Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 AfD-Fraktion: Globaler Minderaufwand
Vorlage
WP 20-25 SV 20/107
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die notwendige Haushaltskonsolidierung zwingt dazu, ein gesetzlich mögliches Sparpotenzial

auszuschöpfen.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

beschließen:

 

Der globale Minderaufwand wird für 2023 auf 1 % der geplanten Aufwendungen erhöht.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Entsprechend der Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes sind die Erträge und Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Höhe und die Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Soweit sie nicht errechenbar sind, sind sie sorgfältig zu schätzen.

 

Darüber hinaus ist es zulässig, im Ergebnisplan eine pauschale Kürzung von Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1 Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen zu veranschlagen (globaler Minderaufwand). Die ordentlichen Aufwendungen setzen sich aus Personalaufwendungen, Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bilanziellen Abschreibungen, Transferaufwendungen und sonstigen ordentlichen Aufwendungen zusammen (Zeilen 11 - 16 des Ergebnisplans). Eine Ausweitung auf den Gesamtaufwand unter Einbeziehung der Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen und außerordentlicher Aufwendungen ist in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen.

 

Bei der Veranschlagung des globalen Minderaufwands handelt es sich um ein Planungsinstrument, das kleinteilige Kürzungen in einzelnen Bereichen ersetzt. Zur Abfederung möglicher Überzeichnungen der Haushaltsanmeldungen wurde im Haushaltsplanentwurf 2023 bereits ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1% von der Summe der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen, Transferaufwendungen und sonstige ordentliche Aufwendungen eingeplant (lt. Entwurf für 2023 = 1,36 Mio €; für 2024 = 1,40 Mio. €; für 2025 = 1,41 Mio. € und für 2026 = 1,42 Mio. €).

 

Die Personalaufwendungen wurden zentral auf Grundlage des fortgeschriebenen Stellenplans und Personalkostenentwicklungen geplant. Dabei wurde bereits ein Vakanz-Abschlag von 4 % berücksichtigt. In den Finanzplanungsjahren ab 2024 wurde lediglich eine prozentuale Steigerungsrate der Personalaufwendungen von 1,5 % eingepreist, diese liegt bereits unterhalb der durchschnittlichen Steigerungsraten in Vorjahren.

 

Die Versorgungsaufwendungen wurden auf Basis der Versicherungsmathematischen Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Heubeck AG vom 11.03.2022 angesetzt, so dass sich auch hier kein weiterer Spielraum für Reduzierungen ergibt.

 

Eine Ausweitung des pauschalen Minderaufwandes auf die Personalaufwendungen über den Vakanz-Abschlag hinaus birgt Risiken für die Flexibilität des Personaleinsatzes. Die aktuelle Arbeitsmarksituation stellt bereits hohe Anforderungen an das Recruiting und die Arbeitnehmerbindung. Gerade aktuell stellt eine flexible Stellenbewirtschaftung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Städten dar - zusätzlich zu den durch Erhalt der souveränen Haushaltswirtschaft vermiedenen Beförderungs- und Wiederbesetzungssperren. Die strategisch ausgerichtete Haushaltspolitik der Stadt Hilden ist Basis für diese aufgeführten Vorteile. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Vorteile aus einer selbstbestimmten Haushaltspolitik für die Personalwirtschaft zu erhalten und keinen pauschalen Minderaufwand bei den Personalaufwendungen über den Vakanz-Abschlag von 4 % hinaus zu einzuplanen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 

Klimarelevanz:

 

keine