Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hilden den als Anlage beigefügten
Brandschutzbedarfsplan 2023 ff. für die Stadt Hilden zu beschließen.
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein-Westfahlen (FSHG) sind Gemeinden verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.
Der als Anlage im Entwurf beiliegende Brandschutzbedarfsplan 2023 ff. enthält eine Überprüfung und ggf. Anpassung und Aktualisierung der Angaben und grundlegenden Parameter des Brandschutzbedarfsplanes 2015. Betrachtet und überprüft wurden die Beschreibung und Analyse möglicher Gefahren innerhalb des Stadtgebietes unter Berücksichtigung der Verkehrswege, Gebietsnutzung und der Bebauung. Die aktuellen Rechtgrundlagen, die materielle und personelle Ausstattung der Feuerwehr im haupt- und ehrenamtlichen Bereich.
Auf der Basis des durch den Rat der Stadt Hilden im Jahre 2015 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes wurde eine Schutzzieldefinition mit Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad der Feuerwehr für Schadensfälle auf Grundlage einer Gefahrenanalyse definiert. Die Schutzzieldefinition bezieht sich auf die am häufigsten vorkommenden s.g. „kritischen“ Schadensereignisse und ist im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom Rat durch Beschluss zu bestätigen.
Unter Berücksichtigung des definierten Schutzzieles wird in einem Soll/Ist Vergleich die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung der Feuerwehr einschließlich Fahrzeuge und Gebäude der derzeitigen Situation gegenübergestellt. Ein besonderes Augenmerk ist wie auch schon im Brandschutzbedarfsplan 2015 auf die Personalstärke und Verfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals zu legen. Der demographischen Entwicklung muss hier mit einer langfristigen Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr entgegengesteuert werden.
gez. Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
Brandschutzbedarfsplanung wurde bereits im Entwurf des Haushaltsplans
berücksichtigt. gez. Franke |
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