Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung über die Unterbringungssituation in Übergangsheimen und
Notunterkünften der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
Allgemeines:
Für die Unterbringung von obdachlosen Menschen und
zugewiesenen und zu versorgenden Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie
ausländischen Flüchtlingen hält die Stadt in ausreichendem Maße Übergangsheime
und Notunterkünfte vor.
Die Versorgungssituation in Hilden ist aufgrund
ausreichender Vorsorge sowohl hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten als
auch der Betreuung in den vergangen Jahren gut.
Dies wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Schule,
Sport und Soziales in den vergangen Jahren, letztmalig am 12.6.2008 berichtet. Als notwendig wurde
dabei auch jeweils das Vorhalten von Unterbringungsreserven dargestellt.
Entsprechend dem Rückgang der Zahl der unterzubringenden Personen erfolgte
sukzessiv ein behutsamer Abbau von Unterbringungskapazitäten, zuletzt die
Aufgabe der Übergangsheime Breddert (2005), Benrather Straße und Hofstraße
(beide 2006) und zuletzt Grünstraße (2007).
Die gegenwärtige Zahl der untergebrachten Personen in
den Übergangsheimen und Notunterkünften der Stadt Hilden ist aus der
nachfolgenden Aufstellung (Stand 30.9.2009) ersichtlich:
Adresse |
Aussiedler tatsächliche Belegung |
Ausl.
Flüchtlinge tatsächliche Belegung |
Obdachlose tatsächliche Belegung |
Gesamt |
Hegelstraße |
6 |
|
5 |
11 |
Forststraße |
|
35 |
|
35 |
Hans-Sachs-Straße |
|
25 |
|
25 |
Richrather Straße |
|
|
11 |
11 |
Krabbenburg |
|
|
3 |
3 |
Oststraße |
|
|
34 |
34 |
Gesamt |
6 |
60 |
53 |
119 |
Entwicklung:
Personen:
Die Zahl der untergebrachten Personen hat sich in den
einzelnen Bereichen unterschiedlich wie nachfolgend dargestellt entwickelt:
Personenkreis |
1994 |
1996 |
2000 |
2002 |
2004 |
2005 |
2007 |
2008 |
Aussiedler |
|
|
76 |
91 |
38 |
71 |
4 |
7 |
Ausl. Flüchtlinge |
652[1] |
511 |
307 |
164 |
194 |
147 |
101 |
73 |
Obdachlose |
180 |
187 |
86 |
67 |
73 |
75 |
60 |
51 |
Gesamt |
832 |
698 |
469 |
322 |
305 |
293 |
165 |
131 |
Die Unterbringung von Personen in
Übergangsheimen/Notunterkünfte erreichte 1994 ihren Höhepunkt. Danach erfolgte
ein kontinuierlicher Abgang.
Die Unterbringungssituation im Aussiedlerbereich zeigt nach einem kurzzeitigen Anstieg der Zahlen
von 2004 nach 2005 nunmehr einen im Laufe des Jahres 2007 sich ergebenen
starken Rückgang der untergebrachten Personen. Infolge der Auswirkungen der
2004 in Kraft getretenen Änderung der Aufnahmevoraussetzungen im Bundesvertriebenengesetz
sind weniger Menschen in die Bundesrepublik eingereist. Vereinzelte Zuweisungen
nach Hilden erfolgten nun im Wege der Familienzusammenführung. Mit der Anzahl
der untergebrachten Personen liegt Hilden unter dem Aufnahmesoll.
Eine Veränderung der gegenwärtigen Situation ist nicht
erkennbar.
Das bedeutet, dass die für diesen Personenkreis
vorgehaltene und entsprechend gewidmete Unterkunft, Hegelstraße 29, ausreicht.
Die Situation im Obdachlosenbereich
ist hinsichtlich der Zahl der untergebrachten Personen weiterhin rückläufig.
Die zur Verfügung stehenden Unterkünfte sind ausreichend und für die
unterschiedlichen Personenkreise (allein stehende Personen, Familien, Paare)
quantitativ weiterhin notwendig. Auf den mit SV 50/078 dem Ausschuss am
10.6.2009 vorgelegten Jahresbericht der SPE Mühle über die Situation und die
Arbeit im Obdachlosenbereich wird verwiesen.
Die Situation im Bereich ausländischer Flüchtlinge ist gegenwärtig nicht einzuschätzen.
Nachdem im Laufe der Jahre die Zahl auf rd. 60 Personen zurückging, hat
Hilden aufgrund einer Änderung der Zuweisungskriterien zur gleichmäßigen
Auslastung der Kommunen in NRW gegenwärtig
nur noch 3 Personen aufzunehmen.
Anfang 2010 kommen evtl. weitere 15 Personen hinzu.
Zum 31.12.2009 läuft die im August 2007 verabschiedete gesetzliche
Altfallregelung für langjährig geduldete und asylsuchende Flüchtlinge aus. Sie
erhielten das Bleibrecht nur „auf Probe“, weil sie noch keine für den Lebensunterhalt
ausreichende Arbeit nachweisen konnten.
Einem Teil der bleibeberechtigten Flüchtlinge droht zum
1.1.2010 der Verlust der Aufenthaltserlaubnis und der Rückfall in den Status
der „Duldung“, weil absehbar ist, dass
sie es nicht schaffen werden, bis zu diesem Tag ihren Lebensunterhalt durch
Arbeit zu sichern.
Mit dem Status „Duldung“ erhalten diese Personen
wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) und sind somit
verpflichtet, ihren angemieteten
Wohnraum aufzugeben und wieder zurück in die Übergangsheime zu ziehen.
Dies wird jedoch in jedem Fall individuell entschieden
werden.
Anzahl
der Übergangswohnheime/Notunterkünfte und Hausmeisterstellen:
Im Jahr 1994 waren 832 Personen unterzubringen; dafür
wurden 28 Unterkünfte vorgehalten. Mit dem kontinuierlichen Abgang der Personen
konnte die Anzahl der Unterkünfte
abgebaut werden; zurzeit werden noch 6 Unterkünfte vorgehalten.
Mit der Reduzierung der Häuser ging auch ein Abbau der
Hausmeisterstellen einher. Während im Jahr 1994 noch 11 Hausmeister beschäftigt
waren, werden heute noch 6,5 Stellen benötigt.
Entwicklung
der Kosten:
Asyl
Jahr |
Kalkulatorische
Kosten der Häuser |
Betriebskosten der Häuser |
Personalkosten der Häuser |
Gesamtkosten
der Häuser |
Ausgaben[2]
AsylBLG |
1996 |
209.450 € |
528.127 € |
232.071 € |
969.650 € |
1.078.449 € |
2000 |
116.539 € |
463.450 € |
193.075 € |
733.065 € |
748.838 € |
2002 |
315.573 € |
419.250 € |
218.646 € |
953.470 € |
555.173 € |
2004 |
311.335 € |
175.938 € |
208.778 € |
696.051 € |
409.858 € |
2005 |
309.218 € |
192.826 € |
212.499 € |
714.544 € |
438.075 € |
2007 |
213.681 € |
139.182 € |
195.801 € |
548.665 € |
668..814 € |
2008 |
211.164 € |
143.893 € |
143.905 € |
498.964 € |
284.788 € |
Aussiedler
Jahr |
Kalkulatorische
Kosten |
Betriebskosten |
Personalkosten |
Gesamt |
1996 |
109.607 € |
184.420 € |
94.041 € |
388.068 € |
2000 |
76.248 € |
84.874 € |
94.474 € |
255.597 € |
2002 |
54.488 € |
54.216 € |
60.897 € |
169.601 € |
2004 |
54.197 € |
59.518 € |
81.608 € |
195.324 € |
2005 |
54.051 € |
71.804 € |
68.817 € |
194.672 € |
2007 |
83.043 € |
28.907 € |
60.456 € |
172.408 € |
2008 |
82.406 € |
4.231 € |
18.057 € |
104.695 € |
Obdach
Jahr |
Kalkulatorische
Kosten |
Betriebskosten |
Personalkosten |
Gesamt |
2002[3] |
145.198 € |
90.569 € |
84.040 € |
319.807 € |
2004 |
141.935 € |
87.085 € |
89.875 € |
318.896 € |
2005 |
140.303 € |
105.622 € |
80.635 € |
326.560 € |
2007 |
287.542 € |
81.166 € |
75.198 € |
443.907 € |
2008 |
285.974 € |
94.251 € |
61.600 € |
441.826 € |
Mit der Einführung NKF zum 1.1.2007 erfolgte eine
Neubewertung aller Gebäude. Die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische
Zinsen, Abschreibung) sind dann
entsprechend neu berechnet worden.
Auch im Bereich Asyl wären die Kosten entsprechend
gestiegen; diese Steigerung konnte jedoch durch den Abbau von Übergangsheimen
aufgefangen werden.
Erkennbar ist, dass mit der rückläufigen Zahl der zu
versorgenden Personen und dem Abbau von Übergangsheimplätzen die Kosten im
Bereich Asyl und Spätaussiedler reduziert wurden. Auch im Bereich Obdach konnten
die Betriebs- und Personalkosten gesenkt werden.
Zusammenfassung:
Die Unterbringungssituation in den Übergangsheimen und
Notunterkünften ist insgesamt gut. Die weitere Entwicklung der
unterzubringenden Personen ist nicht vorherzusagen.
Ausländische Flüchtlinge sind in der Hans-Sachs-Straße
und der Forststraße untergebracht.
Die Forststr. wird zurzeit umfangreich saniert; die
Sanierung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2011 beendet sein.
Aufgrund der Belegungszahlen und der möglichen
Kapazitäten (Forstr. 127 Personen, Hans-Sachs-Str. 61 Personen), kann dann über die Aufgabe eines
Übergangsheimes nachgedacht werden.
gez. Horst Thiele
[1] Eine getrennte Ausweisung nach Aussiedlerin und ausl. Flüchtlingen wurde seinerzeit nicht vorgenommen.
[2] Die Ausgaben nach dem AsylBLG setzten sich zusammen aus der eigentlichen Sozialhilfe und aus den Kosten der Krankenhilfe.
[3] Die Erfassung der Kosten für die Obdachlosenunterkünfte erfolgte erst ab dem Jahr 2002.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
050303 100801 |
Bezeichnung |
Hilfen nach AsylBLG Hilfen für Wohnungslose |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|
|
Haushaltsjahr: |
|
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
||||
Vermerk Kämmerer: Gez. Klausgrete |