Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022:
Ausbau der grün-blauen Infrastruktur
Vorlage
WP 20-25 SV 66/063
Art
Antragsvorlage Haushalt

Begründung zum Antrag

 

Der Ausbau der grün-blauen Infrastruktur leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur notwendig gewordenen Klimaanpassung. So trägt mehr Grün und mehr Wasser in der Stadt u.a. dazu bei, dass das Leben an heißen Tagen erträglich bleibt.

Die Schaffung von bienenfreundlichen Wiesen, die Bürger*innen als Vorbild dienen, ist wiederum ein wichtiger Baustein zum Erhalt der Biodiversität.

Förderprogramme und Beratungsangebote sollen dabei die Eigeninitiative von Bürger*innen und Betrieben unterstützen.


Antragstext

 

Für Maßnahmen zugunsten der grün-blauen Infrastruktur in der Stadt werden zusätzlich 200.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Darunter fallen u.a. Baumpflanzungen an Straßen, in Parks, etc., Dach- und Fassadenbegrünungen auf/an städtischen Gebäuden, Anlegung bienenfreundlicher Wiesen, Maßnahmen für mehr Wasser in der Stadt (Brunnen, offene Wasserflächen, etc.), Förderprogramme und Beratungsangebote für Bürger*innen und Betriebe.

 

Die Finanzmittel für die einzelnen Maßnahmen sollen im Jahr 2023 nach Vorberatung im jeweiligen Fachausschuss bereitgestellt werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Blau-grüne Infrastruktur

 

„Grüne Infrastruktur, auch blau-grüne Infrastruktur genannt, beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen mit unterschiedlicher naturräumlicher Ausstattung auf verschiedenen Maßstabsebenen. …

 

Grüne Infrastruktur beschreibt alle Elemente eines Netzwerks von verbundenen Grünflächen und schafft die räumliche Grundlage für eine nachhaltige Nutzung der Ökosysteme und ihrer Leistungen. Dabei werden geschützte Gebiete zusammen mit der bestehenden Landschaft in ein gemeinsames System eingebunden. Einige dieser Elemente können Wiederaufforstungen, grüne Brücken, Dächer oder Wände sein. Durch eine strategische Raumplanung wird der Natur gezielt Platz zurückgegeben, um den Erhalt von Biodiversität und ökosystemarer Leistungen zu fördern. Im Zuge dieser Planung werden beispielsweise bestehende Schutzgebiete wie Natura-2000-Gebiete identifiziert und anschließend sogenannte Pufferzonen um diese Gebiete herum entwickelt sowie Verbindungen zwischen den einzelnen Gebieten geschaffen. Diese Verbindungen können Trittsteine, Grünbrücken oder auch Ökokorridore sein. Ein weiteres Instrument, welches hier genutzt werden kann, ist die Vernetzung von Biotopen, auch Biotopverbund genannt, welches ebenfalls den Erhalt und das Überleben bestimmter Tierarten sichert, indem Verbindungen zwischen einzelnen Biotopen geschaffen werden.

 

Das Einrichten multifunktionaler Gebiete kann ebenfalls eine Maßnahme der Grünen Infrastruktur sein. Dabei werden verschiedene, miteinander kompatible Nutzungsweisen kombiniert. In diesen Gebieten können beispielsweise Auswirkungen des Klimawandels gemindert und gleichzeitig Erholungs- und Ausgleichsflächen geschaffen werden. Neben der Multifunktionalität, können auch ökonomische Argumente für Grüne Infrastruktur angeführt werden. Trotz hoher Kosten zum Beispiel für ein Programm zur Flutprävention bspw. durch Deichrückverlegungen und eine einhergehende Renaturierung sind die entstehenden Kosten im Vergleich zu denen, die durch Flutschäden entstehen relativ gering und schützen das Gebiet und auch weitere Gebiete stromabwärts nachhaltig vor Überschwemmungen. Auch die Kosten, die entstehen würden, wenn Ökosystemleistungen künstlich ersetzt werden müssen, wären enorm. Die Renaturierung von Auen beispielsweise bietet kostengünstigeren und naturnäheren Hochwasserschutz als künstlich angelegte Schutzmaßnahmen.

 

Eine besondere Rolle spielt Grüne Infrastruktur in städtischen Gebieten. Hier ist die Zerstückelung der Grünflächen durch Versiegelung bspw. durch Verkehrs- und Gebäudeinfrastruktur und damit einhergehend der Biodiversitätsverlust besonders stark ausgeprägt. Jedoch können gerade in Städten vielfältige Ökosystemleistungen bereitgestellt werden, wenn das Konzept der Grünen Infrastruktur verfolgt wird. Beispielsweise kann die Luftqualität durch Parks und Grünflächen deutlich verbessert werden. Auch bewachsene Hauswände können einen großen Beitrag leisten, indem sie die Wärme absorbieren, welche durch die (sommerliche) Sonneneinstrahlung auf die Häuser entsteht. Diese grünen Wände tragen u. a. dazu bei, dass der Effekt der städtischen „Hitzeinseln“ verringert wird.

 

Besondere Klimawirksamkeit erreicht das Prinzip der blau-grünen Architektur. Dabei werden hydrologische Elemente wie beispielsweise Maßnahmen zur Starkregenvorsorge und urbanes Wassermanagement mit Grünelementen integriert geplant. Diese Vorgehensweise schafft Schnittstellen, um Wasserbedarf und Wasseraufkommen synergetisch zu verbinden. Die intensive Bewässerung hat eine höhere Verdunstungsleistung zur Folge, was wiederum die kühlende und filternde Wirkung der Vegetation verbessert.“

Auszug aus Wikipedia: „Grüne Infrastruktur“, heruntergeladen am 10.11.2022

 

Im Sinne dieser Beschreibung sind im Gebiet der Stadt Hilden im Aufgabenbereich der Unterhaltung und Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) und der Kreis Mettmann als Untere Naturschutzbehörde sowie als Untere Wasserbehörde wesentliche Akteure.
Der BRW unterhält die Gewässer mit ihren Randstreifen, die in Hilden ein wesentliches Rückgrat des blau-grünen Infrastrukturnetzwerkes bilden.
Die Untere Naturschutzbehörde zeichnet sich mit ihren Geschäftsbesorgern im Bereich Unterhaltung bzw. Erhalt der Landschaftsschutzgebiete - wie z.B. dem Haus Bürgel - und in Zusammenarbeit mit der Forstabteilung des Tiefbau- und Grünflächenamtes für den Erhalt und Pflege der blau-grünen Infrastruktur im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB verantwortlich.

 

Blau-grüne Infrastruktur innerhalb des Siedlungsbereichs

 

Innerhalb des Siedlungsbereiches wurden und werden Maßnahmen zur Instandhaltung der vorhandenen und - wenn möglich und sinnvoll - zum Ausbau der blau-grünen Infrastruktur von der Stadt erarbeitet und umgesetzt. Innerhalb der Stadtverwaltung sind diese Maßnahmen in der Regel Teil der Verwaltungsaufgaben im Bereich Zentraler Bauhof, Tiefbau- und Grünflächenamt und Stadtplanung.

 

Durch die Erstellung von strategischen Konzepten zur ganzheitlichen Betrachtung der wasser- und klimasensiblen Projektplanung - wie z.B. Koordinierung der Maßnahmen zu Starkregen- und Überflutungsschutz, der Erschließung innerstädtischer Grünpotenziale und die Prüfung der wasser-und klimasensiblen Straßenraumgestaltung - werden Synergien erschlossen.

 

Viele Projekte für die derzeitigen und zukünftigen Bemühungen für eine Optimierung der blau-grünen Infrastruktur können beispielhaft genannt werden:

  • Relaunch des Stadtparks,
  • Sanierung der Grünanlage Holterhöfchen (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/064),
  • Fassadenbegrünung des Ostgiebels des Bürgerhauses,
  • Projekte zur Vorbeugung und Reduzierung von Starkregen- und Überflutungsrisiken und
  • Entwicklung neuer Konzepte für wasser-und klimasensible Straßenraumgestaltung
  • Projekt zur Pflanzung von 100 zusätzlichen klimaangepassten Straßenbäumen,
  • Entwicklung einzelner Grünflächen zu Trittsteinbiotopen

 

Projekte zur Vorbeugung und Reduzierung von Starkregen- und Überflutungsrisiken

 

Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung hinsichtlich dem Umgang mit Starkregenereignissen sollen kurzfristig umgesetzt werden.

Auf Grundlage der Starkregenrisikokarte ist die Verwaltung mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/021/2 beauftragt worden, einen Katalog für kurzfristige Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse des Katalogs wurden im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 19.05.2022 präsentiert. Die in einem Maßnahmenkonzept zusammengefassten kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen zu Starkregen- und Überflutungsschutz, werden auf ihre tatsächliche Umsetzbarkeit überprüft (siehe hierzu auch SV 66/052) und wenn möglich sofort umgesetzt. Für komplexe Maßnahmen werden entsprechende Planungen durchgeführt und beauftragt.

 

Jedoch liegen für diesen Teilbereich derzeit keine Planunterlagen oder Kostenberechnungen vor, die die Grundlage zu Einstellung von Mitteln in den Haushalt bilden.

 

Projekt zur Pflanzung von 100 zusätzlichen klimaangepassten Straßenbäumen

 

Projekte wie die Schaffung neuer und Sanierung bestehender Straßenbaumstandorte könnten weiter fortgeführt und erweitert werden.

 

Entwicklung einzelner Grünflächen zu Trittsteinbiotopen

 

Auch das konkrete Projekt zur Ertüchtigung der Altlastenfläche Heinrich-Heine-Straße / Ellerstraße könnte fortgesetzt werden. - Nach Fertigstellung des nördlichen Teils und Anlage einer Obst- und Blühwiese, ist der südliche Bereich noch zu überarbeiten. Der Baumbestand muss ausgelichtet werden. Anschließend wäre die Anlage einer Insektennährgehölzwiese mit Strauchpflanzung und Insektenhotel möglich. Eine Nachpflanzung von Bäumen ist aufgrund der Bodenbelastung nicht möglich.

 

Entwicklung neuer kommunaler Förderprogramme:

 

Bei der Förderung von Maßnahmen auf privaten Grundstücken handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die den ohnehin schon angespannten Haushalt der Stadt Hilden noch zusätzlich belastet.

 

Durch die Auflegung eines Förderprogramms entsteht ein nicht unerheblicher zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung, für den keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. So sind zunächst Richtlinien für das Förderprogramm zu entwickeln und im Rat abzustimmen. Neben diesem einmaligen Aufwand sind eventuelle Förderanträge zu prüfen und verwaltungsmäßig abzuwickeln. Im Nachgang sind zwangsläufig auch Ortsbesichtigungen und Überprüfungen erforderlich, die nur durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte durchgeführt werden können. Insbesondere der zeitliche Aufwand für die nachgeordneten regelmäßigen Kontrollen hinsichtlich der Erhaltungspflicht der Maßnahmen löst aus Sicht der Verwaltung einen beträchtlichen zeitlichen Aufwand aus.

 

Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe

 

Neben den Beratungsangeboten, die u.a. im Rathaus durch den Beratungsstützpunkt der Verbraucherzentrale oder der Umwelt- und Energieberatung der IHK Düsseldorf bereits existieren, wurde im Rahmen der Beratung zu Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen beschlossen (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/017) -, dass die Verwaltung umweltbezogene Informationen und Beratungsangebote öffentlichkeitswirksam auf ihrer Internetseite aufbereitet.

Unter Punkt „G.neu Schaffung einer zentralen Informationsplattform zu Klimaschutz- und -anpassungsthematiken in Hilden“ soll - - eine digitale Informationsplattform für Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe und lokalen Akteure entstehen. Diese verschafft einen gut aufbereiteten und zielgruppengerechten Überblick über zentrale Angebote und stellt Informationsmaterialien, Karten und Links zu Portalen (bspw. Solar- und Gründachkataster des LANUVs) bereit.

Inzwischen konnte die Klimaschutzmanagerin eine neue Rubrik „Klima(-schutz)“ auf der städtischen Homepage platzieren. Hierunter wurden bereits einige Inhalte und Informationsmaterialien u.a. zu den Themen Dachbegrünung, Bepflanzung von Grundstücken, Photovoltaikanlagen sowie Gebäudesanierung bereitgestellt. Darüber hinaus wird auf Beratungsangebote aufmerksam gemacht und Links zu Portalen wie dem Solar- und Gründachkataster des LANUVs bereitgestellt.

Mit Release der neu zu erstellenden Homepage der Stadt sollen zukünftig u.a. auch Informationen zu Förderangeboten des Bundes und Landes aufbereitet werden.

 

 

Fazit:

 

Zusätzliche pauschal bereitgestellte Mittel können vor dem Hintergrund des Umfangs der heutigen Projekte und der personellen Ressourcen in den verantwortlichen Bereichen nicht dabei helfen, die bestehenden innovativen Ansätze weiter auszubauen.

 

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Der weitere Ausbau einer funktionsfähigen und belastbaren blau-grünen Infrastruktur kann einen wesentlichen Anteil zu Klimafolgenanpassung beitragen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101 Grünflächen, Spielplätze u. Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

 

 

 

200.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke