Antragstext:
Zur
Aufrechterhaltung und Finanzierung der Hildener Jazztage beantragen wir, eine
Gesamtfördersumme in Höhe von 45.000 € in den Haushalt einzustellen. Aufgrund
der Tatsache, dass die Stadt anderen Zuschussträgern die Mittel gekürzt hat mit
der Folge, dass diese als
Zuschussträger
jetzt ausgefallen sind, steht die Stadt Hilden sowohl materiell wie moralisch
in der Verantwortung, das Überleben der auf einem Ratsbeschluss basierenden
Jazztage zu sichern.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der beigefügte Antrag der Fraktion BÜRGERAKTION ist am Donnerstag, 10.11.2022, bei der Stadtverwaltung eingegangen. Die Einreichung erfolgte somit 15 Tage vor der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege, 25.11.2022, auf die im Antrag explizit Bezug genommen wird.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse sind Vorschläge zur Tagesordnung (= Anträge), die dem Bürgermeister bis 21 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion unterbreitet werden, in der Tagesordnung aufzunehmen. Vorschläge/Anträge, die bis 14 Tage vor der Sitzung … sind ebenfalls in die Tagesordnung aufzunehmen. Bei dieser verkürzten Frist sind diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine Beratungsunterlagen, d.h. keine Stellungnahme der Verwaltung oder sonstige Erläuterungen, beizufügen.
Entsprechend wird der Antrag ohne Erläuterungen der Verwaltung vorgelegt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister