Ausbau der grün-blauen Infrastruktur
Begründung zum
Antrag
Der Ausbau der grün-blauen Infrastruktur leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur notwendig gewordenen Klimaanpassung. So trägt mehr Grün und mehr Wasser in der Stadt u.a. dazu bei, dass das Leben an heißen Tagen erträglich bleibt.
Die Schaffung von bienenfreundlichen Wiesen, die Bürger*innen als Vorbild dienen, ist wiederum ein wichtiger Baustein zum Erhalt der Biodiversität.
Förderprogramme und Beratungsangebote sollen dabei die Eigeninitiative von Bürger*innen und Betrieben unterstützen.
Antragstext
Für Maßnahmen zugunsten der grün-blauen Infrastruktur in der Stadt werden zusätzlich 200.000 € zur Verfügung gestellt.
Darunter fallen u.a. Baumpflanzungen an Straßen, in Parks, etc., Dach- und Fassadenbegrünungen auf/an städtischen Gebäuden, Anlegung bienenfreundlicher Wiesen, Maßnahmen für mehr Wasser in der Stadt (Brunnen, offene Wasserflächen, etc.), Förderprogramme und Beratungsangebote für Bürger*innen und Betriebe.
Die Finanzmittel für die einzelnen Maßnahmen sollen im Jahr 2023 nach Vorberatung im jeweiligen Fachausschuss bereitgestellt werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Blau-grüne
Infrastruktur
„Grüne
Infrastruktur, auch blau-grüne Infrastruktur genannt, beschreibt ein
strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen mit
unterschiedlicher naturräumlicher Ausstattung auf verschiedenen Maßstabsebenen.
…
Grüne
Infrastruktur beschreibt alle Elemente eines Netzwerks von verbundenen
Grünflächen und schafft die räumliche Grundlage für eine nachhaltige Nutzung
der Ökosysteme und ihrer Leistungen. Dabei werden geschützte Gebiete zusammen
mit der bestehenden Landschaft in ein gemeinsames System eingebunden. Einige
dieser Elemente können Wiederaufforstungen, grüne Brücken, Dächer oder Wände
sein. Durch eine strategische Raumplanung wird der Natur gezielt Platz
zurückgegeben, um den Erhalt von Biodiversität und ökosystemarer Leistungen zu
fördern. Im Zuge dieser Planung werden beispielsweise bestehende Schutzgebiete
wie Natura-2000-Gebiete identifiziert und anschließend sogenannte Pufferzonen
um diese Gebiete herum entwickelt sowie Verbindungen zwischen den einzelnen
Gebieten geschaffen. Diese Verbindungen können Trittsteine, Grünbrücken oder
auch Ökokorridore sein. Ein weiteres Instrument, welches hier genutzt werden
kann, ist die Vernetzung von Biotopen, auch Biotopverbund genannt, welches
ebenfalls den Erhalt und das Überleben bestimmter Tierarten sichert, indem
Verbindungen zwischen einzelnen Biotopen geschaffen werden.
Das Einrichten
multifunktionaler Gebiete kann ebenfalls eine Maßnahme der Grünen Infrastruktur
sein. Dabei werden verschiedene, miteinander kompatible Nutzungsweisen
kombiniert. In diesen Gebieten können beispielsweise Auswirkungen des
Klimawandels gemindert und gleichzeitig Erholungs- und Ausgleichsflächen
geschaffen werden. Neben der Multifunktionalität, können auch ökonomische
Argumente für Grüne Infrastruktur angeführt werden. Trotz hoher Kosten zum
Beispiel für ein Programm zur Flutprävention bspw. durch Deichrückverlegungen
und eine einhergehende Renaturierung sind die entstehenden Kosten im Vergleich
zu denen, die durch Flutschäden entstehen relativ gering und schützen das Gebiet
und auch weitere Gebiete stromabwärts nachhaltig vor Überschwemmungen. Auch die
Kosten, die entstehen würden, wenn Ökosystemleistungen künstlich ersetzt werden
müssen, wären enorm. Die Renaturierung von Auen beispielsweise bietet
kostengünstigeren und naturnäheren Hochwasserschutz als künstlich angelegte
Schutzmaßnahmen.
Eine besondere
Rolle spielt Grüne Infrastruktur in städtischen Gebieten. Hier ist die
Zerstückelung der Grünflächen durch Versiegelung bspw. durch Verkehrs- und
Gebäudeinfrastruktur und damit einhergehend der Biodiversitätsverlust besonders
stark ausgeprägt. Jedoch können gerade in Städten vielfältige
Ökosystemleistungen bereitgestellt werden, wenn das Konzept der Grünen
Infrastruktur verfolgt wird. Beispielsweise kann die Luftqualität durch Parks
und Grünflächen deutlich verbessert werden. Auch bewachsene Hauswände können
einen großen Beitrag leisten, indem sie die Wärme absorbieren, welche durch die
(sommerliche) Sonneneinstrahlung auf die Häuser entsteht. Diese grünen Wände
tragen u. a. dazu bei, dass der Effekt der städtischen „Hitzeinseln“ verringert
wird.
Besondere
Klimawirksamkeit erreicht das Prinzip der blau-grünen Architektur. Dabei werden
hydrologische Elemente wie beispielsweise Maßnahmen zur Starkregenvorsorge und
urbanes Wassermanagement mit Grünelementen integriert geplant. Diese
Vorgehensweise schafft Schnittstellen, um Wasserbedarf und Wasseraufkommen
synergetisch zu verbinden. Die intensive Bewässerung hat eine höhere
Verdunstungsleistung zur Folge, was wiederum die kühlende und filternde Wirkung
der Vegetation verbessert.“
Auszug aus Wikipedia: „Grüne Infrastruktur“, heruntergeladen am 10.11.2022
Im Sinne dieser Beschreibung sind im Gebiet der Stadt
Hilden im Aufgabenbereich der Unterhaltung und Weiterentwicklung der
blau-grünen Infrastruktur der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) und der
Kreis Mettmann als Untere Naturschutzbehörde sowie als Untere Wasserbehörde
wesentliche Akteure.
Der BRW unterhält die Gewässer mit ihren Randstreifen, die in Hilden ein
wesentliches Rückgrat des blau-grünen Infrastrukturnetzwerkes bilden.
Die Untere Naturschutzbehörde zeichnet sich mit ihren Geschäftsbesorgern im
Bereich Unterhaltung bzw. Erhalt der Landschaftsschutzgebiete - wie z.B. dem
Haus Bürgel - und in Zusammenarbeit mit der Forstabteilung des Tiefbau- und
Grünflächenamtes für den Erhalt und Pflege der blau-grünen Infrastruktur im
sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB verantwortlich.
Blau-grüne
Infrastruktur innerhalb des Siedlungsbereichs
Innerhalb des Siedlungsbereiches wurden und werden Maßnahmen zur Instandhaltung der vorhandenen und - wenn möglich und sinnvoll - zum Ausbau der blau-grünen Infrastruktur von der Stadt erarbeitet und umgesetzt. Innerhalb der Stadtverwaltung sind diese Maßnahmen in der Regel Teil der Verwaltungsaufgaben im Bereich Zentraler Bauhof, Tiefbau- und Grünflächenamt und Stadtplanung.
Durch die Erstellung von strategischen Konzepten zur ganzheitlichen
Betrachtung der wasser- und klimasensiblen Projektplanung - wie z.B. Koordinierung
der Maßnahmen zu Starkregen- und Überflutungsschutz, der Erschließung
innerstädtischer Grünpotenziale und die Prüfung der wasser-und
klimasensiblen Straßenraumgestaltung - werden Synergien erschlossen.
Viele Projekte für die derzeitigen und zukünftigen Bemühungen für eine Optimierung der blau-grünen Infrastruktur können beispielhaft genannt werden:
- Relaunch des Stadtparks,
- Sanierung der Grünanlage Holterhöfchen (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/064),
- Fassadenbegrünung des Ostgiebels des Bürgerhauses,
- Projekte zur Vorbeugung und Reduzierung von Starkregen- und Überflutungsrisiken und
- Entwicklung neuer Konzepte für wasser-und klimasensible Straßenraumgestaltung
- Projekt zur Pflanzung von 100 zusätzlichen klimaangepassten Straßenbäumen,
- Entwicklung einzelner Grünflächen zu Trittsteinbiotopen
Projekte zur Vorbeugung und Reduzierung von Starkregen-
und Überflutungsrisiken
Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung hinsichtlich dem Umgang mit Starkregenereignissen sollen kurzfristig umgesetzt werden.
Auf Grundlage der Starkregenrisikokarte ist die Verwaltung mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/021/2 beauftragt worden, einen Katalog für kurzfristige Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse des Katalogs wurden im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 19.05.2022 präsentiert. Die in einem Maßnahmenkonzept zusammengefassten kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen zu Starkregen- und Überflutungsschutz, werden auf ihre tatsächliche Umsetzbarkeit überprüft (siehe hierzu auch SV 66/052) und wenn möglich sofort umgesetzt. Für komplexe Maßnahmen werden entsprechende Planungen durchgeführt und beauftragt.
Jedoch liegen für diesen Teilbereich derzeit keine Planunterlagen oder Kostenberechnungen vor, die die Grundlage zu Einstellung von Mitteln in den Haushalt bilden.
Projekt zur Pflanzung von 100 zusätzlichen
klimaangepassten Straßenbäumen
Projekte wie die Schaffung neuer und Sanierung bestehender Straßenbaumstandorte könnten weiter fortgeführt und erweitert werden.
Entwicklung einzelner Grünflächen zu Trittsteinbiotopen
Auch das konkrete Projekt zur Ertüchtigung der Altlastenfläche Heinrich-Heine-Straße / Ellerstraße könnte fortgesetzt werden. - Nach Fertigstellung des nördlichen Teils und Anlage einer Obst- und Blühwiese, ist der südliche Bereich noch zu überarbeiten. Der Baumbestand muss ausgelichtet werden. Anschließend wäre die Anlage einer Insektennährgehölzwiese mit Strauchpflanzung und Insektenhotel möglich. Eine Nachpflanzung von Bäumen ist aufgrund der Bodenbelastung nicht möglich.
Entwicklung neuer
kommunaler Förderprogramme:
Bei der Förderung
von Maßnahmen auf privaten Grundstücken handelt es sich um eine freiwillige
Leistung, die den ohnehin schon angespannten Haushalt der Stadt Hilden noch
zusätzlich belastet.
Durch die Auflegung
eines Förderprogramms entsteht ein nicht unerheblicher zusätzlicher Aufwand für
die Verwaltung, für den keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. So
sind zunächst Richtlinien für das Förderprogramm zu entwickeln und im Rat
abzustimmen. Neben diesem einmaligen Aufwand sind eventuelle Förderanträge zu
prüfen und verwaltungsmäßig abzuwickeln. Im Nachgang sind zwangsläufig auch
Ortsbesichtigungen und Überprüfungen erforderlich, die nur durch entsprechend
ausgebildete Fachkräfte durchgeführt werden können. Insbesondere der zeitliche
Aufwand für die nachgeordneten regelmäßigen Kontrollen hinsichtlich der
Erhaltungspflicht der Maßnahmen löst aus Sicht der Verwaltung einen
beträchtlichen zeitlichen Aufwand aus.
Beratungsangebote
für Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe
Neben den Beratungsangeboten, die u.a. im Rathaus durch den Beratungsstützpunkt der Verbraucherzentrale oder der Umwelt- und Energieberatung der IHK Düsseldorf bereits existieren, wurde im Rahmen der Beratung zu Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen beschlossen (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/017) -, dass die Verwaltung umweltbezogene Informationen und Beratungsangebote öffentlichkeitswirksam auf ihrer Internetseite aufbereitet.
Unter Punkt „G.neu Schaffung einer zentralen Informationsplattform zu
Klimaschutz- und -anpassungsthematiken in Hilden“ soll - - eine digitale
Informationsplattform für Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe und lokalen
Akteure entstehen. Diese verschafft einen gut aufbereiteten und zielgruppengerechten
Überblick über zentrale Angebote und stellt Informationsmaterialien, Karten und
Links zu Portalen (bspw. Solar- und Gründachkataster des LANUVs) bereit.
Inzwischen konnte die Klimaschutzmanagerin eine neue Rubrik
„Klima(-schutz)“ auf der städtischen Homepage platzieren. Hierunter wurden
bereits einige Inhalte und Informationsmaterialien u.a. zu den Themen
Dachbegrünung, Bepflanzung von Grundstücken, Photovoltaikanlagen sowie
Gebäudesanierung bereitgestellt. Darüber hinaus wird auf Beratungsangebote aufmerksam
gemacht und Links zu Portalen wie dem Solar- und Gründachkataster des LANUVs
bereitgestellt.
Mit Release der neu zu erstellenden Homepage der Stadt sollen zukünftig
u.a. auch Informationen zu Förderangeboten des Bundes und Landes aufbereitet
werden.
Fazit:
Zusätzliche pauschal bereitgestellte Mittel können vor dem Hintergrund des Umfangs der heutigen Projekte und der personellen Ressourcen in den verantwortlichen Bereichen nicht dabei helfen, die bestehenden innovativen Ansätze weiter auszubauen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Der weitere Ausbau einer funktionsfähigen und belastbaren blau-grünen Infrastruktur kann einen wesentlichen Anteil zu Klimafolgenanpassung beitragen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 Grünflächen,
Spielplätze u. Fließgewässer |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2023 |
|
|
|
200.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
||||||