Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 02.11.2022:
Klimaneutralitätsstrategie
Vorlage
WP 20-25 SV IV/022
Aktenzeichen
IV/Stabstelle Klima
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat im Jahr 2011 erstmalig ein integriertes Klimaschutzkonzept für das Stadtgebiet beauftragt. Seit der Fertigstellung des Konzeptes in 2013 wurden auf Grundlage des Abschlussberichtes einige Klimaschutzmaßnahmen in Hilden umgesetzt. Unter anderem wurde eine Klimaschutzmanagerin eingestellt und eine B&R Anlage am Bahnhof Hilden Süd verwirklicht.

In 2019 hat der Rat der Stadt Hilden zudem den Klimanotstand ausgerufen. Damit hat der Rat mehrheitlich anerkannt, dass die Folgen des Klimawandels spürbar zugenommen haben und Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des klimatischen Auswirkungen zu intensivieren sind.

Vor diesem Hintergrund berät der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz zahlreiche Vorschläge zur Klimaanpassung und zu CO2-Minderungspotentialen, die aus Sicht der SPD-Fraktion zwar grundsätzlich förderlich für das Stadtklima sind, aber durch ihre Kleinteiligkeit keinen strukturierten Beitrag dazu leisten, Hilden näher an das Ziel der Klimaneutralität zu bringen. Aus Sicht der SPD ist es nötig, eine Strategie zu entwickeln, um Personalkapazitäten in der Stadtverwaltung und Finanzmittel strategisch zur Zielerreichung der Klimaneutralität in Hilden einzusetzen.

Um diese Strategie zu entwickeln, soll die Stadtverwaltung Hilden eine Zusammenarbeit mit der neuen Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate abschließen. NRW.Energy4Climate steht Kommunen als unterstützende Partnerin zur Seite und hilft, dass Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt erfolgreich umgesetzt werden. Gemeinsam schaffen die Landesgesellschaft und die Kommune passende Rahmenbedingungen für kommunalen Klimaschutz und bauen gleichzeitig bestehende Barrieren in dem Bereich ab. NRW.Energy4Climate bündelt dazu Kräfte und Ressourcen in den vier am stärksten emittierenden Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Verkehr, die gemeinsam für mehr als 90 Prozent der Treibhausgasemissionen in NRW verantwortlich sind.

Dabei beschränkt sich NRW.Energy4Climate nicht nur auf Unterstützung für die Kommune, sondern bietet auch klimatische Beratungsangebote für die lokale Wirtschaft und das Handwerk.

 

Darüber hinaus könnte die Stadt Hilden als Träger von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Klimabildung konzeptionell profitieren. NRW.Energy4Climate bietet Schulen und Kitas verschiedene Angebote rund um das Thema Klimabildung an, um die Themen Energie und Klimaschutz kindgerecht zu vermitteln und Heranwachsenden die Möglichkeit zu geben, sich selbst im Klimaschutz zu engagieren und in dem Bereich zu experimentieren.

Abschließend schlägt die SPD-Ratsfraktion vor, die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz einzuladen, um die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilden kennenzulernen.


Antragstext:

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Rat der Stadt Hilden, nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate eine Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden zu entwickeln. Ziel soll es sein, Klimaschutzbemühungen vor Ort strukturierter zu stärken und dadurch Emissionen in den von Kommunalverwaltung und -politik beeinflussbaren Bereichen schneller zu reduzieren. Dabei soll die Querschnittsaufgabe Klimaschutz als Leitlinie für einen umfassenden kommunalen Transformationsprozess in Hilden verankert werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf Basis der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/150/1 „Erstellung eines Klimaanpassungs- sowie eines Starkregenkonzeptes für Hilden“ hat der Rat in seiner Sitzung am 30.10.2019 einstimmig beschlossen:

„Entsprechend des Vorschlags der Verwaltung wird kein externes Konzept „Klimaschutz/Klimaanpassung“ beauftragt, sondern es wird eine handlungsfelder- und maßnahmenorientierte Vorgehensweise wie in Kapitel 3 der Vorlage beschrieben gewählt.“

Dieser Beschluss bildet die Basis der Arbeit im Bereich „Klimamanagement“.

 

Die Stadtverwaltung legt mit nachfolgender Information die gegenwärtige Strategieausrichtung der Klimaschutzaktivitäten in Hilden vor.

Diese gliedert sich in zwei Bereiche: 1. Ziel und 2. Methode.

 

1.    Ziel - Reduktion der Emissionen

Die Stadt Hilden ist schon seit langer Zeit im Klimaschutz aktiv und hat in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern Maßnahmen umgesetzt. Mit Beitritt zum Klimabündnis („Alianza del Clima“) hat die Stadt die „Resolution des Klima-Bündnis‘“ inkl. der Selbstverpflichtung im Bereich CO2-Reduktion bereits im Jahr 1993 anerkannt. Seitdem werden kontinuierlich Maßnahmen zur Reduktion von CO2 ergriffen.

 

Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN „Klimaneutralität für Hilden spätestens ab 2035“ sowie dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion „Klimaschutzziele der Bundesregierung für 2045 schon möglichst in 2035 zu erreichen“ - siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/018/2 -hat der Rat der Stadt Hilden die Möglichkeit, ein konkretes Klimaschutzziel für die Stadt Hilden zu definieren. Somit könnte ein bisher stetig verfolgtes, aber bislang nicht festgeschriebenes Ziel noch wirksamer in den Fokus rücken und flankiert die bisherigen Anstrengungen umso deutlicher.

 

2.    Methode zur Zielerreichung

Um das Ziel zu erreichen, ist aus Sicht der Verwaltung sowie bisher des Rates eine umfassende und flexible Vorgehensweise erforderlich, welche zahlreiche umsetzungsfähige Aspekte enthält. Der jährlich zum Beschluss stehende Bericht der Klimaschutz- & -anpassungsmaßnahmen macht die Verwaltung handlungsfähig. Mit dieser handlungs- und maßnahmenorientierten Vorgehensweise kommt die Stadtverwaltung der Aufgabe der stetigen CO2-Reduktion sowie des Klimaschutzes nach. Jede Maßnahme durchläuft eine Planung, die Durchführung, eine Überprüfung sowie eine Validierung (PDCA-Zyklus). So ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet.

 

Die Aufgabe des kommunalen Klimaschutzes wird dabei als dauerhafter Prozess verstanden, der innerhalb der Stadtverwaltung einer ämterübergreifenden Begleitung bedarf. Zur Umsetzung kommunaler Klimaschutzbemühungen greift die Stadtverwaltung stets auf ihr kompetentes und wachsendes Akteursnetzwerk zurück. Hierzu zählt u.a. seit Anfang des Jahres 2022 die neue Landesagentur NRW.Energy4Climate, als Nachfolgerin der ehemaligen EnergieAgentur.NRW.

Neben dem regelmäßigen Dialog mit dem für den Kreis Düsseldorf/Mettmann zuständigen Klimanetzwerker, konnten durch diese Kooperation bereits zahlreiche Initiativen bzw. Projekte erfolgreich initiiert und durchgeführt werden. Hierzu zählen auszugsweise u.a.

-       Einführung und Bereitstellung der Programme Klimaschutz-Planer und Kom.EMS als wirksame Tools zur Erfassung und Auswertung Treibhausgas-relevanter Daten und Energieverbräuche sowie dazugehörige Schulungen

-       Förder.Navi, welches Informationen zu angebotenen Förderprogrammen auch speziell für Kommunen bietet

-       Unterstützung bei der Klimaschutzwoche im Kreis Mettmann (17.-24.09.2022), an der die Stadtverwaltung Hilden mit den zwei Aktionstagen „Klimabildungstag“ und „Mobilitätstag“ vertreten war.

-       Impulsvortrag zu Klimabildungsangeboten der NRW.Energy4Climate im Rahmen des Klimaschutzbildungsworkshops vom Kreis Mettmann am 30.05.2022

o   Hinweis: die Bildungsangebote befanden sich zu dem Zeitpunkt noch in der Entwicklung und waren erst ab September 2022 buchbar

-       Kommunalkongress 2022 in der Historischen Stadthalle Wuppertal am 22.09.2022

o   Fachforen u.a. zu Klimaneutralität, kommunale Wärmeplanung oder erneuerbare Energien

-       Diverse Veranstaltungen bzw. Webinare für kommunale Institutionen, aber auch Gewerbetreibende

o   Im Bereich Gewerbe ist die IHK bzw. die Kreishandwerkerschaft durchführendes Organ.

o   Themen sind u.a. die Road Show für „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“

§  Hierzu informiert die städtische Wirtschaftsförderung bspw. über Newsletter

Im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen und die Erreichung von Klimaschutzzielen sollte auch deren spätere Überprüfbarkeit (Controlling) bedacht werden. Die Erstellung einer Treibhausgasbilanz ist deshalb das entscheidende Kriterium, um Emissionsreduktionspfade zu verfolgen.

 

Fazit

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit der umsetzungs- sowie maßnahmenorientierten Erstellung und Fortführung von Best-Practice-Projekten über den Weg der internen Bearbeitung, eine strukturierte, erfolgreiche und zielführende Klimaschutzstrategie verfolgt wird und die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung in Hilden vorangebracht werden kann. Die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren rückt mit Besetzung der Stelle zum Klimamanagement dabei stetig in den Fokus.

 

Finanzielle und organisatorische Auswirkungen

 

Sollte der Rat aufgrund des hier zur Beratung anstehenden Antrags der SPD-Fraktion von seiner bisherigen Beschlusslage abweichen, mit einer handlungsfelder- und maßnahmenorientierten Vorgehensweise die Klimaschutzziele zu erreichen, sind auf Basis einer noch zu entwickelnden neuen Projektbeschreibung zur Erarbeitung einer „Klimaneutralitätsstrategie“ die benötigten finanziellen und organisatorischen bzw. personellen Ressourcen abzuschätzen.
Da aus Sicht der Verwaltung bisher völlig unklar ist, wie eine solche Projektbeschreibung aussehen soll oder könnte, können zum heutigen Zeitpunkt die damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden.

 

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Kommunen tragen einen großen Teil dazu bei, die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern. Deshalb ist es wichtig, dass mit konkreten und gezielten Maßnahmenbündel die kommunale Treibhausgasbilanz verbessert wird. Nur so können Reduktionspfade verfolgt und der Erfolg bei der Erreichung der Klimaschutzziele deutlich werden.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke