Erläuterungen zum Antrag:
1.
1933
gehörte Heinrich Lersch zu den 88 deutschen Schriftstellern, die das Gelöbnis treuester Gefolgschaft für Adolf
Hitler unterzeichneten
2.
Heinrich
Lersch unterzeichete am 19.08.1934 einen Aufruf der Kulturschaffenden
anlässlich der „Volksbefragung“ zur Vereinigung des Amtes des Reichkanzlers und
Reichspräsidenten in der Person von Adolf Hiltler
3.
Im
August 1935 trat Lersch in die NSDAP (Mitgliedsnummer 3.701.750) ein
(1.-3- Angaben aus Wikipedia)
4.
Heinrich
Lersch gehörte in Wort und Tat zu den Verfechtern kriegerischer Handlungen auf
den Schlachtfeldern des 1. Weltkrieges und danach.
5.
Die
Stadt Hilden sollte sich nicht dem Verdacht aussetzen, nationalistisches und
militaristisches Gedankengut auch nur zu tolerieren.
Antragstext:
Umbenennung der „Heinrich-Lersch-Straße“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die
„Heinrich-Lersch-Straße“ liegt im Hildener Norden und verläuft parallel zur
Gerresheimer Straße und verbindet im Süden die Stockshausstraße und im Norden
die Straße Schalbruch. Die Heinrich-Lersch-Straße besitzt die Funktion einer
Anliegerstraße und dient der inneren Erschließung des Bereiches zwischen
Herderstraße im Westen und Gerresheimer Straße im Osten. Etwa 1960 wurde mit
dem Bau der Straße begonnen. Die abschließende Fertigstellung der
Erschließungsstraße, so wie sie heute bekannt ist, erfolgte 1987.
Über die „Heinrich-Lersch-Straße“
sind 6 Einfamilien- und 9 Mehrfamilienwohnhäuser erschlossen, in denen derzeit
101 Personen gemeldet sind. Im Gewerberegister der Stadt Hilden sind 30
Gewerbebetriebe mit Sitz in der „Heinrich-Lersch-Straße“ gemeldet.
Bezüglich des
Verfahrens zur Umbenennung einer Straße in Hilden hat der
Stadtentwicklungsausschuss am 16.04.2008 beschlossen:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, bei Straßenumbenennungen in bebauten Gebieten eine
Bürgerbeteiligung / Anwohnerbeteiligung sicherzustellen, indem eine Informationsschrift
an alle betroffenen Haushalte und Eigentümer nach Erstberatung im
Stadtentwicklungsausschuss versandt wird. Nach Eingang von Anregungen sind
diese im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten und den weiteren politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Dieses Verfahren
ist auch bei einer evtl. Umbenennung der „Heinrich-Lersch-Straße“
durchzuführen.
In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine durchgeführte Straßenumbenennung
immer mit Kosten und Mühen für die dort anwesenden Gewerbetreibenden, wohnenden
Bürger und die Eigentümer verbunden ist. Erwähnt werden hier beispielhaft die
Beschaffung neuer Personalausweise (mit dem erforderlichen Gang und
Terminfindung im Bürgerbüro) und die Ummeldung bei allen abgeschlossenen Versicherungen.
Deshalb strebt die Stadtverwaltung in der Regel nur in den Bereichen „von Amts wegen“ eine Straßenumbenennung an, in denen für Rettungskräfte und Sicherheitspersonal die Gebäude nicht eindeutig, zielgerecht und schnell identifizierbar sind oder eine postalische Adresse allgemein nicht zuzuordnen ist.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Umbenennung einer Straße hat keine Relevanz für das Klima.