Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 BÜRGERAKTION: Luftfilter für Klassen- und Gruppenräume
Vorlage
WP 20-25 SV 51/192
Aktenzeichen
III / SEi
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Auch die endemische Einstufung von Covid19/Corona verlangt weiterhin nach besonderer Aufmerksamkeit zur Senkung des Infektionsrisikos und aller in diesem Zusammenhang stehender einschneidender Konsequenzen. Die technisch unterstützte Luftreinigung hat sich angesichts der Energiekrise und reduzierter Raumtemperaturen um weniger zu heizen als sinnvolle Ergänzung erwiesen, Schulen und Kindergärten als Virus-Hotspots weitestgehend auszuschließen

 


Antragstext:

 

Die Bürgeraktion beantragt, die Klassen- und Gruppenräume aller städtischer Schulen und Kindergärten mit Luftfiltern auszustatten. Dabei ist unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit auch ein Mietmodell in Betracht zu ziehen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stadtverwaltung hat den Einsatz von Luftfilteranlagen im Rahmen eines entsprechenden Förderprogramms des Landes NRW bereits in der Vergangenheit geprüft und den Rat darüber informiert.

Für entsprechende Geräte muss mit Anschaffungskosten von mehreren tausend Euro gerechnet werden. In der SV WP 20-25 SV 26/003 sind Anschaffungskosten ab ca.3.500 Euro/Gerät genannt worden. Für die Ausrüstung der Klassen- und Gruppenräume an den Hildener Schulen und Kindertagestätten ist somit ein Gerätebedarf von weit über 500 Geräten anzusetzen. Daraus folgen Anschaffungskosten in Millionenhöhe. Für die Wartung der Geräte inkl. Filtertausch bieten die Hersteller Wartungsverträge an. Hierfür sind jährliche Kosten in Höhe von ca. 330 Euro / Gerät anzusetzen, so dass jährliche Wartungskosten in Höhe von über 150.000 Euro entstehen. Die Stromkosten sind aktuell wegen der herausforderten Situation am Strommarkt nicht zu beziffern.

 

Ob ein Mietmodell wesentlich günstiger umzusetzen wäre, kann die Verwaltung aktuell nicht benennen.

 

Geeignet für den Einsatz in Schulen und Kitas sind außerdem nur mobile Luftfilteranlagen, für die folgende Anforderungen gelten:

-           Die Geräte müssen mit Filterfunktion arbeiten. Die verwendeten Filter müssen dem Stand der Technik entsprechen, das heißt es muss sich um HEPA-Filter der Klasse H 13 (halten Partikel mit einer Größe <1 μm (darunter fallen auch Viren) mit einem Abscheidegrad von 99,95 Prozent zurück) oder HEPA-Filter der Klasse H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) handeln.

-           Die Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht oder automatisch (zum Beispiel durch Erhitzen) selbst gereinigt werden. Ein Filterwechsel muss durch fachkundiges, geschultes Personal durchgeführt werden.

-           Hinsichtlich der Schallemissionen sind die jeweils geltenden Normen zu berücksichtigen. Für Klassenzimmer gilt gemäß der VDI 6040 Blatt 1 oder der DIN EN 15251 ein maximaler Schalldruckpegel von 35 db(A). In der Regel müssen für den erforderlichen Luftdurchsatz (4- bis 6-facher Luftdurchsatz des Raumvolumens / Stunde) je Klassenraum 2 Geräte eingesetzt werden, damit der geforderte maximale Schalldruckpegel eingehalten werden kann.

Weiterhin müssen die mobilen Filteranlagen in den Klassenräumen an den richtigen Standorten aufgestellt werden, um die gewünschte Wirksamkeit zu erzeugen. Laut der Kommission Innenraumhygiene (IRK) beim Umweltbundesamt sind insbesondere Raumverhältnisse, Belegungsdichte, Anordnung des Luftreinigers im Raum und etwaige Strömungshindernisse zu berücksichtigen. Bei der Standortwahl muss darüber hinaus beachtet werden, dass keine Stäube aufgewirbelt werden. Hierbei sind auch die Stromanschlüsse und die verkehrssichere, d.h. stolperfreie Verlegung der notwendigen Stromleitungen zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit des Einsatzes von Luftfilteranlagen in Schulen und Kitas und beruft sich auch auf eine Untersuchung des Umweltbundesamtes https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall) und des Roland-Koch-Institutes.

 

Aufgrund der dort dargestellten Bewertung von Umweltbundesamt und Roland-Koch-Institut, der in den städtischen Schulen garantierten Möglichkeit, ausreichend zu lüften und eine CO²-Ampel zu nutzen sowie unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten, auch bei einem Mietmodell, bei einer fehlenden Fördermöglichkeit befürwortet die Verwaltung die städtische Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für die Unterrichts- und Gruppenräume nicht.

 

Des Weiteren verweist die Verwaltung auf andere Kommunen, die die angeschafften Luftfilter außer Betrieb genommen haben, um die Energiekosten zu senken.

 

Aus Sicht der Verwaltung reichen die ergriffenen Maßnahmen aus, um verlässlich Unterricht/Bildungsangebot und eine Betreuung zu gewährleisten.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Bei einem täglichen 10-stündigen Betrieb der Geräte ist ein jährlicher Stromverbrauch von 275.000 KWh anzusetzen. Das entspricht ungefähr dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von rund 60 Einfamilienhäusern mit 3 Personen im Haushalt