Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.11.2022 "Sanierung des Holterhöfchens aus HH 2023 streichen"
Vorlage
WP 20-25 SV 66/064
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Ständig steigende Baukosten, die Schwierigkeit geeignete Baufirmen zu finden sowie personelle Engpässe bei der Stadt Hilden führen dazu, dass sich Baumaßnahmen immer wieder verzögern bzw. zurückgestellt werden.

Um einer Überforderung der Stadt durch zu viele Projekte entgegenzuwirken, sollte vorerst auf eine Sanierung des Holterhöfchens verzichtet werden, zumal diese Maßnahme nicht oberste Priorität genießt.

Außerdem berücksichtigen die vorliegenden Planungsideen aus der Mitte des letzten Jahrzehnts nicht ausreichend die Folgen des Klimawandels.

So würde das ursprünglich beabsichtigte Zuschütten des kleinen Teichs die Aufenthaltsqualität in der unmittelbaren Umgebung verschlechtern.

Eine Neuplanung wäre somit erforderlich. Die Verwaltung sollte deshalb dem UKS im Jahr 2023 zunächst den sanierungsbedürftigsten Bauabschnitt vorstellen. Das weitere Vorgehen ist dann vom Ausschuss festzulegen. Im späteren Verlauf sollte dann das Jugendparlament eingebunden

werden.


Antragstext:

 

Die Sanierung des Holterhöfchens nach dem Masterplan (Gesamtausgabe 1,57 Mio. Euro; 170.000 Euro in 2023) soll aus dem Haushalt gestrichen werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach Beratungen im Schule- und Sportausschuss am 24.02.2011 und im Stadtentwicklungsausschuss am 09.03.2011 bzw. 05.10.2011 wurde der Masterplan zur Sanierung des Holterhöfchens auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/061 „grundsätzlich begrüßt“. Der Masterplan war und ist ein Rahmenplan, der für jeweilige Einzelmaßnahmen keine planerischen Vorgaben enthält, sondern nur die Notwendigkeit der Sanierung deutlich macht und sinnvolle Bearbeitungsabschnitte aufzeigt.

 

Nachdem grundsätzlich mit dem Bau der Stadtwerke Hilden Arena, die Neuerrichtung der Schulhöfe zur Marie-Colinet-Schule und der Helmholtz-Gymnasiums (inkl. neuen Oberstufenzentrums) alle objektbezogenen Freiflächen saniert und neugestaltet sind, muss nun der in die Jahre gekommene Kern des Campus-Geländes - die große Grünanlage - in die heutige Zeit und die heutigen Ansprüche überführt werden.

 

Hier müssen in 2023 Vorentwürfe erarbeitet, abgestimmt und politisch beraten werden.

 

Die Sanierung des Holterhöfchens ist ein stadtprägendes Projekt zur Optimierung der grün-blauen Infrastruktur.

 

Das Gutachten der Firma GEO-NET Umweltconsulting GmbH zur Untersuchung der Klima- und immissionsökologischen Funktionen im Stadtgebiet Hilden, das im August 2009 vorgelegt wurde, bescheinigt dem Hauptfriedhof inkl. der Freifläche Holterhöfchen (insgesamt ca. 100.000 m²) eine klimatische Wirkung, weil diese als Stützpunkt eines mittleren Kaltluftmassenstroms bei autochthonen Wetterlagen zum Heranführen von Kaltluft in die Innenstadt dient.

Das Holterhöfchen ist eine wichtige Grün-Oase in einem sehr stark bebauten urbanen Raum.

Neben der ökologischen und klimatischen Neuausrichtung müssen auch soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Aspekte Berücksichtigung finden.

 

Bei der Überplanung der Grünanlage des Holterhöfchens sollen neueste Erkenntnisse im Städtebau, Klimaschutz, Klimaanpassung, Regenwasserrückhaltung, aber auch innovative Ideen berücksichtigt werden.

Dadurch liegen grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Förderung des Projektes durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) vor.

 

Der Fördermittelantrag "Sanierung und Revitalisierung der innerstädtischen Grün- und Parkanlage Holterhöfchen" zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wurde im Oktober 2022 gestellt. Im Falle eines positiven Bescheides Anfang 2023, wird die Maßnahme mit bis zu 90% der Bausumme gefördert.

 

Der vorliegende Masterplan dient bis zum jetzigen Zeitpunkt als Projektskizze, um Fördergelder zu beantragen, mögliche Ingenieurbüros anzufragen, um Vorentwürfe und Kostenschätzungen erarbeiten zu lassen. Die dargestellten Planungsansätze sind weder verbindlich noch greifen sie einer Detailplanung vor. Die hier aufgeführten Beispiele, wie das Zuschütten des Teiches ist zwar ein erster möglicher Lösungsansatz um unterhaltungs- und damit kostenintensive künstliche ökologisch wenig wertvolle Wasserflächen zu reduzieren, sollen aber nur verdeutlichen, dass der Kreativität wenig Grenzen gesetzt werden.

 

Auf der Fläche der Grünanlage des Holterhöfchens ist auch eine der kurzfristigen Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz vorgeschlagen, da sich innerhalb der Ringwallanlage eine Mulde befindet, die für den Rückhalt von Regenwasser genutzt werden könnte. Da es sich bei der Ringwallanlage allerdings um ein Bodendenkmal handelt, ist eine bauliche Maßnahme zur Bewirtschaftung der vorhandenen Mulden nicht umsetzbar (siehe hierzu auch WP 20-25 SV 66/052). Eine Überprüfung der Muldenlage und zusätzlicher Maßnahmen zum Rückhalt von Niederschlägen, insbesondere bei den immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen, soll im Zuge der Umgestaltung der Grünanlage geprüft und in die Planung integriert werden. Die oberflächliche Versickerung des anfallenden Regenwassers dient dabei nicht nur der Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des natürlichen Wasserkreislaufes, sondern schafft neben Aufenthaltsqualitäten auch ein Bewusstsein für den Umgang mit Regenwasser im dicht besiedelten urbanen Raum bei gleichzeitiger Abkühlung durch eine erhöhte Verdunstungsrate.

 

Bei der weiteren Planung sind auch durch den Bau der Stadtwerke Hilden Arena weggefallene Kapazitäten für den Spiel- und Bolzplatz zu berücksichtigen und ggfs. zu kompensieren.

 

Durch diese unterschiedlichen vielschichtigen Ansprüche, die an diese zentrale innerstädtische Grünfläche gestellt werden, bietet die Planung viele Gestaltungmöglichkeiten.

Eine Optimierung und Verbesserung der Grünanlage für mehr Aufenthaltsqualität, Biodiversität und Nachhaltigkeit ist eine wichtige Maßnahme im Ausbau der grün-blauen Infrastruktur in der Stadt Hilden.

 

Auf Grundlage der vorgenannten Argumente empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

 

Klimaschutz, Klimaanpassung, Regenwasserrückhaltung, Biodiversität und die „Kühlung“ der Innenstadt sind wichtige Aufgaben die im Holterhöfchen umgesetzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101 Grünflächen, Spielplätze u. Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66260043

Sanierung Park Holterhöfchen

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

s. o.

 

Investive Auszahlungen

170.000

2023 VE

 

 

 

1.230.000

2024

 

 

 

666.000

2025

 

 

 

564.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

s. o.

 

Investive Auszahlungen

0

2023 VE

 

 

 

0

2024

 

 

 

0

2025

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke