden, sowohl im Hinblick auf die in Deutschland anfallenden Emissionen als auch auf die Aufteilung der Emissionen nach den verschiedenen Sektoren. Der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung wird erstmals ab 2022 alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen über die bisher erreichten Ziele, Maßnahmen und Trends. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach. Folglich führen die Klimaschutzmaßnahmen aller politischen Ebenen zu reduzierten Treibhausgasemissionen – auch in Hilden.

Dies verdeutlicht, dass Klimaschutz in Hilden nicht alleine in der Hand der Stadtverwaltung liegt. Es ist notwendig die Tochtergesellschaften des Stadtkonzern Hildens, im Rahmen des Beteiligungsmanagements, einzubeziehen. Nur so können die übergeordneten Minderungsziele, entsprechend ihrer Emittenten zugeordnet und langfristig überprüft werden.

 

2. Stellungnahme zu den jeweiligen Antragspunkten des CDU-Änderungsantrages

 

a)    Um dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst gesamtstädtisch der Ist-Zustand hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen ermittelt und dazu - wie in Düsseldorf - eine Klimabilanz erstellt.

 

Mit der Maßnahme F.016 „Erarbeitung einer THG-Bilanz auf Basis der Erhebungen des Kreises Mettmann“ aus dem Bericht zu den Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen 2022 hat der Rat beschlossen, eine Bilanzierung von städtischen Emissionen zu erstellen. Ein aktueller Sachstand wird in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/021 „Erfahrungsbericht zur Erstellung einer THG-Bilanz mit dem Klimaschutz-Planer“ gegeben.

Wie indessen dargestellt, ist eine möglichst vollständige Datenbasis ausschlaggebend, um Emissionen in Reihe bewerten zu können. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde bereits 1987 die erste CO2-Bilanz erstellt und seitdem kontinuierlich fortgeschrieben. Ein Vergleich mit Düsseldorf kann deshalb nur bedingt getroffen werden.

Im April 2013 wurde im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes Hilden bereits eine Energie- und CO2-Bilanz von einem externen Dienstleister erstellt. Dieses Konzept (WP 09-14 SV 66/153) wurde nach Vorberatung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz vom Rat der Stadt Hilden am 16.10.2013 zur Kenntnis genommen.

Mit Aufnahme der Maßnahme F.016 wurde die Beschaffung bilanzierungsrelevanter Daten erstmals aktiv verfolgt, um eine aussagekräftige Zeitreihe zu erhalten.

Die Implementierung einer digitalen Infrastruktur im Amt für Gebäudemanagement, ähnlich einem Energiemanagementsystem, wird derzeit evaluiert.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die THG-Bilanzierung ein dynamischer und kontinuierlicher Prozess ist und die Verwendung des vom Land zur Verfügung gestellten Tools sowie die Beschaffung bilanzierungsrelevanter Daten stetiges Verbesserungspotenzial aufweist, welches nur unter Mitwirkung aller Akteure möglich ist.

Neben der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hilden im Bereich der kommunalen Verbrauchsdaten sind weitere Daten für eine vollständige THG-Bilanzierung notwendig, wie bspw. die Daten von Verkehrsunternehmen, Schornsteinfeger, etc.. Diese werden weiterhin alle 3 - 5 Jahre vom Kreis Mettmann angefragt (s. Anlage „Bilanzierungsrhythmus“) und für die kreisangehörigen Kommunen aufbereitet. Die aktuelle Abfrage bzw. Aufbereitung der angefragten Daten erweist sich aufwendig und langwierig.

 

 

b)    Im jährlichen Bericht zu den Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind die die je Maßnahme voraussichtlich zu erzielenden Reduktionen der Treibhausgasemissionen darzustellen.

 

Die Stadtverwaltung strebt danach, ihre Klimaschutz- & Klimaanpassungsaktivitäten zu optimieren und diese kontinuierlich durch technologische sowie transformatorische Ansätze zu verbessern. Jedoch lassen sich die im jährlichen Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen Bericht aufgeführten Einzelmaßnahmen nur bedingt mit spezifischen THG-Reduktionen hinterlegen. Eine mögliche Annäherung könnte eine quantitative Bewertungsmethode darstellen, die bereits im Integrierten Klimaschutzkonzept Hilden 2013 Anwendung gefunden hat.

 

            S. 107 f.: Tabelle 44: Bewertungskriterien quantitativ

 

c)    Der Jahresenergieverbrauch der einzelnen Liegenschaften der Stadt Hilden ist zu ermitteln und auf Grundlage von Kennwertvergleichen zu bewerten. Darauf aufbauend ist ein Vorschlag dem Rat vorzulegen, welche Liegenschaften hinsichtlich der Optimierung des Energieverbrauchs untersucht werden sollen.

 

Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems. In einem ersten Schritt hat das Amt für Gebäudemanagement ein Informationsangebot der neu gegründeten Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate zum Thema kommunales Energiemanagementsystem (EMS) wahrgenommen. Im Anschluss daran erfolgte die Registrierung bei Kom.EMS.

 

Kom.EMS bietet die Möglichkeit, das Energiemanagement einer kommunalen Verwaltung anhand von transparenten Kriterien zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Ein funktionierendes Energiemanagement-System ist die Voraussetzung für die kontinuierliche Optimierung der energiebezogenen Leistungsfähigkeit einer kommunalen Verwaltung. Hierzu gehören sowohl die optimierte Betriebsführung der Bestandsgebäude und Anlagen, wie auch deren zielgerichtete Verbesserung durch Investitionen.

 

Mit dem EMS werden die personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, dass die knappen finanziellen und personellen Ressourcen durch den ganzheitlichen Ansatz zielgerichtet und effektiv für Energiesparmaßnahmen eingesetzt werden können. Es wird erwartet, dass der hierbei zusätzlich entstehende personelle Aufwand durch Einsparungen bei den Energiekosten mehr als ausgeglichen wird.

 

Grundlage für ein funktionierendes EMS ist der Aufbau einer Datengrundlage. Hierzu sind zunächst folgende Schritte notwendig:

1.         Objekt-, Verbrauchs- und Kostenübersicht erstellen

2.         Benchmarking mittels Energiekennwerten nach VDI 3807 durchführen.

 

Seitens der Verwaltung werden derzeit verschiedene Wege zur Schaffung der Datengrundlage geprüft.

1.         Aufbau einer Datengrundlage in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hilden.

2.         Aufbau einer Datengrundlage mit dem Energiemodul der bereits bei der Stadt Hilden eingesetzten Software Axians Infoma. Hier haben erste Beratungsgespräche stattgefunden und wurden Schulungen vereinbart.

 

Im Rahmen dieses Prozesses wird geprüft, inwieweit zusätzliche Hard- und Software bei der Verbrauchsdatenerfassung und Auswertung zum Einsatz kommen muss.

 

d)    Alle drei Jahre sind die erzielten Reduktionen der Treibhausgasemissionen zu ermitteln und diese zu präsentieren. Sollte der Bundes- oder Landesgesetzgeber andere Fristen vorgeben, sind diese Fristen von der Stadtverwaltung Hilden einzuhalten.

 

Unter Berücksichtigung der Erläuterungen unter Punkt a) sowie der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/021 „Erfahrungsbericht zur Erstellung einer THG-Bilanz mit dem Klimaschutz-Planer“, strebt die Verwaltung die Umsetzung dieses Antragspunktes an.

 

e)    Die Verwaltung stellt zu der Haushaltsplanberatung dar, welche Gelder in 2023 und in den Folgejahren für Klimaschutz und -anpassung bereitgestellt werden sollen.

 

Neben den im jährlichen Bericht zu den Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen aufgeführten Einzelmaßnahmen werden bei den Sanierungs-, Instandhaltungs- und Neubaumaßnahmen im Allgemeinen die aktuell geltenden Richtlinien und der aktuelle energetische Stand der Technik angewandt. Die Budgets für die investiven Maßnahmen sind teilweise deutlich gestiegen. Grund sind hier zum einen die gesteigerten Bemühungen in den Bereichen Klimaschutz- & anpassung, zum anderen die allgemeine Preissteigerung.

 

Darüber hinaus wird vor allem bei Fassaden-, Dach- und Fenstersanierungen sowie bei Heizungserneuerungen auf eine Verbesserung des Bestandes hinsichtlich der Energieeffizienz geachtet. Hierbei wird geprüft, welche Lösungsmöglichkeiten realisierbar und im Bestand sinnvoll sind. Zudem wird bei Bestandsgebäuden die Erforderlichkeit von Verschattungs-/ Sonnenschutzelementen überprüft, bspw. in Klassen- und KiTa-Räumen und möglichst über das Unterhaltungsbudget des Amtes für Gebäudewirtschaft finanziert.

 

Weiterhin ist der Themenbereich Wasser im Komplex der Klimaanpassung verstärkt in den Fokus gerückt. So sind bspw. Schutzmaßnahmen gegen Starkregen im Außenbereich der Grundschule Beethovenstraße im Unterhaltungsbudget des Amtes für Gebäudewirtschaft für das Jahr 2023 vorgesehen. Im infrastrukturellen Bereich beschränkt sich das Handeln zunächst auf die Ausarbeitung von Konzepten und die Abstimmung mit anderen Behörden, sodass keine oder nur geringe externe Kosten anfallen. Grundsätzlich sind für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Themenbereich (Ab-)Wasser auch zukünftig projektbezogene Budgets einzuplanen.

 

3. Fazit

 

Der aktuelle Bericht zu den aktuellen Klimaschutz- & Klimaanpassungsmaßnahmen verdeutlicht mit seinen über 20 Einzelmaßnahmen, dass sich die Stadtverwaltung bereits auf dem richtigen Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele befindet. Dabei leitet die THG-Bilanzierung die Reduktionspfade und prüft stetig die Anstrengungen auf Effizienz und Wirksamkeit. Gemeinsam mit dem Engagement aus der Bürgerschaft, Institutionen und weiteren Akteuren soll Hilden weiterhin eine moderne und zukünftig besonders klimafreundliche Stadt sein.

 

Hinweis:
Zum Vergleich: das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Hilden aus 2013 wies 30 Maßnahmen aus, die für einen Zeitraum von drei Jahren angelegt waren.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt die bisherige handlungs- und maßnahmenorientierte Vorgehensweise im Bereich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaktivitäten fortzuführen. Zur Erreichung der Klimaschutz-Reduktionsziele werden auch im weiteren Verlauf die vielfältigen und anerkannten zur Verfügung stehendenden Konzepte sowie Strategien herangezogen und im Sinne einer Best-Practice-Strategie auf Adaptierbarkeit und Umsetzbarkeit evaluiert.

 

 

Zum Schluss der zusätzlichen Erläuterungen sei der Stadtverwaltung folgender allgemeiner Hinweis erlaubt:

Ein wesentlicher Punkt auf dem Weg zur Klimaneutralität ist im Bereich Gebäude der Wechsel der Wärmetechnik. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Klima wird zurzeit ein Gesetz vorbereitet, welches die Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, um notwendige Infrastrukturen langfristig aufzubauen. Eine solche Planung kann nur von den Stadtwerken ggfs. federführend begleitet werden, um anschließend durch diese die eventuell notwendige neue Infrastruktur aufzubauen und zu unterhalten.

 

 

Im Hinblick auf den Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN wird auf die folgende ursprüngliche Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Stand: 29.07.2022

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der gemäß Wunsch der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN in die Sitzung des Rates am 22.06.2022 ohne eine Stellungnahme der Verwaltung eingebrachte Antrag wurde im Rat zur Vorberatung in die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz verwiesen.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Sitzungsvorlage hiermit folgende Stellungnahme der Verwaltung beigefügt:

 

Es ist in der Zwischenzeit im Wesentlichen nicht mehr umstritten, dass die Erderwärmung weitgehend von der über alle Jahre addierten Gesamtmenge der klimawirksamen Emissionen abhängt. Der Ausstieg aus allen fossilen Energieträgern und CO-Neutralität muss vor der Treibhausgasneutralität erreicht werden. Szenarien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) - eine Institution der Vereinten Nationen, oft als "Weltklimarat" bezeichnet -, die die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C beschränken, sehen globale Netto-Null-CO2-Emissionen in den frühen 2050er-Jahren vor, globale Netto-Null-Treibhausgasemissionen aber erst mindestens zwanzig Jahre später (IPCC 2022, AR6 WG III, S. 5).

 

CO2 ist in Deutschland und in der EU das mit Abstand wichtigste Treibhausgas. Aus diesem Grund eignet es sich insbesondere als Leitgröße für die notwendigen Emissionsreduktionen in Richtung Treibhausgas-Neutralität, da es derzeit 88,6 % der Klimawirkung aller Treibhausgase ausmacht (Umweltbundesamt 2022: Daten. Umweltzustand und Trends. Klima. Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Stand: 18.07.2022 https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland#entwicklung-der-f-gase-teil-fluorierte-kohlenwasserstoffe-schwefelhexafluorid-und-stickstofftrifluorid). Für eine rechtzeitige Senkung der CO2-Emissionen ist somit nicht allein der Zeitpunkt der angestrebten CO2-Neutralität entscheidend, sondern vor allem die Menge an CO2, die über diesen Zeitraum hinweg von allen Sektoren emittiert wird (Sachverständigenrat für Umwelt (SRU) 2020, Umweltgutachten 2020, S. 42 f.).

 

Gemäß den aktuellen Schätzungen des IPCC AR6 WG III (S. 5) wird das verbleibende globale CO2-Budget ab 2020 für die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% mit 500 Gt CO2 und mit 1.150 Gt CO2 für eine Wahrscheinlichkeit von 67 % für die Begrenzung der Erderwärmung auf 2 °C bewertet. Daraus ergibt sich ein pro Kopf pro Jahr CO2-Budget von ca. 1,72 t (1,5°C) bzw. ca. 3,95 t (2°C).

 

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat mit seiner aktuellen Stellungnahme von Juni 2022 die von ihm vorgeschlagenen CO2-Restbudgets für Deutschland und die EU mit neuen Daten aktualisiert (S. 7 f.). Auch wenn die Ableitungen des CO2-Budgets gemäß dem novellierten Klimaschutzgesetz (KSG) ( < 2°C) die berechneten CO2-Budgets des SRU übersteigen, liegen diese in der Nähe des SRU-Budgets für 1,75 °C (bei 67%iger Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung).

 

Die vorgeschlagenen maximalen CO-Budgets des SRU stellen jeweils nicht ein festes CO-Budget, sondern vielmehr eine Obergrenze dar, die nicht überschritten werden sollte. Sie sind im Sinne der Bestimmung solch einer Obergrenze sowohl hinsichtlich wissenschaftlicher Unsicherheiten als auch normativer Entscheidungen großzügig zugunsten Deutschlands (KSG < 2°C) gewählt. Bei den Temperaturzielen wird nicht nur das Ziel von 1,5 °C, sondern auch von 1,75 °C berücksichtigt. Aktualisiert beträgt das maximale Budget ab 2022 für Deutschland 6,1 Gt CO (1,75 °C, 67 %), 3,1 Gt CO (1,5 °C, 50 %) bzw. 2,0 Gt CO (1,5 °C, 67 %).

Bei einer prognostizierten Bevölkerungszahl in Deutschland im Jahr 2050 gemäß destatis, ergeben sich folgende kumulative Netto-CO2-Emissionen:

è 1,5°C, 50 %: 3,1 Gt / 28 Jahre / 69 Mio = ca. 1,6 t pro Jahr pro Kopf

è 1,5°C, 67 %: 2 Gt / 28 Jahre / 69 Mio = ca.  1,04 t pro Kopf pro Jahr

è 1,75°C, 67 %: 6,1 Gt / 28 Jahre / 69 Mio = ca. 3,16 t pro Kopf pro Jahr

 

 


Die Begriffe „klimaneutral“ und „treibhausgas-neutral“ sind nicht identisch. Auch bezeichnet „treibhausgas-neutral“ und „CO2-neutral“ nicht das Gleiche. Ebenfalls ist „CO2-Null“ nicht gleichbedeutend mit „CO2-neutral“ bzw. „CO2-Netto-Null“, da bei letzteren verbleibende Restemissionen kompensiert werden können.

 

Klimaneutral

Wird „Klimaneutralität“ angestrebt, müssen nicht nur die Emissionen von Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Lachgas oder Fluorchlorkohlenwasserstoffen) auf Netto-Null reduziert werden (also „treibhausgas-neutral“), sondern es ist notwendig auch alle anderen Handlungen zu unterlassen bzw. auszugleichen, die das Klima beeinflussen. Dazu zählen bspw. Änderungen bei der Landnutzung oder der Rückgang von Schnee- und Eisflächen.

 

Treibhausgas-neutral

Wird „Treibhausgas-Neutralität“ angestrebt, muss der Ausstoß von Treibhausgasen nicht komplett eingestellt werden. Es bedeutet, die Atmosphäre bzw. das Klimasystem der Erde ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr durch den Ausstoß von Treibhausgasen zu verändern. Restemissionen (etwa aus Industrie oder Landwirtschaft) können hierbei kompensiert werden.

           

            CO2-neutral

            „CO2-Neutralität“ bedeutet, keine Kohlendioxid-Emissionen zu emittieren.

Andere Treibhausgase werden nicht berücksichtigt.

 

Netto-Null-Emissionen

Gemäß IPCC wird „Netto-Null-Emissionen“ so definiert, dass jene Emissionen von Treibhausgasen, die trotz aller Reduktionsmaßnahmen noch vom Menschen verursacht werden, wieder aus der Atmosphäre entfernt werden müssen. Diese können bspw. durch zusätzlich zu schaffende natürliche Senken (Böden, Wälder und Moore) oder durch künstliche Senken (CO2-Bindung und -Speicherung) ausgeglichen werden. Die Treibhausgasbilanz der menschlichen Aktivitäten soll im Saldo folglich bei Null liegen (treibhausgasneutral).

 

Die Stadt Düsseldorf definiert „Klimaneutralität“ so, dass jeder Düsseldorfer und jede Düsseldorferin pro Kopf und Jahr nicht mehr als 2 Tonnen Kohlendioxid emittiert.

Die CO2-Bilanz der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde erstmals 1987 erstellt und wird seitdem regelmäßig fortgeschrieben, sodass ein plausibler Pfad zur Klimaneutralität 2035 im Jahr 2019 ermittelt werden konnte.

Die gesamtstädtischen CO2-Emissionen in Düsseldorf liegen nach der Energie- und CO2-Bilanz 2016 bei 4,215 Millionen Tonnen bei einer Bevölkerung von 639.407 im Jahr 2016. Dies entspricht ca. 6,59 Tonnen pro Kopf. IT-NRW hat für das Jahr 2035 eine Bevölkerungsprognose von 693.406 errechnet. Auf Basis dieser Prognose müssen die gesamtstädtischen Emissionen auf einen Wert von 1,387 Millionen Tonnen sinken, so dass mit 2 Tonnen pro Kopf und Jahr die Klimaneutralität in Düsseldorf hergestellt wird. Sie müssen daher um 2,828 Millionen Tonnen reduziert werden.

 

Wird die Düsseldorfer Rechnung auf Hilden, mit dem Ausgangwert des integrierten Klimaschutzkonzeptes aus 2013, gespiegelt, so ergibt sich das folgende Szenario für das Bilanzjahr 2010:

Die gesamtstädtischen CO2-Emissionen in Hilden liegen nach der Energie- und CO2-Bilanz aus dem Jahr 2010 bei 490.000 Tonnen und einem Bevölkerungsstand von 55.441 Einwohnern im Jahr 2010. Dies entspricht ca. 8,84 Tonnen pro Kopf. IT-NRW hat für das Jahr 2035 eine Bevölkerungsprognose von 53.513 errechnet. Auf Basis dieser Prognose müssen die gesamtstädtischen Emissionen auf einen Wert von 107.026 Tonnen sinken, so dass mit 2 Tonnen pro Kopf und Jahr die Klimaneutralität (gemäß Düsseldorfer Verständnis) in Hilden hergestellt wird. Sie müssen daher um 382.974 Tonnen reduziert werden.

 

Gemäß dem novellierten Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

 

Bei Betrachtung des Düsseldorfer Ziels „Klimaneutral 2035“ wird deutlich, dass es sich zum einen um ein „CO2-Netto-Null“-Ziel handelt. Zum anderen ist das definierte Pro-Kopf-Budget von 2 Tonnen pro Jahr auf Grund aktueller Erkenntnisse nicht mehr ausreichend.

Auch die Bundesregierung hat ihr Minderungsziel für die CO2-Reduktion (65%) auf 2030 verkürzt.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Klimaschutzzielen der Bundesregierung zu folgen, welche in den Zielaussagen eindeutig mit den Begriffsdefinitionen übereinstimmen. Dies stellt eine verantwortungsbewusste Grundlage dar, welche irreführende Suggestionen ausschließt.

Sollte der hier zur Beratung gestellte Antrag beschlossen werden, ist es notwendig die Tochtergesellschaften des Stadtkonzern Hildens, im Rahmen des Beteiligungsmanagements, einzubeziehen. Nur so können die übergeordneten Minderungsziele, entsprechend ihrer Emittenten zugeordnet und langfristig überprüft werden.

Bis zur Definition des städtischen Minderungsziels werden die Maßnahmen gemäß Klimaschutz- und Klimaanpassungsbericht 2022 fortgeführt und weiterentwickelt.

 

 


Treibhausgas-Bilanz

 

Im April 2013 wurde im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes Hilden bereits eine Energie- und CO2-Bilanz von einem externen Dienstleister erstellt. Dieses Konzept (WP 09-14 SV 66/153) wurde nach Vorberatung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz vom Rat der Stadt Hilden am 16.10.2013 zur Kenntnis genommen.

Mit der Maßnahme F.016 „Erarbeitung einer THG-Bilanz auf Basis der Erhebungen des Kreises Mettmann“ aus dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen Bericht 2022 hat der Rat beschlossen, eine Bilanzierung von städtischen Emissionen zu erstellen. Ein aktueller Sachstand wird in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/019 „Erfahrungsbericht zur Erstellung einer THG-Bilanz mit dem Klimaschutz-Planer“ gegeben.

 

Die THG-Bilanzierung ist ein dynamischer und kontinuierlicher Prozess. Die Verwendung des Tools sowie die Beschaffung bilanzierungsrelevanter Daten weisen stetiges Verbesserungspotenzial auf, welche nur unter Mitwirkung aller Akteure möglich ist.

 

 

Energetischer Sanierungsbedarf des Gebäudebestandes

 

Im Hinblick darauf, dass mit der am 31. August 2021 in Kraft getretenen Änderung des Klimaschutzgesetzes die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert hat, sind auch die Stadtverwaltung sowie die Immobilien errichtenden und verwaltenden Gesellschaften des Konzerns Stadt Hilden verpflichtet, den Treibhausgasausstoß nachhaltig zu verringern.

 

Die Stadtverwaltung ergreift bereits seit vielen Jahren Maßnahmen, sowohl bei Neubauprojekten sowie bei wesentlichen Sanierungs-, Modernisierungs- und Unterhaltungsarbeiten an Bestandsgebäuden, um den Energiebedarf wesentlich zu senken.

Hier setzt die Stadt insbesondere auf die Verwendung von Wärmepumpen (je nach Bedarf und Möglichkeit Luft-Wasser oder Geothermie), Lüftungsgeräten und -anlagen mit Wärmerückgewinnung, Anlagen zur Solarenergienutzung und den Einsatz von moderner Regelungstechnik, um möglichst auf fossile Brennstoffe als Energieträger verzichten zu können.

 

Darüber hinaus werden in den Planungsprozessen bezüglich wirtschaftlicher Realisierungsmöglichkeiten beispielhaft nachfolgende Punkte geprüft und mit Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen abgeglichen:

 

  • Heizungsoptimierung und Senkung des Energieverbrauchs durch Modernisierung der Anlagen oder Anlagenwechsel, mit Umstellung von fossilen auf regenerative Energieträger (Bsp.: Gasbrennwerttechnik, Wärmepumpe, Solarthermie)
  • Senkung des Energiebedarfs durch Optimierung der Gebäudedämmung
  • Außenlichtabhängige Lichtsteuerung mit Präsenzmeldern
  • Nachrüstung von Verschattungselementen, zur Vermeidung von Klimaanlageninstallationen

 

Die geschilderten Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, nachhaltig die Energiebedarfe zu senken und haben einen mittel- bis langfristigen Effekt.

 

Bei Modernisierungen an und bei der Erweiterung von Bestandsgebäuden sind allerdings bei den o.g. Maßnahmen, gleichwertig zum Energieeinsparpotential, die Auswirkungen auf die bestehende Gebäudesubstanz (zu deren Sicherung) zu betrachten und gegeneinander abzuwägen (Bsp.: Modernisierung von 1-fach verglasten Fenstern zu 3-fach Isolier-Verglasung verspricht Energieeinsparungen, die aber auch ein Verlagern der Kondenswasserbereiche und somit ggf. Schimmelbefall nach sich zieht).

 

Kurzfristige Energieeinsparungen in den Gebäuden werden gebäudespezifisch im Rahmen der laufenden Gebäudeunterhaltung realisiert. Darunter fällt bspw. die Heizungsregulierung /-abgleich, Dämmung der Heizkreisläufe, Nachrüstung von selbstschließenden Außentüren und Umrüstung von Lampen auf LED.

 

Ausstattung aller geeigneter städtischer Dächer mit Photovoltaik-Anlagen und Dachbegrünung

 

Derzeit befinden sich rund 120 Gebäude im städtischen Besitz und werden von dem Amt für Gebäudewirtschaft unterhalten.

Eine umfassendere Nutzung der solaren Strahlungsenergie ist unstrittig ein Baustein zur Verringerung des Treibhausgasausstoßes, während des Betriebs einer Immobilie. Aus diesem Grund werden bei Neubauten und Sanierungen verstärkt die Nutzung von PV-Anlagen vorgesehen.

 

Eine umfassende Stellungnahme zur Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen auf Neubauten und bei Dacherneuerungen wurde mit WP 20-25 SV 26/021/2 bereits gegeben und von Rat einstimmig beschlossen.

 

Ø  Bei Neubauten und Dacherneuerungen von Gebäuden der Stadt Hilden sowie ihrer Töchter wird im Rahmen der Vorplanung geprüft, ob solare Strahlungsenergie wirtschaftlich nutzbar ist.

Ø  Sofern die wirtschaftliche Nutzbarkeit durch einen zertifizierten Energieberater zum Abschluss der Vorplanung bestätigt wird, erfolgt die Ausstattung des Gebäudes mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie.

 

Eine Dachbegrünung in Kombination mit dem Betreib einer PV-Anlage ist nahezu nur bei Neubauten umsetzbar. Jedoch ist eine Kombination nicht bei allen Neubauten möglich, da je nach Gebäudearchitektur die Dachneigung für eine aufgeständerte PV-Anlage zu groß sein kann. Für die nötige Standfestigkeit sind Befestigungen an der Dachhülle notwendig, welche im Konflikt mit einer Dachbegrünung stehen, da über die Befestigungen Feuchtigkeit eindringen kann und weiterführende Schäden am Gebäude entstehen.

Darüber hinaus können bei einer Dachbegrünung nicht so viele Module auf dem Dach installiert werden, wie bei einem reinem PV-Betrieb, da ein ausreichender Abstand zwischen den Modulen für die Dachbegrünung (Licht- und Luftzirkulation) vorhanden bleiben muss. Somit ist mit einer kleineren Anlagengröße zu rechnen.

 

Die nachträgliche Anbringung einer Dachbegrünung auf einem Bestandsgebäude ist auf Grund der Statik selten realisierbar.

 

Beratungsangebote im Bereich Klimaschutz und -anpassung

 

Mit WP 20-25 SV IV/017 wurde ein Konzept zur Stärkung der Umweltberatung erarbeitet und einstimmig vom UKS am 19.05.2022 beschlossen.

Dies beinhaltet, neben der Vermittlung von umweltbezogenen Informationen und Beratungsangeboten, auch einzelne oder wiederkehrende Veranstaltungen in der Stadt Hilden.

Neben der Aufrechterhaltung und Optimierung gegenwärtiger Beratungsstrukturen, werden fortwährend weitere Angebote sowie Kooperationen mit Akteuren akquiriert.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit Erneuerung der neuen städtischen Homepage online Angebote zu kreieren, wie bspw. eine interaktive Karte mit lokalen Angeboten, die vor allem den Austausch zwischen Akteuren ermöglichen und fördern soll (vgl. Punkt „G.neu Schaffung einer zentralen Informationsplattform zu Klimaschutz- und -anpassungsthematiken in Hilden“ aus Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen: Bericht 2022).

 

Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten

 

Bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten wird grundsätzlich viel Wert auf Klimafreundlichkeit und Nachhaltigkeit gelegt.

Mit der Umstellung auf alternative Antriebe wurde bei den zurückliegenden Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten schon begonnen. Eine entsprechende Berichterstattung ist in den zurückliegenden Sitzungen des UKS erfolgt. Dieser Weg wird fortgesetzt.

Erfreulich ist, dass sich in den letzten Jahren bei den Fahrzeug- und Aufbauherstellern und auch den Anbietern von Arbeitsgeräten ein Bewusstseinswandel vollzogen hat, so dass immer mehr und immer leistungsfähigere Fahrzeuge und Arbeitsgeräte mit klimafreundlichen Antrieben auf dem Markt vorhanden sind. Dies ist sicherlich auch mit der stark gestiegenen Nachfrage geschuldet.

Die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten erfüllt keinen Selbstzweck. Vielmehr geht es um die Beschaffung von geeigneten und leistungsfähigen Fahrzeugen und Geräten. Auch müssen weitere Kriterien für die Bereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zwingende beachtet werden. Sofern unabdingbare KO-Kriterien erfüllt sind, wird bei einer bestehenden Vergleichbarkeit grundsätzlich die klimafreundlichste Variante beschafft.

 

Aufstellung benötigter Finanzmittel für Klimaschutz und -anpassung

 

Die Finanzierung der für 2022 und die Folgejahre (Mehrjahresinvestitionsprogramme) geplanten Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen stehen im Einklang mit den hochpriorisierten klimarelevanten Vorhaben der Referate und wurden bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

Mit dem Bericht 2022 (WP 20-25 SV IV/016) hat der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 19.05.2022 die Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt Hilden für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen und somit einen strukturellen und finanziellen Rahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in Hilden geschaffen.

Bereits die Prioritätenliste (WP 09-15 SV 66/173) beinhaltete die jeweiligen Kosten für die Umsetzung von Maßnahmen und zeigt mögliche Fördermöglichkeiten auf.

Auch darauffolgende Listen, wie der aktuelle Bericht 2022: Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, sehen eine Kostenschätzung für die jeweiligen Maßnahmen vor.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

 

Die Definition von kommunalen Klimaschutzzielen steht in Verbindung mit der Bilanzierung von THG-Emissionen. Kommunen haben in der Regel verschiedene Möglichkeiten, auf die Klimawandel bedingten sich verändernden Gegebenheiten vor Ort mit angepassten Maßnahmen zu reagieren.