I. Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 vom 20.10.2009. Er macht sich den
Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den Bestätigungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes zu seinem eigenen Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk
der Rechnungsprüfung:
Die
Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für
das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft. In die Prüfung wurden
die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die
Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in
der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der
Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und über den Lagebericht
abzugeben.
Die
Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht
über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände,
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters
der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt.
Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hilden,
den 20. Oktober 2009
Rechnungsprüfung
gez. gez.
Michael Witek Torsten
Schlüter
Leiter des Rechnungs- Rechnungsprüfer
prüfungsamtes der
Stadt Hilden
der Stadt Hilden“
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.
Hilden, den 16. November 2009
Rechnungsprüfungsausschuss
Vorsitzender
(Der Bestätigungsvermerk
während der Sitzung von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.)
II. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom
Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage-
und Rechenschaftsbericht vom 16.06.2009 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach
§ 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom
20.10.2009 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben)
festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2007 vom 16. Juni 2009 wird
hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Der
Jahresüberschuss von 5.358.775,17 € geht in die Allgemeine Rücklage ein.“
III. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:
„1. Der
Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007
entlastet.
2. Der
Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den
Jahresabschluss 2007 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO
NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß
§ 59 Abs. 3 und § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss
dahingehend, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des
Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und
die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar
und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er
mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht
eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt erwecken.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss erstellt über Art und Umfang der Prüfung sowie über
das Ergebnis einen Prüfungsbericht. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk
über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Vor
Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat
ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu
geben.
Das
Prüfungsergebnis ist im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses laut §
101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem
Rat als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entscheidung
über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.
Zur
Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß §
101 Abs. 8 GO NRW des Rechnungsprüfungsamtes, welches abschließend ebenfalls
einen Bestätigungsvermerk abzugeben hat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss berät sodann den nach der Prüfung vom Rechnungsprüfungsamt
erstellten, als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes und entscheidet darüber, ob er sich den
Prüfungsbericht zu eigen macht und somit zu seinem eigenen Prüfungsbericht
erklärt und er dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes durch
Beschluss und die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch die Vorsitzende
/ den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.
Selbstverständlich
ist der Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte
auch eine anders lautende Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das
Rechnungsprüfungsamt zu weiteren Prüfungen auffordern oder sogar das
Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes anders beurteilen und dies in einem
anders lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.
In
dem diesjährigen Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind keine grünen
Seiten eingefügt, die nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes der
vertraulichen Behandlung bedürfen. Insofern ist es nicht erforderlich, dem
Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der
abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.
Auch
hier ist der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Beurteilung und in seiner
Entscheidung unabhängig und könnte selbstverständlich eigene Kriterien
entwickeln, die z.B. für die Zuordnung einzelner Berichtsteile zum gesonderten
- d.h. nichtöffentlichen - Berichtsband maßgebend sind.
Aus
diesem Grunde wird der vorliegende Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung
anheim gestellt.
Die
gesonderte Ergebnisdarstellung (Prüfung der delegierten Sozialhilfeaufgaben 2008)
für den Träger der Sozialhilfe ist für eine der nächsten Sitzungen des
Rechnungsprüfungsausschusses vorgesehen.
Abschließend
danken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes den Mitgliedern
der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice
und dem Stadtkämmerer für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der
langwierigen und nicht einfachen Prüfung dieses ersten Jahresabschlusses, die
auch bei unterschiedlichen Sichtweisen immer positive Arbeitsergebnisse
ermöglicht hat.
An
dieser Stelle sei noch der folgende redaktionelle Hinweis gestattet:
Das
inklusive der Anlagen mehrere hundert Seiten starke Druckexemplar des
Jahresabschlusses 2007 wurde den Mitgliedern des Rates der Stadt Hilden ja
bereits in der letzten Sitzung vor der Sommerpause 2009 ausgehändigt. Aus
diesem Grunde wurde dieses Druckwerk, welches die Anlage zum Prüfungsbericht
und Testat des Jahresabschlusses 2007 darstellt, nur den jetzigen Mitgliedern
des Rechnungsprüfungsausschusses sowie den neuen Ratsmitgliedern als Anlage dieser
Sitzungsvorlage beigelegt. Bitte nehmen Sie Kontakt zum Rechnungsprüfungsamt (Durchwahlen
170, 173 oder 175) oder natürlich zum Amt für Finanzservice (Durchwahlen 202,
203 oder 204) auf, falls Sie ein weiteres Exemplar des ausgedruckten
Jahresabschlusses 2007 inkl. des Lage- und Rechenschaftsberichtes benötigen.
gez. Horst Thiele