Erläuterungen zum
Antrag:
Die letzten Verhandlungen mit dem Tier- und
Naturschutzvereines Hilden e.V. aus dem Jahr 2018 wirken bis in dieses Jahr
(2022) hinein. |
Stufenweise wurde ab dem Jahr 2019 von 0,60 EUR /
Einwohner*in auf 0,75 EUR/ EW im Jahr 2022 angehoben. Ab 2022 soll entsprechend
der Verhandlungen des Jahres 2018 ein jährlicher Inflationsausgleich von 2 %
angesetzt werden. Eine nächste Verhandlung ist erst für 2028 vorgesehen.
Anlass der damaligen Verhandlungen war die
Empfehlung des Tierschutzbundes aus dem Jahr 2011, die Fund- und
Verwahrtierverträge auf 1,00 EUR je Einwohner*in anzuheben.
Aufgrund gestiegener Lebenshaltungs-, Energie- und
auch Personalkosten (Mindestlohn) ist es jedoch erforderlich die Verträge
vorzeitig anzupassen, damit das Tierheim Hilden weiterhin die kommunale
Pflichtaufgabe erfüllen kann.
Mittlerweile dürfte der im Jahr 2011 empfohlene
Beitrag weit höher als 1,00 EUR je Einwohner*in sein. Die Verträge sollen
deshalb nicht mehr über 10, sondern maximal über 5 Jahre geschlossen werden.
Kostenbeispiel:
Bei einer Anhebung des Betrages auf 1,00 Euro je EW
würde das Tierheim statt eines Zuschusses von momentan ca. 42.000 EUR zukünftig
einen Beitrag von ca. 56.000 EUR erhalten.
Die ca. 14.000 EUR Mehraufwand können durch die
Hundesteuer gedeckt werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Nach Bewertung empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen aus nachfolgenden Gründen:
1. Ausgangslage
Wie durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zutreffend dargestellt, hat die Verwaltung im Jahr 2018 nach Verhandlungen mit dem Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. als Trägerin des Tierheims in Hilden, aber insbesondere mit den weiteren Vertragsstädten des Tierheims Erkrath, Langenfeld, Mettmann und Monheim, einen angepassten und vor allem vereinheitlichten Vertrag über die Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren vereinbart. Dieser sieht vor, dass sich alle Vertragsstädte verpflichten, jährliche Anpassungen des Zuschussvertrages anhand der Einwohnerzahlen (bis zu 0,75 Euro je Einwohner*innen ab dem Jahr 2022) vorzunehmen.
Hierdurch sind dem Tierheim Hilden im Ergebnis nach jährlicher steigender Anpassung + ca. 68.800 Euro je Jahr aller Vertragsstädte ab dem Jahr 2022 bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2028 gegenüber dem seinerzeitigen Ausgangsjahr 2017 garantiert. Zudem wird ab dem Jahr 2023 ein jährlicher Inflationszuschuss von + 2% zugesichert, der aktuell (zunächst) nicht angemessen erscheint. Vorteil dieses Vertrages war und ist aber, dass sich alle Vertragsstädte nach zuvor unterschiedlichen geltenden Vereinbarungen diesem „Einheitsvertrag“ verpflichtet haben und hierdurch dem Tierheim eine verlässliche Grundlage und vor allem auch erhebliche und dennoch angemessene Mehrerträge garantiert werden.
Der Rat der Stadt Hilden hat dem neuen Vertrag auch in seiner Sitzung am 31.10.2018 (WP 14-20 SV 32/026) einstimmig zugestimmt.
2. Abstimmung mit den anderen Vertragsstädten
Der Antrag lautet: „Die Fund- und Verwahrtierverträge mit dem
Tierheim des Tier- und Naturschutzvereines Hilden e.V. werden im Jahr 2023
vorzeitig angepasst.“
Dies impliziert eine noch vorzunehmende Abstimmung mit allen
Vertragsstädten zu diesem Antrag. Dies kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen
und ist auch aktuell nicht zu empfehlen. Die Vertragsstädte schätzen den Nutzen
und die Wichtigkeit des Tierheims in Hilden sehr, aber insbesondere die anderen
Vertragsstädte haben durch den 2018er-Vertrag zum Teil erheblichen Zuzahlungen (aktuell
+ 60.000 Euro pro Jahr) zugestimmt; dies war im Laufe der Verhandlungen
durchaus „problematisch“. Insofern wäre ein dem Antrag entsprechender
„Alleingang“ der Stadt Hilden vermeintlich kontraproduktiv und würde im Übrigen
dazu führen, dass sich die anderen Städte übergangen und letztlich „unter
Druck“ gesetzt fühlen würden. Bislang war es ohnehin immer üblich, dass sich der
Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. zunächst an die Verwaltungen der
Vertragsstädte gewendet hat, um Möglichkeiten auszuloten bzw. Bedürfnisse
anzumelden (siehe hierzu auch Ziffer 4).
Zudem basierte der Vertrag aus dem Jahr 2018 auch auf eine seinerzeit
zur Verfügung gestellte Finanzübersicht des Tierheims aus dem Jahr 2016. Ohne
eine plausible Darstellung der aktuellen Finanzbedingungen ließe sich eine
etwaige Zuschussanpassung nicht transparent darstellen.
Eine Zustimmung des vorliegenden Antrags sollte alleine deshalb nicht
erfolgen; etwaige und spätere Nachverhandlungen mit dem Tier- und
Naturschutzverein Hilden e.V. sind dadurch aber nicht ausgeschlossen.
3. Empfehlung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. aus dem Jahr 2011
Die Antragstellerin verweist zurecht darauf, dass der Deutsche
Tierschutzbund e.V. im Jahr 2011 nach einer zuvor bundesweit durchgeführten
Umfrage in den Tierheimen auch zu der Empfehlung gekommen ist, dass die
Tierheime für Fundtiere und sichergestellte Tiere eine Pauschale in Höhe von
1,00 € je Einwohner erzielen müssten, um überhaupt kostendeckend arbeiten zu
können. Allerdings kam der der Tierschutzbund seinerzeit auch zu dem Ergebnis,
dass die Pauschale in eher ländlich geprägten Regionen höher als in dicht
besiedelten Gebieten ausfallen müsste. Der Kreis Mettmann gilt als
„Ballungsraum“.
Diese Empfehlung ist dennoch möglicherweise nicht mehr aktuell, eine
neuere liegt zumindest der Verwaltung aber auch nicht vor. Diese könnte dann
zum Anlass neuer Abstimmungen der Vertragsstädte mit dem Tier- und
Naturschutzverein Hilden e.V. genommen werden. Fakt ist aber auch, dass sich
alle Vertragspartnerinnen im Jahr 2018 über die Auskömmlichkeit des neuen
Vertrages einig waren.
3. Aktuelle Inflation und Anpassung der Kosten für das Tiertaxi
Die vereinbarte inflationäre Steigerung der Zuschussbeiträge von + 2% ab
dem Jahr 2023 wirkt aufgrund der aktuellen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß.
Aber es ist nicht absehbar, wie sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren
darstellen wird, zudem ist der aktuelle Vertrag und somit die
Leistungsfähigkeit des Tierheims hinsichtlich der vereinbarten
„Grund-Zuschüsse“ aus Sicht der Verwaltung durchaus angemessen und dabei
zukunftsfähig berücksichtigt worden. Aber auch dieser Aspekt könnte zum Anlass
neuerlicher Gespräche zwischen dem Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V.
genommen werden, allerdings nicht ohne Darstellung der aktuellen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Tierheims. Dies ist unverzichtbar vor
der Entscheidung über weitere Zuschüsse für das Hildener Tierheim.
Auch aus diesen Gründen ist der vorliegende Antrag aus Sicht der
Verwaltung abzulehnen.
Im Übrigen hat das Tierheim, welches auch das „Tiertaxi“ für in Not
geratene Tiere für die Vertragsstädte stellt, seine Konditionen hierfür ab dem
01.05.2022 nicht unerheblich und dennoch aus Sicht der Vertragsstädte
angemessen erhöht. Dem wurde durch die Vertragsstädte überwiegend zugestimmt
und dürfte die Ertragslage des Tierheims in jedem Fall nicht unerheblich
verbessert haben und darf auch als Zeichen der guten und zielgerichteten
Kooperation zwischen dem Tierheim und den Vertragsstädten verstanden
werden.
4. Weitere Zuschüsse seit dem Jahr 2022
Aufgrund einer seit einigen Jahren „schwellenden“ Lärmschutzproblematik
(Gebell von Hunden in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) wurde unter
Einbindung der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann
gemeinsam mit allen Akteuren ein Lärmschutzkonzept entwickelt, welches die sog.
„Aufstallung“ der Tiere ab 22.00 Uhr sicherstellt, um die Fortführung des
Tierheims zu gewährleisten. Hierfür hat das Tierheim zusätzliche Personalkosten
plausibel dargestellt. Hilden und drei weitere Vertragsstädte haben dem
zugestimmt und im Rahmen einer weiteren Zuschussvereinbarung dem Tierheim insgesamt
einen anteiligen Betrag von 10.000 Euro pro Jahr (Hilden 2.500 Euro) ab dem
Jahr 2022 bis zum Jahr 2028 zugesichert. Gegenüber dem Basisjahr 2017 betragen
die Mehrzuschüsse aller Vertragsstädte somit insgesamt schon ca. 78.800 Euro
pro Jahr.
Hieraus dürfte deutlich werden, dass die Vertragsstädte immer bereit
sind, anlassbezogen Anpassungen im Hinblick auf die Bezuschussung vorzunehmen,
dies allerdings im Wege konkreter Anlässe und basierend auf wirtschaftliche Eckdaten.
5. Auswirkungen und Beschlussempfehlung
Die antragsgemäße Anpassung der aktuellen Zuschussbeträge durch die
Stadt Hilden würde zu ca. + 14.000 Euro/Jahr höhere Aufwendungen, wie auch
durch die Antragstellerin dargestellt, für den städtischen Haushalt führen,
deren Deckung durch Erträge aus der Hundesteuer erfolgen soll.
Aus vorstehenden Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt
Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die
Ablehnung des vorliegenden Antrags. Diese Empfehlung schließt aber zukünftige
Abstimmungen und ggf. Anpassungen der Vertragsmodalitäten zwischen dem Tierheim
und den Vertragsstädten nicht grundsätzlich aus.
gez. Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Zustimmung zum vorliegenden Antrag hätte keine Klimarelevanz.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
020101 - Allgemeine
Gefahrenabwehr |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
020101010 |
531180 |
Aufw. F. Zuschüsse an übrige Bereiche |
43.000 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0201010010 |
531180 |
Aufw. F. Zuschüsse an
übrige Bereiche |
57.000 |
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ff. |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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