Betreff
2. Einzelprüfungsbericht 2022 - Nachschauprüfung "Unterlagen nach § 13 Abs. 2 KomHVO in den Jahren 2020 und 2021"
Vorlage
WP 20-25 SV 14/013
Aktenzeichen
II/14 - Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den „2. Einzelprüfungsbericht 2022 - „Nachschau­prü­fung nach § 13 Abs. 2 KomHVO in den Jahren 2020 und 2021“ - zur Kenntnis und macht ihn sich zu Eigen. Er empfiehlt dem Rat, den Bürgermeister zu bitten, Maßnahmen zu ergreifen, um den im Prüfbericht enthaltenen Einwänden abzuhelfen und Empfehlungen zu folgen.“

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung und Beschluss im Rechnungsprüfungsaus­schuss Kenntnis vom „2. Einzelprüfungsbericht 2022 - „Nachschau­prü­fung nach § 13 Abs. 2 KomHVO in den Jahren 2020 und 2021“. Er bittet den Bürgermeister, Maßnahmen zu ergreifen, um den im Prüfbericht enthaltenen Einwänden abzuhelfen und den Empfehlungen zu folgen.


Sitzungsfolge:

 

Dies ist eine Sitzungsvorlage des Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei anderen Fachausschussberatungen der Rechnungsprüfungsausschuss einen eigenen Beschluss fasst und dem Rat anschließend den Prüfungsbericht inklusive seines Beschlusses zur Kenntnis bzw. zur Entscheidung weiterleitet. Sobald der Rechnungsprüfungsausschuss den vorstehenden Beschluss gefasst hat, wird daher diese Sitzungsvorlage dem Rat zur Beratung bzw. Kenntnisnahme zugeleitet.

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Anlass dieser Prüfung waren Feststellungen über die Vollständigkeit und Aussagequalität der „§ 13-Unterlagen“ zweier Investitionsmaßnahmen aus November 2021 (Neubau Gärtnerhof, Herder­straße 45 sowie Neubau KiTa Am Holterhöfchen 18). Aufgrund dieser Prüfungsfeststellungen sollte rückschauend überprüft werden, ob und wie das BPA bei anderen Investitionsmaßnahmen der Haushaltsjahre 2020 und 2021 beteiligt worden ist.

 

Die Prüfung soll die Frage beantworten, ob die im November 2021 festgestellten Mängel der  § 13 Unterlagen[1] möglicherweise eine Folge fehlender Prüfungsbeteiligungen des BPA aus den Vorjahren sind. Es soll aber auch erreicht werden, dass die Qualität der Erstellung der Unterlagen nach §13 KomHVO für die Zukunft verbessert wird.

 

Gegenstand der Prüfung waren die für die Bau-Investitionsvorhaben der Jahre 2020 und 2021 zu erstellenden Sitzungsvorlagen mit den sogenannten § 13-Unterlagen.

 

In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 lagen insgesamt 18 Investitionsmaßnahmen oberhalb des Schwellenwertes für die Vorlage von Unterlagen nach §13 KomHVO und waren somit prüfpflichtig. Im Rahmen der jetzigen Nachschau-Prüfung wurden Sitzungsvorlagen für lediglich 13 Maßnahmen vorgefunden. Von diesen 13 Sitzungsvorlagen waren seinerzeit alle dem BPA zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt worden, allerdings wurde eine der 13 Sitzungsvorlagen erst nach bereits erfolgter Etatisierung im Haushalt vorgestellt.

 

Der Prüfungsbericht enthält insgesamt zwei Einwände, denen abzuhelfen ist, und zwei Hinweise, von denen einer eine Empfehlung enthält.

 

 

Gez. Michael Witek

Leiter Beratungs- und Prüfungsamt



[1] Auf die seinerzeitigen Stellungnahmen des BPAes in den Sitzungsvorlagen WP 20-25 SV 26/017 und WP 20-25 SV 26/016 wird Bezug genommen.