Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt, dass der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer in
Hilden mit den neuen und reformbedingten Aufgaben der Aquise, Schulung und
Betreuung von ehrenamtlichen Vormündern sowie der Koordinierungsstelle der
Durchführung von Vormundschaften im Rahmen eines Zuwendungsvertrages für den
Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 beauftragt wird.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Reform des Vormundschaftsrechts und deren
Umsetzung zum 01.01.2023 deckt sich in mehreren Anliegen des neuen SGB VIII.
Diese Reform bringt einige wesentliche
Änderungen mit sich:
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Ehrenamtlich
geführte Einzelvormundschaften sollen gestärkt werden
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Die
Jugendämter sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um für jedes Mündel den
am besten geeigneten (ehrenamtlichen) Vormund zu finden. Dies ist mit einer
Vielzahl von
Erweiterten Koordinierungsaufgaben verbunden,
die zu neuen Mitwirkung- und
Mitteilungspflichten führen
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Die
Jugendämter sind angehalten, ehrenamtliche Vormünder aktiv zu akquirieren, zu
Schulen und zu begleiten.
Der damit verbundene Personalmehraufwand ist
derzeit nicht konkret zu bemessen, da die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben
erstmalig umzusetzen sind.
Der Jugendhilfeausschuss wurde über die reformbedingten
Neuerungen in der Sitzung am 16.11.22 (WP 20-25 SV 51/182) in Kenntnis gesetzt
und darüber informiert, dass die neuen Aufgaben an den Sozialdienst
katholischer Männer und Frauen in Hilden zunächst für ein Jahr übertragen
werden sollen.
Das Jahr 2023 soll als „Projektphase“ genutzt
werden, um die noch offenen Fragen und Eckpunkte zur konkreten
Personalbemessung beantworten zu können, um die Aufgabenwahrnehmung ab dem Jahr
2024 auf valide Kennzahlen fortführen zu können.
Geplant ist im Jahr 2023 ein Stellenumfang
von 0,5 VZÄ. Das Aufgabenfeld ist nach KGSt in der Entgeltgruppe TvöD-SuE 12
eingruppiert. Dies wird eine Mittelbindung in Höhe von ca. 45.000€ inkl.
Personalnebenkosten im laufenden Budget erfordern.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister