Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 BÜRGERAKTION: Rücknahme der Geschwisterkind-Regelung
Vorlage
WP 20-25 SV 51/193
Aktenzeichen
III / SEi
Art
Antragsvorlage Haushalt

 

Erläuterungen zum Antrag:

 

keine


Antragstext:

 

Die Bürgeraktion beantragt, die Geschwisterkind-Regelung endgültig

zurückzunehmen und davon abzusehen, ab Sommer kommenden Jahres für

die Betreuung von Geschwisterkindern wieder Beiträge einzuführen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stadt Hilden hat das Angebot der Offenen Ganztagsschulen (OGS) inklusive der sog. Verlässlichen Grundschule (VGS) insbesondere vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Haushaltslage in Hilden neu aufgestellt.

 

Die Eltern können inzwischen unter vier verschiedenen Angeboten wählen, die Verwaltung stellt zielgerichtet entsprechendes Personal zur Verfügung. Die Angebote werden in den Schulen des Gemeinsamen Lernens von SozialarbeiterInnen flankiert und die Führungsarbeit wurde den Bedarfen angepasst - soweit die Kernaussagen zum Konzept OGS 2025.

 

In Bezug auf die Beiträge gilt Folgendes:

 

Für die gewählten Angebote bestehen gemäß Satzung vom 01.02.22 unterschiedliche Beitragssätze. Die OGS-Beitragssätze im Bereich der geringeren Einkünfte sind komplett weggefallen. Für Geschwisterkinder wird lediglich ein Beitrag in Höhe von 50 % erhoben. Dieser gilt auch lediglich ab der Einkommensstufe über 62.500 € und trifft somit ausschließlich Eltern, die finanziell besser ausgestattet sind. Diese Regelungen haben die Finanzierbarkeit der Angebote im Primarbereich neu dargestellt. Einzelne Bausteine nun erneut in Frage zu stellen, ist nach Ansicht der Verwaltung nicht sinnvoll, da damit das Konstrukt in seinem Bestand auf Dauer gefährdet ist.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehenden Regelungen auch in Bezug auf die Elternbeiträge beizubehalten und das OGS-Konzept 2025 im Bestand zu erhalten sowie die Evaluation im Jahre 2025 abzuwarten, um dann evt. mögliche Anpassungen auf Grund der Entwicklungen zu überdenken.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

 

keine


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101 Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

060201 Förderung von Kindern und Jugendlichen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer


gesehen Franke