Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 der CDU-Fraktion: Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)
Vorlage
WP 20-25 SV 32/018
Aktenzeichen
II/32-MS
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

In den letzten Monaten verschärfen sich in der Innenstadt die Ordnungsbehördlichenaufgabenfelder im Bereich des Nove-Mesto-Platzes. Dieser Mehraufwand für das Amt 32 muss dringend gelöst werden.

Aus diesem Grund sieht die CDU-Fraktion dringenden Handlungsbedarf den KOD in Hilden mit zwei Stellen aufzustocken. Diese Stellen sollen schnellstmöglich besetzt werden. Bis zur Einstellung der zwei neuen Mitarbeiter sollte das Amt 32 sich hauptsächlich darauf fokussieren, in den späten Nachmittags- und Abendstunden vermehrt Kontrollen am Nove-Mesto-Platz durchzuführen, damit sich die brisante Lage dort entschärfen kann.

Weiterhin soll geprüft werden, ob sich ein Schichtdienst sinnvoll für den KOD schnellstmöglich einrichten lässt, damit die Kontrollen auch in den späten Nachmittags- und Abendstunden durchgeführt werden können.


Antragstext:

 

Die CDU Fraktion beantragt zwei Stellen im KOD einzurichten und diese in den Stellenplan einzustellen, damit ein Mehrschichtsystem des KOD möglich wäre.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung steht dem vorliegenden Antrag ergebnisoffen gegenüber. Durch die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) ließen sich jedenfalls die umfänglichen Aufgabenfelder besser organisieren und auch erfüllen (siehe hierzu auch die beigefügte Übersicht der KOD-Tätigkeiten); es wäre auch mit Einschränkungen die Einrichtung eines erweiterten „Schichtsystems“ möglich.

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrags ist die Vorstellung einer abschließenden Dienstzeitenplanung im Schichtsystem nicht möglich, zudem bedarf es auch weiterer Überlegungen zu den Themen der individuellen Ausbildung, der Ausstattung und auch des Eigenschutzes (u.a. Selbstverteidigung), somit noch nicht absehbarer zusätzlicher Aufwendungen.  Hinzu kommt, dass die Umsetzung eines Schichtsystems mit Diensten in den Abend- oder gar Nachtstunden nicht sofort umsetzbar wäre. Zunächst müssten die neuen Stellen besetzt (Besetzungsverfahren) und die neu gewonnen Mitarbeitenden eingearbeitet werden. Hier ist von einem Zeitfenster von mehreren Monaten auszugehen, so dass von einer realistischen Umsetzung nicht vor Mitte des Jahres 2023 ausgegangen werden dürfte.

 

Nachfolgende Aspekte sind bei der Bewertung des vorliegenden Antrags aus Sicht der Verwaltung jedenfalls von Bedeutung:

 

1.         Die Mitarbeitenden des KOD nehmen nicht, auch nicht hilfsweise, polizeiliche Aufgaben wahr. Weder die Prävention von Straftaten noch die Strafverfolgung gehören zu den Aufgaben des KOD. Hierzu fehlt es nicht nur an Ausbildung, sondern insbesondere an rechtlichen Befugnissen nach dem Polizeigesetz etc.

2.         Eigenschutz geht vor! Die Mitarbeitenden des KOD werden ohne polizeiliche Unterstützung nicht in Lagen gebracht, die Gefahren für die persönliche Sicherheit mit sich bringen. Die Anwendung körperlicher Gewalt (Festsetzen, Fesselung etc.) ist mit Ausnahme der Selbstverteidigung ausgeschlossen.

3.         Originäre Aufgabe des KOD ist die Bestreifung („Präsenz“) relevanter Örtlichkeiten und ggf. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unter Berücksichtigung von Ziffer 3 und ggf. unter Hinzuziehung der Polizei.

4.         Das Fachamt wird für den Fall der Zustimmung zum vorliegenden Antrag intern noch ein Schichtdienst-System (dabei zu klärende Fragen: An welchen Tagen, bis wie viel Uhr, Unterscheidung Sommer- und Winterzeit?) sowie weitere Aus- und Fortbildungsmaßnahmen entwickeln. Die Umsetzung würde dann im Laufe des Jahres 2023 erfolgen, wahrscheinlich erst in der zweiten Jahreshälfte.

5.         Zusätzliche Dienstzeiten in den Abendstunden würden sich dann aber nicht nur auf die Bestreifung des Nove-Mesto-Platzes beschränken, sondern auch andere Örtlichkeiten gezielt und die Innenstadt insgesamt umfassen. Erfahrungsgemäß verändern sich sog. „Hot-Spots“ auch durch den Effekt der Verdrängung, so dass eine Fokussierung auf nur eine Örtlichkeit nicht zielführend wäre. Neben der allgemeinen Präsenz werden etwaige Schwerpunkte ereignis- und anlassbezogen durch das Fachamt ggf. in Abstimmung mit der Polizei gesetzt. 

6.         Das „normale“ Tagesgeschäft hat Vorrang, d.h. es werden keine Pflichtaufgaben zugunsten der Spätschicht (mit überwiegendem Präsenzanteil) vernachlässigt.

7.         Die Spätschicht wäre zwingend mit mindestens zwei Mitarbeitenden zu besetzen (Eigenschutz und Zeugenfunktion). Je nach personeller Situation bedingt durch Urlaub und krankheitsbedingten Ausfällen, kann dies, sollte eine andere personelle Disponierung nicht möglich sein, dazu führen, dass die Spätschicht nicht durchgeführt werden kann. Wollte man dieses realistische Ausfallrisiko minimieren, müssten nicht „nur“ zwei weitere, sondern nach durchgeführten Berechnungen mindestens drei KOD-Stellen neu eingerichtet werden.

 

Unter vorstehenden Aspekten stellt die Verwaltung dem Rat der Stadt Hilden die Beschlussfassung nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen anheim. 

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

   

 

 

Klimarelevanz:

 

Der vorliegende Antrag bzw. dessen Umsetzung hat keine Klimarelevanz.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

020101 - Allgemeine Gefahrenabwehr

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt (Entwurf 2023):

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2023

020101

11

Personalauf- wendungen

582.920

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2023

020101

11

Personalauf- wendungen

697.230

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke