Erläuterungen zum
Antrag:
Auch die endemische Einstufung von Covid19/Corona verlangt weiterhin nach besonderer Aufmerksamkeit zur Senkung des Infektionsrisikos und aller in diesem Zusammenhang stehender einschneidender Konsequenzen. Die technisch unterstützte Luftreinigung hat sich angesichts der Energiekrise und reduzierter Raumtemperaturen um weniger zu heizen als sinnvolle Ergänzung erwiesen, Schulen und Kindergärten als Virus-Hotspots weitestgehend auszuschließen
Stellungnahme der
Verwaltung:
Für entsprechende Geräte muss mit
Anschaffungskosten von mehreren tausend Euro gerechnet werden. In der SV WP
20-25 SV 26/003 sind Anschaffungskosten ab ca.3.500 Euro/Gerät genannt worden.
Für die Ausrüstung der Klassen- und Gruppenräume an den Hildener Schulen und
Kindertagestätten ist somit ein Gerätebedarf von weit über 500 Geräten
anzusetzen. Daraus folgen Anschaffungskosten in Millionenhöhe. Für die Wartung
der Geräte inkl. Filtertausch bieten die Hersteller Wartungsverträge an.
Hierfür sind jährliche Kosten in Höhe von ca. 330 Euro / Gerät anzusetzen, so
dass jährliche Wartungskosten in Höhe von über 150.000 Euro entstehen. Die
Stromkosten sind aktuell wegen der herausforderten Situation am Strommarkt
nicht zu beziffern.
Ob ein Mietmodell wesentlich günstiger umzusetzen
wäre, kann die Verwaltung aktuell nicht benennen.
Geeignet für den Einsatz in Schulen und Kitas sind
außerdem nur mobile Luftfilteranlagen, für die folgende Anforderungen gelten:
- Die
Geräte müssen mit Filterfunktion arbeiten. Die verwendeten Filter müssen dem
Stand der Technik entsprechen, das heißt es muss sich um HEPA-Filter der Klasse
H 13 (halten Partikel mit einer Größe <1 μm (darunter fallen auch
Viren) mit einem Abscheidegrad von 99,95 Prozent zurück) oder HEPA-Filter der
Klasse H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) handeln.
- Die
Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht oder automatisch (zum Beispiel
durch Erhitzen) selbst gereinigt werden. Ein Filterwechsel muss durch
fachkundiges, geschultes Personal durchgeführt werden.
- Hinsichtlich
der Schallemissionen sind die jeweils geltenden Normen zu berücksichtigen. Für
Klassenzimmer gilt gemäß der VDI 6040 Blatt 1 oder der DIN EN 15251 ein
maximaler Schalldruckpegel von 35 db(A). In der Regel müssen für den
erforderlichen Luftdurchsatz (4- bis 6-facher Luftdurchsatz des Raumvolumens / Stunde)
je Klassenraum 2 Geräte eingesetzt werden, damit der geforderte maximale
Schalldruckpegel eingehalten werden kann.
Weiterhin müssen die mobilen Filteranlagen in den
Klassenräumen an den richtigen Standorten aufgestellt werden, um die gewünschte
Wirksamkeit zu erzeugen. Laut der Kommission Innenraumhygiene (IRK) beim
Umweltbundesamt sind insbesondere Raumverhältnisse, Belegungsdichte, Anordnung
des Luftreinigers im Raum und etwaige Strömungshindernisse zu berücksichtigen.
Bei der Standortwahl muss darüber hinaus beachtet werden, dass keine Stäube
aufgewirbelt werden. Hierbei sind auch die Stromanschlüsse und die
verkehrssichere, d.h. stolperfreie Verlegung der notwendigen Stromleitungen zu
berücksichtigen.
Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit des Einsatzes
von Luftfilteranlagen in Schulen und Kitas und beruft sich auch auf eine
Untersuchung des Umweltbundesamtes
https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall)
und des Roland-Koch-Institutes.
Aufgrund der dort dargestellten Bewertung von
Umweltbundesamt und Roland-Koch-Institut, der in den städtischen Schulen
garantierten Möglichkeit, ausreichend zu lüften und eine CO²-Ampel zu nutzen
sowie unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten, auch bei einem Mietmodell,
bei einer fehlenden Fördermöglichkeit befürwortet die Verwaltung die städtische
Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für die Unterrichts- und Gruppenräume
nicht.
Des Weiteren verweist die Verwaltung auf andere
Kommunen, die die angeschafften Luftfilter außer Betrieb genommen haben, um die
Energiekosten zu senken.
Aus Sicht der Verwaltung reichen die ergriffenen
Maßnahmen aus, um verlässlich Unterricht/Bildungsangebot und eine Betreuung zu
gewährleisten.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Bei einem täglichen 10-stündigen Betrieb der Geräte
ist ein jährlicher Stromverbrauch von 275.000 KWh anzusetzen. Das entspricht
ungefähr dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von rund 60
Einfamilienhäusern mit 3 Personen im Haushalt