Aufwand für Pflegemaßnahmen an Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum
Erläuterungen zum
Antrag:
Bäume - in besonderem Maße Altbäume – haben eine hohe Bedeutung für den Naturhaushalt. Sie sind Lebensgrundlage für Tiere und prägen das Ortsbild. Sie beeinflussen gerade in der dicht bebauten Stadt das Mikroklima und tragen zur Luftreinhaltung bei. Vor allem großkronige Bäume sind wichtige Sauerstofflieferanten. Sie haben damit unmittelbaren Einfluss auf und für die Lebensqualität der Menschen. Neben zahlreichen anderen Funktionen haben große Bäume einen enormen Wert für das Ortsbild. Sie fördern maßgeblich und unverwechselbar ein belebendes Zusammenspiel zwischen gebauter und über mehrere Jahrzehnte gewachsener Umwelt. Bäume – private und öffentliche – stellt die Baumschutzsatzung in Hilden unter besonderen Schutz.
Bei der Baumpflege geht es vornehmlich um die Beseitigung von Gefahren, die vom Baum ausgehen. Maßnahmen zur Baumpflege sind wichtig und lohnend, um den Erhalt alter Bäume möglichst lange zu sichern. Altbäume haben sich während ihres Wachstums ständig an Belastungen und Stress anpasst und diesbezüglich ihre Resistenz unter Beweis gestellt. Dies ist bei nachgepflanzten Jungbäumen bei weitem nicht der Fall. Insbesondere die zunehmende Trockenheit lässt Ersatzpflanzungen durch kleinkronige, vermeintlich standortgerechte Baumsorten vielfach absterben.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Rahmenbedingungen:
Über ca. 11.600 Bäume umfasst das Baumkataster der Stadt Hilden.
Davon sind ca. 1.200 Bäume bis oder gleich 15 Jahre und ca. 10.400 Bäume älter als 15 Jahre.
Pflegemaßnahmen
Unter
Pflegemaßnahmen für Straßenbäume fallen unter anderem folgende Arbeiten:
Baumkontrolle
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit des öffentlichen Baumbestandes ist eine Pflichtaufgabe aller Kommunen.
Derzeit werden seitens der Stadtverwaltung die Mindestforderungen der FLL-Richtlinie umgesetzt:
Auszug aus der FLL-Baumkontrollrichtlinien
2020©
Die
Baumkontrolle erfolgt zunächst als visuelle Kontrolle (Sichtkontrolle). Dabei
werden die Bäume durch eine gewissenhafte und fachlich qualifizierte
Inaugenscheinnahme vom Boden aus ohne Werkzeuge und ohne andere Hilfsmittel auf
Anzeichen überprüft, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können.
Wenn
nach der visuellen Kontrolle Zweifel an der Verkehrssicherheit oder den zu
treffenden Maßnahmen bestehen, wird eine weitergehende Untersuchung des Baumes
von entsprechend geschulten, erfahrenen und mit den notwendigen technischen
Hilfsmitteln ausgestatteten Fachkräften durchgeführt. Diese Arbeiten werden von
der Verwaltung in der Regel an ein fachkundiges Sachverständigenbüro vergeben.
Maßnahmen zu
Gewährleistung der Verkehrssicherheitspflicht
Als Ergebnis der Baumkontrolle werden durch die Kolleg:innen des Tiefbau- und Grünflächenamtes Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit definiert, organisiert und beauftragt.
Die Abarbeitung der Pflegemaßnahmen erfolgt durch die Kolleg:innen des Zentralen Bauhofes oder durch externe Dienstleister (Jahresvertragsunternehmer).
Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind
beispielsweise:
- Lichtraumprofilschnitt
- Verkehrseinrichtungsfreischnitt
- Fassadenfreischnitt
- Totholzentfernung
- Kronensicherungsschnitt
- Fällen von abgestorbenen Bäumen
- Wurzelstubben fräsen
Pflegemaßnahmen an Bäumen sind unter anderem
- Nachpflanzungen
- Wässern von Jungbäumen
- Entfernen von Stamm- und Stockausschlägen
- Pflege der Baumscheibe
- Schnittmaßnahmen als Kronenpflege
- Installation und Unterhaltung von Schutzeinrichtungen wie z. B. Baumanbindungen
Pflegeintensität nimmt mit
zunehmenden Alter zu:
Die
Pflegeintensität von Straßenbäumen hängt sowohl von der Entwicklungsphase als
auch vom Gesundheitszustand des Baumes ab. Die jeweilige Standortsituation und
Witterungseinflüsse sind weitere Einflusskriterien die sich auf die
Pflegeintensität auswirken.
Die
Pflegemaßnahmen für Straßenbäume verändern sich mit zunehmendem Standalter
entsprechend der Entwicklungsphase der Bäume, weshalb sie in folgende
Qualitätskategorien unterschieden werden:
Bei
Jungbäume (bis 15 Standjahre nach
Pflanzung) ist das Pflegeziel die Anwuchspflege und die Vermeidung von
Fehlentwicklungen, die negativ auf den zukünftigen Wuchs wirken
(Entwicklungspflege).
Der
Schwerpunkt bei der Pflege bei mittelalte
Bäume (16 bis 40 Standjahre nach Pflanzung) liegt in der Korrektur der
Krone bei Fehlentwicklungen und der Totholzentfernung sowie das Herstellen des
Lichtraumprofils als Verkehrssicherungsmaßnahme.
Bei
den Altbäumen (mehr als 40
Standjahre nach Pflanzung) ist der Pflegaufwand am größten, da
Kronenkorrekturen und immer häufiger werdende Schnittmaßnahmen zur Herstellung
der Verkehrssicherheit nötig sind. Gerade die Totholzentfernung macht je nach
Standort des Baumes jährliche bis zweimal jährliche Schnittmaßnahmen nötig.
Zusammenfassend bedürfen ältere Stadtbäume einen erhöhten Pflegeaufwand. Dieser begründet sich zum einen in der schwächer werdenden Vitalität von Altbäumen und der damit verbundenen Notwendigkeit von umfangreicheren Verkehrssicherheitsmaßnahmen.
Budget
Für die geschilderten Maßnahmen zur Unterhaltung städtischer Bäume stehen Mittel unter dem Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ und dem Produkt 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ bereit. Um die mit zunehmendem Alter der Bäume einhergehenden Erhöhung der Pflegeintensität sicherzustellen, wurde das hier bereitgehaltene Jahresbudget von 67.500 € im Jahre 2015 auf 200.000 € in 2022 erhöht.
Mit den derzeit verfügbaren personellen Ressourcen können die bestehenden Haushaltansätze beauftragt, die Verkehrssicherheit und wesentliche Pflegemaßnahmen grundsätzlich sichergestellt werden.
Bewertung zum
Antrag
Zusätzliche pauschal bereitgestellte Mittel können vor dem Hintergrund des Umfangs der heutigen Auslastung insbesondere der personellen Ressourcen in den verantwortlichen Bereichen nicht dabei helfen, bestehende oder neue alternative Pflegeansätze umzusetzen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Bäume nutzen das Treibhausgas Kohlendioxid aus der
Atmosphäre. Durch Photosynthese wandeln sie es Biomasse und in
lebensnotwendigen Sauerstoff um. Somit haben Bäume eine
elementare Bedeutung für unser Klima.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen und Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt (Entwurf 2023): (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
120101 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
3.836.276 |
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2024 |
3.441.192 |
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2025 |
3.427.383 |
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2026 |
3.427.383 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
120101 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
3.856.276 |
||
2024 |
3.461.192 |
|||||
2025 |
3.447.383 |
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2026 |
3.447.383 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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