Erläuterungen zum
Antrag:
1.
Obwohl
als „entarteter Künstler“ verfemt, war er (Anm. Emil Nolde) Rassist, Antisemit
und überzeugter Anhänger des Nationalsozialismus. Im August 1934 bezeugte er
mit seiner Unterschrift unter den Aufruf der Kulturschaffenden, dass er zu des
Führers Gefolgschaft gehöre.
2.
Nolde
war früh der Überzeugung, die „germanische Kunst“ sei allen anderen weit
überlegen. Er wurde 1934 Mitglied einer der verschiedenen
nationalsozialistischen Parteien in Nordschleswig, der Nationalsozialistischen
Arbeitsgemeinschaft Nordschleswig (NSAN). Die konkurrierenden
nationalsozialistischen Parteien wurden 1935 aufgrund von Bemühungen des
Gauleiters Hinrich Lohse in Schleswig-Holstein zur NSDAP-Nordschleswig
(NSDAP-N) zusammengefasst.
3.
Er
distanzierte sich nicht von der nationalsozialistischen Kulturpolitik.
4.
Nolde
war auch antisemitisch eingestellt, wie aus vielen Dokumenten hervorgeht - so
aus den ersten beiden Teillbänden seiner Autobiografie. Im Mai 1933 denunzierte
Nolde den Maler Max Pechstein allein wegen dessen Namens.
5.
Im
Sommer 1933 arbeitete Nolde ein von ihm als „Entjudungsplan“ bezeichetes
Dokument aus, das die Aussiedlung aller „Juden“ aus dem Deutschen Reich betraf.
(Punkte 1-4 aus Wikipedia)
6.
Die
Stadt Hilden sollte sich nicht dem Verdacht aussetzen, nationalistisches und
militaristisches Gedankengut auch nur zu tolerieren.
7.
Im Jahr
2022 benannte die Stadt Haan die Emil-Nolde-Straße in Anni-Alber-Straße um.
Antragstext:
Umbenennung des „Noldeweg“ in Hilden
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der „Noldeweg“
liegt im Hildener Osten und zweigt von der Straße „Kalstert“ nach Süden ab. Der
Noldeweg ist als Anliegerstraße zu klassifizieren, welche als Sackgasse mit
einer Wendeanlage realisiert wurde. Für Fußgänger bestehen von der Wendeanlage
aus eine fußläufige Wegebeziehungen in Richtung Rembrandtweg, Walder Straße und
Feuerbachweg.
Anfang der 1970er
Jahre wurde mit dem Bau des Noldewegs begonnen. Er dient der Erschließung des
in den 70er bis Anfang der 80er Jahren entwickelten Stadtquartiers.
Über den „Noldeweg“
sind 10 Einfamilien- und 15 Mehrfamilienwohnhäuser erschlossen, in denen 437
Personen gemeldet sind. Im Gewerberegister der Stadt Hilden sind 21
Gewerbebetriebe mit Sitz im „Noldeweg“ gemeldet.
Bezüglich des
Verfahrens zur Umbenennung einer Straße in Hilden hat der
Stadtentwicklungsausschuss am 16.04.2008 beschlossen:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, bei Straßenumbenennungen in bebauten Gebieten eine
Bürgerbeteiligung / Anwohnerbeteiligung sicherzustellen, indem eine
Informationsschrift an alle betroffenen Haushalte und Eigentümer nach
Erstberatung im Stadtentwicklungsausschuss versandt wird. Nach Eingang von
Anregungen sind diese im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten und den weiteren
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Dieses Verfahren
ist auch bei einer evtl. Umbenennung des „Noldeweg“ durchzuführen.
In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine durchgeführte Straßenumbenennung
immer mit Kosten und Mühen für die dort anwesenden Gewerbetreibenden, wohnenden
Bürger und die Eigentümer verbunden ist. Erwähnt werden hier beispielhaft die
Beschaffung neuer Personalausweise und die Ummeldung bei allen abgeschlossenen
Versicherungen.
Deshalb strebt die Stadtverwaltung in der Regel nur in den Bereichen „von Amts wegen“ eine Straßenumbenennung an, in denen für Rettungskräfte und Sicherheitspersonal die Gebäude nicht eindeutig, zielgerecht und schnell identifizierbar sind oder eine postalische Adresse allgemein nicht zuzuordnen ist.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Umbenennung einer Straße hat keine Relevanz für das Klima.