Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 Bündnis 90/Die Grünen: Ferienaktionen auch für Kinder mit Behinderungen
Vorlage
WP 20-25 SV 51/188
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Inklusion ist im schulischen Bereich zu einem wichtigen Anliegen geworden. Es ist aber genauso wichtig, für Kinder mit Beeinträchtigungen auch im außerschulischen Raum Möglichkeiten zu schaffen, z.B. in den Ferien gemeinsam mit nicht behinderten Kindern neue Erfahrungen zu machen, Anregungen zu erhalten und unbeschwert Spaß miteinander zu haben. Außerdem dient ein solches Angebot auch den berufstätigen Eltern dieser Kinder dazu, während der Ferienzeit weiterhin ihrer Arbeit nachgehen zu können, ohne eine sechswöchige Alternativ – Betreuung organisieren zu müssen.


Antragstext:

 

Ferienaktionen auch für Kinder mit Behinderungen Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen städtischen Ferienaktionen für Kinder, auch Plätze für Kinder mit Behinderungen mit dem zu erforderlichen Personal einzuplanen. Diese Plätze sollen aktiv beworben werden, damit die betroffenen Familien davon erfahren und das Angebot nutzen können.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Themen Inklusion und Integration sind längst auf der Grundlage internationalen und nationalen Rechts selbstverständliche Handlungsgrundlage und Zielsetzung in Schulen aller Bildungsgänge.

 

Weil die Umsetzung in Einzelfällen auf die Grenzen des Machbaren stößt, die im Alltag von der Verwaltung immer positiv begleitet werden, gibt es hier stets Optimierungsbedarf. Speziell in den Ferienzeiten nehmen alle Kinder aus den städtischen Betreuungsangeboten in den Grundschulen kostenfrei an den Ferienangeboten teil, in den Sommerferien können sich alle Kinder zur Teilnahme anmelden.

 

Kinder mit Förderbedarfen erhalten für die Schulbesuche einzelfallbezogen Hilfen. Diese gibt es auch in Form der Schulbegleitung während der Unterrichtstage, die Ferienzeiten sind regelmäßig ausgeschlossen.

 

Wünschen Eltern für diese Kinder eine Teilnahme an den Ferienaktionen der Stadt Hilden, so stoßen die Feriensysteme oft an ihre Grenzen. Daher wäre es wünschenswert, ja notwendig, diesen Kindern die schulbegleitenden Alltagshelfer*innen auch in den Ferien zur Verfügung zu stellen. Die zuständigen Stellen sehen an dieser Stelle keine Rechtsgrundlage, die Kosten zu übernehmen. Es mangelt also an finanziellen Möglichkeiten. Insofern gibt es hier eindeutig eine Lücke für die betroffenen Familien.

 

Eine gute und zuverlässige Lösung wäre tatsächlich die Bereitstellung finanzieller Ressourcen, Kindern mit den angesprochenen Bedarfen die Teilnahme an Ferienangeboten zu ermöglichen.

 

Da in aller Regel hier nicht mit eigenem Personal gearbeitet wird, werden die Mittel für Dienstleistungen benötigt.

 

Die Ferienangebote leistet die Kinder- und Jugendförderung. Hier sollten die Mittel angesiedelt und eingesetzt werden.

 

Bedarf:                        Geschätzte Fallzahl: Durchschnittlich ein Fall je Grundschule (7 Stück)

Geschätzte Kosten:    Die Fachstelle Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche benennt die Kosten wöchentlich auf 1.200 €

Ansatz:                       für 11 Ferienwochen 13.200 €, also 92.400 €

 

Der Mehraufwand ist in den aktuellen Planungen nicht vorgesehen und müsste über die Änderungsliste zur Verfügung gestellt werden.

 

gez.

Sönke Eichner

1. Beigeordneter

 

 

 

Klimarelevanz:

 

keine


Finanzielle Auswirkungen  

Produktnummer / -bezeichnung

060107 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023 ff

060107

15

Transferaufwendungen

803.500€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023 ff

060107

15

Transferaufwendungen

895.900€

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke