Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die in der Anlage
beigefügte 23. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif).
Erläuterungen und Begründungen:
Die zu erhebenden Marktstandsgebühren für
das Jahr 2023 steigen nach dem Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung gegenüber
dem laufenden Jahr um + 90 Cent auf insgesamt 4,20 € je angefangenen Meter der
Länge der zugewiesenen Standfläche und für jeden Markttag an.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist der
Sitzungsvorlage in Anlage beigefügt. Die kostenrechnende Einrichtung hat eine
sehr niedrige Anlagenintensität, so dass sich aus dem schwebenden Verfahren zur
Zulässigkeit der Verzinsung des Anlagevermögens keine Auswirkungen auf die
Gebührenkalkulation ergeben.
Die Gründe für den neuerlichen
Gebührenanstieg sind:
Bereinigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
Das Gebührenjahr 2021 schloss mit einem
negativen Ergebnis von - 3.201,71 Euro ab; dieses ist in der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen. In Anbetracht
der bereits im Jahr 2021 rückläufigen Tendenz an dauerhaften
Marktbeschickerinnen und - beschickern hielt sich dieses Ergebnis noch
weitestgehend im Rahmen. Für das aktuelle Jahr 2022 zeichnet sich aber aus
diesen Gründen ein weiterer Fehlbetrag in noch nicht absehbarer Höhe ab.
Feste Marktbeschicker*innen und sog.
„Fliegende Händler“
Die rückläufige Anzahl an „festen“
Dauerbeschickern*innen zeichnet sich bereits seit einiger Zeit ab, hierüber hat
die Verwaltung auch berichtet. Es wäre zu kurz gedacht, dies nur auf Corona zu
schieben. Die Gemengelage ist komplexer. Die Verwaltung hatte bereits
dargestellt, dass die interfamiliäre Übernahme der Marktgeschäfte immer
seltener der Fall ist. Zudem hat sich das Einkaufsverhalten insbesondere
jüngerer Menschen verändert und die Markthändler*innen stehen in einer
unmittelbaren Preis-Konkurrenz zu den Lebensmittel-Discountern, die auch in
Hilden über das Stadtgebiet verteilt zahlreich vertreten sind.
Bezeichnend für die negative Entwicklung
ist, dass in diesem Jahr der letzte Hildener Urerzeuger seine Marktgeschäfte
aufgegeben hat, auch die Anzahl sog. „Fliegender Händler“ ist in diesem Jahr
rückläufig.
Aktuell werden die Märkte in Hilden von
„festen“ Händlerinnen und Händlern wie folgt in ihrer Anzahl beschickt:
-
Hauptmarkt
am Mittwoch: 14
-
Hauptmarkt
am Samstag: 20
-
Südmarkt
am Donnerstag: 2 (davon nur einer regelmäßig anwesend)
-
Nordmarkt
am Freitag: 6
Selbst mit 20 Händlerinnen und Händlern ist
der samstägliche Wochenmarkt „überschaubar“ belegt und wird durch fliegende Händler
nicht wesentlich erweitert. Der Südmarkt am Donnerstag ist dem Grunde
nach mit nur noch zwei festen Händlerinnen und Händlern gar nicht mehr
darstellbar und bindet u.a. Kapazitäten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)
im Wege der Marktmeistertätigkeiten und somit Personalkosten sowie Kosten für
die Reinigung, die sich auf die Gebührenhöhe auswirken.
In der Gebührenbedarfsberechnung sind in
Zeile 33 die „theoretischen“ Gebührenhöhen je Einzelstandort in „kursiv“ dargestellt. Würde eine
standortgebundene Gebühr erhoben werden, müsste diese nur für den Südmarkt
13,10 Euro betragen. Hieran wird deutlich, dass dieser Marktstandort zu
hinterfragen ist und auch nicht das mögliche Argument der Aufrechterhaltung der
Nahversorgung im Hildener Süden angeführt werden kann. Dennoch empfiehlt die
Verwaltung zunächst eine Fortführung dieses Marktes. Dies insbesondere aus
Gründen, die nachfolgend aufgeführt werden.
Neue Wege, Flexibilisierung, Akquise?
Um die Wochenmärkte in Hilden einem ersten
Schritt zu erhalten und von der Kostenstruktur zu verbessern, aber auch um sie
zu optimieren und zukunftsfähig zu machen, ist der Austausch mit den hierfür
relevanten Akteuren erforderlich und auch bereits in Gang gesetzt worden.
Hierzu gab es bereits einen intensiven Austausch mit der Stadtmarketing Hilden
GmbH, die auf ihrer Homepage auch die Hildener Wochenmärkte bewirbt.
Dabei wurden Fragestellungen zu
nachfolgenden Themen aufgeworfen:
-
Mehr
Verantwortlichkeiten für Marktbeschicker*innen; hier: Auf- und Abbau der
Stromverteiler auf dem Hauptmarkt?
-
Notwendigkeit
einer eingerichteten Parkzone auf der Berliner Straße für Beschicker*innen und
bei Wegfall minimierter Kontrollaufwand durch den KOD?
-
Reduzierung
des Personalaufwands für den KOD und somit Senkung der ansatzfähigen Kosten?
-
Umgang
mit „fliegenden Händlern*innen“? Anmeldung wann? Kurzfristiges Erscheinen?
-
Erforderlichkeit
des Marktes am Donnerstag; alternative Konzepte?
-
Reduzierung
der Gebühren durch weniger Personal- und auch Reinigungsaufwand?
-
Akquise
wie und durch wen?
Dass sich in einem nächsten Schritt die
betroffenen Marktbeschicker*innen in diesen Prozess konstruktiv einbringen
werden, ist aus Sicht der Verwaltung auch zu erwarten, besteht doch ein
gemeinsames Interesse an der Aufrechterhaltung des Wochenmarktes in Hilden
insgesamt.
Diese vorgenannten Themen sollen zeitnah
unter Beteiligung der Marktbeschicker*innen besprochen und Möglichkeiten
zunächst ergebnisoffen ausgelotet werden. Die Stadtmarketing Hilden GmbH wird
hierzu einladen.
Insofern ist hier auch noch keine
abschließende Tendenz erkennbar, die bereits bei der Erstellung dieser
Sitzungsvorlage verwertbar in die Gebührenkalkulation miteinfließen
könnte.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der
Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die
Beschlussfassung der vorgelegten 23. Nachtragssatzung zu den Hildener
Marktstandsgebühren.
Sollten sich aufgrund der
Gesprächsergebnisse Veränderungen (möglicherweise zunächst im Wege einer
Erprobungsphase) im laufenden Jahr 2023 ergeben, würden sich diese auf das
Betriebsergebnis positiv auswirken und dann als „Überschuss“ in Folgejahren
Berücksichtigung finden. Den Erlass einer weiteren Nachtragssatzung im
laufenden Gebührenjahr 2023 würde es dann nicht zwingend bedürfen.
gez. Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Produkt 020206 |
Marktangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt (Entwurf 2023): (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 ff. |
0202060010 Festsetzung und Überwachung der Wochenmärkte |
432701 |
Benutzungs- gebühren Markt |
85.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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