Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 der Fraktion Bürgeraktion vom 11.11.2022:
Aufwand für Pflegemaßnahmen an Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum
Vorlage
WP 20-25 SV 66/066
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Bäume - in besonderem Maße Altbäume – haben eine hohe Bedeutung für den Naturhaushalt. Sie sind Lebensgrundlage für Tiere und prägen das Ortsbild. Sie beeinflussen gerade in der dicht bebauten Stadt das Mikroklima und tragen zur Luftreinhaltung bei. Vor allem großkronige Bäume sind wichtige Sauerstofflieferanten. Sie haben damit unmittelbaren Einfluss auf und für die Lebensqualität der Menschen. Neben zahlreichen anderen Funktionen haben große Bäume einen enormen Wert für das Ortsbild. Sie fördern maßgeblich und unverwechselbar ein belebendes Zusammenspiel zwischen gebauter und über mehrere Jahrzehnte gewachsener Umwelt. Bäume – private und öffentliche – stellt die Baumschutzsatzung in Hilden unter besonderen Schutz.

 

Bei der Baumpflege geht es vornehmlich um die Beseitigung von Gefahren, die vom Baum ausgehen. Maßnahmen zur Baumpflege sind wichtig und lohnend, um den Erhalt alter Bäume möglichst lange zu sichern. Altbäume haben sich während ihres Wachstums ständig an Belastungen und Stress anpasst und diesbezüglich ihre Resistenz unter Beweis gestellt. Dies ist bei nachgepflanzten Jungbäumen bei weitem nicht der Fall. Insbesondere die zunehmende Trockenheit lässt Ersatzpflanzungen durch kleinkronige, vermeintlich standortgerechte Baumsorten vielfach absterben.


Antragstext:

 

Die Bürgeraktion stellt den Antrag, den Aufwand für Baumpflegemaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum zu erhöhen und dafür gesondert im Haushalt 20.000 € auszuweisen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Rahmenbedingungen:

 

Über ca. 11.600 Bäume umfasst das Baumkataster der Stadt Hilden.

Davon sind ca. 1.200 Bäume bis oder gleich 15 Jahre und ca. 10.400 Bäume älter als 15 Jahre.

 

 

Pflegemaßnahmen

 

Unter Pflegemaßnahmen für Straßenbäume fallen unter anderem folgende Arbeiten:

 

Baumkontrolle

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit des öffentlichen Baumbestandes ist eine Pflichtaufgabe aller Kommunen.

Derzeit werden seitens der Stadtverwaltung die Mindestforderungen der FLL-Richtlinie umgesetzt:

Auszug aus der FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020©

 

Die Baumkontrolle erfolgt zunächst als visuelle Kontrolle (Sichtkontrolle). Dabei werden die Bäume durch eine gewissenhafte und fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus ohne Werkzeuge und ohne andere Hilfsmittel auf Anzeichen überprüft, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können.

Wenn nach der visuellen Kontrolle Zweifel an der Verkehrssicherheit oder den zu treffenden Maßnahmen bestehen, wird eine weitergehende Untersuchung des Baumes von entsprechend geschulten, erfahrenen und mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln ausgestatteten Fachkräften durchgeführt. Diese Arbeiten werden von der Verwaltung in der Regel an ein fachkundiges Sachverständigenbüro vergeben.

 

Maßnahmen zu Gewährleistung der Verkehrssicherheitspflicht

Als Ergebnis der Baumkontrolle werden durch die Kolleg:innen des Tiefbau- und Grünflächenamtes Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit definiert, organisiert und beauftragt.

Die Abarbeitung der Pflegemaßnahmen erfolgt durch die Kolleg:innen des Zentralen Bauhofes oder durch externe Dienstleister (Jahresvertragsunternehmer).

 

Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind beispielsweise:

  • Lichtraumprofilschnitt
  • Verkehrseinrichtungsfreischnitt
  • Fassadenfreischnitt
  • Totholzentfernung
  • Kronensicherungsschnitt
  • Fällen von abgestorbenen Bäumen
  • Wurzelstubben fräsen

 

Pflegemaßnahmen an Bäumen sind unter anderem

  • Nachpflanzungen
  • Wässern von Jungbäumen
  • Entfernen von Stamm- und Stockausschlägen
  • Pflege der Baumscheibe
  • Schnittmaßnahmen als Kronenpflege
  • Installation und Unterhaltung von Schutzeinrichtungen wie z. B. Baumanbindungen

 

 

Pflegeintensität nimmt mit zunehmenden Alter zu:

 

Die Pflegeintensität von Straßenbäumen hängt sowohl von der Entwicklungsphase als auch vom Gesundheitszustand des Baumes ab. Die jeweilige Standortsituation und Witterungseinflüsse sind weitere Einflusskriterien die sich auf die Pflegeintensität auswirken.

Die Pflegemaßnahmen für Straßenbäume verändern sich mit zunehmendem Standalter entsprechend der Entwicklungsphase der Bäume, weshalb sie in folgende Qualitätskategorien unterschieden werden:

Bei Jungbäume (bis 15 Standjahre nach Pflanzung) ist das Pflegeziel die Anwuchspflege und die Vermeidung von Fehlentwicklungen, die negativ auf den zukünftigen Wuchs wirken (Entwicklungspflege).

Der Schwerpunkt bei der Pflege bei mittelalte Bäume (16 bis 40 Standjahre nach Pflanzung) liegt in der Korrektur der Krone bei Fehlentwicklungen und der Totholzentfernung sowie das Herstellen des Lichtraumprofils als Verkehrssicherungsmaßnahme.

Bei den Altbäumen (mehr als 40 Standjahre nach Pflanzung) ist der Pflegaufwand am größten, da Kronenkorrekturen und immer häufiger werdende Schnittmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit nötig sind. Gerade die Totholzentfernung macht je nach Standort des Baumes jährliche bis zweimal jährliche Schnittmaßnahmen nötig.

 

Zusammenfassend bedürfen ältere Stadtbäume einen erhöhten Pflegeaufwand. Dieser begründet sich zum einen in der schwächer werdenden Vitalität von Altbäumen und der damit verbundenen Notwendigkeit von umfangreicheren Verkehrssicherheitsmaßnahmen.

 

 

Budget

 

Für die geschilderten Maßnahmen zur Unterhaltung städtischer Bäume stehen Mittel unter dem Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ und dem Produkt 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ bereit. Um die mit zunehmendem Alter der Bäume einhergehenden Erhöhung der Pflegeintensität sicherzustellen, wurde das hier bereitgehaltene Jahresbudget von 67.500 € im Jahre 2015 auf 200.000 € in 2022 erhöht.

 

Mit den derzeit verfügbaren personellen Ressourcen können die bestehenden Haushaltansätze beauftragt, die Verkehrssicherheit und wesentliche Pflegemaßnahmen grundsätzlich sichergestellt werden.

 

 

Bewertung zum Antrag

 

Zusätzliche pauschal bereitgestellte Mittel können vor dem Hintergrund des Umfangs der heutigen Auslastung insbesondere der personellen Ressourcen in den verantwortlichen Bereichen nicht dabei helfen, bestehende oder neue alternative Pflegeansätze umzusetzen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Bäume nutzen das Treibhausgas Kohlendioxid aus der Atmosphäre. Durch Photosynthese wandeln sie es Biomasse und in lebensnotwendigen Sauerstoff um. Somit haben Bäume eine elementare Bedeutung für unser Klima.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt (Entwurf 2023):

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2023

120101

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.836.276

2024

3.441.192

2025

3.427.383

2026

3.427.383

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

120101

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.856.276

2024

3.461.192

2025

3.447.383

2026

3.447.383

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke