Erläuterungen zum
Antrag:
keine
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Stadt Hilden hat das Angebot der Offenen Ganztagsschulen (OGS) inklusive der sog. Verlässlichen Grundschule (VGS) insbesondere vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Haushaltslage in Hilden neu aufgestellt.
Die Eltern können inzwischen unter vier verschiedenen Angeboten wählen, die Verwaltung stellt zielgerichtet entsprechendes Personal zur Verfügung. Die Angebote werden in den Schulen des Gemeinsamen Lernens von SozialarbeiterInnen flankiert und die Führungsarbeit wurde den Bedarfen angepasst - soweit die Kernaussagen zum Konzept OGS 2025.
In Bezug auf die Beiträge gilt Folgendes:
Für die gewählten Angebote bestehen gemäß Satzung vom 01.02.22 unterschiedliche Beitragssätze. Die OGS-Beitragssätze im Bereich der geringeren Einkünfte sind komplett weggefallen. Für Geschwisterkinder wird lediglich ein Beitrag in Höhe von 50 % erhoben. Dieser gilt auch lediglich ab der Einkommensstufe über 62.500 € und trifft somit ausschließlich Eltern, die finanziell besser ausgestattet sind. Diese Regelungen haben die Finanzierbarkeit der Angebote im Primarbereich neu dargestellt. Einzelne Bausteine nun erneut in Frage zu stellen, ist nach Ansicht der Verwaltung nicht sinnvoll, da damit das Konstrukt in seinem Bestand auf Dauer gefährdet ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehenden Regelungen auch in Bezug auf die Elternbeiträge beizubehalten und das OGS-Konzept 2025 im Bestand zu erhalten sowie die Evaluation im Jahre 2025 abzuwarten, um dann evt. mögliche Anpassungen auf Grund der Entwicklungen zu überdenken.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 Förderung von Kindern im Alter
von 0 bis 6 Jahren 060201 Förderung von
Kindern und Jugendlichen |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer
|
||||||