Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Die Fund- und Verwahrtierverträge mit dem Tierheim des Tier- und Naturschutzvereines Hilden e.V. werden im Jahr 2023 vorzeitig angepasst.
Vorlage
WP 20-25 SV 32/017
Aktenzeichen
II/32-MS
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die letzten Verhandlungen mit dem Tier- und Naturschutzvereines Hilden e.V. aus dem Jahr 2018 wirken bis in dieses Jahr (2022) hinein.

 

Stufenweise wurde ab dem Jahr 2019 von 0,60 EUR / Einwohner*in auf 0,75 EUR/ EW im Jahr 2022 angehoben. Ab 2022 soll entsprechend der Verhandlungen des Jahres 2018 ein jährlicher Inflationsausgleich von 2 % angesetzt werden. Eine nächste Verhandlung ist erst für 2028 vorgesehen.

Anlass der damaligen Verhandlungen war die Empfehlung des Tierschutzbundes aus dem Jahr 2011, die Fund- und Verwahrtierverträge auf 1,00 EUR je Einwohner*in anzuheben.

Aufgrund gestiegener Lebenshaltungs-, Energie- und auch Personalkosten (Mindestlohn) ist es jedoch erforderlich die Verträge vorzeitig anzupassen, damit das Tierheim Hilden weiterhin die kommunale Pflichtaufgabe erfüllen kann.

Mittlerweile dürfte der im Jahr 2011 empfohlene Beitrag weit höher als 1,00 EUR je Einwohner*in sein. Die Verträge sollen deshalb nicht mehr über 10, sondern maximal über 5 Jahre geschlossen werden.

Kostenbeispiel:

Bei einer Anhebung des Betrages auf 1,00 Euro je EW würde das Tierheim statt eines Zuschusses von momentan ca. 42.000 EUR zukünftig einen Beitrag von ca. 56.000 EUR erhalten.

Die ca. 14.000 EUR Mehraufwand können durch die Hundesteuer gedeckt werden.


Antragstext:

 

Die Fund- und Verwahrtierverträge mit dem Tierheim des Tier- und Naturschutzvereines Hilden e.V. werden im Jahr 2023 vorzeitig angepasst.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach Bewertung empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen aus nachfolgenden Gründen:

 

1. Ausgangslage 

 

Wie durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zutreffend dargestellt, hat die Verwaltung im Jahr 2018 nach Verhandlungen mit dem Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. als Trägerin des Tierheims in Hilden, aber insbesondere mit den weiteren Vertragsstädten des Tierheims Erkrath, Langenfeld, Mettmann und Monheim, einen angepassten und vor allem vereinheitlichten Vertrag über die Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren vereinbart. Dieser sieht vor, dass sich alle Vertragsstädte verpflichten, jährliche Anpassungen des Zuschussvertrages anhand der Einwohnerzahlen (bis zu 0,75 Euro je Einwohner*innen ab dem Jahr 2022) vorzunehmen.

Hierdurch sind dem Tierheim Hilden im Ergebnis nach jährlicher steigender Anpassung + ca. 68.800 Euro je Jahr aller Vertragsstädte ab dem Jahr 2022 bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2028 gegenüber dem seinerzeitigen Ausgangsjahr 2017 garantiert. Zudem wird ab dem Jahr 2023 ein jährlicher Inflationszuschuss von + 2% zugesichert, der aktuell (zunächst) nicht angemessen erscheint. Vorteil dieses Vertrages war und ist aber, dass sich alle Vertragsstädte nach zuvor unterschiedlichen geltenden Vereinbarungen diesem „Einheitsvertrag“ verpflichtet haben und hierdurch dem Tierheim eine verlässliche Grundlage und vor allem auch erhebliche und dennoch angemessene Mehrerträge garantiert werden.   

 

Der Rat der Stadt Hilden hat dem neuen Vertrag auch in seiner Sitzung am 31.10.2018 (WP 14-20 SV 32/026) einstimmig zugestimmt.

 

2. Abstimmung mit den anderen Vertragsstädten

 

Der Antrag lautet: „Die Fund- und Verwahrtierverträge mit dem Tierheim des Tier- und Naturschutzvereines Hilden e.V. werden im Jahr 2023 vorzeitig angepasst.“

 

Dies impliziert eine noch vorzunehmende Abstimmung mit allen Vertragsstädten zu diesem Antrag. Dies kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen und ist auch aktuell nicht zu empfehlen. Die Vertragsstädte schätzen den Nutzen und die Wichtigkeit des Tierheims in Hilden sehr, aber insbesondere die anderen Vertragsstädte haben durch den 2018er-Vertrag zum Teil erheblichen Zuzahlungen (aktuell + 60.000 Euro pro Jahr) zugestimmt; dies war im Laufe der Verhandlungen durchaus „problematisch“. Insofern wäre ein dem Antrag entsprechender „Alleingang“ der Stadt Hilden vermeintlich kontraproduktiv und würde im Übrigen dazu führen, dass sich die anderen Städte übergangen und letztlich „unter Druck“ gesetzt fühlen würden. Bislang war es ohnehin immer üblich, dass sich der Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. zunächst an die Verwaltungen der Vertragsstädte gewendet hat, um Möglichkeiten auszuloten bzw. Bedürfnisse anzumelden (siehe hierzu auch Ziffer 4).

 

Zudem basierte der Vertrag aus dem Jahr 2018 auch auf eine seinerzeit zur Verfügung gestellte Finanzübersicht des Tierheims aus dem Jahr 2016. Ohne eine plausible Darstellung der aktuellen Finanzbedingungen ließe sich eine etwaige Zuschussanpassung nicht transparent darstellen.

 

Eine Zustimmung des vorliegenden Antrags sollte alleine deshalb nicht erfolgen; etwaige und spätere Nachverhandlungen mit dem Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. sind dadurch aber nicht ausgeschlossen.

 

3. Empfehlung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. aus dem Jahr 2011   

 

Die Antragstellerin verweist zurecht darauf, dass der Deutsche Tierschutzbund e.V. im Jahr 2011 nach einer zuvor bundesweit durchgeführten Umfrage in den Tierheimen auch zu der Empfehlung gekommen ist, dass die Tierheime für Fundtiere und sichergestellte Tiere eine Pauschale in Höhe von 1,00 € je Einwohner erzielen müssten, um überhaupt kostendeckend arbeiten zu können. Allerdings kam der der Tierschutzbund seinerzeit auch zu dem Ergebnis, dass die Pauschale in eher ländlich geprägten Regionen höher als in dicht besiedelten Gebieten ausfallen müsste. Der Kreis Mettmann gilt als „Ballungsraum“.

 

Diese Empfehlung ist dennoch möglicherweise nicht mehr aktuell, eine neuere liegt zumindest der Verwaltung aber auch nicht vor. Diese könnte dann zum Anlass neuer Abstimmungen der Vertragsstädte mit dem Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. genommen werden. Fakt ist aber auch, dass sich alle Vertragspartnerinnen im Jahr 2018 über die Auskömmlichkeit des neuen Vertrages einig waren.

 

3. Aktuelle Inflation und Anpassung der Kosten für das Tiertaxi 

 

Die vereinbarte inflationäre Steigerung der Zuschussbeiträge von + 2% ab dem Jahr 2023 wirkt aufgrund der aktuellen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß. Aber es ist nicht absehbar, wie sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren darstellen wird, zudem ist der aktuelle Vertrag und somit die Leistungsfähigkeit des Tierheims hinsichtlich der vereinbarten „Grund-Zuschüsse“ aus Sicht der Verwaltung durchaus angemessen und dabei zukunftsfähig berücksichtigt worden. Aber auch dieser Aspekt könnte zum Anlass neuerlicher Gespräche zwischen dem Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. genommen werden, allerdings nicht ohne Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Tierheims. Dies ist unverzichtbar vor der Entscheidung über weitere Zuschüsse für das Hildener Tierheim.

 

Auch aus diesen Gründen ist der vorliegende Antrag aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.

 

Im Übrigen hat das Tierheim, welches auch das „Tiertaxi“ für in Not geratene Tiere für die Vertragsstädte stellt, seine Konditionen hierfür ab dem 01.05.2022 nicht unerheblich und dennoch aus Sicht der Vertragsstädte angemessen erhöht. Dem wurde durch die Vertragsstädte überwiegend zugestimmt und dürfte die Ertragslage des Tierheims in jedem Fall nicht unerheblich verbessert haben und darf auch als Zeichen der guten und zielgerichteten Kooperation zwischen dem Tierheim und den Vertragsstädten verstanden werden.  

 

4. Weitere Zuschüsse seit dem Jahr 2022  

 

Aufgrund einer seit einigen Jahren „schwellenden“ Lärmschutzproblematik (Gebell von Hunden in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) wurde unter Einbindung der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann gemeinsam mit allen Akteuren ein Lärmschutzkonzept entwickelt, welches die sog. „Aufstallung“ der Tiere ab 22.00 Uhr sicherstellt, um die Fortführung des Tierheims zu gewährleisten. Hierfür hat das Tierheim zusätzliche Personalkosten plausibel dargestellt. Hilden und drei weitere Vertragsstädte haben dem zugestimmt und im Rahmen einer weiteren Zuschussvereinbarung dem Tierheim insgesamt einen anteiligen Betrag von 10.000 Euro pro Jahr (Hilden 2.500 Euro) ab dem Jahr 2022 bis zum Jahr 2028 zugesichert. Gegenüber dem Basisjahr 2017 betragen die Mehrzuschüsse aller Vertragsstädte somit insgesamt schon ca. 78.800 Euro pro Jahr.

Hieraus dürfte deutlich werden, dass die Vertragsstädte immer bereit sind, anlassbezogen Anpassungen im Hinblick auf die Bezuschussung vorzunehmen, dies allerdings im Wege konkreter Anlässe und basierend auf wirtschaftliche Eckdaten.

 

5. Auswirkungen und Beschlussempfehlung

 

Die antragsgemäße Anpassung der aktuellen Zuschussbeträge durch die Stadt Hilden würde zu ca. + 14.000 Euro/Jahr höhere Aufwendungen, wie auch durch die Antragstellerin dargestellt, für den städtischen Haushalt führen, deren Deckung durch Erträge aus der Hundesteuer erfolgen soll.

 

Aus vorstehenden Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die Ablehnung des vorliegenden Antrags. Diese Empfehlung schließt aber zukünftige Abstimmungen und ggf. Anpassungen der Vertragsmodalitäten zwischen dem Tierheim und den Vertragsstädten nicht grundsätzlich aus.

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister   

 

 

 

 

             

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Zustimmung zum vorliegenden Antrag hätte keine Klimarelevanz.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

020101 - Allgemeine Gefahrenabwehr

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

020101010

531180

Aufw. F. Zuschüsse an übrige Bereiche

43.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0201010010

531180

Aufw. F. Zuschüsse an übrige Bereiche

57.000

ff.

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer