Erläuterungen zum
Antrag:
Inklusion ist im schulischen Bereich zu einem wichtigen Anliegen geworden. Es ist aber genauso wichtig, für Kinder mit Beeinträchtigungen auch im außerschulischen Raum Möglichkeiten zu schaffen, z.B. in den Ferien gemeinsam mit nicht behinderten Kindern neue Erfahrungen zu machen, Anregungen zu erhalten und unbeschwert Spaß miteinander zu haben. Außerdem dient ein solches Angebot auch den berufstätigen Eltern dieser Kinder dazu, während der Ferienzeit weiterhin ihrer Arbeit nachgehen zu können, ohne eine sechswöchige Alternativ – Betreuung organisieren zu müssen.
Ferienaktionen auch für Kinder mit Behinderungen Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen städtischen Ferienaktionen für Kinder, auch Plätze für Kinder mit Behinderungen mit dem zu erforderlichen Personal einzuplanen. Diese Plätze sollen aktiv beworben werden, damit die betroffenen Familien davon erfahren und das Angebot nutzen können.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Themen Inklusion und Integration sind längst auf der Grundlage internationalen und nationalen Rechts selbstverständliche Handlungsgrundlage und Zielsetzung in Schulen aller Bildungsgänge.
Weil die Umsetzung in Einzelfällen auf die Grenzen des Machbaren stößt, die im Alltag von der Verwaltung immer positiv begleitet werden, gibt es hier stets Optimierungsbedarf. Speziell in den Ferienzeiten nehmen alle Kinder aus den städtischen Betreuungsangeboten in den Grundschulen kostenfrei an den Ferienangeboten teil, in den Sommerferien können sich alle Kinder zur Teilnahme anmelden.
Kinder mit Förderbedarfen erhalten für die Schulbesuche einzelfallbezogen Hilfen. Diese gibt es auch in Form der Schulbegleitung während der Unterrichtstage, die Ferienzeiten sind regelmäßig ausgeschlossen.
Wünschen Eltern für diese Kinder eine Teilnahme an den Ferienaktionen der Stadt Hilden, so stoßen die Feriensysteme oft an ihre Grenzen. Daher wäre es wünschenswert, ja notwendig, diesen Kindern die schulbegleitenden Alltagshelfer*innen auch in den Ferien zur Verfügung zu stellen. Die zuständigen Stellen sehen an dieser Stelle keine Rechtsgrundlage, die Kosten zu übernehmen. Es mangelt also an finanziellen Möglichkeiten. Insofern gibt es hier eindeutig eine Lücke für die betroffenen Familien.
Eine gute und zuverlässige Lösung wäre tatsächlich die Bereitstellung finanzieller Ressourcen, Kindern mit den angesprochenen Bedarfen die Teilnahme an Ferienangeboten zu ermöglichen.
Da in aller Regel hier nicht mit eigenem Personal gearbeitet wird, werden die Mittel für Dienstleistungen benötigt.
Die Ferienangebote leistet die Kinder- und Jugendförderung. Hier sollten die Mittel angesiedelt und eingesetzt werden.
Bedarf: Geschätzte Fallzahl: Durchschnittlich ein Fall je Grundschule (7 Stück)
Geschätzte Kosten: Die Fachstelle Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche benennt die Kosten wöchentlich auf 1.200 €
Ansatz: für 11 Ferienwochen 13.200 €, also 92.400 €
Der Mehraufwand ist in den aktuellen Planungen nicht vorgesehen und müsste über die Änderungsliste zur Verfügung gestellt werden.
gez.
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060107 Förderung der
Kinder- und Jugendarbeit |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2023 ff |
060107 |
15 |
Transferaufwendungen |
803.500€ |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2023 ff |
060107 |
15 |
Transferaufwendungen |
895.900€ |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
||||||