Betreff
23. Nachtragssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif)
Vorlage
WP 20-25 SV 32/016
Aktenzeichen
II/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die in der Anlage beigefügte 23. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif).


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die zu erhebenden Marktstandsgebühren für das Jahr 2023 steigen nach dem Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung gegenüber dem laufenden Jahr um + 90 Cent auf insgesamt 4,20 € je angefangenen Meter der Länge der zugewiesenen Standfläche und für jeden Markttag an.

Die Gebührenbedarfsberechnung ist der Sitzungsvorlage in Anlage beigefügt. Die kostenrechnende Einrichtung hat eine sehr niedrige Anlagenintensität, so dass sich aus dem schwebenden Verfahren zur Zulässigkeit der Verzinsung des Anlagevermögens keine Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation ergeben.

 

Die Gründe für den neuerlichen Gebührenanstieg sind:

 

Bereinigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

 

Das Gebührenjahr 2021 schloss mit einem negativen Ergebnis von - 3.201,71 Euro ab; dieses ist in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen. In Anbetracht der bereits im Jahr 2021 rückläufigen Tendenz an dauerhaften Marktbeschickerinnen und - beschickern hielt sich dieses Ergebnis noch weitestgehend im Rahmen. Für das aktuelle Jahr 2022 zeichnet sich aber aus diesen Gründen ein weiterer Fehlbetrag in noch nicht absehbarer Höhe ab.        

 

Feste Marktbeschicker*innen und sog. „Fliegende Händler“

 

Die rückläufige Anzahl an „festen“ Dauerbeschickern*innen zeichnet sich bereits seit einiger Zeit ab, hierüber hat die Verwaltung auch berichtet. Es wäre zu kurz gedacht, dies nur auf Corona zu schieben. Die Gemengelage ist komplexer. Die Verwaltung hatte bereits dargestellt, dass die interfamiliäre Übernahme der Marktgeschäfte immer seltener der Fall ist. Zudem hat sich das Einkaufsverhalten insbesondere jüngerer Menschen verändert und die Markthändler*innen stehen in einer unmittelbaren Preis-Konkurrenz zu den Lebensmittel-Discountern, die auch in Hilden über das Stadtgebiet verteilt zahlreich vertreten sind.

Bezeichnend für die negative Entwicklung ist, dass in diesem Jahr der letzte Hildener Urerzeuger seine Marktgeschäfte aufgegeben hat, auch die Anzahl sog. „Fliegender Händler“ ist in diesem Jahr rückläufig.

 

Aktuell werden die Märkte in Hilden von „festen“ Händlerinnen und Händlern wie folgt in ihrer Anzahl beschickt:

 

-      Hauptmarkt am Mittwoch:      14

-      Hauptmarkt am Samstag:      20

-      Südmarkt am Donnerstag:       2 (davon nur einer regelmäßig anwesend)

-      Nordmarkt am Freitag:             6 

 

Selbst mit 20 Händlerinnen und Händlern ist der samstägliche Wochenmarkt „überschaubar“ belegt und wird durch fliegende Händler nicht wesentlich erweitert. Der Südmarkt am Donnerstag ist dem Grunde nach mit nur noch zwei festen Händlerinnen und Händlern gar nicht mehr darstellbar und bindet u.a. Kapazitäten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Wege der Marktmeistertätigkeiten und somit Personalkosten sowie Kosten für die Reinigung, die sich auf die Gebührenhöhe auswirken.

In der Gebührenbedarfsberechnung sind in Zeile 33 die „theoretischen“ Gebührenhöhen je Einzelstandort in „kursiv“ dargestellt. Würde eine standortgebundene Gebühr erhoben werden, müsste diese nur für den Südmarkt 13,10 Euro betragen. Hieran wird deutlich, dass dieser Marktstandort zu hinterfragen ist und auch nicht das mögliche Argument der Aufrechterhaltung der Nahversorgung im Hildener Süden angeführt werden kann. Dennoch empfiehlt die Verwaltung zunächst eine Fortführung dieses Marktes. Dies insbesondere aus Gründen, die nachfolgend aufgeführt werden.           

 

Neue Wege, Flexibilisierung, Akquise?         

 

Um die Wochenmärkte in Hilden einem ersten Schritt zu erhalten und von der Kostenstruktur zu verbessern, aber auch um sie zu optimieren und zukunftsfähig zu machen, ist der Austausch mit den hierfür relevanten Akteuren erforderlich und auch bereits in Gang gesetzt worden. Hierzu gab es bereits einen intensiven Austausch mit der Stadtmarketing Hilden GmbH, die auf ihrer Homepage auch die Hildener Wochenmärkte bewirbt.

Dabei wurden Fragestellungen zu nachfolgenden Themen aufgeworfen:

 

-      Mehr Verantwortlichkeiten für Marktbeschicker*innen; hier: Auf- und Abbau der Stromverteiler auf dem Hauptmarkt?

-      Notwendigkeit einer eingerichteten Parkzone auf der Berliner Straße für Beschicker*innen und bei Wegfall minimierter Kontrollaufwand durch den KOD?

-      Reduzierung des Personalaufwands für den KOD und somit Senkung der ansatzfähigen Kosten?

-      Umgang mit „fliegenden Händlern*innen“? Anmeldung wann? Kurzfristiges Erscheinen? 

-      Erforderlichkeit des Marktes am Donnerstag; alternative Konzepte?

-      Reduzierung der Gebühren durch weniger Personal- und auch Reinigungsaufwand?

-      Akquise wie und durch wen?

 

Dass sich in einem nächsten Schritt die betroffenen Marktbeschicker*innen in diesen Prozess konstruktiv einbringen werden, ist aus Sicht der Verwaltung auch zu erwarten, besteht doch ein gemeinsames Interesse an der Aufrechterhaltung des Wochenmarktes in Hilden insgesamt.

Diese vorgenannten Themen sollen zeitnah unter Beteiligung der Marktbeschicker*innen besprochen und Möglichkeiten zunächst ergebnisoffen ausgelotet werden. Die Stadtmarketing Hilden GmbH wird hierzu einladen.

 

Insofern ist hier auch noch keine abschließende Tendenz erkennbar, die bereits bei der Erstellung dieser Sitzungsvorlage verwertbar in die Gebührenkalkulation miteinfließen könnte.   

 

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die Beschlussfassung der vorgelegten 23. Nachtragssatzung zu den Hildener Marktstandsgebühren.

   

Sollten sich aufgrund der Gesprächsergebnisse Veränderungen (möglicherweise zunächst im Wege einer Erprobungsphase) im laufenden Jahr 2023 ergeben, würden sich diese auf das Betriebsergebnis positiv auswirken und dann als „Überschuss“ in Folgejahren Berücksichtigung finden. Den Erlass einer weiteren Nachtragssatzung im laufenden Gebührenjahr 2023 würde es dann nicht zwingend bedürfen.  

 

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Produkt 020206

 

Marktangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt (Entwurf 2023):

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023 ff.

0202060010 Festsetzung und Überwachung der Wochenmärkte

432701

Benutzungs- gebühren Markt

85.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke