Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 AfD-Fraktion: Transparenz Haushalt
Vorlage
WP 20-25 SV 20/106
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Seit Jahren ist festzustellen, dass die Haushaltsplanentwürfe nur sehr sporadisch Begründungen für Haushaltsansätze und allenfalls im Finanzhaushalt enthalten. Dies entspricht nicht dem Gebot von Haushaltswahrheit und vor allem Haushaltsklarheit. So ist u.a. keine Seltenheit (z.B. Produkte 010701, 021301, 040103, 060310), dass bei gleichbleibender Personalstärke in dem Produkt die angesetzten Personalkosten (Zeile 11) um über 40 % steigen sollen, ohne dass hierfür eine Begründung erkennbar ist.

Auch die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen wird nicht begründet, sondern allenfalls in ganzen

Sätzen wiederholt. Als Beispiel soll hier nur IO68260005 dienen. Aus der Begründung ergibt sich

nur, warum die Ersatzbeschaffung in das Jahr 2023 verschoben wurde, aber nicht, warum

überhaupt eine Ersatzbeschaffung erfolgen soll. Die „alten“ Schneepflüge dürften mangels

Schneefalls in den letzten Jahren noch original verpackt auf dem Bauhof lagern.

Dies alles nötigt die Fraktionen zu Fragen in erheblichem Umfang, was nur überflüssige Arbeit bei allen Beteiligten produziert. Mit diesem Antrag wird auch eine Disziplinierung der

Budgetverantwortlichen angestrebt, was letztendlich zu einer kritischen Prüfung der Ausgaben

und dadurch wiederum zu Einsparungen führen soll. Dies trägt dem Gedanken der notwendigen

Haushaltskonsolidierung Rechnung.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

beschließen:

 

1. Im Haushalt 2023 werden die Ausgabeansätze (Zeilen 11 – 17) aus den Zahlen des

(vorläufigen) Jahresabschluss des Jahres 2021 übernommen, es sei denn, der angemeldete

Betrag (= Ansatz im Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser.

 

2. Für die Jahre 2024 ff. werden Haushaltsanmeldungen der Fachämter nicht berücksichtigt,

wenn und soweit sie für Grund und Höhe keine nachvollziehbare Begründung enthalten, die den

Einsatz von Steuergeldern in der begehrten Höhe rechtfertigt. Soweit dies nach Prüfung der

Kämmerei der Fall ist, erfolgt die Übernahme dieser Begründungen in den Haushaltsplanentwurf. Soweit dies nicht der Fall ist, gelten die zuletzt festgestellten Jahresergebnisse insoweit weiter, es sei denn, der angemeldete Betrag (= Ansatz im Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

zu 1.

Übernahme der Ergebnisse des vorläufigen Jahresabschlusses 2021 in den Haushalt 2023 für die Zeile 11 - 17

 

Entsprechend der Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes sind die Erträge und Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Höhe und die Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Soweit sie nicht errechenbar sind, sind sie sorgfältig zu schätzen.

 

Aus der Verfügung der Kämmerin zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023 ergab sich für die Fachämter die Vorgabe, die Aufwendungen pro Produkt unter Einhaltung des Sparsamkeitsprinzips nur in der Höhe anzusetzen, in der sie für die Weiterführung der Aufgaben und zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich notwendig sind unter Berücksichtigung der Produktziele gemäß Haushaltsplan. Die Planwerte für die Aufwendungen sollten ausdrücklich keine Sicherheitszuschläge beinhalten, sondern nur die voraussichtlich erforderlichen Aufwandsermächtigungen.

In die Analyse der voraussichtlich notwendigen Aufwandsermächtigungen und der voraussichtlich anfallenden Erträge sollten auch die Plan-Ist-Abweichungen aus den abgeschlossenen Haushaltsjahren einbezogen werden und es sollte eine wirtschaftliche Aufgabenplanung zur Reduzierung der Aufwandsermächtigungen vorgesehen werden.

Insgesamt wird somit dem Grundsatz der sparsamen Haushaltswirtschaft Rechnung getragen.

 

Die Unterhaltungsaufwendungen und Ersatzbeschaffungen für Festwerte wurden zentral vom Amt für Finanzservice in Abstimmung mit der Kämmerin geplant. Hierbei wurde der Sicherstellung einer langfristigen Nutzung der kommunalen Infrastruktur eine besondere Bedeutung zugeschrieben.

Durch gestörte Lieferketten und Lieferengpässe in Folge der COVID-19-Pandemie und des Ukraine-Kriegs sind erhebliche Kostensteigerungen im Bereich der Energie- und Baukosten entstanden, die in der Haushaltsplanung berücksichtigt wurden. Unterlassene Instandhaltungen ziehen Nutzungseinschränkungen, Gebäudeschäden und schließlich Abschreibungen nach sich. Es stellt sich angesichts der gestiegenen Baukosten die Frage, ob vom Grundsatzbeschluss der Substanzerhaltung Abstand genommen werden sollte und der Ansatz der mittelfristigen Finanzplanung zum Maßstab für den Umfang der Instandhaltung (Modernisierung, energetische Sanierung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Renovierung) gesetzt werden soll mit der Folge, dass nicht mehr alle Instandhaltungsarten ausgeführt werden können. Mit Blick auf die bereits überdurchschnittlich langen Nutzungsdauern des Sachanlagevermögens der Stadt Hilden, die vorhersehbaren Folgen auf die Bau- und Vermögenssubstanz und den Grundsatzbeschluss zur Vermögenserhaltung wurde einer voraussichtlich bedarfsgerechten Instandhaltung weiterhin der Vorzug gegeben und eine Aufstockung des Instandhaltungsbudgets in Folge der Preissteigerungen vorgenommen.

 

Die Personalaufwendungen wurden zentral auf Grundlage des fortgeschriebenen Stellenplans und der bisherigen Personalkostenentwicklungen geplant. Dabei wurde ein Vakanz-Abschlag von 4% abgezogen. Zusätzlich wurden für neue Planstellen ein weiterer Abschlag von 33 % mit Blick auf die Vorlaufzeit bei erstmaliger Besetzung von Planstellen berücksichtigt. In den Finanzplanungsjahren ab 2024 wurde lediglich eine prozentuale Steigerungsrate der Personalaufwendungen von 1,5 % eingepreist, diese liegt bereits unterhalb der durchschnittlichen Steigerungsraten in Vorjahren und preist insofern aufgabenkritische Maßnahmen und Prozessoptimierungen gegenüber dem Personalbestand 2023 ein.

 

Eine Übernahme der (vorläufigen) Ergebnisse des Jahres 2021 für die Zeilen 11 - 17 als Planansatz 2023 würde eine Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen wie Gesetzesänderungen, Aufgabenveränderungen, Tarifabschlüsse, Umsetzung von Gremienbeschlüssen, Preissteigerungen, Umsetzung der Auswirkungen des Kreishaushaltes etc. unmöglich machen.

 

Eine von den Erträgen losgelöste Betrachtung der Aufwendungen wäre darüber hinaus nicht sachgerecht, da in unzähligen Fällen ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (z. B. gebührenfinanzierte Aufwendungen, Gewerbesteuerumlage abhängig von Gewerbesteuer oder Aufwendungen, denen Zuwendungen oder Erstattungen gegenüberstehen).

 

Zur Abfederung möglicher Überzeichnungen der Haushaltsanmeldungen wurde bereits ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1% von der Summe der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen, Transferaufwendungen und sonstige ordentliche Aufwendungen eingeplant (lt. Entwurf für 2023 = 1,36 Mio €; für 2024 = 1,40 Mio. €; für 2025 = 1,41 Mio. € und für 2026 = 1,42 Mio. €).

 

Die Aufgabenerfüllung der Stadt Hilden muss durch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel gesichert sein. Eine Übernahme der Ergebnisse des (vorläufigen) Jahresabschlusses 2021 als Planansätze 2023 für die Zeilen 11 - 17 würde dem entgegenstehen.

 

 

zu 2.

Keine Berücksichtigung von Haushaltsanmeldungen für die Jahre 2024 ff. ohne nachvollziehbare Begründungen und Übernahme der Begründungen in den Haushaltsplanentwurf oder Übernahme des zuletzt festgestellten Jahresergebnisses als Planansatz

 

Bezüglich der Übernahme von Jahresergebnissen aus festgestellten Jahresabschlüssen wird auf die Ausführungen zu 1. verwiesen.

 

Die Darstellung und der Aufbau des Haushaltsplanes der Stadt Hilden geht bereits über die gesetzlich vorgesehenen Mindestanforderungen hinaus. Zulässig wäre eine Darstellung auf Ebene der vorgeschriebenen 17 Produktbereiche. Der Hildener Haushaltsplan ist innerhalb der 17 Produktbereiche bereits in fast 100 Produkte aufgegliedert und bietet so ein hohes Maß an Tranzparenz. Die Pflege dieser Teilplanstruktur ist sehr aufwendig.

 

Alle wesentlichen Grundlagen und die Zielsetzung der Haushaltswirtschaft sind im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf dargestellt.

 

Die Übernahme zusätzlicher Begründungen und Davon-Ausweisungen in die einzelnen Produkte sind in der Finanzsoftware sehr pflegeintensiv und fehleranfällig, da jedes der rd. 100 Produkte separat bearbeitet und gedruckt werden muss und jede Änderung bei Zuordnungen von Geschäftsvorfällen zu Sachkonten und somit zu den Zeilen des Ergebnisplans je Produkt nachvollzogen werden muss. Der Einsatz der Standardeinstellungen und -berichte aus der Software ist dann nicht mehr möglich.

 

Insgesamt wäre ein höherer Einsatz von Personalkapazitäten für die Haushaltsplanung und ggf. ein früherer Beginn des Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsplanentwurf erforderlich, um die in der Gemeindeordnung NRW geforderten Fristen einhalten zu können.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

keine