Betreff
Antrag des Ratsmitgliedes Herrn Erbe (fraktionslos) vom 24.10.2022: Umbenennung der Heinrich-Lersch-Straße
Vorlage
WP 20-25 SV 61/102
Aktenzeichen
IV/61.2-620-02-2
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

1.    1933 gehörte Heinrich Lersch zu den 88 deutschen Schriftstellern, die das Gelöbnis treuester Gefolgschaft für Adolf Hitler unterzeichneten

2.    Heinrich Lersch unterzeichete am 19.08.1934 einen Aufruf der Kulturschaffenden anlässlich der „Volksbefragung“ zur Vereinigung des Amtes des Reichkanzlers und Reichspräsidenten in der Person von Adolf Hiltler

3.    Im August 1935 trat Lersch in die NSDAP (Mitgliedsnummer 3.701.750) ein
(1.-3- Angaben aus Wikipedia)

4.    Heinrich Lersch gehörte in Wort und Tat zu den Verfechtern kriegerischer Handlungen auf den Schlachtfeldern des 1. Weltkrieges und danach.

5.    Die Stadt Hilden sollte sich nicht dem Verdacht aussetzen, nationalistisches und militaristisches Gedankengut auch nur zu tolerieren.

 

 

 


Antragstext:

 

Umbenennung der „Heinrich-Lersch-Straße“

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die „Heinrich-Lersch-Straße“ liegt im Hildener Norden und verläuft parallel zur Gerresheimer Straße und verbindet im Süden die Stockshausstraße und im Norden die Straße Schalbruch. Die Heinrich-Lersch-Straße besitzt die Funktion einer Anliegerstraße und dient der inneren Erschließung des Bereiches zwischen Herderstraße im Westen und Gerresheimer Straße im Osten. Etwa 1960 wurde mit dem Bau der Straße begonnen. Die abschließende Fertigstellung der Erschließungsstraße, so wie sie heute bekannt ist, erfolgte 1987.

 

Über die „Heinrich-Lersch-Straße“ sind 6 Einfamilien- und 9 Mehrfamilienwohnhäuser erschlossen, in denen derzeit 101 Personen gemeldet sind. Im Gewerberegister der Stadt Hilden sind 30 Gewerbebetriebe mit Sitz in der „Heinrich-Lersch-Straße“ gemeldet.

 

Bezüglich des Verfahrens zur Umbenennung einer Straße in Hilden hat der Stadtentwicklungsausschuss am 16.04.2008 beschlossen:

 

          „Die Verwaltung wird beauftragt, bei Straßenumbenennungen in bebauten Gebieten eine Bürgerbeteiligung / Anwohnerbeteiligung sicherzustellen, indem eine Informationsschrift an alle betroffenen Haushalte und Eigentümer nach Erstberatung im Stadtentwicklungsausschuss versandt wird. Nach Eingang von Anregungen sind diese im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten und den weiteren politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Dieses Verfahren ist auch bei einer evtl. Umbenennung der „Heinrich-Lersch-Straße“ durchzuführen.

 

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine durchgeführte Straßenumbenennung immer mit Kosten und Mühen für die dort anwesenden Gewerbetreibenden, wohnenden Bürger und die Eigentümer verbunden ist. Erwähnt werden hier beispielhaft die Beschaffung neuer Personalausweise (mit dem erforderlichen Gang und Terminfindung im Bürgerbüro) und die Ummeldung bei allen abgeschlossenen Versicherungen.

 

Deshalb strebt die Stadtverwaltung in der Regel nur in den Bereichen „von Amts wegen“ eine Straßenumbenennung an, in denen für Rettungskräfte und Sicherheitspersonal die Gebäude nicht eindeutig, zielgerecht und schnell identifizierbar sind oder eine postalische Adresse allgemein nicht zuzuordnen ist.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Umbenennung einer Straße hat keine Relevanz für das Klima.