Erläuterungen zum
Antrag:
Die derzeitige
Regelung aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.12.2021 ist nach unserer
Auffassung
rechtswidrig (Verstoß gegen § 56 Abs. 3 GO NRW und den allgemeinen
Gleichheitssatz gem. Art. 20 Abs 3 GG) und bedarf einer rechtssicheren Neufassung.
Aktualisierung der Ausgestaltung von Fraktionszuwendungen durch Erhöhung
der
Sockelbeträge um 1.751,16 EUR/Jahr und Ratsfraktion auf 6.000,00 EUR/Jahr
und
Ratsfraktion, um den Grundbedarf jeder Fraktion (Mindestausstattung) in
angemessenem
Umfang abdecken zu können sowie Absenkung der Pro-Kopf-Zuschüsse um
222,21 EUR/
Jahr und Ratsmitglied auf 840,00 EUR/Jahr und Ratsmitglied entsprechend
der Variante 2
der Beschlussvorlage WP 20-25 SV 01/062
(Ratssitzung vom 14.12.2021).
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Haushaltsantrag der Bürgeraktion ist am Donnerstag, 24.11.2022, bei der Stadtverwaltung eingegangen und somit 19 Tage vor der Sitzung des Rates am Dienstag, 13.12.2022.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse sind Vorschläge zur Tagesordnung (= Anträge), die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister bis 14 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion unterbreitet werden, in der Tagesordnung aufzunehmen. Bei dieser verkürzten Frist sind diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine Beratungsunterlagen, d.h. keine Stellungnahme der Verwaltung oder sonstige Erläuterungen, beizufügen.
Daher erfolgt keine Stellungnahme der Verwaltung.
Klimarelevanz:
./.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister