Betreff
Vertrag zur Einrichtung der Koordinierungsstelle im Bereich der Vormundschaftsreform
Vorlage
WP 20-25 SV 51/196
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, dass der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer in Hilden mit den neuen und reformbedingten Aufgaben der Aquise, Schulung und Betreuung von ehrenamtlichen Vormündern sowie der Koordinierungsstelle der Durchführung von Vormundschaften im Rahmen eines Zuwendungsvertrages für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 beauftragt wird.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Reform des Vormundschaftsrechts und deren Umsetzung zum 01.01.2023 deckt sich in mehreren Anliegen des neuen SGB VIII.

 

Diese Reform bringt einige wesentliche Änderungen mit sich:

 

-      Ehrenamtlich geführte Einzelvormundschaften sollen gestärkt werden

-      Die Jugendämter sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um für jedes Mündel den am besten geeigneten (ehrenamtlichen) Vormund zu finden. Dies ist mit einer Vielzahl von

Erweiterten Koordinierungsaufgaben verbunden, die zu neuen Mitwirkung- und

Mitteilungspflichten führen

-      Die Jugendämter sind angehalten, ehrenamtliche Vormünder aktiv zu akquirieren, zu

Schulen und zu begleiten.

 

Der damit verbundene Personalmehraufwand ist derzeit nicht konkret zu bemessen, da die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erstmalig umzusetzen sind.

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde über die reformbedingten Neuerungen in der Sitzung am 16.11.22 (WP 20-25 SV 51/182) in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, dass die neuen Aufgaben an den Sozialdienst katholischer Männer und Frauen in Hilden zunächst für ein Jahr übertragen werden sollen.

Das Jahr 2023 soll als „Projektphase“ genutzt werden, um die noch offenen Fragen und Eckpunkte zur konkreten Personalbemessung beantworten zu können, um die Aufgabenwahrnehmung ab dem Jahr 2024 auf valide Kennzahlen fortführen zu können. 

 

Geplant ist im Jahr 2023 ein Stellenumfang von 0,5 VZÄ. Das Aufgabenfeld ist nach KGSt in der Entgeltgruppe TvöD-SuE 12 eingruppiert. Dies wird eine Mittelbindung in Höhe von ca. 45.000€ inkl. Personalnebenkosten im laufenden Budget erfordern.

         

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Keine Klimarelevanz.