Betreff
Schulanmeldungen 2023/2024
hier: Schulentwicklungsplanung Grundschule
Vorlage
WP 20-25 SV 51/191
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt, abhängig vom Beratungsverlauf, die Verwaltung ggf. einen Änderungsantrag, wenn der Grundsatzbeschluss zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes erfüllt bleibt, im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss zu stellen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Ausgangslage:

 

Die vom Rat der Stadt Hilden beschlossene Schulentwicklungsplanung für Grundschulen aus dem Jahre 2018 wird nach wie vor jährlich überprüft und ggf. fortgeschrieben.

 

Die festgelegten Zügigkeiten für unsere Grundschulen haben nach wie vor Bestand und können weiterhin die zu erwartenden Schülerzahlen bedienen.

 

Das Konzept OGS 2025 ist Bestandteil der Schulentwicklungsplanung und bietet in Verbindung mit der OGS-Satzung die Grundlage zur Planung und Steuerung der Betreuungsangebote in den Grundschulen.

 

Der Stand 2022:

 

A) Klassenbildung

Aktuell bestehen 19 erste Klassen in den städt. Grundschulen. Die Planung sieht eine Einrichtung von bis zu 22 erste Klassen für das kommende Schuljahr in 2023/2024 vor.

 

B) Die Einrichtung von Betreuungsgruppen:

Die Betreuungssysteme in Grundschulen hatte ursprünglich für 2022 dies vorgesehen:

            48 OGS-Gruppen

            davon 12 OGS 15.00 h- Gruppen

                        36 OGS 16.00 h- Gruppen

            12 VGS 14.30 h- Gruppen

            20 VGS 14.00 h- Gruppen

 

Die Situation:

Die Anmeldungen zu den Grundschulen für das Schuljahr 2023/24 stehen vor dem Abschluss. Die für das aktuelle Schuljahr bestehende Klassenzahl von 19 wird in diesem Jahr überschritten. Insbesondere die zusätzliche Bildung von Klassen an den Verbundschulen Beethovenstraße und Schulstraße lassen beide Schulen vierzügig werden. Dies entspricht der vom Rat der Stadt Hilden beschlossenen Schulentwicklungsplanung.

 

Die Anmeldungen sind inzwischen soweit abgeschlossen, dass lediglich 11 der über 518 Kinder noch nicht angemeldet sind. Diese Kinder finden alle einen Platz an der für sie wohnortnahen Schule, da dort noch Kapazitäten vorhanden sind. Auch Abweichungen davon sind noch möglich. In der Sitzung werden ggf. Veränderungen bekannt gegeben.

 

 

Klassenbildung wie folgt:

 

 

 

Schule

Züge lt. SEP

Züge lt. Anmeldung

Elbsee

2

2

WBS

3

3

WHS

3

3

GVB

4

4

ALS

2

2

Kalstert

2

2

Walder

 2

Schulstr.

4

4

 

 

 

Summe

22

21

(s. Anlage 4)

 

Der Klassenrichtwert weist eine Frequenz von 23 Klassen aus.

 

Ergebnis:

Es ist festzuhalten, dass alle Planzahlen eingehalten werden. Eine Anpassung des Beschlusses ist nicht erforderlich.

 

Das OGS-Konzept 2025 befindet sich im ersten Jahr der Umsetzung.

 

Zurzeit hat die Verwaltung, soweit möglich, die Bedarfe berücksichtigt und umgestellt:

 

47 OGS-Gruppen

            davon 25 OGS 15.00 h- Gruppen

                        22 OGS 16.00 h- Gruppen

            13 VGS 14.30 h- Gruppen

            13 VGS 14.00 h- Gruppen

Eine halbe OGS-Gruppe wurde umgewandelt in eine zusätzliche VGS 14.30 h- Gruppe. Eine halbe Gruppe ist aktuell in der Planung für die Bedarfe der Schulstraße. Daher nur 47 statt 48 OGS-Gruppen.

 

Zur Besetzung der Stellen:

 

Die Zweiten Kräfte in den Gruppen sollen als Fachkräfte geführt werden, um eine angemessene Versorgung vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktlage sicherstellen zu können und die angespannte Haushaltslage zu bedienen.

 

Bedarf:

25 Gruppen 15.00 h

 

25 x 24 Std. ErzieherInnen                = 600 Std./Wo.

25 x 20 Std. Fachkräfte                     = 500 Std./Wo.

 

22 Gruppen 16.00 h

 

22 x 28 Std. ErzieherInnen                = 616 Std./Wo.

22 x 22 Std. Fachkräfte                     = 484 Std./Wo.

 

Summe:          ErzieherInnen             = 1.216 Std/Wo.

Fachkräfte                  =    984 Std/Wo.

 

Stand nach den ersten 10 Monaten der Umsetzung des Konzeptes 2025:

 

Summe:          ErzieherInnen             = 1.537 Std/Wo.

Fachkräfte                  =    758 Std/Wo.

 

Die Summe der Umwandlung in Fachkraftstunden ist bereits relativ weit gediehen. Das Konzept trägt bereits Früchte und eine Evaluation der Maßnahmen wird zum Abschluss der Konzeptzeit erarbeitet.

 

Die Entwicklung für 2023/24:

Die Grundschulleitungen haben im Rahmen der Anmeldungen eine erhöhte OGS-Nachfrage feststellen können. Dies betrifft weitestgehend die beiden Verbund-Schulen, die auch eine erhöhte Zügigkeit verzeichnen.

 

Dieser Entwicklung gilt es hier zu begegnen:

 

Die Differenz zwischen einer OGS-Gruppe 16.00 h und einer OGS-Gruppe 15.00 h liegt in Bezug auf die Arbeitszeit bei jeweils sechs Erzieherstunden je Woche. Zwölf 15.00 h- Gruppen waren geplant, 25 wurden inzwischen gebildet. Also 13 mehr als vorgesehen. Das bedeutet, es sind außerplanmäßig 13 mal 6 Std. frei. Dies ergibt 78 freie Stunden. Damit können zusätzliche 1,5 Gruppen generiert werden. (1,5 mal 50 Std. je Gruppe = 75 Std.).

 

Die aus dem Konzept resultierende Flexibilität auf der einen Seite und die über die geplanten Veränderungen der Ressourcen hinausgehenden Einsparungen führen zu freien Kapazitäten. Unter Einbeziehung der 0,5 Gruppen für die Schulstr. und der 1,5 Gruppen aus den freien Stunden kann die Bildung von 49 statt 48 OGS-Gruppen und 13 statt 12 VGS-14.30 h-Gruppen aus dem bestehendem System geleistet werden. Damit ist der aktuell anstehende Bedarf weitestgehend zu decken.

 

Die Entwicklung an der Verbundschule Kalstert/ Walder Str. ist noch offen. Da aktuell alle Kinder an einem Standort beschult werden und es räumlich sehr eng ist, wird die Gruppenzahl nicht angepasst, eine geringe Überbelegung wird hingenommen. Die Fertigstellung des Standortes Walder Straße ist leider nicht rechtzeitig möglich gewesen.

 

Im Ergebnis kann die Verwaltung mit den zur Verfügung stehenden Bordmitteln die Situation in den Grundschulen zum neuen Schuljahr gestalten.

 

Ein Ausblick:

 

In der Winterzeit ist vor dem Hintergrund des Kriegsgeschehens in Europa und der möglichen Entwicklung der Flüchtlingssituation ein Anstieg der Kinderzahl für die Grundschulen nicht ausgeschlossen. Ob das weiteren Klassenbedarf auslösen wird, bleibt abzuwarten. Auf diese bevorstehenden Ereignisse müsste auch kurzfristig reagiert werden können. Dazu steht die Stadt Hilden in engem Kontakt mit dem Schulamt des Kreises Mettmann. Lösungsansetze sind in Vorbereitung.

 

Selbstverständlich steht auch für die Betreuungsbedarfe in den Grundschulen das Kriegsgeschehen in Europa an und lässt sich so ohne weitere Kenntnisse nur unsicher einschätzen.

 

Die Verwaltung informiert daher, dass an dieser Stelle zwei weitere OGS-Gruppen außerhalb des Konzeptes Sinn machen würden. Dies würde eine zusätzliche Planung von Personal je Gruppe bedeuten:

28    Std./Wo. ErzieherIn

22    Std./Wo. Fachkraft OGS

10,5 Std./Wo. Küchengraft

 

Wie hier verfahren wird, bedarf ebenso der Abstimmung mit dem Schulamt.

 

Konsequenz:

 

Die Verwaltung wird mit den oben als Bordmittel bezeichneten Ressourcen die Grundlage für die Betreuung 2023 bilden. Sollte es politischer Wille sein, die beiden neuen Gruppen vorsorglich einzurichten und sind diese so zu platzieren, dass die mit dem Schulamt Mettmann zu erarbeitenden Lösungen der zu erwartenden Flüchtlingssituation angemessen begegnet werden kann.

 

Ausdrücklich wird auf den finanziellen und personellen Mehrbedarf hingewiesen. Zusätzliche Mittel sind im Haushaltsplanentwurf nicht vorgesehen und sind nur über Änderungsanträge im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie dem Hauptausschuss zu generieren.

 

 

Die Verwaltung verzichtet auf der Grundlage der Haushaltssituation auf eine Erhöhung der Sachmittel für die OGS und wird lediglich die Erhöhung der Erträge und Aufwendungen für die Mittagsverpflegung sowie der Elternbeiträge nachreichen.

 

Die Entwicklung der Betreuungssysteme und bei den Schulanmeldungen für das Schuljahr 2022/23 ergeben sich aus den beigefügten Anlagen.

 

gez.

Dr Claus Pommer

Bürgermeister