Betreff
Änderung der Hauptsatzung - 1. Nachtragssatzung
Vorlage
WP 20-25 SV 01/102
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 19. Januar 2021. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen und Begründungen:

 

§ 4a   Bildaufnahmen / Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen des Rates

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.06.2022 zur einjährigen Testphase eines Livestreams der Ratssitzungen muss dieser Paragraph für eine rechtskonforme Umsetzung in die Hauptsatzung aufgenommen werden. Zur Zulässigkeit von Film- und Tonaufnahmen in Ratssitzungen muss gemäß § 48 Abs. 4 S. 2 GO NRW eine Regelung innerhalb der Hauptsatzung bestimmt werden.

 

Gemäß § 48 Abs. 4 S. 1 GO NRW werden grundsätzlich Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn diese die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Durch die Hauptsatzungsregelung wird die gesetzliche Vorgabe konkretisiert, insbesondere um Beispiele für eine Gefährdung der Ordnung der Sitzungen vorzugeben.

 

 

§ 6    Anregungen und Beschwerden

Durch Neuregelung des § 24 GO NRW (von „Jeder“ hin zu „jeder Einwohner“) muss die Hauptsatzung an dieser Stelle entsprechend angepasst werden.

 

 

§ 14   Beigeordnete

Nach rechtlicher Prüfung muss der Paragraph angepasst werden, da die bisherige Regelung einen unzulässigen Eingriff in die Organrechte des Kämmerers/ der Kämmerin darstellt. Es wird die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber dem Kämmerer konkrete Aufgaben und insbesondere auch Kontrollfunktionen gegenüber Rat und Bürgermeister zugewiesen hat. Dementsprechend scheidet eine Personalunion von Kämmerin/ Kämmerer und Bürgermeisterin/ Bürgermeister aus. 

 

Zudem entfällt die Unterscheidung zwischen einer/einem bestellten und einer/einem beauftragten Kämmerin/Kämmerer.

 

Zur besseren Übersichtlichkeit ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neu gefassten Hauptsatzung beigefügt.

 

Als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage ist die zu beschließende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 19.01.2021 beigefügt.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister