Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Anhebung des Hebesatzes für Gewerbesteuer
Vorlage
WP 20-25 SV 20/105
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der fiktive Gewerbesteuerhebesatz beträgt in NRW für 2023 416 Punkte.

 

Durch eine Anpassung daran können die Einnahmen der Stadt Hilden um ca. 2,16 Mio. € verbessert werden.

 

Hinweis:

Derzeit haben über 95 % der NRW-Städte einen höheren Gewerbesteuerhebesatz als Hilden. Der durchschnittliche Hebesatz betrug in NRW im letzten Jahr 452 Punkte.

Einer moderaten Erhöhung der Gewerbesteuer steht somit nichts entgegen.

Zudem wird dadurch eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Privathaushalten (Grundsteuer) und Unternehmen erzielt.


Antragstext:

 

Anhebung des Hebesatzes für Gewerbesteuer auf den fiktiven Wert des Landes NRW von 416 Punkten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Hilden weichen von den fiktiven Hebesätzen des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

 

Die fiktiven Hebesätze werden für den kommunalen Finanzausgleich in NRW vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung festgesetzt. Für den Finanzausgleich wird die Steuerkraft einer Kommune mit den fiktiven Hebesätzen berücksichtigt. Von einem tatsächlichen Gewerbesteueraufkommen von 1 Mio. € einer Kommune, die einen Hebesatz von 400 v.H. bei der Veranlagung der Gewerbesteuer herangezogen hat, werden beim Finanzausgleich 1,040 Mio. € berücksichtigt. Der Mehrbetrag entspricht dem Verhältnis zwischen fiktivem und lokalem

Hebesatz (416 % / 400 %).

 

Nach den Bewertungsmaßstäben des Entwurfes des Gemeindefinanzierungsgesetztes NRW 2023 liegt der Finanzierungsbedarf (Ausgangsmesszahl) der Stadt Hilden unterhalb der Steuerkraft der Gemeinde. In 2023 liegt die Steuerkraft 13,5 Mio. € über der Ausgangsmesszahl. Die Stadt Hilden zahlt demnach aus dem Überhang einen Beitrag zum Finanzausgleich mit den anderen Kommunen in NRW.

 

Die in 2023 berücksichtigte Steuerkraft der Stadt Hilden in Höhe von 117.898.967,07 € weicht über die fiktiven Hebesätze vom tatsächlichen Steueraufkommen wie folgt ab:

 

Gewerbesteuer

maßgebliche Steuerkraft gemäß GFG 2023: 63,9 Mio. € (Hebesatz 416 %)

maßgebliche Steuerkraft gemäß Ist-Aufkommen: 61,4 Mio. € (Hebesatz 400 %)

Differenz: 2,5 Mio. €

 

Grundsteuer B

maßgebliche Steuerkraft gemäß GFG 2023: 13,07 Mio. € (Hebesatz 493 %)

maßgebliche Steuerkraft gemäß Ist-Aufkommen: 12,73 Mio. € (Hebesatz 480 %)

Differenz: 0,34 Mio. €

 

Gesamtdifferenz: 2,84 Mio. €

 

Auch von dieser Differenz werden 32,72 % (Hebesatz des Kreises Mettmann gemäß Kreishaushalt 2022/2023) über die Kreisumlage von der Stadt Hilden erhoben. Bezogen auf die Gewerbesteuer alleine beträgt der Mehraufwand für die Kreisumlage aus der Berücksichtigung des abweichenden fiktiven Hebesatzes 0,82 Mio. €.

 

Eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 400 % auf 416 % würde bei gleichbleibenden Gewerbeerträgen der Gewerbetreibenden folgende zusätzlichen Gewerbesteuererträge nach sich ziehen (Der Einfachheit halber wurde das geplante Steueraufkommen ab 2023 prozentual erhöht, obwohl Veranlagungen für Vorjahre noch mit dem bis dahin geltenden Hebesatz erfolgen (Anteil = ca. 20 %).

 

2023: + 2,2 Mio. €

2024: + 2,3 Mio. €

2025: + 2,3 Mio. €

2026: + 2,4 Mio. €

 

Dieser Betrag stünde den Gewerbetreibenden weniger vom erwirtschaften Gewinn zur Verfügung. Die Gewerbesteuerlast für Gewerbetreibende steigt um 4,0 %.

Die Gewerbesteuerumlage als abzuführender Finanzierungsbeitrag an Land und Bund würde jährlich um rd. 0,2 Mio. € steigen. Das Netto-Gewerbeaufkommen würde sich demnach bei Fortführung der obigen Annahmen um durchschnittlich 2,1 Mio. € erhöhen, unter Berücksichtigung des Mehraufwands für die Kreisumlage würde die Verbesserung für das Haushaltsjahr 2023 1,2 Mio. € betragen.

 

Bei der Entscheidung über die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes ist eine Abwägung zwischen der Stärkung der Ertragskraft der Stadt Hilden und der Belastung der Gewerbetreibenden und der daraus resultierenden Minderung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes zu treffen.

 

Hildens überdurchschnittlich hohes Gewerbesteueraufkommen wird zu einem beträchtlichen Teil von 30 bis 50 ertragsstarken Unternehmen geleistet. Hilden profitiert von der Wirtschaftskraft, der Eigenkapitalstärke und der Investitionsfähigkeit sowie der daraus resultierenden Steuerkraft vieler hier ansässiger Unternehmen. Diese Unternehmen spüren Hebesatzveränderungen unmittelbar und können teilweise zeitnah mit Gestaltungsmöglichkeiten oder Verlagerungen reagieren. Auch sind darunter Unternehmen die mit einer Bürofläche von nur einigen hundert m² auskommen und vergleichsweise mobil sind. Nicht nur die „Steueroase“ Monheim spielt dabei eine Rolle. Auch weisen Unternehmen auf den drastischen Unterschied gegenüber Langenfeld hin – in Hilden liegt die Gewerbesteuerbelastung um ein Drittel höher.

 

Die lineare Hochrechnung des Gewerbesteueraufkommens setzt voraus, dass die zu versteuernden Gewerbeerträge gleichbleiben. Ziehen nur ein oder zwei der besonders ertragsstarken Unternehmen aus einer Steuererhöhung Konsequenzen, fällt das Steueraufkommen im Ergebnis niedriger aus.

 

Mittelfristig lässt sich das Gewerbesteueraufkommen mit Hebesatzanpassungen nicht zwingend erhöhen. Vergleiche innerhalb NRW zeigen auf, dass hohe Hebesätze nicht nachhaltig höhere Einnahmen einbringen. Standorte mit niedrigen Steuersätzen gewinnen hingegen regelmäßig Steuerer-träge hinzu. Zudem beeinträchtigt eine Hebesatzerhöhung das Investitionsklima und das positive Image des Wirtschaftsstandortes Hilden.

 

Der steuerliche Wettbewerb in der Region hat sich in den vergangenen Jahren verschärft:

Nicht nur Monheim (Hebesatz 250), auch Leverkusen (250) und Langenfeld (299) bieten mittlerweile niedrigere Hebesätze und betreiben damit eine sehr offensive Ansiedlungspolitik. Unternehmen wiederum nutzen -wie auch Privatmenschen- die gesetzlichen Möglichkeiten der Steueroptimierung. Es wird empfohlen, sich dem Wettbewerb soweit möglich zu stellen, die guten Rahmenbedingungen unseres Wirtschaftsstandortes nicht zu verschlechtern und den Hebesatz nicht zu erhöhen.

 

Nach dem Maßstab des Gemeindefinanzierungsgesetzes übersteigt die Steuerkraft der Stadt Hilden die Finanzmittelbedarfe deutlich. Im Landesvergleich verfügt Hilden bereits über ein überdurchschnittliches Steuer- und Gewerbesteueraufkommen (je Einwohner).

Auch wenn bei diesem Maßstab lokale Besonderheiten nicht berücksichtigt werden, wäre als Schlussfolgerung für die Haushaltskonsolidierung aus der insgesamt sehr hohen Steuerkraft der Stadt Hilden nicht eine Steuererhöhung, sondern eine Erhöhung von Entgelten oder eine Senkung der Ausgaben vorrangig geboten.

 

gez.

Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan (ENTWURF 2023) veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

1601010040 Gewerbesteuer

401300

Gewerbesteuer

54.100.000

2024

1601010040 Gewerbesteuer

401300

Gewerbesteuer

57.200.000

2025

1601010040 Gewerbesteuer

401300

Gewerbesteuer

58.300.000

2026

1601010040 Gewerbesteuer

401300

Gewerbesteuer

59.200.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke