Betreff
Bericht über die Unterbringungssituation in Übergangsheimen und Notunterkünften der Stadt Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 50/003
Aktenzeichen
III/50 60 10 Kl.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Unterbringungssituation in Übergangsheimen und Notunterkünften der Stadt Hilden zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Allgemeines:

 

Für die Unterbringung von obdachlosen Menschen und zugewiesenen und zu versorgenden Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie ausländischen Flüchtlingen hält die Stadt in ausreichendem Maße Übergangsheime und Notunterkünfte vor.

Die Versorgungssituation in Hilden ist aufgrund ausreichender Vorsorge sowohl hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten als auch der Betreuung in den vergangen Jahren gut.

Dies wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales in den vergangen Jahren, letztmalig  am 12.6.2008 berichtet. Als notwendig wurde dabei auch jeweils das Vorhalten von Unterbringungsreserven dargestellt. Entsprechend dem Rückgang der Zahl der unterzubringenden Personen erfolgte sukzessiv ein behutsamer Abbau von Unterbringungskapazitäten, zuletzt die Aufgabe der Übergangsheime Breddert (2005), Benrather Straße und Hofstraße (beide 2006) und zuletzt Grünstraße (2007).

 

Die gegenwärtige Zahl der untergebrachten Personen in den Übergangsheimen und Notunterkünften der Stadt Hilden ist aus der nachfolgenden Aufstellung (Stand 30.9.2009) ersichtlich:

 

Adresse

Aussiedler

tatsächliche Belegung

Ausl. Flüchtlinge

tatsächliche Belegung

Obdachlose

tatsächliche Belegung

Gesamt

Hegelstraße

6

 

5

11

Forststraße

 

35

 

35

Hans-Sachs-Straße

 

25

 

25

Richrather Straße

 

 

11

11

 

Krabbenburg

 

 

3

3

Oststraße

 

 

34

34

Gesamt

6

60

53

119

 

 

Entwicklung:

 

Personen:

 

Die Zahl der untergebrachten Personen hat sich in den einzelnen Bereichen unterschiedlich wie nachfolgend dargestellt entwickelt:

 

Personenkreis

1994

1996

2000

2002

2004

2005

2007

2008

Aussiedler

 

 

76

91

38

71

4

7

Ausl. Flüchtlinge

652[1]

511

307

164

194

147

101

73

Obdachlose

180

187

86

67

73

75

60

51

Gesamt

832

698

469

322

305

293

165

131

 

Die Unterbringung von Personen in Übergangsheimen/Notunterkünfte erreichte 1994 ihren Höhepunkt. Danach erfolgte ein kontinuierlicher Abgang.

Die Unterbringungssituation im Aussiedlerbereich zeigt nach einem kurzzeitigen Anstieg der Zahlen von 2004 nach 2005 nunmehr einen im Laufe des Jahres 2007 sich ergebenen starken Rückgang der untergebrachten Personen. Infolge der Auswirkungen der 2004 in Kraft getretenen Änderung der Aufnahmevoraussetzungen im Bundesvertriebenengesetz sind weniger Menschen in die Bundesrepublik eingereist. Vereinzelte Zuweisungen nach Hilden erfolgten nun im Wege der Familienzusammenführung. Mit der Anzahl der untergebrachten Personen liegt Hilden unter dem Aufnahmesoll.

Eine Veränderung der gegenwärtigen Situation ist nicht erkennbar.

Das bedeutet, dass die für diesen Personenkreis vorgehaltene und entsprechend gewidmete Unterkunft, Hegelstraße 29,  ausreicht.

 

Die Situation im Obdachlosenbereich ist hinsichtlich der Zahl der untergebrachten Personen weiterhin rückläufig. Die zur Verfügung stehenden Unterkünfte sind ausreichend und für die unterschiedlichen Personenkreise (allein stehende Personen, Familien, Paare) quantitativ weiterhin notwendig. Auf den mit SV 50/078 dem Ausschuss am 10.6.2009 vorgelegten Jahresbericht der SPE Mühle über die Situation und die Arbeit im Obdachlosenbereich wird verwiesen.

 

Die Situation im Bereich ausländischer Flüchtlinge ist gegenwärtig nicht einzuschätzen. Nachdem im Laufe  der Jahre  die Zahl auf rd. 60 Personen zurückging, hat Hilden aufgrund einer Änderung der Zuweisungskriterien zur gleichmäßigen Auslastung der Kommunen in NRW gegenwärtig  nur noch 3 Personen aufzunehmen.

Anfang 2010 kommen evtl. weitere 15 Personen hinzu. Zum 31.12.2009 läuft die im August 2007 verabschiedete gesetzliche Altfallregelung für langjährig geduldete und asylsuchende Flüchtlinge aus. Sie erhielten das Bleibrecht nur „auf Probe“, weil sie noch keine für den Lebensunterhalt ausreichende Arbeit nachweisen konnten.

Einem Teil der bleibeberechtigten Flüchtlinge droht zum 1.1.2010 der Verlust der Aufenthaltserlaubnis und der Rückfall in den Status der  „Duldung“, weil absehbar ist, dass sie es nicht schaffen werden, bis zu diesem Tag ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu sichern.

Mit dem Status „Duldung“ erhalten diese Personen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) und sind somit verpflichtet, ihren angemieteten  Wohnraum aufzugeben und wieder zurück in die Übergangsheime zu ziehen.

Dies wird jedoch in jedem Fall individuell entschieden werden.

 

Anzahl der Übergangswohnheime/Notunterkünfte und Hausmeisterstellen:

Im Jahr 1994 waren 832 Personen unterzubringen; dafür wurden 28 Unterkünfte vorgehalten. Mit dem kontinuierlichen Abgang der Personen konnte die Anzahl der Unterkünfte  abgebaut werden; zurzeit werden noch 6 Unterkünfte vorgehalten.

Mit der Reduzierung der Häuser ging auch ein Abbau der Hausmeisterstellen einher. Während im Jahr 1994 noch 11 Hausmeister beschäftigt waren, werden heute noch 6,5 Stellen benötigt.

 

 

 

 

 

Entwicklung der Kosten:

 

Asyl

Jahr

Kalkulatorische Kosten der Häuser

Betriebskosten

der Häuser

Personalkosten

der Häuser

Gesamtkosten der Häuser

Ausgaben[2] AsylBLG

1996

209.450 €

528.127 €

232.071 €

969.650 €

1.078.449 €

2000

116.539 €

463.450 €

193.075 €

733.065 €

748.838 €

2002

315.573 €

419.250 €

218.646 €

953.470 €

555.173 €

2004

311.335 €

175.938 €

208.778 €

696.051 €

409.858 €

2005

309.218 €

192.826 €

212.499 €

714.544 €

438.075 €

2007

213.681 €

139.182 €

195.801 €

548.665 €

668..814 €

2008

211.164 €

143.893 €

143.905 €

498.964 €

284.788 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aussiedler

Jahr

Kalkulatorische Kosten

Betriebskosten

Personalkosten

Gesamt

1996

109.607 €

184.420 €

94.041 €

388.068 €

2000

  76.248 €

  84.874 €

94.474 €

255.597 €

2002

  54.488 €

  54.216 €

60.897 €

169.601 €

2004

  54.197 €

  59.518 €

81.608 €

195.324 €

2005

  54.051 €

  71.804 €

68.817 €

194.672 €

2007

  83.043 €

  28.907 €

60.456 €

172.408 €

2008

  82.406 €

    4.231 €

18.057 €

104.695 €

 

 

Obdach

Jahr

Kalkulatorische Kosten

Betriebskosten

Personalkosten

Gesamt

2002[3]

145.198 €

  90.569 €

84.040 €

319.807 €

2004

141.935 €

  87.085 €

89.875 €

318.896 €

2005

140.303 €

105.622 €

80.635 €

326.560 €

2007

287.542 €

  81.166 €

75.198 €

443.907 €

2008

285.974 €

  94.251 €

61.600 €

441.826 €

 

 

Mit der Einführung NKF zum 1.1.2007 erfolgte eine Neubewertung aller Gebäude. Die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Zinsen, Abschreibung)  sind dann entsprechend neu berechnet worden.

Auch im Bereich Asyl wären die Kosten entsprechend gestiegen; diese Steigerung konnte jedoch durch den Abbau von Übergangsheimen aufgefangen werden.

 

Erkennbar ist, dass mit der rückläufigen Zahl der zu versorgenden Personen und dem Abbau von Übergangsheimplätzen die Kosten im Bereich Asyl und Spätaussiedler reduziert wurden. Auch im Bereich Obdach  konnten  die Betriebs- und Personalkosten gesenkt werden.

 

 

 

 

Zusammenfassung:

Die Unterbringungssituation in den Übergangsheimen und Notunterkünften ist insgesamt gut. Die weitere Entwicklung der unterzubringenden Personen ist nicht vorherzusagen.

 

Ausländische Flüchtlinge sind in der Hans-Sachs-Straße und der Forststraße untergebracht.

Die Forststr. wird zurzeit umfangreich saniert; die Sanierung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2011 beendet sein.

Aufgrund der Belegungszahlen und der möglichen Kapazitäten (Forstr. 127 Personen, Hans-Sachs-Str. 61 Personen),  kann dann über die Aufgabe eines Übergangsheimes nachgedacht werden.

 

 

 

 

 

gez. Horst Thiele



[1] Eine getrennte Ausweisung nach Aussiedlerin und ausl. Flüchtlingen wurde seinerzeit nicht vorgenommen.

[2] Die Ausgaben nach dem AsylBLG setzten sich zusammen aus der eigentlichen Sozialhilfe und aus den Kosten der Krankenhilfe.

[3] Die Erfassung der Kosten für die Obdachlosenunterkünfte erfolgte erst ab dem Jahr 2002.


Finanzielle Auswirkungen  

Produktnummer

050303

100801

Bezeichnung

Hilfen nach AsylBLG

Hilfen für Wohnungslose

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

Gez. Klausgrete