Erläuterungen zum
Antrag:
Kultur
ist im Leben einer Stadt von großer Bedeutung.
Sie
ist nicht nur Teil des Freizeitangebots, sondern gibt den Menschen
Lebensfreude, unterstützt die Sinnstiftung des Einzelnen, hilft bei der
Entfaltung der Persönlichkeit und fördert ein entspanntes Miteinander der
Stadtgesellschaft.
Kulturelle
Angebote regen die Auseinandersetzung mit persönlichen und gesellschaftlichen
Fragestellungen an.
Deshalb
ist Kultur unverzichtbar für eine lebendige Demokratie.
Gerade in Zeiten von allgemeinen
Preissteigerungen für die tägliche Lebenshaltung ist es notwendig, auch
kostenlose Kulturangebote verschiedenster Art für unsere Bürgerinnen und Bürger
zu entwickeln und stattfinden zu lassen.
Antragstext:
Die
Verwaltung wird beauftragt, für kulturelle Veranstaltungen im öffentlichen
Raum, die ohne Eintrittsgeld besucht werden können, 25.000 Euro außerhalb des
bestehenden Budgets bereit zu stellen. |
Stellungnahme der
Verwaltung:
Kulturangebote im öffentlichen Raum sind dem Kulturamt insbesondere angesichts aktueller Krisen, mit denen viele Belastungen für die einzelnen Bürger*innen verbunden sind, ein besonderes Anliegen. Die Herausforderungen für den Zusammenhalt innerhalb der Stadtgesellschaft sind der Verwaltung bewusst.
Deshalb sind aktuell in Kooperation mit dem Stadtmarketing sowie auch im Zusammenwirken der einzelnen Bereiche und Einrichtungen des Kulturamtes bereits mehrere Veranstaltungen und Aktionen für 2023 in Planung. Aus der Zusammenarbeit ergeben sich Synergieeffekte in inhaltlicher, organisatorischer und nicht zuletzt finanzieller Hinsicht.
Die Bereitstellung eines zusätzlichen Budgets in der im Antrag genannten Höhe würde die Möglichkeiten hinsichtlich Umfang und Ausgestaltung solcher Angebote selbstverständlich deutlich verbessern. Bei einem positiven Beratungsergebnis des Kulturausschusses können zusätzliche finanzielle Mittel nur über die Änderungsliste zur Verfügung gestellt werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 Kulturelle
Veranstaltungen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
neu |
529100 |
Dienstleistungen |
25.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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