Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügte 1. Nachtragssatzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 19. Januar 2021. Die Anlage
ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen und Begründungen:
§ 4a Bildaufnahmen
/ Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen des Rates
Aufgrund des Ratsbeschlusses
vom 22.06.2022 zur einjährigen Testphase eines Livestreams der Ratssitzungen muss
dieser Paragraph für eine rechtskonforme Umsetzung in die Hauptsatzung
aufgenommen werden. Zur Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen in
Ratssitzungen muss gemäß § 48 Abs. 4 S. 2 GO NRW eine Regelung innerhalb der
Hauptsatzung bestimmt werden.
Gemäß § 48 Abs. 4 S. 1 GO NRW werden grundsätzlich Bildaufnahmen in
öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn diese die Ordnung der Sitzung nicht gefährden.
Durch die Hauptsatzungsregelung wird die gesetzliche Vorgabe konkretisiert,
insbesondere um Beispiele für eine Gefährdung der Ordnung der Sitzungen
vorzugeben.
§ 6 Anregungen und Beschwerden
Durch Neuregelung des § 24 GO NRW (von „Jeder“ hin zu „jeder Einwohner“) muss die Hauptsatzung an dieser Stelle entsprechend angepasst werden.
§ 14 Beigeordnete
Nach rechtlicher Prüfung muss der Paragraph angepasst werden, da die
bisherige Regelung einen unzulässigen Eingriff in die Organrechte des
Kämmerers/ der Kämmerin darstellt. Es wird die Auffassung vertreten, dass der
Gesetzgeber dem Kämmerer konkrete Aufgaben und insbesondere auch
Kontrollfunktionen gegenüber Rat und Bürgermeister zugewiesen hat. Dementsprechend
scheidet eine Personalunion von Kämmerin/ Kämmerer und Bürgermeisterin/
Bürgermeister aus.
Zudem entfällt die Unterscheidung zwischen einer/einem bestellten
und einer/einem beauftragten Kämmerin/Kämmerer.
Zur besseren Übersichtlichkeit ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 eine
Gegenüberstellung der bisherigen und der neu gefassten Hauptsatzung beigefügt.
Als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage ist die zu beschließende 1.
Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 19.01.2021 beigefügt.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister